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Antwort des Regierungsrates Ausgangslage Die Motion beauftragt den Regierungsrat, einen Elternnotruf einzurichten und diesen einer Organisation mit 24 Stunden Struktur anzugliedern

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M 038/2008 GEF 30. April 2008 GEF C Motion

0768 Schär-Egger, Lyss (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 28 Eingereicht am: 29.01.2008

24 Stunden Elternnotruf für den Kanton Bern

Die Regierung wird beauftragt, einen Elternnotruf einzurichten und diesen einer Organisation mit 24-Stunden-Struktur anzugliedern. Die Organisation, die diese Aufgabe übernimmt, soll über fachspezifisch vorbereitete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie über Kenntnisse der regionalen Beratungsstellen verfügen.

Begründung:

Den gleichen Antrag stellte im Jahr 2001 schon Maya Eigenmann Fisch mit ihrer Motion.

Schon damals schrieb die Regierung in ihrer Antwort, dass für einen solchen Notruf Bedarf bestehe, weil die Belastung der Eltern zu Überforderung führen kann und grundsätzlich alle Eltern zu jeder Zeit von einer solchen Überforderung betroffen sein können.

Mit der Begründung, dass verschiedene Beratungsstellen sich dieser Problematik annähmen und das neue Sozialhilfegesetz zusätzliche Hilfe verspreche, wurde die Motion damals angenommen und abgeschrieben. In der Beantwortung der Fragen in der Interpellation Gnägi/Wisler zum gleichen Thema im Jahr 2006, schreibt die Regierung, dass Erziehungsfragen eines der Hauptthemen sei, mit dem die dargebotene Hand konfrontiert sei, dass aber der Kanton Bern keinen spezifischen Elternnotruf plane, weil verschiedene Organisationen im Kanton diese Funktion wahrnehmen würden. Diese Organisationen wie Mütter-und Väterberatung und Jugendfachstellen sind mittlerweile soweit, dass sie sich überlegen regional Elternnotrufe zu installieren, weil sie aus der Erfahrung in ihrer täglichen Arbeit dieses Angebot für dringend notwenig erachten. Wir sind der Meinung, dass es sinnvoller ist wenn sich der Kanton diesem Anliegen annimmt.

Antwort des Regierungsrates

Ausgangslage

Die Motion beauftragt den Regierungsrat, einen Elternnotruf einzurichten und diesen einer Organisation mit 24 Stunden Struktur anzugliedern. Die Organisation, die diese Aufgabe übernimmt, sollte einerseits über fachspezifisch vorbereitete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie über Kenntnisse der regionalen Beratungsstellen verfügen. Die Forderung nach einem Elternotruf ist nicht neu. Der Regierungsrat bekannte sich bereits im Rahmen der Antworten auf parlamentarische Vorstösse in den Jahren 2001 und 2006 zur Notwendigkeit, Eltern eine permanent zugängliche Anlaufstelle zur Verfügung zu stellen. Er führte aus, dass bereits mehrere Angebote zur Elternunterstützung bestehen,

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und es darum gehe, diese besser zu vernetzen und der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Die Schaffung einer neuen Institution lehnte der Regierungsrat primär aus finanzpolitischen Erwägungen ab.

Bestehende Angebote und neue Entwicklungen

Im Zusammenhang mit den erwähnten beiden parlamentarischen Vorstössen wurden Abklärungen bei Fachpersonen des Kinderschutzes und weiteren Stellen vorgenommen.

Der Kanton Bern verfügt heute über mehrere öffentlich mitfinanzierte Angebote, um Eltern in schwierigen Situationen zu unterstützen. Zu nennen sind beispielsweise die Dargebotene Hand (Tel. 143), die Angebote der Erziehungsberatung, die Angebote der Pro Juventute oder die Angebote der Mütter- und Väterberatung. Ein eigentliches 24 Stunden Angebot existiert indessen nicht. Aufgrund der Abklärungen wurde die Information der Eltern über die öffentlich mitfinanzierten Angebote verbessert.

Die Bedeutung der Familie sowohl für die Entwicklung des Kindes einerseits als auch für die Gesellschaft als Ganzes andererseits wird in letzter Zeit zunehmend thematisiert.

Insbesondere werden auch die Themen Jugendgewalt und häusliche Gewalt sowie entsprechende präventive Massnahmen vermehrt in den öffentlichen Diskurs aufgenommen. Strukturen zur Stärkung der Familiensysteme und zur Unterstützung der Erziehenden in schwierigen Situationen gelten heute allgemein als zentral.

Handlungsbedarf

Angesichts dieser Entwicklungen erachtet es der Regierungsrat als wichtig, den Bedarf an einem spezifischen 24 Stunden Elternnotruf in deutscher und französischer Sprache vertieft abzuklären, in dem die bestehenden und sich im Aufbau befindenden Beratungsangebote analysiert, eventuelle Versorgungslücken festgestellt und geeignete Massnahmen vorgeschlagen werden können. Dabei sollen keine neuen Strukturen aufgebaut, sondern allenfalls die Zusammenarbeit mit bestehenden Organisationen mit 24 Stunden Betrieb angestrebt werden. Folgende Fragen stehen im Zentrum der Abklärungen:

- Ist der Bedarf an einem 24 Stunden Elternotruf für den Kanton Bern ausgewiesen?

- Falls ja, braucht es eine weiterführende Vernetzung der Angebote resp. ein Ausbau bestehender gesamtschweizerischer Angebote (z.B. Tel. 143: Dargebotene Hand)?

- Könnten allfällige Leistungen in anderen Kantonen eingekauft werden (z.B. beim Elternnotruf des Kantons Zürich)?

- Wie sähe die Zusammenarbeit eines 24 Stunden Elternnotrufs mit anderen bestehenden Institutionen (z.B. Spitäler mit einem Kinder-Notfall) aus?

Der Regierungsrat unterstützt grundsätzlich die Forderung der Motionärin, Eltern eine permanent zugängliche Anlaufstelle zur Verfügung zu stellen. Ob eine explizite 24 Stunden Struktur im Kanton Bern notwendig ist und wie diese sinnvollerweise aussehen sollte, ist Bestandteil der oben dargelegten Abklärungen. Diese sollen eine fundierte Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen liefern. Nur so kann sichergestellt werden, dass zu treffende Massnahmen bedarfsgerecht sind und die finanziellen Mittel optimal eingesetzt werden. Allerdings nimmt diese Bedarfsanalyse nicht zu unterschätzende personelle Ressourcen in Anspruch.

Antrag Annahme als Postulat

An der Grossen Rat

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