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I 204/2005 BVE 26. Oktober 2005 49C
Interpellation
3236 Zuber, Moutier (PSA)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 22.08.2005
Bahnreform gefährdet regionale Bahnlinien
Die Bahnreform, die zurzeit in den eidgenössischen Räten ausgearbeitet wird, bedroht die Existenz der regionalen Linien, die in das so genannte Ergänzungsnetz integriert werden sollen. Während die Linien, die zum grossen Grundnetz gehören werden, weiterhin durch den Bund finanziert werden sollen, werden die Kosten der Linien, die nicht zu diesem Netz gehören werden, durch die Kantone zu tragen sein. Diese neue Aufgaben- und Kostenübertragung ist mit der Gefahr verbunden, dass zahlreiche Bahnlinien in denjenigen Kantonen, die finanziell nicht in der Lage sind, sie zu unterhalten, aufgehoben werden. Da der Kanton Bern durch diese Bahnreform direkt betroffen ist, bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche im Kanton Bern liegenden Bahnlinien (zusätzlich zu den Chemins de fer du Jura CJ) sollen aufgrund der Bahnreform dem Ergänzungsnetz zugeteilt werden?
Welches wären die finanziellen Konsequenzen dieser Abwertung für den Kanton, die Gemeinden und die betroffenen Verkehrsunternehmen?
2. Wäre der Kanton Bern, sollte diese Bahnreform tatsächlich umgesetzt werden, in der Lage, seine neuen Verantwortlichkeiten wahrzunehmen, indem er die auf seinem Territorium liegenden Bahnlinien des Ergänzungsnetzes aus eigenen Mitteln unterstützt? Wenn nein: Welche Kriterien würde der Kanton anwenden, um zu bestimmen, welche Bahnlinien stillgelegt werden sollen?
3. Einige Kantonsregierungen, vor allem aus der Westschweiz (wo sich die Hälfte des Ergänzungsnetzes befindet), haben sich gegenüber den Absichten des Bundes äusserst kritisch gezeigt. Sie sind der Ansicht, dass diese Reform die Randregionen benachteiligt und zu einer Ungleichbehandlung zwischen Kantonen und Regionen des Landes führt (z.B. zwischen den jurassischen Regionen und dem Kanton Graubünden). Was hält der Regierungsrat ganz allgemein von dieser Bahnreform?
Welche politischen Mittel gedenkt er gegebenenfalls einzusetzen, um sich gegen diese Reform zu stellen oder um sie korrigieren zu lassen, indem er für die benachteiligten Linien finanzielle Ausgleichsmassnahmen fordert?
4. Die Direktion der CJ hat dem Bundesamt für Verkehr und den betroffenen Kantonen vor kurzem einen Brief geschrieben. Wie hat der Regierungsrat dieses Ersuchen beantwortet? Was gedenkt er zu unternehmen, um die CJ zu unterstützen und es den jurassischen Behörden gleich zu tun, die auf Bundesebene mit Vehemenz interveniert haben?
Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 08.09.2005
2
Antwort des Regierungsrates:
Zu Frage 1
Die Aufteilung des Bahnnetzes in ein Grundnetz und ein Ergänzungsnetz ist politisch um- stritten. Der Nationalrat hat daher am 3. Oktober 2005 die Bahnreform 2-Botschaft an den Bundesrat zurückgewiesen. Hauptgrund der Zurückweisung ist die ungleich höhere finan- zielle Belastung, die Kantone mit einem umfangreichen Ergänzungsnetz zu tragen hätten.
Es ist unbestimmt, ob, wann und wie nun eine Netzaufteilung erfolgen wird.
Zu Frage 2
Selbst wenn die Aufteilung in ein Haupt- und Ergänzungsnetz beibehalten würde, wären die Bahnstrecken des Ergänzungsnetzes im Kanton Bern nicht gefährdet. Allfällige Be- triebsumstellungen auf Bus wird der Kanton Bern wie bisher gestützt auf die Kriterien Kun- denbedürfnisse und Wirtschaftlichkeit einzelfallweise prüfen, unabhängig von der Bahnre- form 2. Der Entscheid über die Verkehrsmittelwahl liegt jeweils beim Grossen Rat.
Zu Frage 3
Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt die hauptsächlichen Zielsetzungen der Bahnreform 2, namentlich die Gleichstellung aller Transportunternehmungen des öffentli- chen Verkehrs. Im Rahmen der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Ver- kehrs haben die Kantone das Aufzeigen von finanziellen Ausgleichsmechanismen für deutlich mehr belastete Kantone gefordert. Dieses Anliegen hat der Kanton Bern zudem in seiner Stellungnahme an das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kom- munikation (UVEK) vom 19. Mai 2004 bekräftigt. Gleichzeitig wurde der Bund aufgefordert, die Kriterien für die Zuteilung von Bahnstrecken zum Ergänzungsnetz noch einmal kritisch zu hinterfragen. Diesen Anliegen ist der Nationalrat an seiner Sitzung vom 3. Oktober 2005 gefolgt und hat die Vorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückgewiesen.
Zu Frage 4
Am 15. Juni 2005 hat der Regierungsrat den Chemins de fer du Jura (CJ) versichert, dass die Zuordnung der CJ-Strecke zum Grundnetz unterstützt wird. Aber auch im Fall der Zu- ordnung zum Ergänzungsnetz stehe im Kanton Bern die Mitfinanzierung dieser interkanto- nalen Bahnlinie nicht zur Diskussion. Nach der Rückweisung der Botschaft zur Bahnreform 2 ändert sich für die CJ zurzeit nichts.
An den Grossen Rat