M 112/2008 BVE 15. Oktober 2008 BVE C Motion
1685 Barth, Biel (parteilos)
Weitere Unterschriften: 23 Eingereicht am: 08.04.2008
Kantonale und kommunale Förderung für Warmwasserkollektoren und Heizunterstützungen
Der Regierungsrat wird aufgefordert, umgehend die kantonale Förderung von Warmwasserkollektoren und Heizungsunterstützungen für Wohnbauten dem schweizerischen Durchschnitt anzupassen.
Er wird ausserdem angehalten, Gemeinden aufzufordern, Förderbeiträge für den Einbau von Warmwasserkollektoren und/oder Heizunterstützungen zu entrichten.
Begründung
Der Kanton Bern unterstützt zwar Sonnenkollektoren ab 10 m2 Grösse, nicht aber wie die meisten anderen Kantone (ausser Obwalden, Schwyz, Zug und Zürich), die für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser deutlich kleineren und trotzdem effizienten Sonnenkollektoren. Für einen Vierpersonen-Haushalt genügen fünf- bis sechs Quadratmeter Kollektoren mit denen zum Beispiel 60 bis 70 Prozent des Warmwasserbedarfs gedeckt werden können.
In Anbetracht der stetig steigenden Energiekosten ist ein solcher Anreiz sehr wichtig. Ein Vergleich mit den Kantonen Baselstadt, Thurgau oder St. Gallen und anderen mehr, könnte hier als Basis dienen.
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat hat in der Energiestrategie 2006 dargelegt, wie er die energiepolitischen Ziele erreichen will. Zentrale Stossrichtungen sind die Steigerung der Energienutzungseffizienz im Gebäudebereich und die Gewinnung der notwendigen Energie aus erneuerbaren Quellen. Dabei kann unter bestimmten Umständen die gezielte finanzielle Förderung von Massnahmen Dritter ein geeignetes Mittel im Sinne der Zielsetzungen sein.
Nicht jede Massnahme, die der energiepolitischen Zielerreichung dient, benötigt allerdings finanzielle Förderung. Gerade für den Bereich der Wärmeerzeugung aus Sonnenenergie hat der Regierungsrat in der Energiestrategie 2006 ausdrücklich festgehalten: "Die Nutzung der Solarenergie wird nur so lange finanziell unterstützt, bis steigende Preise im Bereich fossiler Energieträger den Solar-Einsatz für Heizung und Warmwasser wirtschaftlich machen. Das Staatsbeitragsgesetz legt zudem in Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe a fest: „Bestimmungen über Finanzhilfen können erlassen werden, wenn die Aufgabe ohne die Finanzhilfe nicht hinreichend erfüllt werden kann.“. Auch dies ist ein Hinweis darauf, dass nur gefördert werden soll, was (noch) nicht wirtschaftlich ist.
2
Angesichts der aktuellen Kostenentwicklung bei den fossilen Energieträgern erachtet der Regierungsrat direkte kantonale Beiträge an Sonnenkollektor-Anlagen mit weniger als 10 m2 Absorberfläche als nicht mehr nötig. Bereits heute werden solche Sonnenkollektor- Anlagen an Ein- und Zweifamilienhäusern in grosser Anzahl installiert – ohne direkte Finanzhilfen. Es besteht zudem ein fiskalischer Anreiz, da die entsprechenden Investitionskosten als Unterhalt in Abzug gebracht werden können (in den ersten Jahren nach Erwerb zu 50 Prozent und später zu 100 Prozent). Mit kantonalen Förderbeiträgen würden demnach Massnahmen unterstützt, die für die Bauherrschaften ohnehin ökonomisch interessant sind. Ebenso würde es sich mit Förderbeiträgen der Gemeinden verhalten. Der Regierungsrat lehnt daher eine entsprechende Aufforderung des Kantons an die Gemeinden ab. Diesen steht es jedoch durchaus frei, eigene Förderprogramme im Sinne der Motion zu realisieren.
Im Übrigen könnte die absehbare Preisentwicklung bei den fossilen Energieformen dazu führen, dass die direkten Förderbeiträge auch für grössere Sonnenkollektor-Anlagen aufgehoben werden. Das Förderprogramm soll künftig verstärkt auf die Verringerung des Heizenergiebedarfes der bestehenden Gebäude ausgerichtet werden.
Antrag: Ablehnung der Motion
An den Grossen Rat