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Antrag auf Genehmigungserteilung für den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen – KrWaffUnbrUmgV

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Academic year: 2022

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Telefon: 06196 908-1015

Montag bis Donnerstag: 08:30 – 16:00 Uhr Freitag: 08:30 – 15:00 Uhr

E-Mail-Adresse: umgangsverordnung@bafa.bund.de Internet: http://www.bafa.de

@bafa_bund

© Daniel Laflor – iStock

Antrag auf Genehmigungserteilung für den Umgang mit unbrauchbar gemachten

Kriegswaffen – KrWaffUnbrUmgV

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Antrag auf Genehmigungserteilung für den Umgang mit unbrauchbar gemachten

Kriegswaffen – KrWaffUnbrUmgV

1 Art der Antragstellung

Erlaubnis nach § 5 krwaffunbrumgv

ausnahmegenehmigung nach § 4 absatz 4 krwaffunbrumgv

ausnahmegenehmigung nach § 7 absatz 2 krwaffunbrumgv

2 Angaben zur antragstellenden/vertretungsberechtigten Person 2.1 Antragstellende Person

Juristische Person Natürliche Person

unternehmen

anrede vorname Nachname

Funktion im unternehmen

Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort

Telefon E-Mail-adresse

2.2 Ansprechpartnerin/Ansprechpartner, falls von der antragstellenden Person abweichend

anrede vorname Nachname

Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort

Telefon E-Mail-adresse

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3 Angaben zur unbrauchbar gemachten Kriegswaffe

Ehemalige Nummer der kriegswaffenliste Datum der Bescheinigung über die unbrauchbarkeit der kriegswaffe

waffennummer/Fahrgestellnummer waffenbezeichnung

Hinweis: Bitte erstellen Sie eine gesonderte Auflistung von weiteren unbrauchbar gemachten Kriegswaffen, wenn Ihr Antrag mehr als eines dieser Güter erfassen soll.

4 Ort des Umgangs mit der unbrauchbar gemachten Kriegswaffe

Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort

Hinweis: Bitte erstellen Sie eine gesonderte Auflistung der für den Umgang mit der unbrauchbar gemachten Kriegswaffe geplanten Orte, wenn Ihr Antrag mehr als einen Ort erfassen soll.

5 Geplante Verwendung

Geplante verwendung

6 Zusätzliche Unterlagen

■ Nachweis über die Unbrauchbarkeit der Kriegswaffe (Bescheinigung nach § 3 des KrWaffUnbrUmgV)

■ Nachweis eines befriedeten Besitztums (Ort des Umgangs mit der unbrauchbar gemachten Kriegswaffe) und der Sicherheitsvorkehrungen (Sicherheitskonzept)

■ Nachweis der Volljährigkeit und der Zuverlässigkeit (Auszug aus dem Bundeszentralregister)

■ Begründung der Antragstellung unter der Beachtung der jeweils einschlägigen Vorschrift: § 4 Absatz 4 oder § 7 Absatz 2 KrWaffUnbrUmgV

7 Datum und Unterschrift

Datum unterschrift

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