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Der Regierungsrat wird ersucht zu prüfen, wie und unter welchen Bedingungen den OrganisatorInnen von Motorrennsport-Veranstaltungen Auflagen für die Prävention von Raser-Unfällen zu machen sind

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P 234/2004 POM 26. Januar 2005 46C Postulat

0375 Lauterburg-Gygax, Bern (GFL)

Weitere Unterschriften: 8 Eingereicht am: 13.09.2004

Motorrennsport soll sich für Raser-Prävention einsetzen.

Der Regierungsrat wird ersucht zu prüfen, wie und unter welchen Bedingungen den OrganisatorInnen von Motorrennsport-Veranstaltungen Auflagen für die Prävention von Raser-Unfällen zu machen sind.

Begründung:

Der Motorrennsport zieht insbesondere auch ein junges Publikum an. Die schnell gefahrenen Autos und Motorräder imponieren und werden bewundert. Ebenso die FahrerInnen und das schnelle Fahren. Es scheint leicht. Die Verlockung, es bei Gelegenheit selber auch mal auszuprobieren, wird genährt. Vielleicht wird dann bei der nächsten Fahrt auf der Autobahn schon mal ein Versuch gestartet. Die Zunahme der Raser-Unfälle ist leider eine traurige Tatsache.

Damit diese gefährliche Wirkung möglichst vermieden werden kann, sind die OrganisatorInnen zu verpflichten, sich für die Raser-Prävention zu engagieren. Auf den Plakaten und anderen Veranstaltungs-Publikationen sind gut lesbare Hinweise anzubringen, dass Rasen im Strassenverkehr verboten und sehr gefährlich ist. Auch sollen die OrganisatorInnen einem finanziellen Beitrag an ein Unfall-Präventionsprojekt leisten.

Analog wie zum Beispiel Zigarettenfirmen und Spielcasino-BetreiberInnen ihren Beitrag zur Prävention leisten müssen, soll auch der Motorrennsport zur Prävention von Unfällen durch zu schnelles Fahren beitragen müssen.

Antwort des Regierungsrates

Die Bedingungen, unter denen im Kanton Bern motorsportliche Veranstaltungen durchgeführt werden können, wurden am 12. Juni 1991 in der Verordnung über Veranstaltungen im Strassenverkehr sowie über die Verwendung von Fahrzeugen ausserhalb der öffentlichen Strasse (VNOS) festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden 2004 ohne grundsätzliche materielle Änderungen an die neuere Praxis angepasst und in die neue Strassenverkehrsverordnung (SVV; in Kraft seit 1. 1. 2005) integriert.

Art. 48 der SVV bildet die heutige Praxis ab, wonach über traditionelle Veranstaltungen hinausgehende motorsportliche Veranstaltungen im Interesse des Umweltschutzes nur bewilligt werden, wenn sie an Stelle einer traditionellen Veranstaltung durchgeführt

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werden. Motorsportliche Veranstaltungen, welche übermässig risikobehaftet oder auf Destruktion ausgerichtet sind, werden grundsätzlich nicht bewilligt.

Motorsportliche Veranstaltungen sind im Kanton Bern somit sehr restriktiv geregelt. Neue Veranstaltungen sind nur dann möglich, wenn ein traditioneller Anlass nicht durchgeführt wird. Damit soll gezielt einem Anwachsen der durchgeführten Veranstaltungen entgegengewirkt werden, ohne dass mit der Zeit gar keine Veranstaltungen mehr möglich sind (Prinzip der „Kontingentierung“). Keiner der umliegenden Kantone kennt eine vergleichbar einschränkende Praxis. Entsprechend werden jedes Jahr verschiedene Veranstaltungen nicht wie ursprünglich geplant im Kanton Bern durchgeführt, sondern in angrenzenden Kantonen (vorab in Solothurn und Freiburg).

Das Postulat verlangt mit Verweis auf die aktuelle Raser-Problematik die Prüfung von weiteren Auflagen an die Veranstalter von motorrennsportlichen Anlässen mit dem Ziel, über solche einen Beitrag zur Raser-Prävention leisten zu können.

Der Regierungsrat hat grundsätzlich Verständnis für das Anliegen, verweist allerdings auf folgende Umstände und Überlegungen:

• Wie dargestellt, ist die Bewilligungspraxis im Kanton Bern bereits sehr restriktiv geregelt. De facto sind hiesige Veranstalter gegenüber solchen aus den

anliegenden Kantonen heute schon erheblich benachteiligt. Dies führt fortlaufend nicht nur zu demotivierenden Entscheiden, sondern widerspricht ausserdem oftmals berechtigten regionalen Anliegen aus wirtschaftspolitischer Sicht.

• 2004 wurden im Kanton Bern lediglich 18 motorrennsportliche Veranstaltungen durchgeführt. Die meisten davon werden von kleinen lokalen Vereinen mit minimalem Budget organisiert. Für kleine Veranstalter ist oftmals bereits die Bewilligungsgebühr ein erheblicher Kostenfaktor. Die Anzahl Zuschauer ist im Allgemeinen eher gering. Die Belastung durch Mehrkosten - beispielsweise bei der Plakatgestaltung - und Projektbeiträge würde die Durchführung von etlichen Anlässen gefährden.

• Aber auch die „grossen“ Veranstalter (wie vorab der ACS mit dem traditionellen Gurnigel-Bergrennen) haben seit längerem mit finanziellen Problemen zu kämpfen, so dass die Durchführung immer wieder gefährdet ist. Zustande kommen auch diese Veranstaltungen nur dank dem Einsatz von zahlreichen engagierten

Freiwilligen. Weitere Abgaben und Kosten würden auch diese „Grossen“ ernsthaft treffen.

• Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Anlässe müssten sehr differenzierte, das mögliche „Raser-Gefährdungspotential“ wie auch die Angemessenheit hinreichend berücksichtigende Auflagen festgelegt werden. Das schon heute nicht einfach durchzuführende Bewilligungsverfahren würde durch die Integration von

sachfremden Zielsetzungen wesentlich aufwändiger. Hinzu käme ein beträchtlicher Mehraufwand für das ganze Abrechnungswesen und die entsprechenden

Kontrollen. Schliesslich müsste wohl auch ein Spezialfonds verwaltet und das Präventionsprojekt lanciert werden. Periodisch müsste die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes überprüft werden. Insgesamt ergäbe sich ein erheblicher

Verwaltungsmehraufwand, welcher wiederum mit höheren Gebühren abgegolten werden müsste.

• Bekanntlich sind in der Schweiz weiterhin (noch) keine Rundstreckenrennen erlaubt. Die zugelassenen rennsportlichen Veranstaltungen sind deutlich weniger attraktiv, was sich auf die Eintrittspreise niederschlägt. Für ein Bergrennen können

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nicht Eintrittspreise verlangt werden, wie sie beispielsweise im nationalen Eishokeysport üblich sind.

• Aufgrund der geringen Anzahl motorrennsportlicher Veranstaltungen und die im Allgemeinen nicht sehr hohen Zuschauerzahlen ist fraglich, ob die realisierbaren Abgaben so hoch wären, dass sie ein wirksames Präventionsprojekt ermöglichen.

So wäre beispielsweise beim Gurnigel-Bergrennen bei einem Aufpreis von max.

CHF 2.- aufgrund der aktuellen Zuschauerzahlen mit Mehreinnahmen von ca. CHF 25'000.- zu rechnen (Preise 2004: Samstag CHF 15.-, Kinder CHF 5.-; Sonntag CHF 18.-, Kinder CHF 7.-). Bei den beiden Autoslaloms in Interlaken und Saanen ist bei aktuellen Eintrittspreisen von CHF 5.- bzw. 3.- und einem allenfalls

möglichen Zuschlag von max. CHF 1.- zusammen mit höchstens CHF 2000.- zu rechnen. Insgesamt dürften die jährlichen Einnahmen somit unter CHF 60'000.- liegen. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass sich damit keine wirksame Kampagne finanzieren lässt. Die Veranstalter und Zuschauer würden aber mit prozentual spürbaren Aufschlägen belastet.

• Schliesslich müsste für die neue Abgabe eine genügende Rechtsgrundlage geschaffen werden. Aufgrund der heutigen Rechtslage sind weder Auflagen hinsichtlich Werbung möglich, noch könnte ein finanzieller Beitrag für ein Präventionsprojekt erhoben werden. Entsprechende Grundlagen müssten im neuen kantonalen Strassenverkehrsgesetz (KSVG), welches momentan erarbeitet wird, erst noch geschaffen werden.

Fazit: Die voraussichtlich realisierbaren Einnahmen bewegen sich in einem sehr bescheidenen Rahmen, womit die nachhaltige Betreibung eines wirksamen Präventionsprojekts nicht möglich ist. Die Mehrbelastung der Veranstalter und Zuschauer ist andererseits relativ hoch (ca. 10% bis 30%). Weiter ergibt sich durch das komplexere Bewilligungsverfahren, das neu einzuführende Abrechnungswesen, den Projektvollzug sowie die Wirksamkeitskontrollen ein erheblicher Verwaltungsmehraufwand, der durch die Einnahmen nicht gedeckt werden könnte. Für die Durchführung und Finanzierung von Präventionsmassnahmen stehen bereits heute andere wirksame und professionelle Kanäle offen (Versicherungen, bfu, Fonds für Verkehrssicherheit, Verkehrsverbände).

Antrag: Ablehnung des Postulats

An den Grossen Rat

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