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Ist sich der Regierungsrat dieser Tatsache bewusst? 2

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Academic year: 2022

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I 046/2002 FIN 26. Juni 2002 47C

Interpellation

2398 Gerber, Thun (FDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 13.02.2002

Umsetzung der „Neuen Verwaltungsführung“ NEF in der Zentralverwaltung

In der Januarsession 2002 wurde das Gesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG) als Grundlage der neuen Verwaltungsführung in erster Lesung verabschiedet.

Wie von verschiedenen Votanten im Rat betont, regelt das Gesetz vor allem die Aufgaben und Kompetenzabgrenzung zwischen dem Grossen Rat und dem Regierungsrat, sagt aber nichts darüber aus, wie im zentralistisch geführten Kanton die Hauptzielsetzungen

- Führungsorientierung - Wirkungsorientierung - Leistungsorientierung - Kostenorientierung

mit grösstmöglicher Kundenorientierung an der Basis auch erreicht werden können.

Diese hochgesteckten Ziele können nur erreicht werden, wenn

- Abläufe und Regelungen innerhalb der Verwaltung auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden,

- Handlungsspielräume definiert werden,

- die Zentralverwaltung - vor allem Querschnittsdienste und Stäbe - auf ihre Notwendigkeit hin überprüft wird,

- Anpassungen in Bezug auf ihre heutigen Aufgabengebiete erfolgen,

- eine grösstmögliche Delegation bisheriger Aufgaben und Kompetenzen an die operativen Organisationseinheiten erfolgt.

Fragen :

1. Ist sich der Regierungsrat dieser Tatsache bewusst?

2. Besteht ein Konzept für die Umsetzung dieser Organisationsreform?

3. Wer führt diesen schwierigen Prozess, bei dem Teile der Zentralverwaltung sich selber in Frage stellen müssen?

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Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat beabsichtigt, die neue Verwaltungsführung (NEF 2000) mit den in der Interpellation genannten Hauptzielen auf den 1. Januar 2004 einzuführen. Das Gesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG) bildet die rechtliche Grundlage dazu. Im Rahmen der gesetzlich festgelegten Kompetenzen wird der Regierungsrat die Handlungsspielräume der Direktionen und der Staatskanzlei in den Verordnungen sowie Weisungen zur ganzen Planungsorganisation zur Haushalt- und Finanzführung definieren.

Zur Zeit werden die Verordnungen und die darauf basierenden Weisungen im Teilprojekt E4 von NEF 2000 sowie die Planungsorganisation erarbeitet.

Der Regierungsrat teilt die Auffassung des Interpellanten, dass die Erreichung der Hauptziele von NEF 2000 u.a. von den in der Interpellation aufgeführten Bedingungen abhängt. Auf gesamtstaatlicher Ebene sowie in den Direktionen und der Staatskanzlei löste der Regierungsrat daher entsprechende Projektarbeiten aus:

– Auf der gesamtstaatlichen Ebene werden die Führungsprozesse zum Voran- schlag/Aufgaben- und Finanzplan, zum Geschäftsbericht und zur Hochrechnung auf die neue Verwaltungsführung ausgerichtet. Dabei wird festzulegen sein, wie der Regirungsrat die Direktionen und die Staatskanzlei inhaltlich und finanziell führen soll und in welchen Bereichen er Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung an die operativen Organisationseinheiten delegieren will. Die Ergebnisse müssen bis zur Einführung von NEF 2000 vorliegen.

– Ebenfalls bearbeitet werden die Querschnittsaufgaben „Personal“, „Informatik“ und

„Raum“. Hier stehen drei Fragen im Vordergrund. Erstens sind die gesamtstaatlichen Rahmenbedingungen und die delegierten Handlungsspielräume für den Mitteleinsatz zu klären. Zweitens ist festzulegen, welche Leistungen von den Querschnittsämtern zwingend erbracht und von den Verwaltungseinheiten bezogen werden müssen (Pflichtleistungen) bzw. bei welchen Leistungen seitens der Querschnittsämter und der Verwaltungseinheiten Wahlmöglichkeiten bestehen (Wahlleistungen). Drittens sind die Prinzipien der Verrechnung von Querschnittsleistungen zu klären.

Bei diesem umfassenden Thema der Querschnittsaufgaben ist davon auszugehen, dass nur ein Teil der Massnahmen bereits auf den 1. Januar 2004 umgesetzt werden kann. Die Leistungsverrechnung ist beispielsweise erst ab dem Jahr 2006 vorgesehen.

Über die möglichen Auswirkungen der Klärung der genannten Fragen auf die Aufgaben und die Organisation der Querschnittdienste kann der Regierungsrat im jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen machen.

Zudem wird das Thema „Führung unter NEF-Aspekten“ in den Direktionen und der Staatskanzlei zurzeit intensiv bearbeitet. Dabei gilt es die Aufgaben, die Kompetenzen und die Verantwortung der Direktionsvorsteher, der Amtsvorsteher sowie der Produktgruppen- und Produktverantwortlichen zu klären und die Führungsprozesse auf Direktions- und Amtsebene unter NEF-Aspekten zu definieren. Das Ergebnis dieser Arbeiten wird ebenfalls auch den Handlungsspielraum der operativen Organisationseinheiten klären.

Zu den einzelnen Fragen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

1. Der Regierungsrat ist sich der Bedeutung der vom Interpellanten aufgeworfenen Themen bewusst. Angesichts der Komplexität der einzelnen Themen können einzelne Massnahmen bereits auf den Einführungszeitpunkt umgesetzt werden, andere Massnahmen jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt. Der Regierungsrat erinnert daran, dass es sich bei der Einführung von NEF 2000 um einen Entwicklungsprozess handelt. Dies bedeutet, dass die einzelnen Elemente von NEF 2000 schrittweise aufgebaut, in der Praxis umgesetzt und auf Grund von

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Erfahrungen weiterentwickelt werden. Dies gilt in hohem Masse auch für die vom Interpellanten aufgeworfenen Themen.

2. Für die erwähnten Projektarbeiten und die Arbeiten in den Direktionen und der Staatskanzlei bestehen spezifische Ergebnis-, Aktivitäten- und Zeitplanungen.

3. Die politische Verantwortung des Projekts NEF 2000 liegt beim Regierungsrat. Er entscheidet über die Delegation von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortun- gen an die Direktionen und die Staatskanzlei sowie über die Frage, welche Teile der Zentralverwaltung von organsatorischen Veränderungen betroffen sein werden.

An den Grossen Rat

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