M 058/2005 BVE 17. August 2005 49C Motion
2602 FDP (Sutter, Niederbipp)
Weitere Unterschriften: 69 Eingereicht am: 22.02.2005
Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerkes Mühleberg
Der Regierungsrat wird beauftragt alles zu unternehmen, dass der BKW FMB Energie A.G.
für das Kernkraftwerk Mühleberg die Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung erteilt wird.
Dies unter der Voraussetzung, dass die Sicherheit gewährleistet ist.
Begründung:
Heute ist das KKM das einzige schweizerische Kernkraftwerk, dessen Betriebsbewilligung befristet ist. Dies ist eine weder sachlich noch rechtlich begründbare Ungleichbehandlung zum Nachteil der Nordwestschweiz, insbesondere der sicheren Stromversorgung des Kantons Bern und der benachbarten Kantone Jura, Neuenburg, Freiburg und Solothurn.
Im Rahmen der Periodischen Sicherheitsüberprüfung vom Dezember 2002 bescheinigt die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) dem KKM erneut einen hohen Sicherheitsstandard. Die gleiche Oberaufsichtsbehörde war kurz danach gegenüber dem Kernkraftwerk Beznau II zum selben Ergebnis gekommen. Daraufhin erteilte der Bundesrat dem Werk Beznau II eine unbefristete Betriebsbewilligung.
Der Bundesrat begründete im Jahr 1998 die Befristung der Betriebsbewilligung des KKM nicht mit sachlichen, sondern ausschliesslich mit politischen Argumenten. Seither hat sich die politische Lage in der Nordwestschweiz und insbesondere im Kanton Bern verändert.
Dies geht deutlich hervor aus mehreren eidgenössischen und kantonalen Abstimmungsergebnissen. So wurden im Kanton Bern alle drei Ausstiegs – Initiativen deutliche abgelehnt, so „Bern ohne Atom“, im Jahr 2000 mit 64,3 Prozent Nein „Strom ohne Atom“ und „MoratoriumPlus“ im Jahre 2003 mit 67,5 Prozent resp. 58,6 Prozent.
Im weiteren hat der Grosse Rat in der November – Session 2004 die Energiestrategie des Kantons Bern zurückgewiesen und der Planungserklärung Kernenergienutzung zugestimmt.
Antwort des Regierungsrates
Am 25. Januar 2005 reichte die BKW FMB Energie AG (BKW) beim Bund ein Gesuch mit dem Antrag ein, die Befristung der Betriebsbewilligung vom 14. Dezember 1992 für das Kernkraftwerk (KKW) Mühleberg sei aufzuheben. Gestützt auf das am 1. Februar 2005 in Kraft getretene Atomgesetz hat der Bundesrat mit Verfügung vom 10.Juni 2005 seine Zu- ständigkeit verneint und das Gesuch an das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie
2 und Kommunikation überwiesen. Eine Aufforderung an die Behörden des Kantons Bern zur Stellungnahme ist noch nicht erfolgt.
Der Regierungsrat hat zur Frage der Betriebsbewilligung des KKW Mühleberg jedoch be- reits wie folgt Stellung bezogen:
Bis der Anteil an Kernenergie an der Stromproduktion vollständig durch erneuerbare Ener- gien ersetzt werden kann, soll das Kernkraftwerk Mühleberg so lange betrieben werden, als dies
- betriebswirtschaftlich sinnvoll ist,
- sicherheitstechnisch verantwortet werden kann, und
- damit unüberbrückbare Versorgungslücken geschlossen werden.
Der Regierungsrat wird in der Stellungnahme des Kantons Bern zum Gesuch der BKW FMB Energie A.G. um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung darauf hin wirken, dass das Kernkraftwerk Mühleberg gleich behandelt wird wie alle übrigen schweizerischen Kernkraftwerke. Dem Kernkraftwerk Beznau II wurde vom Bund eine unbefristete Betriebsbewilligung erteilt.
Somit erachtet der Regierungsrat die Motion als erfüllt und beantragt, die Motion anzu- nehmen und sie gleichzeitig abzuschreiben.
Antrag: Annahme der Motion unter gleichzeitiger Abschreibung
An den Grossen Rat