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Wassernutzungsstrategie 2010 Regierungsrat des Kantons Bern

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Regierungsrat

des Kantons Bern

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IMPRESSUM

Wassernutzungsstrategie 2010 des Kantons Bern Dezember 2010

Bezugsadresse:

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern Amt für Wasser und Abfall

Reiterstrasse 11, 3011 Bern Telefon 031 633 38 11 Fax 031 633 38 50 oder info.awa@bve.be.ch Projektleitung:

Irène Schmidli, Abteilungsleiterin Wassernutzung, AWA In Zusammenarbeit mit:

WaterGisWeb (Potenzialstudie Wasserkraft; Anhang 3)

Gewässer- und Bodenschutzlabor, AWA (Masterplan Gewässerökologie; Anhang 4) Fischereiinspektorat des Kantons Bern (Masterplan Fischerei; Anhang 5)

Arbeitsgruppe „Dialog Wasserkraft“, Wasseragenda 21 (Anhänge 3 bis 5) Amt für Umweltkoordination und Energie (Nachhaltigkeitsbeurteilung; Anhang 8) Geographisches Institut der Universität Bern (Anhang 6)

Review-Team:

Hans Bodenmann (BKW) Peter von Rotz (Hydroelectra AG) Fritz Lühi (Werner & Partner AG) Peter Friedli (FI)

Urs Känzig (NSI) Dany Klooz (AUE) Oliver Hitz (TBA) Flurin Baumann (AGR)

Bernard Oppeliquer (AWA) Christopher Schmid (AWA) Tony Dervey (AWA) Bruno Bangerter (AWA)

Begleitgruppe:

35 Personen als Vertreter von:

Kraftwerkbetreiber, Wasserversorger, Abwasserentsorger, HIV, KMU, WWF, ProNatura, Stif- tung Landschaftsschutz, Bernisch Kantonaler Fischerei-Verband, Verband Bernischer Ge- meinden, Regionalplanungsverbände, Tourismus

Foto Titelseite: Tony Sweet / Digital Vision / Getty Images

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Inhaltsverzeichnis

Lesehilfe 3

1 Zusammenfassung 4

1.1 Ausgangslage / IST-Zustand 4

1.2 Ziele 5

1.3 Massnahmen 5

2 Wozu eine Strategie? 6

3 Grundsätze 6

4 Ausgangslage 7

4.1 Inhalt 7

4.2 Rechtliche Rahmen-bedingungen 7

4.3 IST-Situation 8

4.4 Herausforderungen der Zukunft 13

4.5 SWOT-Analyse 15

5 Strategie 16

5.1 Vision 16

5.2 Ziele 16

5.3 Stossrichtungen 17

5.4 Massnahmenplan 18

5.5 Nachhaltigkeitsbeurteilung 20

Anhang 1: Rechtsgrundlagen Wassernutzung (Stand 2009) 21

Anhang 2: Richtlinien / weitere Grundlagen 22

Anhang 3: Potenzialstudie Wasserkraft 23

Anhang 4: Masterplan Gewässerökologie 24

Anhang 5: Masterplan Fischerei 26

Anhang 6: Masterplan Landschaft 27

Anhang 7:Karte Ist-Analyse:

Wasserkraftpotenzial / Gewässerökologie / Fischerei / Landschaft 30 Anhang 8: Gewässerkarte „Nutzungskategorien Wasserkraft“ 32 Anhang 9: Nachhaltigkeitsbeurteilung für Kleinwasserkraftanlagen bis 10 MW 36 Anhang 10 Beurteilung gemäss Berner Nachhaltigkeitskompass 39

(4)
(5)

Worum geht es in der Wassernutzungsstrategie?

Wasser ist im Kanton Bern ein stark genutztes Gut – und die Nachfrage wird weiter steigen. Im Vordergrund stehen die Nutzung der Wasserkraft zur Stromerzeugung und die Wärmegewinnung aus Grundwasser. Wenn die Klimaprognosen eintreffen, wird auch die Nachfrage nach Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung und für Kühlzwecke steigen.

Um den unterschiedlichen und steigenden Bedürfnissen und Ansprüchen von Nut- zung und Schutz gerecht zu werden, ist eine vorausschauende Strategie zur Was- sernutzung erforderlich.

Die Wassernutzungsstrategie zeigt auf, welche Ziele der Kanton Bern als Konzessi- ons-, Aufsichts- und Beratungsbehörde verfolgt, welche Stossrichtungen er einschlägt und welche Aktionen er auslösen will. Teil der Wassernutzungsstrategie sind konkre- te Massnahmen, die in der Periode bis zur nächsten Aktualisierung der Teilstrategie Wassernutzung, welche für 2015 vorgesehen ist, ausgelöst und umgesetzt werden sollen.

Die Wassernutzungsstrategie ist einer von drei Teilen der kantonalen Wasserstrate- gie. Zu dieser gehören auch die Wasserversorgungsstrategie und der Sachplan Sied- lungsentwässerung. Die kantonale Wasserstrategie hat zum Ziel, die verschiedenen Ansprüche, die an das Wasser gestellt werden, bestmöglich aufeinander abzustim- men. Sie ist für die kantonale Verwaltung verbindlich.

An wen richtet sich die Strategie?

Die Teilstrategie Wassernutzung richtet sich an die Betreiber und Konzessionäre von Wasserkraftwerken (Energieversorgungsunternehmungen, spezialisierte Betriebsge- sellschaften, Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Privatpersonen) und Gebrauchs- wasser (Wasserversorgungsverbände, Gemeinden, Industrie- und Gewerbebetriebe, Landwirtschaftliche Genossenschaften, Betreiber von Fischzuchtanlagen und Berg- bahnen sowie Hausbesitzer und Privatpersonen). Weitere Zielgruppen sind die natio- nalen und kantonalen Fachstellen, politische Entscheidungsträger sowie weitere Inte- ressierte im Bereich der Wassernutzung.

Was finde ich wo?

Die Kapitel 2 und 3 führen die grundsätzlichen Überlegungen und Grundsätze der Wassernutzungsstrategie aus. In Kapitel 4 werden die Gesetzesgrundlagen, der Ist- Zustand sowie die künftigen Herausforderungen im Bereich der Wassernutzung be- schrieben. In Kapitel 5 sind Vision, Ziele und die konkreten Massnahmen ausgeführt.

Die Anhänge beinhalten Grundlagen und Karten, wie beispielsweise die Gewässer- karte „Nutzungskategorien Wasserkraft“.

Lesehilfe

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Die Wassernutzungsstrategie wurde vom Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kan- tons Bern erarbeitet. Für das Jahr 2035 formuliert der Kanton Bern folgende Vision:

Die Nutzung des Wassers erfolgt unter systematischer Abwägung aller Interessen.

Teil der Vision ist zudem, dass alle Beteiligten die Ansprüche der Nutzer und den Schutzanspruchs der Gewässer akzeptieren.

1.1 Ausgangslage / IST-Zustand

Die aktuelle Situation im Bereich Wassernutzung zeichnet sich durch folgende Merk- male aus:

ƒ Zunahme der Wasserkraftnutzung: Die Wasserkraft wird heute fast ausschliess- lich zur Erzeugung von Strom genutzt. Im Kanton Bern beträgt der Anteil der Stromproduktion aus Wasserkraft knapp 40 Prozent. Mit der Einführung der kos- tendeckenden Einspeisevergütung (KEV) hat das Interesse an neuen Wasser- kraftanlagen stark zugenommen. Die Planung und der Bau von Wasserkraftanla- gen, deren Wirtschaftlichkeit bis anhin nicht gegeben war, werden möglich.

ƒ Neue Grundlagen und Beurteilungsinstrumente: Der Kanton Bern hat sich entschlossen, die teilweise fehlenden Instrumente für eine ganzheitliche Beurtei- lung der Gewässer zu erarbeiten. Diese neu geschaffenen Instrumente zur Abwä- gung von Nutzungs- und Schutzansprüchen sind zentral in der Wassernutzungs- strategie: Die Potenzialstudie zeigt auf, wie gross das vorhandene Wasserkraftpo- tenzial in den Gewässern des Kantons Bern ist. Die Masterpläne „Fischerei“ und

„Gewässerökologie“ zeigen die Schutzansprüche aus Sicht des Gewässerschut- zes, der Masterplan „Landschaft“ zeigt die Schutz- und Nutzungsansprüche aus Sicht des Tourismus auf. Die kombinierte Darstellung dieser Ist-Aufnahme in einer Karte liefert die Grundlage für die Einteilung der Gewässer in Nutzungskategorien.

Das Instrument für die Nachhaltigkeitsbeurteilung von Kraftwerken ermöglicht die umfassende Beurteilung von neuen Projekten bis 10 Megawatt (MW).

ƒ Steigende Nachfrage bei der Gebrauchswassernutzung: In den letzten vier Jahren ist eine deutliche Zunahme der Wärmepumpanlagen zur Heizung von Ge- bäuden und zur Warmwasserbereitung festzustellen. Ebenfalls stark ansteigend ist der Bedarf an Kühlwasser und an Wasser für Beschneiungsanlagen. Zudem wird im Zusammenhang mit dem Klimawandel der Wasserbedarf für die landwirt- schaftliche Bewässerung weiter steigen. Die älteste und mengenmässig wichtigste Gebrauchswassernutzung ist die Nutzung des Wassers als Trinkwasser.

ƒ Dauer der Konzessionen: Die Dauer des Nutzungsrechtes für Wasserkraft und Gebrauchswasser beträgt maximal 80 beziehungsweise 40 Jahre. In vielen Fällen wird diese Dauer gekürzt; zum Beispiel für bestehende Kraftwerke auf 40 oder für Wärmepumpen auf 20 Jahre.

Herausforderungen respektive Handlungsbedarf bestehen in folgenden Punkten:

ƒ Politische Prozesse und Vorstösse auf eidgenössischer und kantonaler Ebene: Das Interesse an der Wassernutzung hat mit der Erfordernis der klima- neutralen Energieerzeugung stark an Bedeutung gewonnen. Vorgaben des eidge- nössischen Energiegesetzes und der kantonalen Energiestrategie sind umzuset- zen. Das überarbeitete Gewässerschutzgesetz tritt 2011 in Kraft und weitere gel- tende und die Wassernutzung betreffende gesetzliche Grundlagen sind in Überar- beitung (Wassernutzungsgesetz).

ƒ Veränderungen beim Energiebedarf: Der Kanton Bern rechnet mit einer leichten Zunahme des Strombedarfs und einer nachfolgenden Stabilisierung bis ins Jahr 2035. Um den Bedarf auch künftig zu decken, setzt der Kanton Bern vor allem auf die Steigerung der Energieeffizienz sowie die Förderung erneuerbarer Energien.

ƒ Folgen der Klimaerwärmung: Die heute zu beobachtende Klimaerwärmung mit all ihren Folgen führt auch zu veränderten Abflussverhältnissen in unseren Ge-

1 Zusammenfassung

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wässern. Diese Veränderungen haben Konsequenzen für die Wassernutzung und den Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Bewässerung.

ƒ Nutzungskonflikte zwischen verschiedenen Anspruchsgruppen: Die Gewäs- ser werden von verschiedensten Anspruchsgruppen genutzt. Mit dem Bau und dem Betrieb von Wasserkraftanlagen werden andere Nutzungen beeinträchtigt.

1.2 Ziele

Um diese langfristige Vision zu erreichen und basierend auf der Ist-Situation, definiert der Kanton Bern folgende Ziele:

ƒ Steigerung der Stromproduktion aus Wasserkraft an geeigneten Gewässer- abschnitten: Die Förderung der Wasserkraftnutzung an den dafür geeigneten Gewässern ermöglicht eine zusätzliche Stromproduktion von mindestens 300 Gi- gawattstunden pro Jahr.

ƒ Förderung der bedarfsgerechten Stromerzeugung: Der Ausbau und Betrieb der Pumpspeicherung, insbesondere zur Speicherung von erneuerbaren Ener- gien, wird gefördert.

ƒ Nachhaltigkeitsbeurteilung neuer Wasserkraftprojekte: Neue und erneuerte Anlagen zur Wasserkraftnutzung erfüllen die Anforderungen an die nachhaltige Entwicklung.

ƒ Effizientere Nutzung der Grundwasserwärme: Das Wärmepotenzial des Grundwassers wird in grösseren Gemeinschaftsanlagen effizient genutzt.

ƒ Bereitstellung von Brauchwasser: Die Möglichkeiten zur Bereitstellung von Brauchwasser, insbesondere zur landwirtschaftlichen Bewässerung, aber auch für Industrie und Gewerbe sowie für die Beschneiung sind aufzuzeigen. Dazu gehört auch die Grundwassernutzung.

1.3 Massnahmen

Teil der Wassernutzungsstrategie sind konkrete Massnahmen, die in der Periode 2010 bis 2015, das heisst bis zur nächsten Aktualisierung der Strategie, ausgelöst und umgesetzt werden sollen. Mit diesen ersten Massnahmen sollen die genannten Herausforderungen angegangen und die Ziele der Wassernutzungsstrategie so weit als möglich erreicht werden. Um die langfristigen Ziele zu erreichen, werden weitere Massnahmen folgen.

Die auszulösenden Massnahmen umfassen:

ƒ Überprüfung bestehender Wasserkraftanlagen durch externe Beauftragte be- ziehungsweise die Betreiber auf eine optimale Nutzung.

ƒ Konsequente Anwendung der Nachhaltigkeitsbeurteilung: Gesuche für Was- serkraftprojekte werden im Rahmen der Vorprüfung mit dem neuen Instrument der Nachhaltigkeitsbeurteilung geprüft.

ƒ Priorisierung der aus- und neu zu bauenden Wasserkraftanlagen: Neue Anla- gen mit sehr guter Nachhaltigkeitsbeurteilung und grossem Beitrag zur Erreichung des gesetzten Produktionssteigerungsziels werden mit hoher Priorität behandelt, Prioritär sind auch bestehende Anlagen, welche optimiert und ausgebaut werden.

ƒ Gewährleistung der Investitionssicherheit: Die Investitionskosten für Anlagen zur Wassernutzung sind hoch. Durch angepasste Konzessionsdauern wird die Abschreibung von Investitionen berücksichtigt.

ƒ Erarbeitung von Grundwassernutzungskonzepten für ausgewählte Regionen.

Die Nutzung zur landwirtschaftlichen Bewässerung sowie zu Heiz- und Kühlzwe- cken wird speziell berücksichtigt.

ƒ Bezeichnung von Ausschlussgebieten für die Grundwasserwärmenutzung:

Die bestehende Geoportal-Karte „Grundwasserwärmenutzung“ wird inhaltlich er- gänzt und verfeinert.

(8)

Wasser wird vielfältig genutzt. Mit dem Ruf nach einer nachhaltigen Energiepoli- tik als Antwort auf Klimaveränderung und schwindenden Erdölvorräte wird Wasser auch als erneuerbare Energiequelle zu- nehmend von Interesse. Insbesondere bei der Wasserkraft soll das noch brach liegende Potenzial möglichst rasch und massvoll genutzt werden. Auch die Nach- frage nach Wärmenutzung aus Grund- wasser und mit Erdsonden nimmt zu. In trockenen und heissen Sommern, wie sie als Folge der Klimaerwärmung zu erwar- ten sind, wird der Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Bewässerung und für Kühlzwecke eine zusätzliche Herausfor- derung darstellen. Gleichzeitig sind Ge- wässer als wichtiger Lebens- und Erho- lungsraum vor übermässiger Nutzung zu schützen.

Eine vorausschauende und grossräumi- ge Planung ist entscheidend, um den unterschiedlichen und steigenden Be- dürfnissen gerecht zu werden. Es ist ein Instrument zu schaffen, das die objektive Abwägung von Schutz- und Nutzungsin- teressen ermöglicht und die Entschei- dungen transparent sowie verständlich macht. Die Ressource Wasser und die personellen Ressourcen des Kantons sollen optimal eingesetzt werden. Dafür zeigt die Wassernutzungsstrategie auf, welche Ziele sich der Kanton Bern als Konzessions-, Aufsichts- und Beratungs- behörde in diesem Zusammenhang setzt, welche Stossrichtungen er verfolgt und welche Massnahmen er auslösen will.

Die Entwicklung der Strategie für die Wassernutzung richtet sich nach den folgenden Grundsätzen:

ƒ Sicher: Energie aus Wasserkraft, Wasser für die Landwirtschaft, Was- ser für den Bezug von Wärme und für die Kühlung, Brauchwasser für Industrie und Gewerbe müssen für alle Nutzer zuverlässig zur Verfügung stehen, sicher und ohne unzulässige Auswirkungen auf Mensch und Um- welt sein.

ƒ Unabhängig und einheimisch: Eine lokale, vom Ausland unabhängige Versorgung schafft Vertrauen, fördert die ansässige Wirtschaft und schafft Arbeitsplätze.

ƒ Bedarfsgerecht: Unsere Wirtschaft ist auf eine auf den Bedarf ausgerich- tete Versorgung angewiesen.

ƒ Gewässerschonend: Die Wasser- nutzung nimmt Rücksicht auf unsere Gewässer, den natürlichen Wasser- haushalt und wichtige Lebensräume.

ƒ Risikobewusst: Die Wassernutzung darf das Risiko für Menschenleben und Sachwerte durch die Beeinflus- sung von Naturgefahrenprozessen nicht vergrössern.

Diese Grundsätze berücksichtigen aus- gewogen die drei Nachhaltigkeitsdimen- sionen Gesellschaft, Wirtschaft und Um- welt.

2 Wozu eine Strategie?

Abbildung 1:

Die drei Nachhaltigkeitsdimensi- onen mit den im Text erwähnten

Zielrichtungen für die Wasser- nutzung

3 Grundsätze

(9)

4.1 Inhalt

4.1.1 Einbettung in Wasserstrategie Die vorliegende «Teilstrategie Wasser- nutzung» ist ein Bestandteil der kantona- len «Wasserstrategie», welche aus fol- genden Dokumenten besteht:

Titel des Dokumentes Ref. Nr.

Wasserstrategie [1]

Teilstrategie Wassernutzung [2]

Teilstrategie Wasserversorgung [3]

Sachplan Siedlungsentwässerung [4]

Die «Teilstrategie Wassernutzung» be- handelt zum einen die Nutzung des Wassers zur Erzeugung von mechani- scher und elektrischer Energie, also zur Wasserkraftnutzung. Zum anderen be- handelt sie die Gebrauchswassernut- zung, also als Brauchwasser in Industrie- und Gewerbe, zum Heizen und Kühlen, für die landwirtschaftliche Bewässerung, Fischzucht- und Beschneiungsanlagen.

Der Bereich Wasserbeschaffung für die Wasserversorgung wird in der Teilstrate- gie Wasserversorgung behandelt. Die Grundwasserüberwachung wird im Sachplan Siedlungsentwässerung the- matisiert.

4.2 Rechtliche Rahmen- bedingungen

4.2.1 Einleitung

Die Kraft des Wassers zu nutzen ent- spricht einem alten Bedürfnis des Men- schen. Im Kanton Bern wurde bereits im 13. Jahrhundert das Wasser zum Betrieb von Mühlen, Sägereien, Knochenstamp- fen und Ölen genutzt. Die Rechte dazu wurden von den Lehnsherren erteilt. Mit- te des 19. Jahrhunderts, - mit der Einfüh- rung des kantonalen Gesetzes über den Unterhalt und die Korrektion der Gewäs- ser und die Austrocknung von Mösern und andern Ländereien, - war dann der Regierungsrat für die Erteilung der Bewil- ligungen zuständig.

Heute ist die vielfältige Nutzung des Wassers sowohl auf Stufe Bund als auch auf kantonaler Ebene geregelt.

Die aktuellen Rechtsgrundlagen sind im Anhang 1 aufgeführt.

4.2.2 Aufgaben des Bundes

Die Bundesverfassung überträgt die Wasserhoheit den Kantonen. Der Bund (Bundesamt für Energie BFE) selbst er- teilt Wasserkraftkonzessionen für Grenz- kraftwerke. Bei interkantonalen Kraftwer- ken kann der Bund (BFE, Bundesamt für Umwelt BAFU) beigezogen werden. Als Gesetzgeber regelt der Bund die folgen- den Bereiche:

ƒ Rahmengesetz für die Wasserkraft- nutzung;

ƒ Festlegung der Wasserzinsmaxima und Berechnung der Wasserzinsen;

ƒ Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraftnutzung;

ƒ Überwachung der Stauanlagen;

ƒ Vollzug Gewässerschutz;

ƒ Festlegen der Umweltverträglichkeits- prüfung (UVP-Pflicht).

4.2.3 Aufgaben des Kantons

Die Nutzung des Wassers ist im Kanton Bern ein Regalrecht. Das heisst, dass das Wasser nur über den Gemein- gebrauch hinaus genutzt werden darf, wenn ein Nutzungsrecht (Konzession oder Bewilligung) des Kantons vorliegt.

Die Bearbeitung der Bereiche der Was- sernutzung ist (mit Ausnahme der Spü- lungen, für welche das Fischereiinspekto- rat zuständig ist), an das Amt für Wasser und Abfall (AWA) delegiert. Dieses nimmt die folgenden Aufgaben wahr:

ƒ Bereitstellen von fachspezifischen Grundlagen für die Bewirtschaftung und den Schutz von Grund- und Oberflächenwasser;

ƒ Prüfen und Beantragen von neuen Nutzungsrechten;

ƒ Erneuern und ändern von Nutzungs- rechten;

ƒ Übertragen von Nutzungsrechten;

ƒ Durchsetzen der Konzessionsbestim- mungen (Restwasser, Schwallbetrieb etc.);

ƒ Berechnen und einfordern der Was- serzinsen;

ƒ Führen der wasserwirtschaftlichen Datenbanken WAKRA und WAWIKO.

4 Ausgangslage

(10)

4.2.4 Aufgaben der Gemeinden Die Gemeinden sind befugt, Bewilligun- gen für industrielle, gewerbliche, land- wirtschaftliche oder öffentlichen Zwecken dienende Wasserentnahmen aus Ober- flächengewässern zu erteilen, sofern die Entnahmen nur zeitweise und ohne feste Einrichtungen erfolgen.

Beim Bau von Wassernutzungsanlagen nimmt die Gemeinde die Aufgaben als Baupolizeibehörde wahr.

4.3 IST-Situation

4.3.1 Wasserkraftnutzung Übersicht

Wasserkraft wird heute fast ausschliess- lich zur Erzeugung von Strom genutzt. Es wird zwischen Speicherwerken, Laufwer- ken, Trinkwasserkraftwerken und Spezi- alkraftwerken unterschieden:

In Speicherwerken wird das Wasser in Stauseen akkumuliert und auf Nachfrage zur Erzeugung von Spitzenstrom über Turbinen abgeleitet. Laufwerke nutzen das Potenzial der Fliessgewässer durch

Aufstau (Flusskraftwerke) oder als Um- beziehungsweise Ausleitwerke. Trink- wasserkraftwerke nutzen den Leitungs- druck in den Wasserversorgungsanla- gen, welcher sonst mit Druckbrechern abgebaut wird. Unter den Spezialkraft- werken sind netz-unabhängige Anlagen, die Strom für den Eigenbedarf produzie- ren (z.B. für Alpbetriebe), Pumpwerke und historische Bauwerke mit meist me- chanischer Kraftumwandlung eingereiht.

Aktuell sind in 323 Zentralen 1’302 Me- gawatt (MW) maximal mögliche Leistung ab Generatoren installiert (siehe Tabelle 1). Davon sind 1’023 MW, mit einer Jah- resproduktion von 1’830 Gigawattstun- den (GWh) Strom, in 11 Zentralen der Kraftwerke Oberhasli AG im Oberhasli vereinigt. Der Rest – 1’400 GWh – wird in 312 im ganzen Kanton verteilten Kraft- werken (hauptsächlich Laufkraftwerken) erzeugt. Davon machen die sog. Kleinst- wasser- und Picokraftwerke (Leistung unter 300 Kilowatt kW) 80 Prozent der Zentralen aber nur 1 Prozent der Produk- tion aus. Sie stammen vielfach aus der Zeit der Mechanisierung der Gewerbebe- triebe und wurden im Laufe der Zeit zu

„Elektrizitätswerken“ umgerüstet und KW-Typ

Grösse

Speicher- KW

Lauf- KW

Trink- wasser-

KW

Spezial- KW

Total

Gross-KW über 10 MW

9 940 1’560

10 253 1’144

19 1’193 2’704

Anzahl MW GWh/a Klein-KW

301 kW bis 10 MW

4 19 50

37 80.7 430

3 1.8 9

44 101.5 489

Anzahl MW GWh/a Kleinst-KW

31 bis 300 kW

55 4.6 24

15 1.0 5.5

4 0.2 -

74 5.8 29.5

Anzahl MW GWh/a Pico-KW

0 bis 30 kW

130 1.2 6

22 0.3 1.5

34 0.2 -

186 1.7 7.5

Anzahl MW GWh/a Total

Anlagen

13 231 40 38 323 Anlagen

Total Leistung

959 337.5 3.1 0.4 1’302 MW

Total Pro- duktion

1’610 1’594 16 - 3’230 GWh/a

Tabelle 1:

Übersicht über die Wasserkraft- anlagen im Kanton Bern:

Kraftwerke nach Typen und Grösse bemessen an der instal-

lierten Leistung mit Angaben zu - Anzahl der Kraftwerke KW, - installierter Leistung und - Jahresproduktion (Quelle:

Statistik BFE; KW < 300 kW hochgerechnet)

(11)

ausgebaut. Der erzeugte Strom wird ins lokale Versorgungsnetz eingespeist.

Der Anteil der Stromproduktion aus Was- serkraft beträgt gemäss Tabelle 2 im Kanton Bern knapp 40 Prozent

Der Anteil des Kantons Bern an der schweizerischen Stromproduktion aus Wasserkraft beträgt knapp 9 Prozent.

Anspruchsgruppen

Betreiber und Konzessionäre von Was- serkraftwerken sind die Energieversor- gungsunternehmungen (EVU), speziali- sierte Betriebsgesellschaften, Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Privatperso- nen.

Wasserzinsen

Für die Nutzung der Wasserkraft mit einer Bruttoleistung von mehr als einem Megawatt ist ein jährlicher Wasserzins zu bezahlen. Diese Regelung betrifft 23 Werke. Der jährliche Nettoertrag aus dieser Abgabe an den Kanton beträgt zurzeit 35 Millionen Franken. 10 Prozent davon fliessen in den Renaturierungs- fonds, 60-64 Rappen pro Kilowattstunde gehen als Ausgleichsbeitrag an den Bund, der restliche Teil fliesst in die all- gemeine Staatskasse.

4.3.2 Neue Grundlagen und Beurteilungsinstrumente Allgemein

Das gestiegene Interesse an erneuerba- ren Energien hat schweizweit zu einer Flut von Studien für Wasserkraftanlagen geführt. Der Kanton Bern hat sich ent- schlossen, vor der Bearbeitung dieser Studien die teilweise fehlenden Grundla- gen für eine gesamtheitliche Beurteilung der Gewässer zu erarbeiten. Die Poten- zialstudie wird nun auch als Vorbild für eine gesamtschweizerische Studie des BFE verwendet.

Potenzialstudie

Für alle Fliessgewässer im Kanton Bern, die länger als 500 Meter sind (total 8’161 Kilometer), wurde das theoretische hyd- roelektrische Potenzial ermittelt. 25 Pro- zent der Gewässerstrecken sind durch bestehende Nutzungen und aus Schutz- gründen (zum Beispiel Auengebiete) belegt. In weiteren 20 Prozent der Ge- wässerstrecken sind Nutzungen durch Einflussfaktoren wie Schutzzonen und Naturschutzgebiete eingeschränkt.

Im Mittelland, Emmental und Oberaargau werden die Gewässer vielerorts bereits genutzt. Die interessanten Potenziale beschränken sich vorwiegend auf das Berner Oberland. Vom verbleibenden nutzbaren Potenzial kann jedoch aus technischen und wirtschaftlichen Grün- den nur ein kleiner Teil erschlossen wer- den (Details im Anhang 3).

Tabelle 2:

Energiebilanz im Kanton Bern

Strombilanz Kt. Bern (2010)

Quelle: BFE "Die Energieperspektiven 2035"

In der Schweiz liegt der mittlere Bedarf an elektrischer Energie einer 4-köpfigen Familie bei rund 3'500 kWh/Jahr. Unter Berücksichtigung von Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und Dienstleistung verzehnfacht sich dieser Wert auf rund 8'300 kWh pro Person (Einwohner- gleichwert*) oder gut 33'000 kWh/Jahr für eine 4-köpfige Familie. Der gesamte Bedarf des Kantons Bern mit knapp 1 Million Einwohner liegt somit bei rund 8'180 Millionen kWh oder 8180 GWh/Jahr.

* Einwohnergleichwert = Bedarf pro Person unter Berücksichtigung des Bedarfs aus Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und Dienstleistung verteilt auf Anzahl Einwohner.

Strombeschaffung in GWh/Jahr

Energieträger Anteil in %

Bemerkungen

8’180 Alle 100.0 Bedarf Kanton Bern

3’230 Wasserkraft 39.5 Produktion Wasserkraftwerke Kan- ton Bern

3’100 Kernenergie 38.0 Kernkraftwerk Mühleberg

450 Fossile Energie 5.5 prozentualer Anteil ganze Schweiz 290 Erneuerbare Energie 3.5 prozentualer Anteil ganze Schweiz 1’110 Import 13.5 Import aus anderen Kantonen / Aus-

land

(12)

Masterplan Gewässerökologie

Als Grundlagen für die Abwägung zwi- schen Nutzung und Schutz der Gewäs- ser werden hier die hydrologischen und ökomorphologischen Verhältnisse, die Wasserqualität sowie die Einzigartigkeit oder Seltenheit eines Gewässers doku- mentiert. Die Zusammenfassung dieser Faktoren ermöglicht eine gesamtheitliche Beurteilung der gewässerökologischen Situation pro Gewässerabschnitt. Für einige wenige, besonders wertvolle Ge- wässer wird aufgezeigt, warum deren vollständiger Schutz vor einer Nutzung angestrebt wird (Details im Anhang 4).

Masterplan Fische

Für die fischereiliche Beurteilung der bernischen Gewässer wurden fünf Krite- rien verwendet. Beurteilt wurden die „fi- schereiliche Lebensraumqualität“, das

„Vorkommen von prioritären Fischarten“, die Bedeutung als „Fischereigewässer“

(Attraktivität als Angelgewässer, Bedeu- tung als Laichfischfanggewässer), die

„Artenzahl“ und das „fischereiliche Auf- wertungspotenzial“ (Details im Anhang 5).

Masterplan Landschaft

Das Geografische Institut der Uni Bern hat sich mit der Beurteilung der land- schaftlich-touristischen Qualität einer Landschaft befasst, welche einerseits das Erscheinungsbild und andererseits die Eignung des Raumes für die touristi- sche Nutzung dokumentiert. Es wurden die drei Aspekte „Wasserfälle“, „Land- schaftsästhetischer Eigenwert“ und „Tou- rismus- und Erholungswert“ behandelt (Details siehe Anhang 6).

Karte Ist-Analyse: Wasserkraftpoten- zial, Gewässerökologie, Fischerei, Landschaft

Auf einer Karte sind die Ergebnisse der Potenzialstudie (ohne Einschränkungen), die gewässerökologische Beurteilung (Masterplan Gewässerökologie) der Mas- terplan Fischerei und der Masterplan Landschaft kombiniert (Details im An- hang 7). Aus Gründen der Übersichtlich- keit wurde auf den Eintrag von Schutz- gebieten in der Karte verzichtet.

Nachhaltigkeitsbeurteilung für Was- serkraftanlagen bis 10 MW

Für eine Erstbeurteilung der neu zu bau- enden Kraftwerke wird ein einfaches Beurteilungsinstrument erarbeitet, wel- ches die drei Dimensionen der nachhalti- gen Entwicklung – Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft – gleichermassen be-

rücksichtigt. Die Zielbereiche sind von der Strategie „Nachhaltige Entwicklung“

des Bundesrates abgeleitet. Die Beurtei- lungskriterien stimmen soweit möglich mit den Kriterien der Masterpläne Ge- wässerökologie und Fischerei überein.

Ebenso einbezogen wurden naturschutz- relevante Kriterien. Das Instrument kann auch für die Beurteilung bereits beste- hender Anlagen angewendet werden (Details im Anhang 9).

4.3.3 Gebrauchswassernutzung Übersicht

Ende 2008 waren ungefähr 2'500 Gebrauchswasserkonzessionen regist- riert. Tabelle 3 zeigt deren Verteilung auf die verschiedenen Nutzungen. Rund 90 Prozent der Konzessionen betreffen das Grundwasser (Karte Abbildung 4). In Abbildung 2 ist der prozentuale Anteil der einzelnen Konzessionskategorien an der Gesamtmenge des 2008 genutzten Grundwassers dargestellt. Die älteste und zugleich mengenmässig wichtigste Gebrauchswassernutzung ist die Nut- zung des Wassers als Trinkwasser.

Den grössten Anteil an den Gebrauchs- wassernutzungen machen mit rund 1’600 Konzessionen die Wärmepumpenanla- gen zur Heizung von Gebäuden und Warmwasserbereitung aus. Diese Anla- gen nutzen pro Jahr rund 20 Millionen Kubikmeter Wasser, das mehrheitlich wieder in den Grundwasserträger zu- rückgeführt wird. Ihre gesamte Wärme- leistung beträgt rund 90 Megawatt (MW).

In den letzten vier Jahren hat die Was- sernutzung für Heizzwecke deutlich zu- genommen (siehe Abbildung 3).

Ebenfalls stark ansteigend ist die Nach- frage nach Kühlwasser. Die raumplaneri- sche Einteilung in Industrie- und Gewer- bezonen hat eine räumliche Konzentrati- on dieser Nutzung zur Folge, wodurch vermehrt mit negativen Auswirkungen auf das Grundwasser (Erwärmung) gerech- net werden muss. Vor allem grössere Industrie- und Dienstleistungsbetriebe benötigen sowohl Grund- als auch Ober- flächenwasser für die betriebliche Küh- lung. Die gesamte Kühlenergie im Kan- ton Bern betrug im Jahr 2008 rund 6 Millionen Megawattstunden (MWh).

Ende 2008 waren im Kanton Bern Kon- zessionen für die Bewässerung von 5’300 ha Agrarfläche registriert. Die Be- wässerungen erfolgen oft aus Gewäs- sern, die in Trockenzeiten selber zu we- nig Wasser führen. Der Kanton Bern hat

(13)

mit dem Pegelsystem und dem Projekt

"TroSec" die Konflikte um die Wasserbe- schaffung in Trockenperioden massgeb- lich entschärfen können (siehe Geoportal des Kantons Bern, Karte Wasserent- nahmen aus Oberflächengewässern).

Mit dem prognostizierten Klimawandel wird die Nachfrage nach Bewässerung in der Landwirtschaft weiter steigen. Die Studie „Bewässerungsbedürftigkeit in der Schweiz“ der Forschungsanstalt Agros- cope geht davon aus, dass in Zukunft nicht nur wasserbedürftige Kulturen wie Kartoffeln und Gemüse sondern auch Mais und Getreide sowie exponierte Graslandflächen vermehrt bewässert werden müssen. Die “LANAT-Strategie 2014“ des Kantons Bern befasst sich unter anderem mit der zunehmenden Bedeutung der Bewässerung für die Landwirtschaft.

Das Wasser für Beschneiungsanlagen stammt in vielen Wintersportorten aus Überläufen von Wasserversorgungsanla- gen. Um Konflikte bei zusätzlichem Was- serbedarf während der Hochsaison zu vermeiden, werden vermehrt Speicher- seen gebaut oder zusätzlich Wasser aus Fliessgewässern genutzt. Das Bedürfnis nach zusätzlichem Wasser für Beschnei- ungsanlagen ist mit der Lockerung der Beschneiungsrichtlinien (neu ganzflächi- ge Beschneiung möglich) stark gestie- gen.

Anspruchsgruppen

Konzessionäre von Gebrauchswasser sind Wasserversorgungsverbände, Ge- meinden, Industrie- und Gewerbebetrie- be, Landwirtschaftliche Genossenschaf- ten, Gemüseproduzenten, Betreiber von Fischzuchtanlagen und Bergbahnen so- wie Hausbesitzer und Privatpersonen.

Wasserzinsen

Für die Gebrauchswassernutzung sind jährliche, verbrauchsabhängige Gebüh- ren zu entrichten. Die gesamten Einnah- men betragen zirka 11 Millionen Franken jährlich. Die Einnahmen von Trink- und Brauchwassernutzungen (ca. 50 Prozent der Gesamteinnahmen) werden direkt dem Trinkwasserfonds zugewiesen.

Verwendungszweck Anzahl Konzessi- onen

Trinkwasser 232

Industrie (Brauchwasser) 143

Kühlwasser 210

Wärmepumpen 1’580

Bewässerungen 123

Fischzucht 48

Diverses 167

Total 2’503

54%

14%

6%

24%

1%

Trinkw asser Industrie (Brauchw asser)

Kühlwasser Wärmepumpen

Übrige Nutzungen

0 25 50 75 100 125 150 175 200

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Mitte 2009

pro Jahr

0 200 400 600 800 1'000 1'200 1'400 1'600

Summe

Neukonz ess ionen Summe der Konz es s ionen

Tabelle 3:

Gebrauchswasser-Konzessionen Ende 2008

Abbildung 2

Grundwassernutzung 2008 (konzedierte Wassermenge in %)

Abbildung 3

Entwicklung der Anzahl Wärme- pumpen seit dem Jahre 2000

(14)

4.3.4 Dauer der Konzessionen Nutzungsrechte für die Wasserkraftnut- zung werden für eine Dauer von maximal 80 Jahren, Gebrauchswasserkonzessio- nen für eine Dauer von maximal 40 Jah- ren erteilt. In vielen Fällen werden kürze- re Dauern eingesetzt; zum Beispiel für bestehende Kraftwerke (40 Jahre) oder für Wärmepumpen (20 Jahre). Die Lauf- zeiten bestimmen oder berücksichtigen die Lebensdauer und die Betriebsführung der Wassernutzungsanlagen. Sie können bei Entscheiden für kostspielige Erneue- rungsarbeiten massgebend sein.

Die Erteilung einer Konzession begrün- det ein wohl erworbenes Recht, in das der Konzessionsgeber während der Laufzeit nur beschränkt eingreifen kann.

Abbildung 4:

Übersicht über die Grundwas- sernutzungen; Stand Ende 2008

(15)

4.4 Herausforderungen der Zukunft

4.4.1 Politik

Der Bund strebt eine Erhöhung des An- teils der erneuerbaren Energien am Ge- samtenergieverbrauch an. Der Bundesrat hat dazu im Februar 2007 eine Neuaus- richtung der Energiepolitik beschlossen.

Im Energiegesetz wird neu ein längerfris- tiger Zielwert für die Erhöhung der durch- schnittlichen Jahreserzeugung von Elekt- rizität aus Wasserkraft von mindestens 2’000 Gigawattstunden bis zum Jahr 2030 vorgegeben.

Mit der Einführung der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für den Bau neuer sowie die grundlegende Erneue- rung bestehender Kleinwasserkraftanla- gen (Null bis 10 Megawatt) hat der Bund einen Boom ausgelöst. Die Fördergelder ermöglichen die Planung und den Bau von Wasserkraftanlagen, welche ohne diese nicht wirtschaftlich betrieben wer- den könnten.

Auch in der kantonalen Energiepolitik werden die Erneuerung und der massvol- le Ausbau der bestehenden Wasser- kraftwerke sowie die Erstellung und Mo- dernisierung von Kleinwasserkraftwerken unterstützt (siehe Ziffer 3.14 des Dekre- tes über die Leitsätze der kantonalen Energiepolitik vom 21. August 1990). Die Energiestrategie 2006 fordert explizit den optimalen Erhalt bestehender und die Erstellung neuer Wasserkraftwerke.

Der Bedarf an alternativen Heizsystemen für die Nutzung erneuerbarer Energie- quellen wird ebenfalls zunehmen (zum Beispiel Wärmepumpen). Als Anreiz zum Ersatz von Elektroheizungen gewähren der Bund und auch der Kanton Unter- stützungsbeiträge.

Sowohl auf kantonaler wie eidgenössi- scher Ebene wird den Fruchtfolgeflächen als Grundlage für die Versorgung mit Nahrungsmitteln eine zunehmende Be- deutung zugemessen. Damit die Produk- tivität dieser Flächen gewährleistet bleibt, wird der Bedarf an Wasser für die Be- wässerung zunehmen.

4.4.2 Entwicklung

Um eine klima- und umweltfreundliche Energieversorgung in Zukunft sicherzu- stellen, werden vor allem Energieeffi- zienz und erneuerbare Energien propa- giert. Im Kanton Bern rechnet man mit einer weiteren leichten Zunahme des Strombedarfs und einer nachfolgenden Stabilisierung auf heutigem Niveau bis ins Jahr 2035.

Mit der Sanierung alter Gebäudehüllen sowie dem heutigen Standard der Neu- bauten kann Energie eingespart werden.

Klimafreundliche Heizsysteme wie Wär- mepumpen benötigen allerdings ver- mehrt Strom.

Die alternative Stromerzeugung aus Sonne und Wind hat den Nachteil, dass Strom nur dann produziert werden kann, wenn Sonnenlicht und Wind verfügbar sind. Diese Zeiten decken sich oft nicht mit den Zeiten des grössten Bedarfs. Die Speicherung von Strom, der nicht sofort gebraucht wird, ist bis heute nur in Form von Wasser wirtschaftlich. Um unvorher- sehbare Schwankungen des Strom- verbrauches und der Stromerzeugung (z.B. Kraftwerksausfälle) auszugleichen, kann auf Regelenergie, die durch Spei- cherkraftwerke zur Verfügung gestellt wird, auch in Zukunft nicht verzichtet werden. Daher gewinnt der Bau von zu- sätzlichen Pumpspeicherwerken wieder an Bedeutung.

Die heutige Energieproduktion von Was- serkraftwerken wird durch die Restwas- servorschriften eingeschränkt. Dieser Produktionsverlust kann mit der Optimie- rung bestehender Anlagen höchstens ausgeglichen werden. Eine Erhöhung der Stromproduktion aus Wasserkraft ist nur mit einer grundlegenden Erneuerung beziehungsweise dem Neubau von Anla- gen zu erreichen.

Das geänderte Gewässerschutzgesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Mit den neuen Bestimmungen werden die Kanto- ne verpflichtet, einen genügenden Ge- wässerraum festzulegen, Revitalisierun- gen zu planen und umzusetzen sowie die negativen Auswirkungen der Wasser- kraftnutzung (Schwall-Sunk, Geschiebe- haushalt, Längevernetzung) zu reduzie- ren. Die Planungen sollten bis Ende 2014 abgeschlossen sein. Die Ergebnisse werden bei der nächsten Überarbeitung der Strategie berücksichtigt.

(16)

4.4.3 Klimaveränderung

Die zu beobachtende und prognostizierte Klimaerwärmung führt zu veränderten Abflussverhältnissen. Für die Wassernut- zung und den Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Bewässerung haben diese Veränderungen Konsequenzen:

ƒ Die Abflussmengen werden in den meisten Gewässern im Winter zu- nehmen. Vor allem im Spätsommer ist aber mit deutlich tieferen Abfluss- mengen zu rechnen. Die Energiepro- duktion in den bestehenden Anlagen kann dadurch beeinträchtigt werden;

ƒ Die Grundwasservorkommen in den grossen Grundwassergebieten unter- halb der Seen und im Aaretal werden kaum beeinträchtigt. Hingegen kann der Grundwasserspiegel in Gebieten, die stark von der Grundwasserneubil- dung durch Niederschläge oder von der Infiltration aus kleinen Gewässern abhängig sind, gegen Herbst stark sinken;

ƒ Quellfassungen mit kleinen Einzugs- gebieten werden im Spätsommer und Herbst Einbussen erleiden;

ƒ Der Bedarf für die landwirtschaftliche Bewässerung wird während der Vege- tationsperiode generell zunehmen;

ƒ Die zunehmende Erwärmung unserer Gewässer (Oberflächen- und Grund- wasser) und die geringen Abfluss- mengen im Spätsommer können zu Problemen für Wasserkühlungen füh- ren. Insbesondere Kernkraftwerke sind auf eine zuverlässige Kühlung angewiesen;

ƒ Höhere Temperaturen beeinflussen die Lebensgemeinschaften in den Gewässern. Dies hat neben ökologi- schen auch Folgen für die Fischerei.

4.4.4 Nutzungskonflikte

Die Gewässer werden von verschiedens- ten Anspruchsgruppen genutzt. Mit den folgenden Konflikten ist in Zukunft ver- mehrt zu rechnen:

ƒ Die Nutzung der Oberflächengewäs- ser und des Grundwassers in ge- schützten Landschaften ist erschwert;

ƒ Die fischereirechtlichen Bestimmun- gen erschweren den Betrieb einer Wasserkraftanlage;

ƒ Eine Zunahme der Nutzung der Ge- wässer für Abenteuersportarten ver- schärft in durch Wasserkraftnutzung beeinflussten Gewässern die Haf- tungsfragen;

ƒ Die Revitalisierung der Fliessgewäs- ser (zum Beispiel Aufweitungen) er- höht die Attraktivität des Gewässer- raumes für Freizeitaktivitäten des Menschen. Unterhalb von Wasserfas- sungen besteht allerdings eine Ge- fährdung der Erholungssuchenden (plötzliches Öffnen des Wehrs);

ƒ Der Bau von Ausgleichsbecken bei Speicheranlagen zur Reduktion von Schwall im Gewässer führt zu erhöh- tem Landbedarf von Landwirtschafts- land;

ƒ Revitalisierungen führen zu einem erhöhten Landbedarf, was sowohl ei- nen Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche als auch an Fruchtfolgeflä- chen zur Folge haben wird;

ƒ Der zunehmende Wasserbedarf für die Bewässerung in Trockenperioden kann zu Konflikten mit den fischereili- chen und gewässerökologischen Inte- ressen führen;

ƒ Beschneiungsanlagen brauchen ver- mehrt Wasser aus Fliessgewässern.

(17)

4.5.1 Stärken (

S

trength)

ƒ Es sind gute Grundlagen für die Beur- teilung der zukünftige Bewirtschaftung der Gewässer vorhanden (Studie für Bewässerungsbedürftigkeit, Hydro- geologische Grundlagen);

ƒ Neue Instrumente zur Beurteilung der Wasserkraftnutzung können gestützt auf vorhandene Kenntnisse kurzfristig erstellt werden (Potenzialstudie, Mas- terpläne Fischerei, Gewässerökologie und Landschaft, Instrument zur Prü- fung der Nachhaltigkeit);

ƒ Die gute Lage (Alpenkamm mit dem nötigen Gefälle und hohen Nieder- schlagsmengen) bietet Chancen für einen zusätzlichen Ausbau der Was- sernutzung;

ƒ Grosse Alpen- und Jurarandseen dienen als Ausgleichsbecken zur räumlichen Begrenzung von Schwall- Sunk-Auswirkungen;

ƒ Der Kanton erteilt die Konzessionen.

4.5.3 Chancen (

O

pportunities)

ƒ Bei vielen älteren Anlagen besteht Sanierungsbedarf, welcher gleichzei- tig die Chance zu Optimierung bietet;

ƒ Noch ungenutztes Potenzial (viele Bäche, steile Gebiete) erlaubt den Ausbau der Wasserkraftnutzung;

ƒ In vielen Gebieten bestehen noch bedeutende Grundwasser-Reserven, diese liegen jedoch meist ausserhalb der grossen Siedlungsräume;

ƒ Kühlwasser kann vor der Rückgabe ins Grundwasser zu Heizzwecken weiterverwendet werden.

4.5.2 Schwächen (

W

eakness)

ƒ Viele kleine Anlagen mit niedriger Leistung (Wirkungsgrad, Nutzwas- sermenge) und grossen ökologischen Auswirkungen;

ƒ Gewässerökosysteme und gewässer- geprägte Landlebensräume werden durch Wasserkraftanlagen beeinträch- tigt;

ƒ Sehr viele Grundwassernutzungs- Konzessionäre;

ƒ Die heute relativ liberale Bewilli- gungspraxis im Bereich Grundwasser- Wärmepumpen führt in verschiedenen Gebieten zu einer Häufung von Klein- anlagen;

ƒ Bedingt durch eine übermässige Ver- letzung der natürlichen Deckschicht durch die zahlreichen Brunnenbauten für Wärmepumpen erhöht sich das Risiko einer Beeinträchtigung der Grundwasserqualität.

4.5.4 Gefahren (

T

hreats)

ƒ Die kurzfristig gesteigerte Nachfrage nach neuen Kleinanlagen durch För- derprogramme verschärft die Konflikte mit anderen Interessen;

ƒ Der stetige Anstieg des Strom- verbrauchs erfordert den Bau neuer Kraftwerke in bisher wenig beein- trächtigten Gebieten;

ƒ Die kurzfristig gesteigerte Nachfrage nach Grundwasser-Wärmepumpen durch Förderprogramme und stark gestiegene Heizölpreise erhöht den Druck auf die Nutzung des Grund- wassers.

4.5 SWOT -Analyse

Im Sinne einer Zusammenfassung werden die wichtigsten Aussagen aus der Ist- Situation in Form einer SWOT-Analyse gruppiert:

(18)

5.1 Vision

Nutzen und Schutz mit gegenseitiger Akzeptanz.

Im Kanton Bern wird das Wasser unter systematischer Abwägung aller Interes- sen genutzt. Dabei steht die gesamtge- sellschaftliche Sicht im Vordergrund.

Diese Abwägung ist die Grundlage für die gegenseitige Akzeptanz: Die Akteure der Nutzung akzeptieren die Sperrung einzelner Gewässer; die Vertreter des Gewässerschutzes tolerieren die konse- quente Nutzung der „freigegebenen“

Gewässerstrecken.

Der Kanton Bern hat eine Fläche von 5’959 Quadtratkilometern und ist dank seiner Lage am Alpenkamm reich an Niederschlägen und an Wasser. Rund 12'600 km Fliessgewässer prägen die Landschaften des Kantons, sind Lebens- und Erholungsräume und verfügen mit den grossen Höhenunterschieden (Berg - Tal) über ein grosses Wasserkraftpoten- zial. Grosse Grundwasservorkommen auf 530 km2 Fläche bilden eine gute Voraus- setzung für dessen Nutzung.

Der Kanton Bern will diese Ressourcen im Einklang mit den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung nutzen. Erneu- erbare Energie aus Wasserkraft und die Nutzung der Erdwärme stärken den Wirt- schaftsstandort und erfüllen wesentliche Umweltziele.

Bei der Nutzung des Grundwassers ge- niesst die Trinkwasserversorgung auf der Basis der Generellen Wasserversor- gungsplanung GWP (vgl. Teilstrategie Wasserversorgung) den Vorrang vor anderen Gebrauchswassernutzungen.

Der Kanton Bern will aber auch naturna- he Gewässer als Lebens- und Erholungs- räume sichern. Für übergeordnete Schutzanliegen sowie einzigartige Ge- wässerabschnitte soll die Nutzung des Wassers für die Energiegewinnung ein- eingeschränkt beziehungsweise nicht mehr zugelassen werden.

5.2 Ziele

Die Ziele der Wassernutzungsstrategie sind auf den Zeitraum bis 2035 ausge- legt. Sie dienen den kantonalen Behör- den als Leitplanken im bestehenden Handlungsspielraum. Für die Erreichung der Ziele ist aber auch die Mitwirkung der möglichen Nutzer unabdingbar, die die Anlagen erstellen und betreiben.

5.2.1 Förderung der Wasserkraftnut- zung an den dafür geeigneten Gewässerabschnitten. Die Jah- resproduktion wird gegenüber heute um mindestens 300 Gi- gawattstunden gesteigert.

Das Ziel einer Steigerung der Wasser- kraftnutzung um 300 Gigawattstunden pro Jahr soll einerseits durch Optimie- rungen bestehender Wasserkraftanlagen, andererseits durch neue Anlagen erreicht werden. Gleichzeitig sollen aber auch wertvolle und naturnahe Gewässerab- schnitte vor einer Wasserkraftnutzung geschützt werden.

Der Richtwert von 300 Gigawattstunden pro Jahr entspricht im Kanton Bern einer Steigerung der Stromproduktion aus Wasserkraft von 10 Prozent. Gesamt- schweizerisch kann ein Beitrag von 15 Prozent an den langfristigen Zielwert des Bundes geleistet werden (Energiegesetz vom 26. Juni 1998, Artikel 1 sieht eine Steigerung der jährlichen Elektrizitäts- produktion um 2’000 Gigawattstunden vor).

5.2.2 Förderung der bedarfsgerech- ten Energieerzeugung (Pump- speicherung)

Speicherkraftwerke bilden eine ideale Voraussetzung zu Speicherung von elektrischer Energie zur bedarfsgerech- ten Erzeugung und Einspeisung. Neue Stauseen sind im Kanton Bern kaum mehr realisierbar. Die bestehenden An- lagen weisen aber ein beachtliches Op- timierungs- und Ausbaupotenzial auf, für dessen Nutzung sich der Kanton Bern einsetzen will. Ausbau und Betrieb der Pumpspeicherung sollen gefördert wer- den, insbesondere wenn die Pumpen mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.

5 Strategie

(19)

5.2.3 Neue und erneuerte Anlagen zur Wasserkraftnutzung erfül- len die Erfordernisse der nach- haltigen Entwicklung.

Neue und die Erneuerung von bestehen- den Wasserkraftanlagen haben einen Einfluss auf Gewässerlebensräume und Landschaft, auf die lokale Wirtschaft und die Bevölkerung im Umfeld der Anlagen.

Die verschiedenen Interessen und Anlie- gen werden künftig in einer Nachhaltig- keitsbeurteilung berücksichtigt. Ziel sind Anlagen mit optimaler, an den Standort angepasster Energieproduktion. Die Ver- besserung alter Anlagen durch die Erhö- hung des Wirkungsgrades von Turbine und Generator sowie eine verbesserte Nutzung des Wasserangebots sind ins- besondere bei den Flusskraftwerken eine gute Option.

5.2.4 Das Wärmepotenzial des Grundwassers soll in Zukunft effizienter genutzt werden.

Dazu soll Grundwasser dort genutzt wer- den, wo es reichlich zur Verfügung steht und wo keine Trinkwasserfassungen gefährdet werden. Statt mit einer Vielzahl von kleinen Anlagen soll mit möglichst wenigen Gemeinschaftsanlagen eine hohe Effizienz erreicht werden. Damit wird die Zahl der Eingriffe in die Grund- wasserträger reduziert, was die Gefahr von Verunreinigungen reduziert.

5.2.5 Die Möglichkeiten zur Bereit- stellung von Brauchwasser für die landwirtschaftliche Bewäs- serung werden aufgezeigt.

Insbesondere in den Ackerbaugebieten wird der Wasserbedarf für die Bewässe- rung stark zunehmen. Neben der Nut- zung von Wasser aus Oberflächenge- wässern ist eine vermehrte Nutzung von Grundwasser anzustreben.

5.2.6 Die Möglichkeiten zur Bereit- stellung von Brauchwasser für die Beschneiung werden auf- gezeigt.

Die grossflächige Beschneiung erfordert mehr Wasser. Neben der Nutzung von Wasser aus Trinkwasserversorgungen und aus Oberflächengewässern ist auch hier die Möglichkeit der Grundwassernut- zung zu prüfen.

5.3 Stossrichtungen

5.3.1 Bereitstellen von aktuellen Entscheidungshilfen

Sowohl für die Nutzung der Wasserkraft als auch für die Gebrauchswassernut- zung des Grundwassers verfügt der Kan- ton über Grundlagen und Kenntnisse. Er bereitet diese Grundlagen als Entschei- dungshilfen für mögliche Nutzer auf. Er stellt insbesondere bereit:

ƒ Das Wasserkraftpotenzial für die ber- nischen Gewässer;

ƒ Die Gewässerkarte „Nutzungskatego- rien Wasserkraft“. Diese Karte basiert auf der Karte „Ist-Analyse“ und teilt die Gewässer in die Nutzungskatego- rien „realisierbar“, „erschwert reali- sierbar mit Auflagen“ und als „nicht realisierbar“ beziehungsweise keine Nutzung ein. Einzelne besondere Gewässer werden auf ihrer Gesamt- länge oder auf definierten Abschnitten vollständig geschützt (Beschreibung im Anhang 8). Die Gewässerkarte ist im kantonalen Richtplan enthalten (Massnahmenblatt C_24). Allfällige Änderungen fliessen in die Aktualisie- rung des Richtplans ein;

ƒ Ein Instrument für die Nachhaltig- keitsbeurteilung von Wasserkraftpro- jekten (Beschreibung im Anhang 9);

ƒ Karten für die Nutzung des Grund- wassers für Wärmepumpen;

ƒ Die Studie „Bewässerungsbedürftig- keit in der Schweiz“

Durch eine laufende Aktualisierung und eine geeignete Verbreitung dieser In- strumente fördert der Kanton die gezielte und effiziente Nutzung dieser Ressour- cen.

5.3.2 Gezielte Erteilung von neuen Konzessionen

Um die gesetzten Ziele zu erreichen, werden Konzessionen für Wassernut- zungen nur erteilt, wenn sie neben den gesetzlichen Bestimmungen auch fol- genden Anforderungen genügen.

Wasserkraftkonzessionen:

Priorisierung von bestehenden Anlagen:

ƒ Die Optimierung und der Ausbau be- stehender Anlagen mit optimaler Energiegewinnung werden gefördert.

ƒ Konzessionen für bestehende Was- serkraftanlagen können unabhängig von ihrer Grösse erneuert werden, so- fern die Anlagen die aktuellen gesetz-

(20)

lichen Anforderungen einhalten. Es besteht jedoch kein grundsätzlicher Anspruch auf eine neue Konzession.

ƒ Der Bau von neuen Pumpspeicher- werken mit bestehenden Speicheran- lagen wird gefördert. Dabei soll der Ausbau bestehender Stauseen vor- rangig behandelt werden.

Priorisierung der Anlagen an geeigneten Standorten:

ƒ Neue Wasserkraftkonzessionen wer- den nur für Anlagen erteilt, die dafür geeignete Gewässer nutzen. Über die Eignung der Gewässer gibt die Ge- wässerkarte „Nutzungskategorien Wasserkraft“ Auskunft (grüne und orange Gewässerabschnitte).

ƒ Vorprojekte für Wasserkraftanlagen müssen eine Nachhaltigkeitsbeurtei- lung gemäss Anhang 9 durchlaufen haben und sich in dieser Beurteilung als geeignet erweisen.

Priorisierung der grösseren Anlagen:

ƒ Neue Wasserkraftanlagen mit einer Leistung kleiner als 300 Kilowatt wer- den nur noch in begründeten Fällen (zum Beispiel für Alpanlagen) erteilt.

Es gilt zu verhindern, dass viele kleine Neuanlagen zahlreiche Gewässer be- einträchtigen oder die optimale Nut- zung eines Gewässerabschnittes ver- unmöglichen.

ƒ Bei Neubau oder Erneuerung von Trinkwasserkraftwerken werden auch kleine Anlagen bewilligt. Vorausset- zung ist die Nutzung in einer Trink- wasseranlage, die in der generellen Wasserversorgungsplanung (GWP) enthalten und für die sichere und qua- litativ einwandfreie Trinkwasserver- sorgung erforderlich ist.

Konzessionen für Gebrauchswasser- nutzungen:

Konzessionen für Bewässerungs- und Beschneiungsanlagen werden erteilt, wenn entsprechende Nutzungskonzepte vorliegen.

Konzessionen für die Wärmenutzung aus dem Grundwasser werden erteilt, wenn

ƒ die gesetzlichen Anforderungen ein- gehalten, keine Trinkwasserfassun- gen gefährdet werden und eine effi- ziente Nutzung sichergestellt ist;

ƒ die Anlage in einem Gebiet zu liegen kommt, das auf der Geoportal-Karte

„Grundwasserwärmenutzung“ für die Nutzung freigegeben ist.

Nicht erteilt werden Konzessionen für Kleinanlagen, wenn sie künftige Gemein- schaftsanlagen verhindern würden.

5.4 Massnahmenplan

Der Plan umfasst alle Massnahmen, die bis zur nächsten Aktualisierung der „Teil- strategie Wassernutzung“ (vorgesehen für 2015) ausgelöst und umgesetzt wer- den sollen.

5.4.1 Überprüfung der bestehenden Wasserkraftanlagen auf eine optimale Nutzung

Eine fachmännische Überprüfung der bestehenden Kleinwasserkraftwerke soll die Möglichkeiten einer verbesserten Ausnutzung des Potenzials (Verbesse- rung Wirkungsgrad, optimale Nutzung Wasserdargebot, etc.) aufzeigen und entsprechende Massnahmen vorschla- gen. Für Anlagen mit einer Leistung von 31 kW bis 1 MW werden entsprechende Abklärungen durch externe Beauftragte vorgenommen. Das AWA erstellt dazu ein Pflichtenheft.

Bei grösseren Anlagen werden die Be- treiber aufgefordert, ihre Anlagen auf Op- timierungspotenzial zu prüfen und dem AWA einen Untersuchungsbericht mit Massnahmenvorschlägen abzugeben.

5.4.2 Konsequente Anwendung der Nachhaltigkeitsbeurteilung Neue Gesuche, die gemäss der Gewäs- serkarte „Nutzungskategorien Wasser- kraft“ realisiert werden können, werden im Rahmen der Vorprüfung der Nachhal- tigkeitsbeurteilung NHB unterzogen. Das Stärken-/Schwächenprofil kann als Hilfe zur Projektverbesserung dienen. Die Mindestwerte der drei Dimensionen Um- welt, Wirtschaft und Gesellschaft sollen dabei den Wert von 1.8 und den Ge- samtwert von 1.9 nicht unterschreiten.

Werden die Mindestwerte mehrfach nicht erreicht, wird auf das Projekt nicht mehr eingetreten.

5.4.3 Priorisierung der aus- und neu zu bauenden Anlagen

Neue Kraftwerke, welche die vorgegebe- nen Rahmenbedingungen gemäss NHB am besten erfüllen und einen wesentli- chen Beitrag an die vorgesehene Pro- duktionssteigerung leisten, werden mit hoher Priorität behandelt. Ebenfalls hohe Priorität erhalten bestehende Kraftwerk- anlagen, welche optimiert oder ausge- baut werden.

(21)

Für Trinkwasseranlagen gelten die Be- stimmungen der Wasserversorgungs- strategie. Die primäre Nutzung bleibt die Versorgung der Bevölkerung mit Trink- wasser; Überwasser- und Brauch- wassernutzung wird nicht gefördert.

5.4.4 Gewährleistung der Investitionssicherheit

Die Investitionskosten für Anlagen zur Wassernutzung sind hoch. Branchenübli- che Abschreibungsdauern für bauliche Anlageteile sind entsprechend zu be- rücksichtigen. Die bisherige Praxis des Kantons bei der Festlegung der Konzes- sionsdauer wird überprüft und allenfalls angepasst.

5.4.5 Erarbeitung von Grundwasser- nutzungs-Konzepten

Für ausgewählte Regionen mit heiklen hydrogeologischen Verhältnissen sowie Gebiete mit hoher Dichte an Grundwas- sernutzungsanlagen sind Grundwasser- Nutzungskonzepte zu erarbeiten. Diese berücksichtigen insbesondere die Nut- zung zu Heiz- und Kühlzwecken. Das AWA erstellt dazu ein Pflichtenheft und beauftragt Externe.

5.4.6 Bezeichnung von Ausschluss- gebieten für die Grundwasser- wärmenutzung

Die Ausschlusskriterien stützen sich auf die Vollzugshilfe „Wärmenutzung aus Boden und Untergrund“ (Bundesamt für Umwelt BAFU 2009) und die Broschüre

„Wärmepumpenanlagen“ (AWA 2010).

Die bereits bestehende Geoportal-Karte

„Grundwasserwärmenutzung“ wird inhalt- lich ergänzt und verfeinert.

5.4.7 Erarbeitung von Nutzungskon- zepten für die landwirtschaftli- che Bewässerung

Für Gebiete mit bewässerungsintensiver landwirtschaftlicher Nutzung sowie Ge- müsebau sind durch die Nutzer Konzepte zu erarbeiten. Die Nutzung von Grund- wasser sowie die Speicherung von Re- genwasser sind vermehrt zu berücksich- tigen. Die Konzepte beinhalten neben dem Bewässerungsbedarf insbesondere auch den Nachweis von wassersparen- den Bewässerungstechniken und die Festlegung von Bewässerungsperioden.

5.4.8 Erarbeitung von Nutzungskon- zepten für Beschneiungsanla- gen

Für Beschneiungsanlagen sind durch die Nutzer Konzepte zu erarbeiten. Für Ge- biete mit hoher Dichte an Beschneiungs- anlagen und hohem Wasserverbrauch sind regionale Nutzungskonzepte vorzu- legen. In erster Linie ist die Speicherung von Wasser in Speicherseen und Reser- voirs vorzusehen. In den Nutzungskon- zepten soll dargelegt werden, welches Wasservolumen für die Beschneiung erforderlich ist und wie dieses bereitge- stellt werden kann.

Tabelle 4

Übersicht aller Massnahmen mit zeitlicher Staffelung

2011 2012 2013 2014 2015

Planungen Überprüfung der bestehen- den Wasserkraftanlagen

Kontinuierliche Umsetzung der sich daraus ergebenden Massnahmen

NHB Anwendung des NHB-Instrumentes mit Datenauswertung Mindestanforderung

Konzessionsdauer Überprüfung der Paxis

GW-

Nutzungskonzepte

Erarbeitung der Konzep-

te

Laufende Umsetzung bei neuen Anlagen bzw. bei Erneue- rungen

Ausschlussgebiete Laufende Aktualisierung der Karte Grundwasserwärmenutzung Nutzungskonzepte

Bewässerung und Beschneiung

Erarbeitung von Nutzungskonzepten für neue und zu erneuernde Anlagen sowie laufende Umsetzung bei der Konzessionierung

(22)

5.5 Nachhaltigkeits- beurteilung

-1.0 -0.5 0.0 0.5 1.0

Wasser haushalt Wasser qual ität Bodenver br auch Bodenqual i tät Stof f umsatz Wieder ver wer tung Stof f qual i tät Bi odi ver si tät Natur r aum Luf tqual i tät Kl i ma Ener gi ever br auch Ener gi equal i tät Ei nkommen Lebenskosten Ar beitsangebot Neui nvestiti onen Wer ter hal tung Wi r tschaf tsf ör der ung Kostenwahr heit Ressour cenef f i zi enz Wi r tschaf tsstr uktur Steuer bel astung Öf f entl . Haushalt Know-how Innovati onen Landschaf tsqual i tät Wohnqual i tät Si edl ungsqual ität Di enstlei stungen Mobi l i tät Gesundheit Sicher heit Par ti zipati on Integr ati on Gemei nschaf t Mittel ver tei l ung Chancengl eichheit Über r eg.Zusammenar beit Fr eizeit Kul tur Bi l dung Sozial e Sicher heit

Umwelt Wirtschaft Gesellschaft

Die Auswirkungen der aufgezeigten Massnahmen auf die nachhaltige Ent- wicklung werden mit dem Nachhaltig- keitskompass des Kantons Bern über- prüft.

In der Summe ergeben die Massnahmen für jede der drei Nachhaltigkeitsdimensi- onen (Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft) eine positive Wirkung.

ƒ Im Bereich Umwelt schlagen die er- höhte Nutzungseffizienz und der grös- sere Anteil an erneuerbarer Energie positiv zu Buche. Im Gegenzug wird der Wasserverbrauch für Bewässe- rung etc. auch mit der Strategie weiter steigen, was sich negativ auswirkt.

ƒ Im Bereich Wirtschaft zeigen sich die stärksten positiven Auswirkungen: Die Wassernutzungsstrategie bringt Pla- nungssicherheit für Betreiber von Wasserkraftanlagen und unterstützt die Wasserkraft als regionale Stärke, insbesondere der ländlichen Regio- nen.

Die Begründungen für die Wirkung be- züglich der einzelnen Zielbereiche finden sich im Anhang 10.

Abbildung 5:

Zusammenzug der Nachhaltig- keitsbeurteilung aller vorgesehe- nen Massnahmen

(23)

Anhang 1:

Rechtsgrundlagen Wasser- nutzung (Stand 2009)

Bund:

ƒ Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV, SR 101)

ƒ Bundesgesetz über die Nutzbarma- chung der Wasserkräfte vom 22. De- zember 1916 (Wasserrechtsgesetz, WRG, SR 721.80);

ƒ Bundesgesetz über den Umwelt- schutz vom 7. Oktober 1983 (Umwelt- schutzgesetz USG, SR 814.01) und Verordnung über die Umweltverträg- lichkeitsprüfung vom 19. Oktober 1988 (UVPV, SR 814.011)

ƒ Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (Ge- wässerschutzgesetz, GSchG, SR 814.20) und Gewässerschutzverord- nung vom 28. Oktober 1998 (GSchV, SR 814.201);

ƒ Bundesgesetz über die Fischerei vom 21. Juni 1991 (BGF, SR 923.0);

ƒ Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966 (NHG, SR 451) und Verordnungen

ƒ Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel vom 20. Juni 1986 (JSG, SR 922.0);

ƒ Bundesgesetz über den Wald vom 4.

Oktober 1991 (WaG, SR 921.0) und Verordnung über den Wald vom 30.

November 1992 (WaV, SR 921.01);

ƒ Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700);

ƒ Bundesgesetz über den Wasserbau vom 21. Juni 1991 (SR 721.100);

ƒ Bundesgesetz über die Arbeit in In- dustrie, Gewerbe und Handel vom 13.

März 1964 (Arbeitsgesetz, ArG, SR 822.11);

ƒ Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (EnG, SR 730.0);

ƒ Verordnung über die Berechnung des Wasserzinses vom 12. Februar 1918 (Wasserzinsverordnung, WZV, SR 721.831);

ƒ Verordnung über Belastungen des Bodens vom 1. Juli 1998 (VBBo, SR 814.12);

Kanton:

ƒ Wassernutzungsgesetz vom 23. No- vember 1997 (WNG, BSG 752.41);

ƒ Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau vom 14. Februar 1989 (Wasserbaugesetz, WBG, BSG 751.11);

ƒ Kantonales Gewässerschutzgesetz vom 11. November 1996 (KGSchG, BSG 821.0) und Kantonale Gewäs- serschutzverordnung vom 24. März 1999 (KGV, BSG 821.1);

ƒ Fischereigesetz vom 21. Juni 1995 (FiG, BSG 923.11);

ƒ Kantonales Naturschutzgesetz vom 15. September 1992 (BSG 426.11) und Naturschutzverordnung vom 10.

November 1993 (NSchV; BSG 426.111);

ƒ Kantonales Waldgesetz vom 5. Mai 1997 (KWaG, BSG 921.11) und Kan- tonale Waldverordnung vom 29. Ok- tober 1997 (KWaV, BSG 921.111);

ƒ Strassengesetz vom 4 Juni 2008 (SG, BSG 732.11);

ƒ Gesetz über die Arbeit, Betriebe und Anlagen vom 4. November 1992 (ABAG, BSG 832.01);

ƒ Energiegesetz vom 14. Mai 1981 (EnG, BSG 741.1);

ƒ Dekret über die Leitsätze der kanto- nalen Energiepolitik vom 21. August 1990;

ƒ Dekret über die Wassernutzungsab- gaben vom 11. November 1996 (WAD, BSG 752.461);

ƒ Verordnung über die Umweltverträg- lichkeitsprüfung vom 14. Oktober 2009 (KUVPV, BSG 820.111)

ƒ Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung vom 22. Februar 1995 mit Änderung vom 29. Oktober 2008 (GebV, BSG 154.21);

Sammlung der bau- und planungs- rechtlichen Erlasse des Kantons Bern:

ƒ Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG, BSG 724.1);

ƒ Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG, BSG 721.0);

ƒ Dekret über das Baubewilligungsver- fahren vom 22. März 1994 (BewD, BSG 725.1);

ƒ Gesetz über See- und Flussufer vom 6. Juni 1982 (SFG, BSG 704.1);

(24)

Anhang 2:

Richtlinien / weitere Grund- lagen

ƒ AWA: Wasserstrategie 2010.

ƒ AWA: Teilstrategie Wasserversorgung 2010.

ƒ AWA, Afu SO: Sachplan Siedlungs- entwässerung (VOKOS) 2010.

ƒ Energiestrategie 2006 des Kantons Bern; beschlossen vom Regierungsrat am 5. Juli 2006.

ƒ Richtlinien über die Behandlung von Kleinwasserkraftwerken (VOL/BVE 1996).

ƒ BAFU: Wärmenutzung aus Boden und Untergrund, Vollzugshilfe 10/09

ƒ Bundesamt für Energie BFE: Die Energieperspektiven 2035 – Band 1, Januar 2007

ƒ AWA: Wärmepumpenanlagen, Aus- gabe 2010.

ƒ Bewässerungsbedürftigkeit in der Schweiz. Schlussbericht zum Projekt BB-CH. Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tännikon ART; Fuhrer J.

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ƒ LANAT - Strategie 2014

ƒ Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung.

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ƒ Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Be- deutung (BLN).

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Referenzen

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