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I 138/2002 STA 19. März 2003 42C
Interpellation
0648 Baumgartner, Ostermundigen (EVP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 29.08.2002
Jahresberichte der Verwaltungen in Luxusausführung
Jedes Jahr haben die Verwaltungen ihre Jahresberichte zu erstellen. Es ist festzustellen, dass die Gestaltung und Ausfertigung, je nach Direktion, sehr unterschiedlich erfolgt und der Eindruck erwacht, dass sich einzelne Direktionen gegenseitig überbieten müssen. Als Beispiel zu nennen ist der Jahresbericht des Tiefbauamtes. Die Verwaltungsabteilungen müssen sich nicht wie privatwirtschaftliche Unternehmen verkaufen, die mittels umfang- reichen Farbbilddokumentationen neue Kunden auf ihr Unternehmen aufmerksam machen wollen. Die Jahresberichte haben einen Informationszweck zu erfüllen und sind somit sachlich, übersichtlich und kostengünstig zu erstellen.
Der Regierungsrat wird deshalb um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:
1. Bestehen Vorgaben betreffend Gestaltung und Ausfertigung der Jahresberichte?
2. Ist der Regierungsrat bereit mit einer einfachen Gestaltung der Jahresberichte einen Sparbeitrag zu leisten?
Antwort des Regierungsrates
Im Rahmen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung wurden seit 1996 verschiedene Organisationseinheiten als NEF-Pilotämter eingesetzt (u.a. auch das Tiefbauamt, TBA). Mit einem Jahresbericht nehmen diese Organisationseinheiten ihre Aufgabe wahr, Transparenz über ihre Leistungsvereinbarung und ihre Produktgruppen und Produkte zu schaffen.
Zu den beiden Fragen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:
1. Für Gestaltung und Druck von Jahresberichten ist das Handbuch „Visuelles Erscheinungsbild des Kantons Bern – Gestaltungsgrundlagen“, welches auf dem Regierungsratsbeschluss 2094 vom 27. Mai 1992 basiert, massgebend. Die Vorgaben beziehen sich auf das Layout (Gestaltung der Titelseite mit Logo und die Schriften).
Die kantonale Drucksachenzentrale der Staatskanzlei berät die Verwaltungsstellen auch bei der Einholung von Offerten und strebt dabei kostengünstige Lösungen an.
2. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die jährlichen Verwaltungsberichte der Direktionen normalerweise alle wichtigen Informationen über die Tätigkeiten der Ämter
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enthalten. Zusätzliche Tätigkeitsberichte von Ämtern oder staatlichen Institutionen sollten nur dann produziert werden, wenn besondere Gründe vorliegen (bspw.
intensive Kontakte mit der privaten Wirtschaft; grosser Kundenkreis mit speziellen Informationsbedürfnissen).
Der Regierungsrat teilt die Auffassung des Interpellanten, dass solche Jahresberichte sachlich, übersichtlich und kostengünstig zu erstellen sind. Im Rahmen der Evaluation des Projekts NEF 2000 wird die Gelegenheit bestehen, auch der Gestaltung der Reportinginstrumente besondere Beachtung zu schenken.
An den Grossen Rat