• Keine Ergebnisse gefunden

Krankheitskosten = 10'000 Einkommen nach Krankheitskosten Selbstbehalt Abzugsfähige Krankheitskosten Steuerbares Einkommen Steuerbetrag neu Differenz in CHF Zusatzbelastung in

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Krankheitskosten = 10'000 Einkommen nach Krankheitskosten Selbstbehalt Abzugsfähige Krankheitskosten Steuerbares Einkommen Steuerbetrag neu Differenz in CHF Zusatzbelastung in"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Beilage zum Revisionspaket 2017

Auswirkungen des Selbstbehalts bei Krankheits- und Unfallkosten

Am Beispiel einer vierköpfigen Familie mit Wohnort Aesch wird nachfolgend aufgezeigt, welche Steuerbelastung (aktueller Tarif 2015) je nach Einkommenssituation und Höhe der geltend gemachten Krankheitskosten resultiert. Im ersten Fall wird davon ausgegangen, dass pro Haushalt Krankheitskosten von total CHF 1'000, im zweiten Fall CHF 2'400 und im dritten Fall CHF 10'000 geltend gemacht werden.

Belastungswirkung Beispiel 1

Berechnung ohne Selbstbehalt / Krankheitskosten = 1'000

Einkommen nach Krankheitskosten 50'000 75'000 100'000 250'000

Steuerbetrag aktuell 0 3'899 9'091 47'032

Berechnung mit Selbstbehalt von 5 % / Krankheitskosten = 1'000

Einkommen nach Krankheitskosten 50'000 75'000 100'000 250'000

Selbstbehalt 5 % 2'632 3'947 5'263 13'158

Abzugsfähige Krankheitskosten 0 0 0 0

Steuerbares Einkommen 51'000 76'000 101'000 251'000

Steuerbetrag neu 0 4'090 9'310 47'304

Differenz in CHF 0 +191 +219 +272

Zusatzbelastung in % 0 4.9 2.4 0.6

Zunahme in % der Krankheitskosten 0 19.1 21.9 27.2

Belastungswirkung Beispiel 2

Berechnung ohne Selbstbehalt / Krankheitskosten = 2'400

Einkommen nach Krankheitskosten 50'000 75'000 100'000 250'000

Steuerbetrag aktuell 0 3'899 9'091 47'032

Berechnung mit Selbstbehalt von 5 % / Krankheitskosten = 2'400

Einkommen nach Krankheitskosten 50'000 75'000 100'000 250'000

Selbstbehalt 5 % 2'632 3'947 5'263 13'158

Abzugsfähige Krankheitskosten 0 0 0 0

Steuerbares Einkommen 52'400 77'400 102'400 252'400

(2)

Steuerbetrag neu 131 4'361 9'618 47'685

Differenz in CHF +131 +462 +527 +653

Zusatzbelastung in % - 11.8 5.8 1.4

Zunahme in % der Krankheitskosten 5.4 19.3 22.0 27.2

Belastungswirkung Beispiel 3

Berechnung ohne Selbstbehalt / Krankheitskosten = 10'000

Einkommen nach Krankheitskosten 50'000 75'000 100'000 250'000

Steuerbetrag aktuell 0 3'899 9'091 47'032

Berechnung mit Selbstbehalt von 5 % / Krankheitskosten = 10'000

Einkommen nach Krankheitskosten 50'000 75'000 100'000 250'000

Selbstbehalt 5 % 2'632 3'947 5'263 13'158

Abzugsfähige Krankheitskosten 7'368 6'053 4'737 0

Steuerbares Einkommen 52'632 78'947 105'263 260'000

Steuerbetrag neu 163 4'665 10'251 49'754

Differenz in CHF +163 +766 +1'160 +2'722

Zusatzbelastung in % - 19.6 12.8 5.8

Zunahme in % der Krankheitskosten 1.6 7.6 11.6 27.2

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

der Bundespflege- satzverordnung abrechnen, gelten als allge- meine Krankenhausleistungen die Aufwendun- gen für einen Aufenthalt im Drei- oder Mehr- bettzimmer

(4) Hat eine Vereinbarung im Versicherungsver- trag zur Folge, dass bei Erreichen eines bestimm- ten Lebensalters oder bei Eintritt anderer dort genannter Voraussetzungen der

c) Auch ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung bzw. nach den Grundsätzen eines öffentlich- rechtlichen Erstattungsanspruchs besteht gegen die Beklagte nicht, so

Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. Er erbringt, sofern vereinbart, damit unmittelbar

digitale Volumentomographie, Anästhesieleistungen (ausgenommen Leistungen gemäß Punkt 4), chirurgische Maßnahmen,.. aus Keramik oder Edelmetall, auch als CEREC Versorgung.

Der Versicherer legt dies und die Höhe der Ausschüttung fest. Anspruch auf Beitragsrückerstattung besteht dann neben den in E.2.1, 2.2 und 2.3 festgelegten Voraussetzungen für

(10) Kann häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für

100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin/praktischer Arzt, einen Facharzt