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Und sie nannte auch den Kanton Bern als Beispiel, der besonders von der Jugendarbeitslosigkeit betroffen ist

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M 206/2009 VOL 12. August 2009 VOL C Motion

1364 Arm, Burgdorf (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 02.06.2009

Wirksam gegen die Krise - mit Projekten für jugendliche Arbeitslose

Der Regierungsrat wird aufgefordert, zusätzliche Angebote für jugendliche Arbeitslose zu lancieren, um auf die vom Bund bereit gestellten Gelder zurückgreifen zu können.

Begründung:

In einem Artikel der Sonntags Zeitung warf Ursula Renold, Direktorin des Bundesamts für Berufsbildung, den Kantonen Passivität vor. Sie erwarte, dass die Kantone aktiver werden und mehr Projekte für arbeitslose Jugendliche einreichten, sagte sie im Interview. Und sie nannte auch den Kanton Bern als Beispiel, der besonders von der Jugendarbeitslosigkeit betroffen ist.

Um wirksam gegen die Jugendarbeitslosigkeit vorzugehen, unterstützt der Bund die Kantone bei der Lancierung von Projekten für jugendliche Arbeitslose finanziell. Von den gesamten Berufsbildungskosten gehen jährlich zehn Prozent an Projekte für Jugendliche, die keine Lehr- oder Arbeitstelle finden – so will es das Berufsbildungsgesetz, das seit 2004 in Kraft ist. So hat der Bund dank diesem sogenannten Innovationszehntel zwischen 2004 und 2008 260 Millionen Franken bereitgestellt. Und obwohl in der derzeitigen Krise doppelter Handlungsbedarf besteht, um die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und den jungen Menschen einen würdigen Start ins Berufsleben zu ermöglichen, wurden bislang nur 160 Millionen Franken beansprucht - sage und schreibe 100 Millionen bereitgestellte Franken wurden in den letzten Jahren nicht verwendet und sind für die Jungen verloren.

Die Altersklasse der 18- bis 25jährigen ist von der Arbeitslosigkeit am stärksten betroffen.

In diesem Altersbereich liegt die Arbeitslosenquote im Kanton Bern über dem Schweizerischen Durchschnitt.

Die aktuelle Wirtschaftskrise, die überdurchschnittlich hohe Jugendarbeitslosigkeit und die Tatsache, dass beim Bund finanzielle Unterstützung für Projekte gegen die Jugendarbeitslosigkeit beantragt werden kann, sind zwingende Gründe für den Kanton Bern, jetzt noch aktiver zu werden und mehr geeignete Projekte auf die Beine zu stellen.

Auffallend ist, dass es heute zwar einzelne Projekte für Jugendliche gibt, die keine Lehrstelle finden. Für all jene aber, die nach der Lehre ohne Berufserfahrung auf der Strasse landen, weil sie von ihrem Betrieb nicht weiter beschäftigt werden, gibt es heute keine expliziten Angebote. Hier besteht Handlungsbedarf. Denkbar wäre, dass der Kanton während einer befristeten Zeit z.B. für einen Teil des Lohnes aufkommt, wenn Arbeitgeber Lehrlinge nach ihrem Abschluss weiterbeschäftigen und ihnen dadurch ermöglichen, wichtige Berufserfahrungen zu sammeln.

Die Angebote in der Weiterbildung müssen massiv ausgebaut werden. Diese müssen für alle Berufs- und Bevölkerungsgruppen zugänglich und bezahlbar sein. Führt eine Firma

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Kurzarbeit ein, kann er den Angestellten in der unfreiwilligen freien Zeit eine Weiterbildung ermöglichen und dank der Unterstützung von Bund und Kanton bezahlen.

Der Kanton Bern kann davon doppelt davon profitieren, wenn er jetzt aktiv wird: Er muss die Projekte für jugendliche Arbeitslose nicht allein finanzieren – und er kann, indem er die jungen Arbeitnehmenden wieder in den Arbeitsmarkt integriert, hohe Folgekosten durch die Sozialversicherungen einsparen.

Das Geld, das der Bund für genau diesen Zweck bereit stellt, darf nicht ungenutzt verpuffen – denn es wird derzeit dringend gebraucht.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 08.06.2009

Antwort des Regierungsrats

Die Motion bezieht sich auf einen Artikel in der Sonntagszeitung. Entgegen diesem Bericht ist die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und dem Kanton Bern in diesem Bereich gut.

Es kann auch keine Rede davon sein, dass der Kanton Bern untätig wäre.

Zahlen zur Arbeitslosigkeit von Jugendlichen

Der Regierungsrat lässt die wirtschaftliche Entwicklung regelmässig beobachten und publiziert verschiedene Kennzahlen. Die Arbeitslosenquoten bei den Jugendlichen und den jungen Erwachsenen liegen im Kanton Bern regelmässig unter den entsprechenden Schweizer Werten, wie die folgende Tabelle zeigt:

2004 2005 2006 2007 2008

BE CH BE CH BE CH BE CH BE CH 15 bis 19-Jährige 2.6% 3.3% 2.7% 3.4% 2.2% 3.0% 1.8% 2.3% 1.5% 2.0%

20 bis 24-Jährige 5.2% 6.2% 5.1% 6.1% 4.2% 5.1% 3.0% 3.9% 2.6% 3.5%

Die tiefere Arbeitslosigkeit im Kanton Bern resultiert einerseits aus den strukturellen Unterschieden zum Schweizer Arbeitsmarkt und anderseits aus dem grossen Engagement bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.

Standortbestimmung im zweiten Lehrstellenbericht 2008

Der Kanton Bern setzt sich seit Jahren gegen Jugendarbeitslosigkeit ein. Im Jahr 2006 hat er den ersten Lehrstellenbericht erstellt und an der Lehrstellenkonferenz besprochen. Im zweiten Lehrstellenbericht hat der Kanton Bern 2008 eine weitere Standortbestimmung vorgenommen. Insgesamt ist eine positive Entwicklung zu verzeichnen, die allerdings auch durch die gute Wirtschaftslage beeinflusst worden ist:

• Die Zahl der abgeschlossenen Lehrverträge ist seit 2006 um 11,6% gestiegen. Weil gleichzeitig die Zahl der Schulaustretenden stagniert hat, ist auf dem Lehrstellenmarkt eine leichte Entspannung eingetreten.

• Die Abschlussquote auf Sekundarstufe II (Berufsbildung, Mittelschulen) liegt mit 95%

höher als 2006 (92%) und über dem schweizerischen Mittel (2008 = 89%).

• Die Arbeitslosenquote der 20- bis 24-Jährigen liegt im Jahr 2007 mit 3% tiefer als im Jahr 2006 (4,2%) und unter dem schweizerischen Mittel (2007 = 3,9%). 2008 ist ein weiterer Rückgang zu verzeichnen.

Der Lehrstellenbericht 2008 zeigt aber auch Handlungsbedarf auf, wie die folgenden Feststellungen zeigen:

• Die Sozialhilfequote der jungen Erwachsenen lag im Kanton Bern im Jahr 2006 mit 6,1% über dem schweizerischen Mittel (4,5%).

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• Jedes Jahr bleiben rund 600 Jugendliche nach einer Lehrvertragsauflösung ohne Anschlusslösung und damit ohne Berufsabschluss.

• Die Zahl der Schulaustretenden wird in den kommenden zehn Jahren um 17%

zurückgehen, was in einigen Branchen zu Nachwuchsproblemen führen dürfte.

Massnahmen des Kantons

Für die Integration der Jugendlichen sind zwei Phasen zu unterscheiden, in denen der Kanton seit langem aktiv ist:

• Integration der Jugendlichen in die Berufsbildung (Übergang 1). Der Kanton Bern hat viele Projekte gemeinsam mit dem Bund lanciert, welche nun konsolidiert und weiter ausgebaut werden müssen. Beispiele sind die gesamte Lehrstellenförderung (Networker), Lehrstellenverbund Mittelland, Case Management (Projekt "Take off ...

erfolgreich in die Berufsbildung!"), Pilotprojekte im Bereich der zweijährigen Berufsbildung mit Attest oder spezifische Angebote für schwächere Jugendliche wie

"Aufstarten" der Berufs, Fach- und Fortbildungsschule (BFF) oder "Inizio" der Stadt Bern.

• Integration in die Arbeitswelt nach abgeschlossener Ausbildung (Übergang 2). Im Übergang 2 kommen vor allem die arbeitsmarktlichen Massnahmen zum Tragen, die aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert werden.

Die schlechtere Wirtschaftslage wird die Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt schwieriger machen. Deshalb hat der Kanton Bern 2009 bereits verschiedene zusätzliche Massnahmen beschlossen:

Ab August 2009 bietet der Kanton Bern seinen stellenlosen Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern viermonatige Praktika in der Verwaltung an. Der Regierungsrat hat dafür 400'000 Franken zur Verfügung gestellt. Mit den Praktikumsstellen will der Kanton verhindern, dass die in der Kantonsverwaltung ausgebildeten Berufsleute nach dem Lehrabschluss als erstes mit Arbeitslosigkeit und fehlenden Perspektiven konfrontiert werden. Im laufenden Jahr rechnet der Kanton mit rund 40 jungen Berufsleuten, die bis im August noch keine Stelle gefunden haben werden.

Der bernischen Wirtschaft fehlen technische Fachkräfte. Nun will der Kanton Bern mit einem neuen Bildungsangebot gymnasiale Maturandinnen und Maturanden für technische Ausbildungen an einer Fachhochschule motivieren. Der Regierungsrat hat die Mittelschulverordnung entsprechend angepasst. Zwar können Gymnasiumsabsolventen grundsätzlich in eine Fachhochschule eintreten. Sie müssen aber zuvor ein Berufspraktikum absolvieren. Faktisch wird es aber zunehmend schwieriger, einen geeigneten Praktikumsplatz zu finden, weil dafür die praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen. In einem neuen Angebot können die Maturandinnen und Maturanden nun in drei Monaten die für ein Praktikum nötigen Kenntnisse erwerben. Anschliessend absolvieren sie ein neunmonatiges Praktikum in der Wirtschaft mit Begleitung. Der Kanton rechnet mit Kosten von rund 210'000 Franken pro Jahr.

Der Kanton Bern verstärkt seine Angebote für jugendliche Berufseinsteigende. Die Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) betreiben neu eine Hotline für Infogespräche, es stehen 40 Prozent mehr Praktikumsplätze in der Wirtschaft zur Verfügung, neue Broschüren mit Angeboten nach Lehre und Studium sowie ein überarbeiteter „Plan B“ für junge Menschen mit Schwierigkeiten liegen vor. Wer jetzt in die Arbeitswelt eintreten will, muss mit einem schmalen Stellenangebot rechnen, darf aber im Kanton Bern breite Unterstützung seitens der RAV erwarten.

Ausserhalb des Vollzugs des Arbeitslosenversicherungsrechts passt der Kanton soweit möglich das Weiterbildungsangebot der konjunkturellen Entwicklung an: Wie in rezessiven Phasen üblich, zeigt sich eine erhöhte Nachfrage nach höherer Berufsbildung und Weiterbildungsangeboten. Die Erziehungsdirektion hat daher kurzfristig an der Höheren Fachschule Biel eine zusätzliche Klasse in HF Produktionstechnik und Automation

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bewilligt. Diese wird – abgesehen von den Kursgebühren – über den Voranschlag der Erziehungsdirektion finanziert. Weiter wird mit Beteiligung des Bundes im Herbst 2010 ein berufsbegleitender Bildungsgang HF Pflege angeboten. Es sollen Erwachsene mit Berufsabschlüssen in einer anderen Branche angesprochen werden, die sich im Gesundheitsbereich engagieren wollen.

Der Regierungsrat teilt die Haltung des Motionärs, dass zusätzliche Massnahmen in diesem Bereich nötig sein werden. Die Volkswirtschafts- und die Erziehungsdirektion prüfen laufend gemeinsam zusätzliche Massnahmen aufgrund der aktuellen Situationen.

Falls sich diese Massnahmen auf die Berufsbildung stützen, werden selbstverständlich dafür auch Bundesbeiträge beantragt.Diese dürfen aber nicht das einzige Kriterium für ein Projekt sein. Wichtig ist, dass die Projekte auf die effektiven Bedürfnisse abgestimmt und auch kantonsintern mit den nötigen Ressourcen versehen sind.

Ein zentrales Projekt ist in der Bildungsstrategie 2009 enthalten, die der Regierungsrat zuhanden des Grossen Rats verabschiedet hat: „Laufbahnplanung am Übergang 2“. Unter der Federführung des Mittelschul- und Berufsbildungsamts soll zusammen mit dem Amt für Hochschulen, dem beco und weiteren Akteuren der Übergang von der Berufsbildung und den Mittelschulen in die Arbeitswelt bzw. in eine tertiäre Ausbildung systematisch ge- staltet werden. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Stellen werden definiert und aufeinander abgestimmt. Angebote zur persönlichen Standortbestimmung, zur Information und Beratung über die Lage auf dem Arbeitsmarkt, zu den Weiterbildungsmöglichkeiten und zur Gestaltung der beruflichen und persönlichen Laufbahn nach Ausbildungsabschluss werden bereitgestellt. Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und die Arbeitswelt sind in die Gesamtkonzeption einbezogen.“

Der Regierungsrat hat sich in seiner Antwort auf die Motion 039/2009 der SP-JUSO- Fraktion „Mehr Arbeitsplätze“ grundsätzlich zu konjunkturpolitischen Massnahmen geäussert. Er erachtet es nach wie vor nicht als angebracht, über einzelne Massnahmen ohne Gesamtwürdigung zu entscheiden. Angesichts der finanziellen Aussichten für den Kanton müssen allfällige zusätzliche Mittel dort eingesetzt werden, wo sie kurzfristig die besten Wirkungen erzielen. Aus diesem Grund kann der Regierungsrat für eine verstärkte berufliche Qualifikation keine zusätzlichen Mittel in Aussicht stellen, ohne dass der Bedarf erhärtet und die Finanzierung im Rahmen von Voranschlag und Finanzplan nachgewiesen ist. Deshalb kann der Vorstoss nur als Postulat entgegengenommen werden. Der Regierungsrat prüft jedoch weiterhin alle denkbaren Optionen systematisch und ernsthaft.

Antrag Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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