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I 090/2002 BVE 14. August 2002 49C
Interpellation
2980 Pauli, Nidau (FDP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 25.04.2002
Fristen für die Fertigstellung der A16 und der A5?
Vor drei Jahren hat der Bundesrat die Kantone in einem Rundschreiben aufgefordert, alle nötigen Massnahmen zu treffen, damit das Nationalstrassennetz bis 2011 fertig gestellt werden kann.
Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Wie sollte, angesichts dieser Forderung, der Terminkalender für die Investitionen im Zusammenhang mit der A16 und der A5 aussehen?
2. Das Bundesamt für Strassen hat kürzlich im (noch nicht verabschiedeten) 7. langfristi- gen Bauprogramm den für den Kanton Bern vorgesehenen Anteil festgelegt. Bis wann könnten die A16 und die Umfahrung Biel (A5) realisiert werden, wenn dieser Anteil auf- rechterhalten bleibt?
3. Wäre die Regierung bereit, die A16 und die Umfahrung Biel schneller fertig zu stellen, wenn der Bund den Anteil für den Kanton Bern erhöhen würde?
Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 06.06.2002.
Antwort des Regierungsrates
Das vom Interpellanten erwähnte Rundschreiben war eine allgemeine Zielsetzung, welche sich aber mehr an die kleinen Kantone richtete und nicht an den Kanton Bern mit einem grossen Bauprogramm. Damit die Bauarbeiten an A16 und A5 im Jahre 2011 hätten been- det werden können, hätte der Bund deutlich mehr Mittel zur Verfügung stellen müssen, als er jemals geplant hatte.
Zu den einzelnen Fragen äussert sich der Regierungsrat wie folgt:
Frage 1
Die notwendigen Finanzmittel für einen Endtermin im Jahr 2011 sind, da sie für den Kan- ton Bern unrealistisch waren, weder vom Bund noch vom Kanton Bern jemals errechnet worden. Deshalb besteht auch kein entsprechender Terminkalender.
2
Wie im kantonalen Richtplan festgehalten, gilt für den Kanton Bern die Zielvorstellung des Jahres 2015. Die A16 soll 2014/15 fertig gestellt werden mit folgender Staffelung: Kantons- grenze JU/BE – Moutier 2006, Moutier Nord – Court 2008, Loveresse – Tavannes 2009, Court – Loveresse 2012-2014/15. Die A5 (Umfahrung Biel inkl. Vingelztunnel) soll bis 2015 realisiert sein, wobei die vorzeitige Eröffnung des Ostastes im Jahr 2010 vorgesehen ist.
Allerdings bedingen diese kantonalen Zielsetzungen, dass der Bund bereit ist, rund 100 Mio. Franken pro Jahr mehr für den Kanton Bern zur Verfügung zu stellen, als dies im noch gültigen 6. langfristigen Bundesbauprogramm vorgesehen ist.
Frage 2
Die sich in Erarbeitung befindenden Entwürfe für das 7. langfristige Bundesbauprogramm sehen jedoch im Gegenteil erhebliche Kürzungen vor, auch für den Kanton Bern. Sollten diese Kürzungen auch im verabschiedeten Bundesbauprogramm bestehen bleiben, wäre die Realisierung der oben erwähnten Zieltermine nicht möglich. Erste Überlegungen deu- ten auf Verzögerungen von mindestens 1 – 3 Jahren hin. Die Verzögerungen dürften sich dabei vor allem auf die Umfahrung Biel und auf das Teilstück Court-Loveresse-Tavannes auswirken.
Frage 3
Da der Bund die vorgesehene Kreditzuteilung mit dem 7. langfristigen Bundesbaupro- gramm eher senken als erhöhen wird, stellt sich die Frage bezüglich dem allfälligen Ein- satz von höheren Kantonsmitteln zurzeit nicht. Zudem gilt es zu bedenken, dass die kan- tonalen Mittel ebenfalls sehr knapp sind.
Hingegen hat der Regierungsrat mit der Verabschiedung des kantonalen Richtplanes klar zu erkennen gegeben, dass der 16 %-Anteil des Kantons Bern an die Kosten der National- strassen mindestens so geleistet werden soll, dass die Bautermine des heute gültigen 6. langfristigen Bundesbauprogrammes eingehalten werden können.
An den Grossen Rat