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Ist sich der Regierungsrat der massiven Rückstände bei der Bearbeitung der Prämienverbilligungen in der obligatorischen Krankenversicherung bewusst? 2

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I 106/2005 JGK 14. September 2005 45C Interpellation

2873 Wisler Albrecht, Burgdorf (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 27.04.2005

Massive Rückstände bei der Prämienverbilligung

Im Jahre 2000 bei der Erarbeitung des Gesetzes über die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung (BSG 842.11) habe ich mich gefreut: Die vom Kanton Bern gewählte Lösung, dass der Anspruch auf Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung von Amtes wegen festzustellen ist, erschien mir versichertenfreundlich und sozialpolitisch fortschrittlich.

Die Umsetzung in der Praxis kann jedoch nicht als gelungen bezeichnet werden. In meinem beruflichen Umfeld (d.h. bei den Sozialdiensten) schlägt man sich mit der Schwerfälligkeit des Verfahrens herum. Stossend ist insbesondere, dass Personen, die vom Sozialdienst abgelöst werden könnten, Monate auf den Entscheid des Amtes für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht (ASVS) warten müssen. Diesen Monat stellte ich anlässlich einer Weiterbildungsveranstaltung fest, dass nicht nur der Sozialdienst der Stadt Bern, sondern auch andere Sozialdienste der Region aufgrund der Arbeitrückstände der ASVS Probleme bei der Ablösung der Klienten haben.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat, um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Ist sich der Regierungsrat der massiven Rückstände bei der Bearbeitung der Prämienverbilligungen in der obligatorischen Krankenversicherung bewusst?

2. Wenn ja, wurden bereits entsprechende Massnahmen in die Wege geleitet? Und in welchem Zeitrahmen werden diese umgesetzt?

3. Sind für eine zügigere und kundengerechtere Abwicklung zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich? Bzw. kann eine Effizienzsteigerung mit anderen Mitteln erreicht werden?

4. Sieht der Regierungsrat ein Bedürfnis, für die Abwicklung der Mutationsmeldungen mit den Sozialhilfebehörden ein spezielles, beschleunigtes Verfahren einzuführen? Wenn nein, warum nicht?

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Antwort des Regierungsrates

Zur Frage 1:

Die automatische Ermittlung der anspruchsberechtigten Personen für Prämienverbilligung führte im ASVS Ende 2002 zu einer ausserordentlich hohen Anzahl von Anträgen, Korrespondenzen und Kundenkontakten. Dies war weitgehend auf zwei Gründe zurückzuführen: einerseits auf die verzögerte Einführung und die nicht reibungslose Umstellung auf die neuen EDV-Programme zur automatischen Ermittlung der anspruchsberechtigten Personen, andererseits auf die Umstellung von der zweijährigen auf die einjährige Steuerveranlagung.

Der Übergang von der zweijährigen auf die einjährige Steuerveranlagung hat im ASVS Folgendes ausgelöst: Die Überprüfung der anspruchsberechtigten Personen für Prämienverbilligungen hatte sich neu auf die jährliche Steuerveranlagung abzustützen. Das führte zu einer systembedingten, einmaligen Verdoppelung der Korrespondenzen und Kundenkontakte. Die Folgen des Systemwechsels, d.h. die daraus resultierenden Mehrarbeiten, fielen in eine Zeit, in der im ASVS die Arbeitsbelastung ohnehin hoch war.

Verschärfend wirkte sich in diesem Zeitpunkt die gleichzeitige Umsetzung einer SAR- Massnahme mit dem Abbau von personellen Ressourcen aus.

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass diese Umstände zu massiven Rückständen bei den Prämienverbilligungen geführt haben.

Zur Frage 2:

Wegen der hohen Arbeitsrückstände löste das ASVS im Sommer 2004 verschiedene Massnahmen aus. Zum einen wurde ein Pendenzenabbauprogramm in Angriff genommen.

Mit zeitlich befristeten personellen Ressourcen soll der Abbau der Rückstände in der Prämienverbilligung spürbar vorangetrieben werden. Parallel dazu wurde eine umfassende Struktur- und Prozessoptimierung eingeleitet, deren Umsetzung zu verschiedenen organisatorischen und personellen Veränderungen führte.

Die eingeleiteten Massnahmen zeigen inzwischen Wirkung:

• Die Beantwortungszeit der Korrespondenz (ca. 800 Briefe/E-Mails pro Monat) konnte von rund 9 Monaten auf ca. 10 Tage reduziert werden. Die Rückstände sind damit gänzlich abgebaut.

• Die Bearbeitungszeit der Anträge auf Prämienverbilligung (ca. 750 pro Monat) wurde von 9 auf 6 Monate reduziert und das diesjährige Ziel – eine maximale Bearbeitungszeit von 4 Monaten – soll bis Ende 2005 erreicht werden können.

• Die Bearbeitung der wöchentlich ca. 300 Mutationsmeldungen von Sozialhilfebehörden konnte ebenfalls stetig verbessert werden und erfolgt heute innerhalb von durchschnittlich 10 Arbeitstagen.

Zur Frage 3:

Die zügigere und kundengerechtere Abwicklung ist ein Ziel, dem das ASVS mit den erläuterten, umgesetzten Optimierungsmassnahmen spürbar näher gekommen ist. Die Optimierung der Strukturen und Arbeitsprozesse steht weiterhin im Zentrum der Anstrengungen. So soll mit der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems die

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dauernde Suche nach Verbesserung der Leistungen institutionalisiert werden. Das Potential zur Optimierung der Prozesse hinsichtlich Effizienz und Wirksamkeit ist noch nicht ausgeschöpft. Dennoch können auf der Basis der bestehenden Verfahren keine Quantensprünge mehr erwartet werden. So gesehen würden zusätzliche personelle Ressourcen die zügigere und kundengerechtere Abwicklung der Geschäftsvorfälle zwar begünstigen, sind aber gegenwärtig nicht unbedingt erforderlich.

Zur Frage 4:

Bei der Abwicklung der Mutationsmeldungen sind weitere Effizienzsteigerungen denkbar.

Wie bereits dargelegt, ist das ASVS bestrebt, die verschiedenen Verfahren laufend zu optimieren bzw. zu beschleunigen. Dies gilt auch für die Zusammenarbeit mit den Sozialhilfebehörden. Angesichts der bereits eingetretenen deutlichen Verbesserung in der Abwicklung der Mutationsmeldungen, sieht der Regierungsrat gegenwärtig keine weiteren, speziellen Massnahmen vor.

An den Grossen Rat

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