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Der Regierungsrat wird beauftragt, im Rahmen der am 9

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M 168/2008 M 181/2008

BVE BVE

13. August 2008 BVE C

Motion

1345 Haas, Bern (FDP)

Fischer, Meiringen (SVP) Burn, Adelboden (EDU)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 09.06.2008

Kernkraftwerk Mühleberg: Vernehmlassung zur Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung

1. Der Regierungsrat wird beauftragt, im Rahmen der am 9. Juni 2008 bekannt gewordenen Vernehmlassungsfrist zur Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg eine positive Stellungnahme des Standortkantons Bern abzugeben.

2. In Anbetracht der bis 1. September 2008 laufenden Vernehmlassung ist die Motion noch in der laufenden Junisession zu behandeln, sofern der Regierungsrat bei den Bundesbehörden keine Fristverlängerung erwirken kann.

Begründung

Gemäss Artikel 63 Absatz. 5 der Geschäftsordnung des Grossen Rates ist eine Motion, die eine Stellungnahme des Grossen Rates bei Vernehmlassungen an Bundesbehörden beantragt, in derselben Session zu behandeln, wenn die Vernehmlassungsfrist der Bundesbehörden die Behandlung in der folgenden Session nicht zulässt. Da die von den Bundesbehörden gesetzte Frist bereits am 1. September 2008 abläuft, besteht ein Anspruch auf sofortige Behandlung der Motion. Sollte aus zeitlichen Gründen eine parlamentarische Beratung der Motion in der laufenden Junisession nicht möglich sein, ist bei den Bundesbehörden eine Fristverlängerung bis Ende September zu beantragen.

Der Stellungnahme des Kantons Bern als Standortkanton des Kernkraftwerkes Mühleberg kommt eine besondere Bedeutung zu. Deshalb muss die in der Gesetzgebung vorgesehen Mitsprache des Grossen Rates gewährleist werden, auch wenn die Frist knapp ist.

Die Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg ist in der Vernehmlassungsantwort des Regierungsrates positiv dazulegen und zu unterstützen. In der Anlage werden rund 40 Prozent der im Kanton Bern benötigten Elektrizität produziert, was zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit von eminenter Bedeutung ist. Die bernische Volkswirtschaft ist auf den in Mühleberg erzeugten Strom angewiesen.

Bei der Beratung der kantonalen Energiestrategie hat sich der Grosse Rat positiv zum Kernkraftwerk Mühleberg ausgesprochen. In einer separaten Planungserklärung sprach sich das Parlament ausdrücklich für den Weiterbetrieb des Kernkraftwerkes Mühleberg aus.

Diese Willensäusserung des Grossen Rates muss in der Vernehmlassung enthalten sein.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 30.06.2008

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2 M 181/2008 BVE

Motion

Grüne (Bregulla-Schafroth, Thun Iannino Gerber, Hinterkappelen)

Weitere Unterschriften: 12 Eingereicht am: 11.06.2008

Keine Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg

Der Regierungsrat wird aufgefordert, sich in der Vernehmlassung "Kernkraftwerk Mühleberg. Gesuch der BKW FMB Energie AG vom 25.01.2005 um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung vom 14.12.1992" dahingehend zu äussern, dass die Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg bis 2012 zu belassen sei.

Begründung

Der Bundesrat hatte 1992 gute Gründe die Betriebsbewilligung bis 2012 zu befristen. Der Grosse Rat sagte zwar am 18. September 1990 Ja zu Leistungserhöhung um 10 Prozent und zur unbefristeten Betriebsbewilligung, darauf wurde das Referendum ergriffen und das Berner Stimmvolk sagte am 16. Februar 1992 Nein zu einer unbefristeten Betriebsbewilligung.

Der Bund legte 1992 fest, dass die BKW verpflichtet wird, dem Bund vor Fristablauf 2012 Alternativen zum Betrieb des Atomkraftwerks Mühleberg vorzulegen.

Die BKW Energie AG hat seit der Aufforderung des Bundes 1992 nie ernsthafte Alternativen zum Betrieb des AKW Mühleberg vorgelegt. Bei einer Aufhebung der Betriebsbewilligung würden weiterhin keine Anstrengungen gemacht, um die erneuerbaren Energien zu fördern.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 30.06.2008

Gemeinsame Antwort des Regierungsrates:

Vorbemerkungen

In der Motion 067/07 Freiburghaus hat sich der Regierungsrat bereits zum Weiterbetrieb des Kernkraftwerks nach 2012 geäussert. Mit der Überweisung von Ziffer 1 dieser Motion betreffend den Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Mühleberg hat der Grosse Rat am 21.

November 2007 eine politisch verbindliche Vorgabe für die Vernehmlassung des Kantons Bern gemacht. Diese lautet wie folgt:

„Der Kanton Bern sieht in seiner Energiestrategie 2006 vor, dass bis ins Jahr 2035 80 % des im Kanton Bern benötigten Stroms aus erneuerbaren Quellen stammen und im Kanton Bern benötigter Strom ohne Kernenergie produziert wird. Um die Versorgungssicherheit im Kanton Bern sicherzustellen, müssen die 2,9 Mio. MWh aus dem Kernkraftwerk Mühleberg, die 40 % des benötigten Stroms ausmachen, bis zum Auslaufen der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg sichergestellt werden. Die Umsetzung der Energiestrategie stellt sicher, dass der Kanton Bern an einer echten Alternative zur Kernenergie arbeitet. Bis wann das Kernkraftwerk Mühleberg weiterbetrieben werden soll,

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kann aufgrund dieser Unsicherheiten nicht beurteilt werden. Deshalb vertritt der Regierungsrat folgende Position in Bezug auf den Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Mühleberg: dieses soll, so lange es betriebswirtschaftlich sinnvoll ist und sicherheitstechnisch verantwortet werden kann, nur so lange betrieben werden, als damit unüberbrückbare Versorgungslücken geschlossen werden.“

Der Regierungsrat ist an die Vorgaben des Grossen Rates gebunden. Er wird deshalb in seiner Stellungnahme an die Bundesbehörden die Vorgaben aus der Motion Freiburghaus übernehmen.

Motion 168/2008 Haas

Ziffer 1 dieser Motion verlangt, dass sich der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zum Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Mühleberg nach 2012 positiv äussert. Da der Regierungsrat in seiner Stellungnahme die Vorgaben aus Ziffer 1 der Motion Freiburghaus übernehmen wird, ist die Forderung der Ziffer 1 dieser Motion erfüllt, weshalb der Regierungsrat die Annahme und gleichzeitige Abschreibung beantragt.

Ziffer 2 der Motion verlangt, dass der Regierungsrat bei den Bundesbehörden eine Fristverlängerung beantragt, sollte die Motion nicht in der Junisession behandelt werden können. Da die Motion nun in der Septembersession behandelt wird, hat die Energiedirektorin am 10. Juli 2008 beim Bundesamt für Energie bereits um eine Fristverlängerung von einem Monat ersucht. Mit der Einreichung des Fristverlängerungsgesuchs wurde das Anliegen des Motionärs erfüllt, weshalb der Regierungsrat die Annahme und gleichzeitige Abschreibung beantragt.

Motion 181/08 Grüne (Bregulla-Schafroth, Iannino Gerber)

Diese Motion fordert den Regierungsrat auf, sich in der Vernehmlassung betreffend die Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg dahingehend zu äussern, dass die Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg bis 2012 zu belassen sei. Der Regierungsrat beantragt die Ablehnung dieser Motion, da deren Antrag im Widerspruch zum Entscheid des Grossen Rates betreffend Ziffer 1 der Motion 067/07 Freiburghaus steht. Dieser Entscheid des Grossen Rates ist für den Regierungsrat verbindlich.

Antrag:

Motion 168/08: Ziffer 1: Annahme und Abschreibung Ziffer 2: Annahme und Abschreibung

Motion 181/08: Ablehnung

An den Grossen Rat

Referenzen

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