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die Kinderabzüge im Kanton Bern um CHF 600.- zu erhöhen, 3

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M 165/2005 FIN 26. Oktober 2005 47C Motion

3222 SVP (Guggisberg, Kirchlindach Brand, Münchenbuchsee)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 20.06.2005

Gezielte Steuerentlastungen für Familien und Mittelstand

Der Regierungsrat erhält den Auftrag,

1. die steuerbaren Einkommen ab CHF 30'000 mit einem Rabatt zu entlasten 2. die Kinderabzüge im Kanton Bern um CHF 600.- zu erhöhen,

3. und die beschriebenen Entlastungen zu finanzieren mit

- den dem Kanton Bern aus der NFA zufliessenden Entlastungszahlungen (dabei ist unabhängig vom definitiv zufliessenden Betrag von Entlastungszahlungen von CHF 90 Mio. pro Jahr auszugehen),

- den aus einer zur Hälfte ausgeglichenen kalten Progression verbleibenden finanziellen Mitteln.

Begründung:

Die Ausgangslage ist klar: Die überwiesene Motion Brand „Der Kanton Bern muss einen Schritt vorwärts machen“ verlangt u.a., dass die dem Kanton aus der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) zufliessenden Nettozuschüsse durch gezielte Steuersenkungen vollumfänglich an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weiterzugeben sind.

Die vorliegende, von der Finanzkommission der SVP beschlossene Motion zur gezielten Steuerentlastung konkretisiert die Motion Brand dahingehend, dass darin die zu entlastenden Segmente und entsprechende konkreten Massnahmen gefordert werden.

Die nachfolgenden Zahlen erhärten die Tatsache, dass vor allem der Mittelstand und Familien mit Kindern im Kanton Bern überproportional viele Steuern bezahlen:

o Gemäss Gesamtindex (Stand 2004) liegt der Kanton Bern auf Rang 15 von 26 Kantonen und liegt damit 14% über dem schweizerischen Mittel.

o Bei den Ledigen bis Bruttoeinkommen CHF 150'000.- (ca. CHF 115'000.- steuerbares Einkommen) liegt die Steuerbelastung durchschnittlich rund 8 Prozent über dem schweizerischen Mittel.

o Verheiratete ohne Kinder mit einem Bruttoeinkommen bis CHF 45'000.- (ca. CHF 20'000.- steuerbares Einkommen) sind steuerlich unterdurchschnittlich belastet. Ab Bruttoeinkommen CHF 45'000.- (steuerbares Einkommen CHF 20'000.-) liegt die steuerliche Belastung hingegen 12 bis 20 Prozent über dem schweizerischen Mittel.

o Verheiratete mit zwei Kindern zahlen bis zu einem Bruttoeinkommen von CHF 60'000.- (ca. CHF 20'000.- steuerbares Einkommen) ebenfalls unterdurchschnittlich Steuern.

Von Bruttoeinkommen CHF 60'000.- bis CHF 150'000.- (ca. CHF 100'000.- steuerbares

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Einkommen) liegt die Belastung 20 bis 31 Prozent über dem schweizerischen Durchschnitt.

Hier gilt es, den Hebel anzusetzen. Es sollen die Familien und der Mittelstand gezielt entlastet werden. In diesem Bereich bestehen zum schweizerischen Mittel die höchsten Abweichungen. Wenn wir gegenüber den anderen Kantonen konkurrenzfähig werden wollen, sind diese gezielten Steuerentlastungen unentbehrlich. Anzustreben sind gezielte Steuerentlastungen in Segmenten mit starker überdurchschnittlicher Belastung.

Im Einzelnen:

1. Die Entlastung beginnt bei steuerbarem Einkommen von Fr. 30'000 und ist gegen oben offen (vgl. Tabelle unten). Am meisten entlastet würden steuerbare Einkommen zwischen CHF 40'000 und CHF 110’000. Der "Himmel-Hölle-Effekt" wird durch eine Staffelung beim Beginn und durch das Fortsetzen des Rabattes gegen oben abgefedert.

Dieser Rabatt kostet die Staatskasse ca. CHF 113 Mio. und hat für die Gemeinden keine finanziellen Auswirkungen.

Steuerbares Einkommen

Bruttoeinkommen

ungefähr * Rabatt Steuer- ausfall

von bis von ca. bis ca.

0 30'000 0 60'000 0.0% 0.0

30'000 40'000 60'000 75'000 2.0% 7.5 40'000 50'000 75'000 85'000 4.0% 15.5 50'000 90'000 85'000 130'000 6.0% 63.4 90'000 100'000 130'000 140'000 5.0% 7.4 100'000 110'000 140'000 155'000 4.0% 4.1 110'000 120'000 155'000 165'000 3.0% 3.1

darüber darüber 2.0% 13.0

Total 114.0

* abhängig von persönlichen Verhältnissen

2. Gegenwärtig liegt der ordentliche Kinderabzug sowie der Abzug für auswärtige Ausbildung bei CHF 4'400.- pro Kind. Bei der Erhöhung des Kinderabzugs ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Kinderabzug wegen des gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichs der kalten Progression, welcher wahrscheinlich vorher erfolgen wird, bereits eine Erhöhung auf CHF 4'500.- erfährt.

Zusätzlich mit den in der Motion geforderten CHF 600.- ergibt dies Kinderabzüge in der Höhe von CHF 5'100.- pro Kind.

Damit wird der Kanton Bern gegenüber den anderen Kantonen wieder konkurrenzfähig (LU 5'200.-, BL 5'000.-, NE 3'000.-, FR 5'500.-, ZH 5'400.-, SO 5'200.-, AG 6'400.-).

Eine Erhöhung von CHF 4'500.- auf CHF 5'100.- bewirkt Steuerausfälle von ca. CHF 11 Mio. für den Kanton und von ca. CHF 6 Mio. für die Gemeinden, also total ca. CHF 17 Mio.

3. Der Kanton Bern liegt heute gemäss Gesamtindex 14 Prozent über dem schweizerischen Durchschnitt. Der Mitteleinsatz von gesamthaft CHF 124 Mio. dürfte eine geschätzte Verbesserung im Bereich von 2-3 Prozentpunkten bringen, den gleichzeitigen teilweisen Ausgleich der kalten Progression noch nicht eingerechnet.

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Die beschriebene, gezielte Entlastung der Familien und des Mittelstandes soll aus zwei Quellen finanziert werden. Einerseits wird die dem Kanton Bern im Rahmen der NFA zufliessende Gesamtentlastung dafür einzusetzen sein. In der Antwort des Regierungsrats zur Motion Brand wurde ausgeführt, dass im Rahmen der NFA für den Kanton Bern wahrscheinlich mit einer Gesamtentlastung von CHF 92 Mio. zu rechnen sei. Unabhängig vom definitiven Betrag, welcher erst im Jahr 2007 feststehen wird, sollen CHF 90 Mio. definitiv für die Steuerentlastungsmassnahmen eingesetzt werden.

Die Berechnungen der Eidg. Finanzverwaltung lassen zumindest eine gewisse Stabilität bezüglich der Höhe der Beträge erwarten. Der angestrebte Mitteleinsatz aus der NFA von CHF 90 Mio. bewegt sich damit durchaus in einem finanziell vernünftigen Rahmen.

Zudem können wir in Anbetracht der geschilderten steuerlichen Belastung der Familien und des Mittelstandes es uns schlichtweg nicht erlauben, mit der für die Steuerentlastungen notwendigen Steuergesetzrevision bis zum Vorliegen der definitiven Zahlen im Jahr 2007 zuzuwarten. Die entsprechenden Revisionsarbeiten müssen unverzüglich an die Hand genommen werden, damit die entsprechenden Änderungen per 1. Januar 2008 in Kraft treten können und der Kanton Bern wieder zu einem den Familien und dem Mittelstand (auch steuerlich) wohl gesinnten und somit attraktiveren Standort wird.

Die restlichen CHF 34 Mio. ergeben sich aus einem nur teilweisen Ausgleich der kalten Progression. Gemäss Artikel 3 Absatz 3 des Steuergesetzes vom 21. Mai 2000 (StG;

BSG 661.11) kann der Grosse Rat die frankenmässig festgelegten Tarifstufen, Sozialabzüge und Steuerfreibeträge durch Dekret ganz oder teilweise, aber im gleichen Ausmass dem veränderten Geldwert anpassen, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise um mindestens fünf Prozent verändert hat. Gemäss aktuellen Berechnungen wird sich der Landesindex der Konsumentenpreise per Ende 2006 um über 5 Prozent erhöht haben, was einen zumindest teilweisen Ausgleich der kalten Progression notwendig machen wird. Damit die angestrebten gezielten Steuerentlastungen finanziert werden können, soll die kalte Progression nur teilweise, nämlich zur Hälfte ausgeglichen werden. Damit verbleibt ein für die beschriebenen Massnahmen einsetzbarer Betrag von CHF 34 Mio.

Antwort des Regierungsrates:

1. Ausgangslage

In der Februarsession 2005 hat der Grosse Rat die Motion der SVP (Brand, Münchenbuchsee): „Der Kanton Bern muss einen Schritt vorwärts machen“ (M 276/2004) überwiesen und damit dem Regierungsrat den Auftrag erteilt, die aus der neuen Finanzausgleichsordnung des Bundes NFA dem Kanton zufliessenden Mittel für gezielte Steuersenkungen einzusetzen. Daneben sei die kalte Progression spätestens auf den 1. Januar 2008 auszugleichen. Diese Motion hat sich jedoch nicht dazu geäussert, wo genau die gezielten Steuersenkungen ansetzen sollen.

Mit der Motion Erb/Haas, Bern (FDP): „Für eine moderate Senkung der Einkommenssteuern“ (M 070/2005) wird ferner eine moderate Senkung der Einkommenssteuern der natürlichen Personen verlangt. Dabei soll in jenen Bereichen entlastet werden, die im heutigen interkantonalen Vergleich schlecht dastehen und deren Korrektur eine Verbesserung der Standortgunst verspräche. Die Gemeinden sollen nur soweit berührt werden, als dies unausweichlich ist. Ansonsten soll über eine Anlagesenkung des Kantons korrigiert werden. Insgesamt sollen die Steuerzahlenden um mindestens CHF 200 Mio. entlastet werden, wobei in diesem Betrag der Ausgleich der kalten Progression nicht enthalten wäre.

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Die SVP (Guggisberg, Kirchlindach; Brand, Münchenbuchsee) hat schliesslich am 20.

Juni 2005 die vorliegende Motion: „Gezielte Steuerentlastungen für Familien und Mittelstand“ (M 165/2005) eingereicht. Nach diesem Vorstoss sollen steuerbare Einkommen ab CHF 30'000 mit einem Rabatt entlastet werden. Zudem seien die Kinderabzüge um CHF 600 zu erhöhen. Zur Finanzierung seien die Mittel aus der NFA, mindestens jedoch CHF 90 Mio. einzusetzen. Gleichzeitig sei die kalte Progression nur zur Hälfte auszugleichen und der damit freiwerdende Betrag ebenfalls für die Senkung der Belastungen einzusetzen.

Die drei genannten Vorstösse zielen grundsätzlich alle in die gleiche Richtung, nämlich die Steuern im Kanton Bern zu senken. Allerdings weisen die Vorstösse im Detail doch nicht unwesentlich voneinander ab, weshalb keine gemeinsame Beantwortung möglich ist.

Dennoch ist es grundsätzlich klar, dass der Grosse Rat in jedem Fall Steuersenkungen will. Der Regierungsrat weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass neben diesen Vorstössen auch andere Tendenzen zu beachten sind, die ebenfalls zu einer Revision des bernischen Steuergesetzes vom 21. Mai 2000 (StG; BSG 661.11) führen.

Auf Bundesebene sind seit der letzten Teilrevision 2005 des StG bereits wieder Änderungen im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 1990 (StHG; SR 642.14) erfolgt und stehen weitere solche an (Unternehmenssteuerreform II und sogenanntes Entrümpelungsgesetz, die im Verlauf dieses und des nächsten Jahres im Parlament behandelt werden sollen). Der Regierungsrat hat deshalb die Arbeiten zu einer Revision des StG aufgenommen.

2. Zu den Forderungen der Motion im Einzelnen:

1. Die Entlastung der steuerbaren Einkommen mit einem Rabatt führt zu einer Entlastung auf Stufe der kantonalen, nicht jedoch der Gemeindesteuern. Da für die Entlastung auf Stufe der kantonalen Steuern weitgehend die dem Kanton aus der NFA zufliessenden Mittel eingesetzt werden sollen, ergibt sich daraus keine wesentliche Verschlechterung der Finanzlage des Kantons. Es wäre nämlich nicht akzeptabel, wenn zwar der Kanton auf Mittel verzichten müsste, gleichzeitig aber die Geldströme aus dem Bundesgesetz über den Finanz und Lastenausgleich vom 3. Oktober 2003 (FiLaG; SR 613.2) unverändert zwischen Kanton und Gemeinden verblieben.

2. Dass die Kinderabzüge im Kanton Bern im interkantonalen Verhältnis unter dem Durchschnitt liegen, ist allgemein bekannt. Zu beachten gilt es aber, dass der Kanton Bern als einer der wenigen Kantone einen zusätzlichen Abzug für die Ausbildungskosten der Kinder kennt. Gesamthaft gesehen ist deshalb die Steuersituation von Haushalten mit Kindern in Ausbildung im Kanton Bern weniger gravierend, als dies der reine Vergleich des Kindesabzuges vermuten lässt. Eine Verbesserung der steuerlichen Situation für die Haushalte mit Kindern ist aber dennoch zweifellos anzustreben.

Insgesamt sollte jedoch die genaue steuerliche Situation für Haushalte mit Kindern im Kanton Bern unter Berücksichtigung des Ausbildungskostenabzugs noch verifiziert werden, damit der interkantonale Vergleich präzise und korrekt ist. Die in der Motion erwähnten Abzüge beziehen sich nur auf den klassischen Kinderabzug und blenden damit die genannte Problematik aus. Aus diesen Gründen empfiehlt der Regierungsrat, die Ziffer 2 der vorliegenden Motion als Postulat anzunehmen.

3. Durch den nur teilweisen Ausgleich der kalten Progression erhalten diejenigen Kategorien von Steuerzahlenden, die nicht vom Rabatt und von der Erhöhung der

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Kinderabzüge profitieren, immerhin einen teilweisen Teuerungsausgleich. Letztlich liegt es auch im Interesse der Steuerzahlenden mit geringeren Einkommen, wenn der Kanton Bern im Vergleich mit anderen Kantonen im Bereich der höheren Einkommen nicht noch mehr an Attraktivität einbüsst. Ferner verschlechtert sich durch einen nur teilweisen Ausgleich der kalten Progression die interkantonale Situation im Bereich der anderen Steuern (Vermögenssteuern, Ertrags- und Kapitalsteuern, Grundstückgewinnsteuern), für die Artikel 3 StG ebenfalls den Ausgleich der kalten Progression durch Anpassung der frankenmässig festgelegten Tarifstufen, Sozialabzüge und Freibeträge vorsieht, wenn die Teuerung eine bestimmte Schwelle überschreitet. Angesichts der aktuellen Indexpositionen in diesen Bereichen ist jedoch eine solche geringe Verschlechterung verkraftbar.

Antrag:

Ziffer 1: Annahme als Motion Ziffer 2: Annahme als Postulat Ziffer 3: Annahme als Motion

An den Grossen Rat

Referenzen

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