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In seiner jüngsten Energiestrategie will der Regierungsrat des Kantons Bern den Anteil der erneuerbaren Energien inkl

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M 035/2007 M 036/2007

BVE BVE

30. Mai 2007 BVE C

Motion

0963 von Siebenthal, Gstaad (SVP)

Weitere Unterschriften: 8 Eingereicht am: 24.01.2007

Standesinitiative betreffend Wasserkraft als wichtigste einheimische, erneuerbare Energie fördern - Langwierige Bewilligungsverfahren für Wasserkraftwerke entschlacken

Der Regierungsrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Standesinitiative nach Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung in der Form der allgemeinen Anregung zu un- terbreiten.

Es sind im Bundesrecht die erforderlichen gesetzlichen Änderungen vorzunehmen, um fol- gende Anregungen umzusetzen:

• Vereinfachte Bewilligungsverfahren für neue Wasserkraftwerke neu bis 10 MW (Kon- zession und Baubewilligung in einem Schritt und ohne formelle UVP heute nur bis ma- ximal 3 MW)

• Verzicht auf das Verbandbeschwerderecht für Anlagen bis 10 MW.

Begründung:

Zur sicheren Versorgung der Schweiz und des Kanton Bern mit Elektrizität muss die sich abzeichnende Lücke rechtzeitig geschlossen werden. Die Wasserkraft soll dabei eine nam- hafte Rolle spielen. In seiner jüngsten Energiestrategie will der Regierungsrat des Kantons Bern den Anteil der erneuerbaren Energien inkl. Wasserkraft um 20 Prozent erhöhen. Der Bund hat ein Ziel von 5'400 Mio.kWh aus neuen Anlagen mit erneuerbarer Energie gesetzt, davon 2'000 Mio.kWh aus Wasserkraft. Diese Ziele sind ohne Vereinfachungen in den Ge- setzen unerreichbar.

In der Schweiz sind Bewilligungsverfahren für Wasserkraftwerke zur Erlangung der Kon- zession und der Baubewilligung sehr lang und oft äusserst aufwändig. Hemmend oder ver- zögernd wirken sich dabei das Verbandsbeschwerderecht (VBR) und die oft äusserst auf- wändigen Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) aus. Von Sache und Inhalt her gesehen wurde das VBR von der UVP abgelöst. Auch ohne UVP sind in einem Bewilligungsgesuch die Umweltaspekte darzulegen. Um wenigstens für kleinere Anlagen eine Erleichterung zu erzielen, sind die Verfahren zu entschlacken und die Gesetze anzupassen. Betroffen sind u.a. das Gewässerschutz- und das Umweltschutzgesetz.

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M 036/2007 BVE

Motion

von Siebenthal, Gstaad (SVP)

Weitere Unterschriften: 7 Eingereicht am: 24.01.2007

Wasserkraft als wichtigste einheimische, erneuerbare Energie fördern - Rasche Bewilligungsverfahren für Wasserkraftwerke, kleinere Wasserkraftwerke entlasten.

Der Regierungsrat wird beauftragt:

• Die Behandlungsfristen von Behörden bei Bewilligungsverfahren für Wasserkraftwerke möglichst kurz halten

• Eine Weisung an die für die Beurteilung von Gesuchen für Wasserkraftwerke zuständi- gen Ämter zu erlassen, den gesetzlich vorgegebenen Ermessenspielraum zu Gunsten der Wasserkraft auszunutzen.

• Die Wasserzinsen für Anlagen zwischen 1 und 10 MW neu linear von 0 auf das Maxi- mum (80 Fr/kW) ansteigen zu lassen, statt wie bisher das Maximum zu verlangen.

Begründung:

Zur sicheren Versorgung der Schweiz und des Kanton Bern mit Elektrizität muss die sich abzeichnende Lücke rechtzeitig geschlossen werden. Die Wasserkraft soll dabei eine nam- hafte Rolle spielen. In seiner jüngsten Energiestrategie will auch der Regierungsrat des Kantons Bern den Anteil der erneuerbaren Energien inkl. Wasserkraft um 20 Prozent erhö- hen.

Um diese Ziele zu erreichen sollen einerseits die langen und oft sehr aufwändigen Bewilli- gungsverfahren von Kraftwerken nach dem Vorbild der Glarner Behörden verkürzt und ver- einfacht werden. Als gutes Beispiel einzustufen ist die Erteilung der Konzession für das 150 MW Pumpspeicherwerk Linth - Limmern innerhalb von sechs Monaten.

Andererseits sind die wirtschaftlich nach wie vor problematischen, kleineren Wasserkraft- werke bis ca.10 MW weniger stark zu belasten; die Wasserzinsen machen hier 1 bis 1,3 Rp/kWh, d.h. oft über 10 Prozent der Gestehungskosten aus. Diese Anlagen werden damit konkurrenzfähiger.

Gemeinsame Antwort des Regierungsrates

Im Kanton Bern wird die Wasserkraft in grossem Stil genutzt. Es bestehen jedoch noch ungenutzte Potenziale. Der Kanton Bern unterstützt in seiner Energiestrategie 2006 den Ausbau der Wasserkraft. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und das vorhandene Nutzungspotenzial optimal genutzt wird.

Dem Regierungsrat ist bewusst, dass die Verfahren für Wasserkraftanlagen heute um ei- niges aufwändiger geworden sind. Unabhängig von der Grösse einer Anlage ist in jedem Bewilligungsverfahren eine Abwägung zwischen Schutzinteressen (Umwelt- und Land- schaftsschutz, Denkmalschutz, Hochwasserschutz, Gewässerschutz und weitere) und

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dem Interesse an der Wasserkraftnutzung sicherzustellen. Einwände von Verbänden ha- ben schon in einigen Fällen dazu beigetragen, dass Projekte sorgfältiger beurteilt wurden.

Die Realisierung der Projekte wurde dadurch jedoch nicht verhindert.

Mit der in der Motion 035/2007 geforderten Standesinitiative würden offene Türen einge- rannt. Die Bundesversammlung hat am 20. Dezember 2006 die Änderung des Umwelt- schutzgesetzes bezüglich Art. 9 der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Änderungen des Verbandsbeschwerderechts beschlossen. Der Bundesrat hat den Auftrag erhalten, die Ver- ordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung anzupassen. Dazu gehört auch die Über- prüfung der UVP-pflichtigen Anlagetypen mit deren Schwellenwerten. Es ist anzunehmen, dass davon auch die Bewilligungsverfahren für Wasserkraftwerke profitieren werden.

Aus oben genannten Gründen beantragt der Regierungsrat die Ablehnung der Motion 035/2007.

Wie bereits erwähnt, sind die Verfahren für Wasserkraftanlagen heute um einiges aufwän- diger geworden, sind doch viele Interessen am Gewässer zu berücksichtigen und entspre- chende Unterlagen bereitzustellen. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass sich die Durch- führung eines informellen Vorverfahrens mit Festlegung aller notwendigen Unterlagen po- sitiv auf die Behandlungsfristen des eigentlichen Bewilligungsverfahrens auswirkt. Viele Fristen sind in Gesetzen vorgegeben (Koordinationsgesetz, Baugesetz, eidgenössische und kantonale Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung) und können nicht ein- fach abgekürzt werden. Das revidierte Baugesetz, das demnächst in die Vernehmlassung geht, sieht vor, dass für Projekte, die in einem öffentlichen Interesse liegen, ein beschleu- nigtes Verfahren durchgeführt werden kann. Der Forderung in Punkt 1 der Motion 036/2007 wird somit bereits Rechnung getragen.

Der bestehende enge Ermessensspielraum zu Gunsten der Wasserkraftnutzung wird schon heute ausgenutzt, sofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten wer- den können. So wird bei kleineren Werken seit längerem der Umfang der zu prüfenden Unterlagen der Bedeutung des Projektes angepasst.

Die Wasserzinsen sind so zu erheben, dass einerseits die Belastung der Wasserkraft- werke nicht übermässig ausfällt, der Kanton andererseits durch die Vergabe des Regal- rechts davon optimal profitiert. Der heutige Wasserzins für Anlagen zwischen 1 und 2 MW steigt linear von 0 auf das bundesrechtliche Maximum von Fr. 80.--/kW, darüber wird das Maximum berechnet. Der Regierungsrat ist bereit zu prüfen, ob der lineare Anstieg bis auf die in der Motion geforderten 10 MW ausgedehnt werden soll. Die vorgeschlagene Ände- rung hätte jedoch Mindereinnahmen beim Wasserzins von rund 5 % (1.8 Millionen Fran- ken / pro Jahr) zur Folge.

Aus den genannten Gründen beantragt der Regierungsrat, Punkt 1 und 2 der Motion 036/2007 anzunehmen und gleichzeitig als erfüllt abzuschreiben sowie den Punkt 3 als Postulat anzunehmen.

Anträge:

Motion 035/2007: Ablehnung der Motion

Motion 036/2007: Punkt 1 und 2 Annahme als Motion und gleichzeitige Abschreibung Punkt 3 Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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