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Die Orthodoxe Kirche in Russland und ihr Verhältnis zum Westen

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Rudolf Uertz

Die Orthodoxe Kirche in Russland und ihr Verhältnis zum Westen

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Bis zur Perestroika Mitte der 1980er Jahre war die Russische Orthodoxe Kirche (ROK) fast durchweg in den Untergrund gedrängt. Zeitweise wurde sie toleriert, teilweise versuchte man – mitunter in Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen – einen Modus vivendi mit dem kom- munistischen System zu finden. Nach dem Zusammenbruch am Ende der Sowjetunion 1991 haben Religion und kirchliches Leben eine Renaissance erfahren. Die ROK ist in das öffentli- che Leben Russlands zurückgekehrt. Sinnbild der Wiederherstellung der Orthodoxie ist der Wiederaufbau der Christus-Erlöser-Kathedrale in Moskau, die seinerzeit auf Befehl Stalins ab- gerissen wurde.

Renaissance der Religion und die Soziallehre der ROK

Die Einweihung der Christus-Erlöser-Kathedrale im August 2000 wurde im Rahmen einer Jubiläums-Bischofssynode begangen, die der Vollendung des zweiten christlichen Millenni- ums gewidmet war. Diese Synode hat erstmals in der Geschichte der Orthodoxie eine Sozial- doktrin (andere sprechen lieber von Sozialkonzeption) verabschiedet.27 Teilnehmer der Syno- de waren 150 Bischöfe der ROK. Ihnen oblag es, über das unter der Leitung des Metropoliten Kyrill von Smolensk und Kaliningrad, des Leiters des Außenamtes der ROK (seit Januar 2009 ist Kyrill Patriarch von Moskau und ganz Russland) erstellte Sozialkonzept zu verfassen. Das Dokument ist das Produkt eines Expertenkreises, dem 26 Mitglieder aus verschiedenen theo- logischen, sozial- und naturwissenschaftlichen Fachgebieten angehörten.28

Die Soziallehre der ROK unterscheidet sich wesentlich von der katholischen und der evangeli- schen Sozialethik, wenngleich sie andererseits mit dieser die biblischen und frühchristlichen Grundlagen teilt. So beruht die orthodoxe Soziallehre auf den Schriften des Alten und Neuen Testaments, dem byzantinisch-hellenistischen Erbe und der sogenannten Väterlehre sowie einzelner kirchlicher Autoritäten aus verschiedenen Jahrhunderten.

Die von westlichen Theologen häufig vertretene These vom Fehlen einer orthodoxen Sozial- lehre ist demnach erläuterungsbedürftig.29 Patriarchen, Metropoliten und andere orthodoxe Geistliche haben sich wohl zu allen Zeiten immer wieder zu sozialen und politischen Fragen geäußert und auch wiederholt Kritik an ungerechten gesellschaftlichen Zuständen und an den politischen Herrschern geäußert; aber sie vermochten keine systematisch entfaltete Staats- und Soziallehre zu entfalten, wie dies katholische Gelehrte und Geistliche in den mit- telalterlichen Fürstenspiegeln und philosophisch-theologischen Traktaten (Thomas von Aquin u.a.), der frühneuzeitlichen Barockscholastik (Robert Bellarmin, Francisco Suarez u.a.) und den Sozialenzykliken der Päpste seit dem 19. Jahrhundert unternahmen – eine

27 Wesentlich größeres Interesse als die Verabschiedung der Sozialdoktrin 2000 fand in Öffentlichkeit die auf der Bischofssynode vollzogene Heiligsprechung des Zaren Nikolaus II. und seiner Familie, die durch die Bolschewi- ken am 16./17. Juli 1918 in Jekaterinburg ermordet wurden. Vgl. zum Ganzen Rudolf Uertz: Einführung in die politische Theorie des russisch-orthodoxen Christentums, in: Die Grundlagen der Sozialdoktrin der Russisch- Orthodoxen Kirche. Deutsche Übersetzung mit Einführung und Kommentar, hgg. von Josef Thesing / R. Uertz, Sankt Augustin 2001, S. 134 ff.)

28 Vgl. Vortrag des Metropoliten Kyrill, in: Die Sozialkonzeption der ROK. Ein Dokument der sozialen Verantwor- tung. Wissenschaftliche Enquete der Stiftung PRO ORIENTE am 10. und 11.10.2003 in Wien, Bialystok 2003, S.

11–14; Vsevolod Chaplin: Die Sozialdoktrin der ROK vom August 2000. Hintergründe, Entstehung, Inhalte, in:

Beginn einer neuen Ära? Die Sozialdoktrin der ROK vom August 2000 im interkulturellen Dialog, hgg. von R.

Uertz / Lars Peter Schmidt, Moskau 2004, S. 11–41.

29 Vgl. Gregor Larentzakis: Orthodoxe Kirche und Soziallehre, in: Katholisches Soziallexikon, hgg. von Alfred Klo- se u.a., Innsbruck und Graz 1980, Sp. 2016–2022.

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Entwicklung, wie sie ähnlich auch der Protestantismus in wissenschaftlichen sozialethischen Untersuchungen30 und kirchlichen Denkschriften (seit 1962) kennt.31

Besonderheiten der Russischen Orthodoxie aus der Sicht der Westkirchen

Die ROK-Doktrin 2000 hatte entsprechend das Kunststück zu vollbringen, eine Brücke zu schlagen von den biblischen und altkirchlichen Quellen hin zu den aktuellen Herausforde- rungen von russischer Kirche und Gesellschaft nach dem Ende der Sowjetunion.32 Möglich war dies, indem man die theologische Tradition mit praktisch-ethischen Leitideen verband.

Eine systematisch durchgebildete Sozialethik, wie sie die Westkirchen entfalteten, konnte und wollte die ROK nicht kreieren, auch wenn man sich streckenweise – bewusst oder unbewusst – in bestimmter Hinsicht an der naturrechtlichen Staats- und Soziallehre in der Phase der Neuscholastik (ca. 1850–1958) orientierte. Das bedeutet, dass man ethische Vorzugsregeln, Grundsätze, Prinzipien, soziale Praktikabilitätsregeln und Toleranznormen zusammenstellte, soweit diese mit der orthodoxen Theologie und der russisch-orthodoxen Kultur kompatibel erschienen.

Die orthodoxe Soziallehre orientiert sich vornehmlich am platonischen Bild des politischen Gemeinwesens als einem organischen Ganzen, wie es auch in der Kirchenlehre (z. B. der pau- linischen Leib-Glieder-Analogie) zum Ausdruck kommt. Vom organologisch-ganzheitlichen Staats- und Gesellschaftsverständnis her ist es jedoch kaum möglich, die Person als Rechts- subjekt zu verstehen und Verbindungslinien zur modernen Anthropologie, zur Sozialwissen- schaft und liberalen Rechtstheorie zu ziehen. Die Reinheit und Unveränderlichkeit des ortho- doxen Glaubens soll vielmehr erhalten werden und ein von den Problemstellungen der säku- laren, gottfernen Welt her diktierte Soziallehre bzw. Soziologie vermieden werden.

Die Staats- und Soziallehre der katholischen und der protestantischen Kirche beruhen dage- gen auf scholastischen und spätscholastischen Schriften, die den Persongedanken und die Vorstellung vom Einzelnen als handelndem Subjekt bereits vorgeprägt hatten. So war es der Sozialethik der Westkirchen möglich, in kritischer Auseinandersetzung mit den modernen so- zialwissenschaftlichen Strömungen und politischen Bewegungen die Menschenrechte sowie die liberal-demokratischen und rechtsstaatlichen Verfassungsideen – nach mehr als einem Jahrhundert entschiedener Ablehnung – auf dem II. Vatikanischen Konzil (1962-1965) in ihren Lehrkanon aufzunehmen. Dieser sozialethische Paradigmenwechsel der katholischen Soziallehre wurde in beträchtlichem Maße auch befördert durch das aktive Laienchristentum (in Europa und den USA sowie den politischen und sozialen Katholizismus). Der liberale Ka- tholizismus ähnelt in bestimmter Weise dem Kulturprotestantismus, aus dessen Mitte sich die historisch-kritische Bibelexegese ebenso entwickelt hat wie ein christlich inspirierter Huma- nismus, der die Versöhnung von Religion und Kultur zu seinem Programm erhob.33

Was die Ost- und Westkirchen wesentlich unterscheidet, ist die jeweilige theologisch-ethische Grundhaltung in der Auseinandersetzung mit der säkularen Ordnung. Katholizismus und Protestantismus bewegen sich, trotz theologischer und ekklesiologischer Differenzen, in den sozial- und staatsethischen Fragen und in ihren Beziehungen zur säkularen Kultur, zur de- mokratisch-parlamentarischen Ordnung und zum liberalen Rechtsstaat auf dem Boden der westlichen Rechtstraditionen und Ordnungsideen.34 „Die Kultur Europas – genauer und poli- tisch unkorrekt, aber zutreffend: des lateinischen Europas – ist geprägt durch epochale Vor- gänge wie den Investiturstreit, den ersten Freiheitskampf zwischen Kirche und politischer

30 Der Begriff Sozialethik stammt von dem evangelischen Theologen Alexander von Oettingen: Moralstatistik. Ver- such einer Sozialethik auf empirischer Grundlage, in: Dorpater Zeitschrift für Theologie und Kirche 9 (1867), S.

468–538; vgl. Martin Honecker: Die Evangelische Sozialethik im Transformationsprozess der Industrialisierung und Modernisierung, in: André Habisch / Hanns Jürgen Küsters / Rudolf Uertz (Hrsg.): Tradition und Erneue- rung der Christlichen Sozialethik in Zeiten der Modernisierung, Freiburg i. Br. 2012, S. 155 ff.

31 Vgl. zu den Unterscheidungsmerkmalen von katholischer, protestantischer und orthodoxer Soziallehre bzw. So- zialethik R. Uertz: Politische Ethik im Christentum, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 6 (2007).

32 Zur Geschichte und Entwicklung der Sozialethik der ROK vgl. Konstantin Kostjuk: Der Begriff des Politischen in der russisch-orthodoxen Tradition, Paderborn 2005.

33 Vgl. Susanna Schmidt: Kulturkatholizismus, in Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. 6, Freiburg i. Br. 2006, Sp. 521; Friedrich Wilhelm Graf: Kulturprotestantismus, ebd., 523.

34 Vgl. Harold J. Berman: Recht und Revolution. Die Bildung der westlichen Rechtstradition (amerik. 11983), Frankfurt a. M. 1991.

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Ordnung, sodann die Reformation, den europäischen Rationalismus und die Aufklärung und schließlich die Menschenrechtsbewegung. Diese Vorgänge haben tiefe Spuren im lateinischen Europa hinterlassen.“ Aber die europäischen Gemeinwesen sind nicht entstanden „durch Beiseitestellen, sondern in lebendiger Auseinandersetzung mit dem fortwirkenden Christen- tum und in der Umsetzung gerade auch christlicher Gedanken“.35

Die ROK aber vermag von ihrem dogmatischen Ansatz her grundsätzlich keine kulturreligiös bzw. kulturchristlich geprägten sozialethischen und -philosophischen Konzepte, auch nicht, wenn sie von orthodoxen Christen stammen, in die kirchliche Soziallehre aufzunehmen. Ent- sprechend ignoriert sie auch die beachtlichen personalistischen und demokratischen Ansätze russischer Philosophen des 19. und 20. Jahrhunderts. Deren Konzepte liegen gemäß ortho- doxem Verständnis außerhalb theologisch-kirchlicher Zuständigkeit.36

Die Orthodoxie und die Bewahrung des Überkommenen

Die Orthodoxie stützt ihre Rechtgläubigkeit auf die altkirchliche Lehre des byzantinischen Er- bes. Damit geht einher, dass der orthodoxe Glauben an die göttliche Zuneigung zum Men- schen und die göttliche Erlösung verstanden wird als Geheimnis einer Begegnung mit dem konkreten Christus, die nur in der „göttlichen Liturgie“ erfahren werden kann. Diese Kon- zentrierung der Orthodoxie auf die Existenz und die Begegnung mit der göttlichen Person Christi im sakramentalen Geschehen der Liturgie ist ein theologisches Existential im Sinne einer Beständigkeit und Festigkeit, das keiner theologischen Weiterentwicklung und Interpre- tation mehr bedarf. Von hierher erklärt sich die im Vergleich mit den Westkirchen geringe Neigung zur Erneuerung und theologischen Vertiefung des Glaubensverständnisses von Christen angesichts sich verändernder Zeiten. Das religiöse Ideal der Orthodoxie ist daher das Mönchtum.

Man muss dabei berücksichtigen, dass die genannten Charakteristika der ROK-Soziallehre auch auf den spezifischen Erfahrungen der Orthodoxen Kirche mit ihr fremden und feindlich gesinnten Kulturen und Mächten beruhen. Das unbedingte Bekenntnis zu den altchristlichen Dogmen, die Betonung der Liturgie und die Verwiesenheit auf die Ursprünglichkeit des

christlich-orthodoxen Glaubens sind die wichtigsten Gründe für das Überleben der christlich- orthodoxen Kultur unter den widrigen Bedingungen der Fremdherrschaft. So gesehen verste- hen sich die orthodoxen Kirchen zugleich auch als Kulturträger sowie als religiös-kulturell prägende Kraft als Volks- bzw. Nationalkirchen, die den Schutz orthodoxer Glaubenslehre und Kirchlichkeit von einem starken Staat erwarten.

Plausibel werden von hierher die schon angesprochenen Gegensätze von ostkirchlicher und westkirchlicher Theologie und Ethik. Und doch fragen sich auch gute Kenner der Ostkirchen, so etwa der evangelische Theologe und Kirchenhistoriker Ernst Benz, warum die Orthodoxie aus der Liturgie und dem christlichen Doppelgebot der Gottes-und Nächstenliebe nicht stär- kere sozialethische und gesellschaftsprägende Impulse zu entnehmen vermag.

Die Prinzipien der Sozialethik der ROK

Der distanzierten Haltung der Ostkirche zu sozialen Formen steht auf der anderen Seite die Betonung des christlichen Liebesgebots, der Bruderliebe gegenüber. Das ist einer der wesent- lichen Gründe für die Verschiebung des Gleichgewichts zwischen Verkündigung/Sakrament und der sozialen Realisierung christlicher Liebestätigkeit zugunsten der „Verselbständigung der Liturgie“ (Ernst Benz). In diesem Gegensatz liegen Größe und Schwäche der Orthodoxie begründet. Ihre Größe besteht darin, „dass sie die Fülle der altkirchlichen Katholizität getreu- lich bewahrt hat. Das gilt für alle Lebensbereiche. Vor allem in ihrer Liturgie leben das alt-

35 Ernst-Wolfgang Böckenförde: Europäische Union: Nein zum Beitritt der Türkei, in: Frankfurter Allgemeine Zei- tung vom 10.12.2004.

36 Hierzu gehören russisch-orthodoxe Denker wie J. Fedotov, Sergeij Bulgakov, Nikolas Berdjaev, Vladimir Solo- vjev, Simon L. Frank u.a. Vgl. Konstantin Kostjuk: Die Sozialdoktrin der ROK, in: Thesing / Uertz, Die Grundla- gen, S. 175 f., hier: 180 f.

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kirchliche Verständnis und die altkirchliche Praxis des Gottesdienstes unmittelbar weiter.“37 Die Essenz dieser Ideen spiegelt sich wider im Prinzip der Katholizität.

Das Katholizitätsprinzip (russisch Sobornost), das die Einheit und Ganzheit von Volk und Kirche intendiert, führt konsequent zur Idee der Volkskirche als einer Nationalkirche.38 Durch die Verbindung von ethnischer und nationaler Kultur vermochte die Orthodoxie be- sonderen Einfluss auf das Volkstum, auf die Sprache und die Denkgewohnheiten des ortho- doxen Volkes zu nehmen und durch Abgrenzung von außen und Vermeidung von religiös- kulturellen Zersetzungen im Inneren die Identität von Orthodoxie und Russentum zu wahren und zu stärken.39 Die Kehrseite dieser Verschmelzung besteht darin, dass sich das Gleichge- wicht zwischen Kirche und Staat zugunsten des Staates verschoben hat. Anders als im latei- nischen Westen, in dem sich ein äußerst spannungsreicher und produktiver Prozess der Dif- ferenzierung zwischen Kirche und Staat, Religion und Politik vollzog,40 hat in der Ostkirche eine solche Entwicklung nicht stattgefunden. Hier hat das Symphonieprinzip eine starke Harmonie von Staat und Kirche gezeitigt, zugunsten eines beträchtlichen Übergewichts des Staates. Das führte dazu, dass die Kirche zeitweise ganz oder teilweise ihre innere Freiheit einbüßte. Das Symphonieprinzip intendiert eine spezifische Form orthodoxen Staatskirchen- tums, indem es den Staat als Schützer der Orthodoxie, d.h. des kirchlich und national im christlichen Glauben geeinten Volkes sieht.

Anders als im Westen mit seinen vielfältigen und differenzierten religionspolitischen Formen (Kooperation von Kirche und Staat auf bestimmten Feldern bei grundsätzlicher [freundli- cher] Trennung bis hin zu radikaler Trennung) orientiert sich das Symphonieprinzip traditi- onell am Bild idealer kirchlich-staatlicher Zusammenarbeit und homogener Religiosität. Die- ses Bild aber entspricht nicht der gesellschaftlich-politischen Realität, dem Pluralismus des modernen Gemeinwesens. Schließlich ist der moderne Staat die Heimstatt der Bürger ver- schiedenster Bekenntnisse und Ethnien. Diese Vorstellung hat jedoch in der Lehre der ROK und der Orthodoxie keinen rechten Platz.

Die Orthodoxie und der Westen

Nach orthodoxer Auffassung lässt die theonome Betrachtung des Menschen die Anerkennung von Menschenrechten nicht zu. Dabei betont die orthodoxe Theologie selbstredend den bibli- schen Gedanken der Gottebenbildlichkeit und der Menschenwürde, die jedem Menschen zu- kommen. Doch ist die Menschenwürde nach orthodoxer Theorie nur dem Menschen „an sich“

eigen und vermag so keine Wirkungen zu zeitigen für das konkrete Handeln. So sieht die Or- thodoxie in der Menschenrechtsidee, wie sie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinigten Nationen (1948) zur Grundlage des modernen staatlichen und internationa- len Lebens erhoben hat, exklusiv den Humanismus der Aufklärung am Werk, das heißt eine Philosophie, die der Gottlosigkeit der säkularen Welt entspringe.41

Mit der Verwerfung humanistisch-philosophischer Ideen und säkularer Ethik ist für die ROK implizit verbunden die Ablehnung von Religionsfreiheit. Das hatte zur Konsequenz, dass die Duma, die Volkskammer der Russischen Föderation, auf Wunsch der ROK die liberale Verfas- sung Russlands vom 12.12.1993 einer Revision unterzog. Das gegen das Veto von Boris Jelzin beschlossene Religionsgesetz vom 5.5.1997 begünstigt entsprechend die ROK und dis- kriminiert die „nicht-traditionellen", das heißt insbesondere die nicht-orthodoxen christli- chen Konfessionen. Das gegenwärtige Religionsgesetz Russlands steht damit im Widerspruch

37 Ernst Benz: Geist und Leben der Ostkirche, Hamburg 1947.

38 Vgl. Vadim V. Sapov: Sobornost, in: Lexikon der russischen Kultur, hgg. von Norbert P. Franz, Darmstadt 2002, S. 417 ff.; R. Uertz, Politische Ethik im Christentum, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 6 (2007), S. 31 ff., hier:

36 ff.

39 „Orthodoxie“ und „Russentum“ sind so gesehen Synonyme. Russe wurde man früher, in zaristischer Zeit „durch Übertritt zum orthodoxen Glauben, wohingegen die Ersetzung des Glaubens durch das Blutsprinzip eine sowje- tische Innovation war“ (Ingrid Oswald: Die Nachfahren des „homo sovieticus“. Ethnische Orientierung nach dem Zerfall der Sowjetunion, Münster 2000, S. 19 ff., 179 f., Anm. 28).

40 Vgl. Ernst-Wolfgang Böckenförde: Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation, in: Ders.: Staat, Gesellschaft, Freiheit, Frankfurt a. M. 1976, S. 42 ff.

41 Vgl. das in Ergänzung der Sozialdoktrin von 2000 vom Moskauer Patriarchat veröffentlichte Dokument: Die Grundlagen der Lehre der Russischen Orthodoxen Kirche über die Würde, die Freiheit und die Menschenrechte (russ. 12008), hgg. von R. Uertz / L. P. Schmidt, Moskau 2008.

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zur Verfassung der Russischen Föderation sowie zu den internationalen Menschenrechts- konventionen. Es folgt letztlich den Vorstellungen der ROK vom „kanonischen Territorium des Moskauer Patriarchats und darüber hinaus“, wie sie „im Laufe eines langen historischen Zeitraums“ gewachsen sind.42

Auf einem Interreligiösen Forum, das im Februar 2005 in der Berliner Friedrichstadtkirche veranstaltet wurde, verteidigte Metropolit Kyrill als seinerzeitiger Leiter des Außenamtes der ROK das Prinzipdes kanonischen Territoriums der Orthodoxen Kirche: „Wir haben mit den Katholiken das gemeinsame kanonische Recht und die gleiche kanonische Tradition. Danach gibt es an jedem Ort und in jedem Staat nur einen Bischof und eine Kirche. Sie trägt die Ver- antwortung für dieses Volk. Und wenn wir parallel Mission treiben, ist es immer noch besser, sich auf die Ressourcen der ortsansässigen Kirchen zu stützen.“43

Von Seiten der ranghohen Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche, den Bischö- fen Wolfgang Huber und Gerhard Ludwig Müller, wurde darauf verwiesen, dass das Prinzip des kanonischen Territoriums, das die kirchliche, ethnische und nationale Idee miteinander verbindet, in ökumenischer Haltung durchaus mit dem Prinzip der Religionsfreiheit verein- bar wäre.44 Doch ist eine solche Haltung der Orthodoxie fremd, weswegen sie die seelsorglich- pastorale und die karitative und diakonische Arbeit der Westkirchen und anderer Religions- gemeinschaften auf russischem Territorium als „Proselytismus“, als Abwerbung diskreditiert.

Entsprechend ihrem ungenügenden Rechtsstatus wird die seelsorgliche Arbeit von katholi- schen und evangelischen Geistlichen in Russland, vor allem bezüglich ausländischer Theolo- gen, durch Schikanen und Restriktionen in der Vergabe von Visa u. a. in beträchtlichem Ma- ße behindert.

Die Normen des kanonischen Territoriums haben ihre Entsprechung im Symphonieprinzip, der theologisch-rechtlichen Lehre vom rechten Zusammenwirken von Kirche und Staat. Die Definition des kanonischen Territoriums beschränkt sich keineswegs auf geographisches und politisches Gebiet, sondern ist weiter gefasst, insofern sie die russisch-orthodoxe Idee mit der ethnischen Identität des Russentums gleich setzt.

Der Ukraine-Konflikt und das kanonische Territorium der ROK

Ein besonderer Fall des Staat-Kirche-Verhältnisses und der Haltung der Orthodoxen Kirchen in der Frage des kanonischen Territoriums ist gegenwärtig die Ukraine. Diese ist großenteils einstiges russisches Kernland. Problematisch ist, dass auf ukrainischem Territorium seit ge- raumer Zeit vier orthodoxe Kirchen beheimatet sind, die auch in ruhigeren Zeiten miteinan- der im Streit lagen und die sich angesichts der gegenwärtigen politischen Krise des Landes und der von Russland unterstützten Separatistenbewegung in besonderer Anspannung befin- den.45

Im März 2009 ist Metropolit Hilarion dem zum Patriarchen der ROK erhobenen Metropoliten Kyrill als Leiter des Außenamtes der ROK gefolgt. Im Frühjahr 2014 hat Hilarion der mit

42 Vgl. Sozialdoktrin der ROK, Einleitung.

43 Liebe gibt Macht. Christen und das Verhältnis zu Staat, Pluralismus und Freiheit; in: Rheinischer Merkur vom 03.03.2005. – Teilnehmer der im Februar 2005 von der Konrad-Adenauer-Stiftung in Verbindung mit der Deut- schen Bischofskonferenz (DB) und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in der Friedrichstadtkirche in Berlin durchgeführten Veranstaltung waren Metropolit Kyrill (seinerzeit Leiter des Außenamtes der ROK), Bischof Wolfgang Huber (Ratsvorsitzender der EKD), Bischof Gerhard Ludwig Müller (seinerzeit Vorsitzender des Ökumene-Ausschusses der DB).

44 So hat das Katholische Lehramt in den Staatsenzykliken (seit 1881) Papst Leos XIII. die Religionsfreiheit ver- worfen, jedoch den Regierungen und Staatslenkern nahe gelegt, „nach Herkommen und Gewohnheit verschie- dene Religionsformen zu dulden“. Zum Toleranzthese in der katholischen Staatslehre vgl. R. Uertz: Vom Gottes- recht zum Menschenrecht. Das katholische Staatsdenken in Deutschland von der Französischen Revolution bis zum II. Vatikanischen Konzil (1789–1965), Paderborn 2005, S. 378 ff.

45 Rund zwei Drittel der ukrainischen Bevölkerung (ca. 45 Mio.) sind konfessionslos. Der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche/Moskauer Patriarchat gehören ca. 6,5 Mio. Gläubige an, der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche/Kiewer Patri- archat ca. 4,2 Mio., der Ukrainischen Autokephalen Orthodoxen Kirche ca. 250.000, der Ukrainischen Grie- chisch-Katholischen Kirche (byzantinischer Ritus, seit 1593 mit Rom uniert) zwischen 2,1 Mio. und 4,3 Mio.

(vgl. Thomas Gerlach: Kirchen und der Konflikt in der Ukraine, in: taz.de vom 20. 04.2014); ferner Thomas Bremer: Die griechisch-katholische Kirche in der Ukraine heute, in: Ost-West – Europäische Perspektiven (http://www.owep.de/artikel/176/griechisch-katholische-kirche-in-ukraine-heute-ideologische-hindernisse-fuer- den-dialog).

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Rom unierten Griechisch-Orthodoxen Kirche der Ukraine vorgeworfen, dass sie angesichts ihrer Proteste am Maidan-Platz in Kiew „ein großes Hindernis im Dialog zwischen Orthodoxie und Katholizität“ darstelle. Überdies kritisierte der Außenamtsleiter der ROK die „einseitige Parteinahme“ und „aktive Zusammenarbeit“ der Ukrainischen Griechisch-Katholischen Kir- che mit der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche/Kiewer Patriarchat sowie der Ukrainischen Auto- kephalen Orthodoxen Kirche, die beide vom Moskauer Patriarchat als „Schismatiker“ betrach- tet werden. Hilarion wertete diese Aktivitäten als „Kreuzzug gegen die Orthodoxie“,46 das heißt die einzig wahre, nämlich kanonische orthodoxe Kirche Russlands.

Die ROK zählt bis auf Georgien und Armenien alle ehemaligen Sowjetrepubliken zu ihrem ka- nonischen Territorium“. Dies gilt auch für die Ukraine. Dort befinden sich etwa 30% der Pfarreien der ROK. Im Westen des Landes ist jedoch die Griechisch-Katholische Kirche die größte christliche Gemeinschaft. Die Bemühungen der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche des Kiewer Patriarchats um kanonische Anerkennung scheiterten bisher am Ökumenischen Pat- riarchen Bartholomäus I. von Konstantinopel, der den Ehrenvorsitz unter den Oberhäuptern der Orthodoxen Kirchen weltweit inne hat. Die ROK ist das größte Patriarchat der Orthodo- xie. „Der Verlust der Ukraine wäre für den Moskauer Patriarchen katastrophal“.47

Offenbar möchte das Moskauer Patriarchat die Sympathien der ukrainischen orthodoxen Christen nicht verlieren. Von Seiten des Hl. Synods jedenfalls, dem unter dem Vorsitz von Patriarch Kyrill vierzehn Erzbischöfe angehören, lassen sich zurückhaltende Stimmen ver- nehmen. In einer Erklärung des Synods heißt es: „Die Grenzen der Kirche werden nicht von politischen Präferenzen ethnischer Unterschiede oder gar Staatsgrenzen bestimmt.“ Die Krim sei „und bleibe ein unveräußerlicher Teil unserer einheitlichen multinationalen Kirche.“48 Demnach soll die Krim „kirchenintern“ vorerst unter der Leitung der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche bleiben, die unter der Oberhoheit des Moskauer Patriarchats eine eigene Kirchenver- waltung unterhält.

Sieht man einmal ab von Stimmen wie denen des Außenamtsleiters Hilarion und des für die gesellschaftlich-kirchlichen Beziehungen in der Synodalabteilung der ROK zuständigen Erz- priesters Vsewolod Chaplin, der „Moskau“ in der Krim auf „Friedensmission“ wähnt, so wird man die offizielle Haltung der ROK, das heißt des Patriarchen Kyrill und der Mitglieder des Heiligen Synods, des ständigen Führungsorgans der ROK, als besonnen bezeichnen können.

Entgegen der Staatsnähe hoher russischer Kleriker in der Zeit vor der Perestroika zeigen die obersten Leitungsorgane der ROK in der Ukraine-Krise ihre Unabhängigkeit vom russischen Staat und unterstreichen damit ihre primär theologisch-pastorale Haltung in der gegenwärti- gen Ukraine-Krise. Das schließt nicht aus, dass auf mittlerer und unterer Ebene russisch- orthodoxe Priester und Laien in der militärischen Unterstützung der Separatistenbewegung in der Ostukraine durch Putin49 weiterhin im Sinne orthodoxer politischer Theologie eine

„Friedensmission“ sehen.

46 Vgl. KNA-Bericht, 04.04.2014.

47 So der aus der Ukraine stammende, in Deutschland wirkende orthodoxe Theologe Dr. Andriy Mykhaleyko, in:

Deutsche Welle, 13.06.2014.

48 KNA-Bericht vom 21.03.2014. - Im Namen des „Allukrainischen Rats der Kirchen und religiösen Organisatio- nen“ hat das interimistische Oberhaupt der Ukrainischen Orthodoxen Kirche–Moskauer Patriarchat (UOK–MP), Metropolit Onufrij (Beresovskij) von Černovtsy und der Bukovina, an Russland appelliert, das Völkerrecht nicht zu brechen und jede militärische oder sonstige Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Ukraine zu un- terlassen (www.pravmir.ru, 02.03.2014; zit. nach Institut G2W).

49 Vgl. Kerstin Holm: Lesen Sie Putins Stellenbeschreibung, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12.09.2014.

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