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Vortrag der Polizei- und Militärdirektion an den Regierungsrat des Kantons Bern zu Handen des Grossen Rates

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Academic year: 2022

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(1)

Polizei- und Militärdirektion

an den

Regierungsrat des Kantons Bern zu Handen des Grossen Rates

betreffend

Einwohnergemeinde Langnau:

Beitrag aus dem Sportfonds und zinsloses Investitionshilfe-Darlehen des beco an die Sanierung und Erweiterung der Ilfishalle in Langnau

1 Gegenstand

Beim Bauprojekt Ilfishalle wird die bestehende Ilfishalle saniert und mit einem Neubau erweitert.

Der Neubau wird privat finanziert und sieht eine Einstellhalle im Untergeschoss, ein Restaurant im Erdgeschoss, neue Garderoben im Rohbau, einen Catering- und Fitnessbereich im 2. und 3.

Obergeschoss sowie die Beschallung der Halle vor. Mit dem Gemeindebeitrag werden sämtli- che Massnahmen im Stadion finanziert: das Dach, die Tribünen und Ausgänge, die Beleuch- tung, eine neue Technikzentrale mit der Eisaufbereitung, sowie der Ausbau der Garderoben im Erdgeschoss des Neubaus. Die Gesamtkosten des Projektes betragen CHF 32'764'206.70; die für den Sportfonds anrechenbaren Kosten belaufen sich auf CHF 8'598’623 und lösen einen Beitrag von CHF 1'720’000 aus. Zudem sichert das beco ein zinsloses Investitionshilfe- Darlehen (IH-Darlehen) von 4 Millionen Franken zu.

2 Rechtsgrundlagen

- Artikel 37 Absatz 1, Artikel 38 Absatz 2, Artikel 42 Absatz 2, Artikel 52 Absatz 2 Buchstabe a des Lotteriegesetzes vom 4. Mai 1993 (BSG 935.52)

- Artikel 4 Absatz 3 und 4, Artikel 6 Buchstabe b, Artikel 7 Absatz 1 bis 4, Artikel 16 und 17 der Sportfondsverordnung vom 24. März 2010 (BSG 437.63)

- Wegleitung zur Sportfondsverordnung vom 1. August 2011

- Artikel 7 ff. des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über die Regionalpolitik

- Artikel 2 und 3 des Kantonalen Gesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete (KIHG) vom 16. Juni 1997

- Artikel 46, Artikel 49, Artikel 50 Absatz 3 und Artikel 52 des Gesetzes über die Steuerung von Finanzen und Leistungen vom 26. März 2002 (BSG 620.0)

- Artikel 139, 148 sowie Artikel 149 Absatz 3 der Verordnung über die Steuerung von Finan- zen und Leistungen vom 3. Dezember 2003 (BSG 621.1)

3 Beschreibung des Geschäftes

3.1 Ausgangslage

Die bestehende Kunsteisbahn wurde 1959 erbaut und 16 Jahre später überdacht. Die Ilfishalle hat ihr bauliches und technisches Lebensalter erreicht. Im Frühjahr 2004 erwog der damalige Verwaltungsrat der SCL Tigers AG im Zusammenhang mit der veralteten Infrastruktur einen Wegzug des Sportunternehmens. Damit wurde der Neubau eines Eisstadions zu einem politi- schen Thema. Die Finanzierung eines Neubaus konnte jedoch nie sichergestellt werden.

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Ende 2009 wurde deshalb von den beteiligten Parteien (Gemeinde, Ilfis Stadion AG (ISAG), SCL Tigers AG) entschieden, einen Neubau nicht weiter zu verfolgen, dafür aber eine Sanie- rung voranzutreiben. Dazu wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese zeigte, dass mit dem Einbezug von Zivilschutzanlage und Truppenunterkunft die nötige Fläche für ein Stadion vorhanden ist, das allen Vorschriften und Normen entspricht. Als wesentliche Hand- lungsfelder erwiesen sich: eine neue Eisaufbereitung, die ungenügende Garderobensituation, Sicherheitsauflagen und eine Verbesserung der Verpflegungsmöglichkeiten. Zugleich bestätigte sich, dass viele Anlageteile (Eisaufbereitung, Dacheindeckung) das Ende ihrer Lebensdauer er- reicht hatten.

3.2 Projektbeschrieb

Das von der Arbeitsgemeinschaft Rollimarchini Architekten und team K Architekten zusammen mit einem Fachplaner-Team ausgearbeitete Projekt sieht auf der Nordseite der Ilfishalle einen Erweiterungsbau vor. Dieser Neubau ersetzt den ganzen Komplex mit dem Restaurationsbe- trieb, der Militärküche und der Curlinghalle. Er wird mit Ausnahme des Ausbaus der Gardero- ben im Erdgeschoss privat finanziert. Der Neubau enthält unter anderem eine Einstellhalle im Untergeschoss mit 42 Parkplätzen, ein grosses Restaurant, die neuen Garderoben im Rohbau im Erdgeschoss, einen Eventsaal im 1. Obergeschoss, einen Catering- und Fitnessbereich im 2. und 3. Obergeschoss sowie diverse infrastrukturelle Räume.

Mit dem Gemeindebeitrag werden sämtliche Massnahmen im Stadion finanziert:

• Auf der Ostseite werden in den Zivilschutzanlagen im 1. Untergeschoss die bestehenden Nachwuchsgarderoben teilweise saniert. Im Weiteren wird eine Schmelzgrube für die Eis- aufbereitung eingebaut. Das Erdgeschoss wird umgebaut und für WC-Anlagen, die Gardero- ben des öffentlichen Eislaufs, das Büro und den Aufenthaltsraum der Eismeister, das Lager und den Reinigungsraum sowie für die Erweiterung der Garage der Eisreinigungsmaschine genutzt.

• Auf der Südseite werden neben Anpassungen aus Sicherheitsgründen auch die Haustechnik instand gestellt und eine neue WC-Anlage eingebaut.

• Auf der Nordseite entsteht mit dem Umzug der Kälteanlage und der Transformatorenstation Platz für zusätzliche Garderoben und Materialräume, sowie für die Eislaufkasse, den Raum für Schleifarbeiten und den Schlittschuhverleih. Im östlichen Bereich werden neben den Sa- nitätsräumen neu die Schiedsrichtergarderoben und ein Securitybereich untergebracht.

• Auf der Nordseite im Erweiterungsbau werden die neue Garderobe der 1. Mannschaft und für die Gastmannschaft im Rohbau erstellt (Privatfinanzierung). Diese werden von der Ilfis Stadion AG gemietet. Den Ausbau der beiden Garderoben finanziert die Gemeinde.

• Zwischen Neubau und Markthalle entsteht im Boden eine neue Technikzentrale und Kältean- lage. Damit verbunden sind neue Anschlussleitungen zum Eisfeld.

• Die Dachträger der Eishalle werden verstärkt und Teile der Konstruktion für die Dachhaut er- neuert. Weiter wird die Dachhaut neu gedämmt. Mit dem Einbau einer Entfeuchtungsanlage kann das Hallenklima gesteuert werden.

• Die Beleuchtungsanlage der Eishalle wird erneuert.

Mit den Bauarbeiten wurde im April 2012 begonnen. Im Oktober 2012 sollen die Bauarbeiten soweit abgeschlossen sein, dass die Ilfishalle wieder für den Meisterschaftsbetrieb der ersten Mannschaft genutzt werden kann.

3.3 Projekt Curlinghalle

Ursprünglich war geplant, im Untergeschoss der Nordseite eine 3-Rink-Curlinganlage zu reali- sieren. Mit dem Neubau der Curlinghalle in Zollbrück (vgl. RRB 0931 vom 20. Juni 2012) konnte alternativ eine für alle Beteiligten sehr gute und deutlich kostengünstigere Lösung realisiert werden.

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3.4 Rechtsform Trägerschaft

Bauherren für die Sanierung und Erweiterung der Ilfishalle sind die ISAG und die Jakob AG. Die Gemeinde hat einen statutarisch festgeschriebenen Sitz in der ISAG. Zudem sind die Beiträge der Gemeinde an Auflagen geknüpft: Einsitznahme in den Vergabegremien, Verpflichtung zur Vergabe an das lokale Gewerbe, Prüfung der Bauabrechnung durch eine externe Revisionsstel- le. Im Weiteren wird die ISAG ihre Statuten dahingehend anpassen, dass Gewinnausschüttun- gen nicht möglich sind, sondern mit Gewinnen ein Erneuerungsfonds gespeist werden muss.

3.5 Mittelbeschaffung

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Langnau haben am 10. Juli 2011 bei einer Stimmbeteili- gung von 52.3 Prozent, einem Beitrag von 15‘380‘000 Franken für die Sanierung der Ilfishalle und den Neubau einer Curlinganlage mit 2594 Ja gegen 791 Nein deutlich zugestimmt. Der Er- weiterungsbau wird privat finanziert.

3.6 Betrieb

Der Betrieb der Ilfishalle wird nicht kostendeckend sein. Die zusätzlichen Räume, der grössere Komfort und die zu erfüllenden Auflagen werden trotz der Einhaltung aller energetischen Vor- gaben zu höheren Betriebskosten führen. Diese Mehrkosten werden nur sehr begrenzt auf die Nutzer der Eishalle überwälzt werden können. Die ISAG als Betreiberin der Ilfishalle, rechnet mit jährlichen Kosten von ca. 900‘000 bis 950‘000 Franken. Das hat zur Folge, dass sich der Gemeindebeitrag von derzeit 200‘000 Franken erhöhen wird und neu auch einen Sockelbeitrag umfassen dürfte.

4 Finanzielle und personelle Auswirkungen

4.1 Berechnung des Beitrags aus dem Sportfonds

Objekt Kosten ge-

mäss KV

berechtigte Kosten

Betrag in CHF aus Sportfonds TO 1 Neubau Restauration und Event 17‘626‘997.90 0.00 0.00 TO 2 Sanierung Ilfisstadion 12‘918‘458.80 8‘147‘867.00 1‘630‘000.00 Kosten ausserhalb TU-Werkvertrag 768‘750.00 450‘756.00 90‘000.00

Studie Ersatz Südtribüne 1‘450‘000.00 0.00 0.00

TOTAL (inkl. MwSt) 32‘764‘206.70 8‘598‘623.00 1‘720‘000.00

Die beitragsberechtigten Baukosten lösen einen Beitrag aus dem Sportfonds von gerundet 1‘720‘000 Franken aus.

4.2 Darlehen des beco Berner Wirtschaft

Beim Darlehen handelt es sich um einen Verpflichtungskredit während der Laufzeit des Dar- lehens, Rechnungsjahre voraussichtlich 2013 bis 2032. Die Eventualverpflichtung wird in der Jahresrechnung zum Geschäftsbericht im Anhang ausgewiesen (Art. 15 FLG).

Die Darlehensauszahlung erfolgt über das Konto 522000 der Produktgruppe 03.11.9200 Tou- rismus und Regionalentwicklung.

4.3 Folgekosten

Das Geschäft bringt keine direkten Folgekosten für den Kanton Bern mit sich.

4.4 Personelle Auswirkungen

Das Geschäft hat keine direkten personellen Auswirkungen auf den Kanton Bern.

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4.5 Ausgabenbefugnis

Der beantragte einmalige Beitrag des Kantons Bern von insgesamt CHF 3'720'000 (Sportfonds:

CHF 1'720'000, beco: CHF 2’000'000) liegt in der Finanzkompetenz des Grossen Rates. Ein positiv ausfallender Beschluss des Grossen Rates untersteht dem fakultativen Finanzreferen- dum.

5 Externes Baugutachten

Das Baugesuch wurde von einer externen Fachstelle begutachtet. Die Prüfung hat ergeben, dass der Sportfonds alle nicht beitragsberechtigten Anlageteile berücksichtigt hat. Im Sport- fonds wurde die Beitragsberechnung wegen der Abgrenzungsproblematik von Erweiterungsbau und Sanierungsanteilen in einem ersten Schritt, basierend auf Rücksprache mit den Architek- ten, über den Preis/m2 vorgenommen. Die externe Expertin hat die Berechnung der Kosten der nicht beitragsberechtigten Anlageteile auf der Basis des Baukostenplanes vorgenommen. Der Reduktionsfaktor für den Profisport von 17% wurde aufgrund der Nutzungszahlen für die letzten fünf Saisons ermittelt. Die Ergebnisse der beiden Berechnungsvarianten kommen zu einem vergleichbaren Schluss. Analog zum Vorgehen bei vergleichbaren Bauvorhaben – Stades de Bienne, Sporthallen Weissenstein – wird für die definitive Beitragsberechnung auf die Zahlen des externen Gutachtens abgestellt.

6 Konsequenzen bei einer Ablehnung

Die Gemeinde Langnau ist bei ihren finanziellen Berechnungen gemäss Abstimmungsbotschaft vom 6. Juni 2011 von einem Beitrag aus dem Sportfonds von maximal 2 Millionen ausgegan- gen. Die Ablehnung der Vorlage hätte zur Folge, dass die Gemeinde die Finanzierungslücke selber decken müsste.

Bei ähnlichen Bauvorhaben (Neubau Eissportzentrum Burgdorf, Gesamtsanierung Bern Arena, Stades de Bienne, Sporthallen Weissenstein) wurden jeweils Beiträge aus dem Sportfonds in Millionenhöhe zugesichert. Eine Ablehnung wäre eine Ungleichbehandlung der Gesuchsteller.

7 Beurteilung des Geschäftes

7.1 Aus der Sicht Sportfonds

Bei der Ilfishalle Langnau handelt es sich um ein aus sportlicher Sicht sinnvolles Projekt. Der Bedarf für alle Anlagenteile ist ausgewiesen und hält im nationalen Quervergleich auch anderen Eisstadien stand. Die Ilfishalle kommt nebst der 1. Mannschaft der SCL Tigers (Profisport) auch der Juniorenförderung, vielen anderen Vereinen und dem Breitensport zu Gute. Der Sportfonds beteiligt sich nur an den Investitionskosten. Der Erweiterungsbau ist nicht Teil der Beitragsbe- rechnung. Der Betrieb der Anlage wird durch die ISAG und die Gemeinde Langnau gewährt.

7.2 Aus der Sicht beco Berner Wirtschaft

Die Sanierung der bestehenden Halle ist absolut zwingend. Das Sportzentrum hat sowohl für den Profisport (SCL Tigers), die Nachwuchsförderung wie für den Breitensport eine sehr grosse volkswirtschaftliche Bedeutung. Dank dem Profibetrieb der SCL Tigers AG ist Langnau schweizweit bekannt. Pro Woche besuchen im Schnitt gegen 6000 Fans die Ilfishalle. Die posi- tiven Impulse, die vom Eissport ausgelöst werden, sind für das Emmental enorm wichtig und tragen zur Stärkung der regionalen Wirtschaft bei. Allein für den Betrieb der SCL Tigers sind mehr als 20 Mitarbeiter im Einsatz. Dazu kommen zahlreiche Arbeitsplätze bei Zulieferbetrieben und in der Gastronomie. Das Vorhaben baut auf den bestehenden Strukturen auf und schafft für die Zukunft viele Nutzungsmöglichkeiten. Das Wertschöpfungspotenzial für die Standortge- meinde Langnau und das ganze Emmental ist als sehr hoch einzustufen. Die Anforderungen an ein zinsloses Darlehen im Rahmen der Regionalpolitik sind zweifellos erfüllt.

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8 Finanzielle Situation Sportfonds

Obwohl sich die finanzielle Situation mit der seit 4. Dezember 2009 eingeführten Beurteilungs- praxis (u.a. Reduktion des Beitragssatzes im Zuwendungsbereich „Bau und Unterhalt von Sportbauten“) und der einmaligen Speisung von 25 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds etwas verbessert hat, ist der Sportfonds weiterhin in einer schwierigen finanziellen Situation.

Per 24. März 2010 wurde die Sportfondsverordnung totalrevidiert. Gründe für die Revision wa- ren die Umsetzung der neuen Beurteilungspraxis und die Verankerung fehlender formeller Ele- mente. Im Anschluss erteilte die Polizei- und Militärdirektion (POM) dem Institut für Sportwis- senschaft (ISPW) der Universität Bern den Auftrag ein Grundlagenpapier zu erarbeiten, um die Situation des Sportfonds des Kantons Bern zu beurteilen und um Massnahmen für eine gesi- cherte Zukunft des Fonds und eine einheitliche Beurteilungspraxis bereitzustellen. Die resultie- rende Studie des ISPW sowie die gültige Beurteilungspraxis zeigen klar auf, dass diese noch optimiert werden muss, um die Fondsmittel langjährig zu sichern und auch im interkantonalen Vergleich eine adäquate Position einzunehmen. Ein Vorschlag für eine entsprechende optimier- te Beitragspraxis wurde ausgearbeitet und soll im Sommer 2012 der Regierung vorgelegt wer- den.

Der Sportfonds weist per 5. Juli 2012 einen Bruttobestand von rund 32.8 Millionen Franken auf, sowie Verpflichtungen in der Höhe von rund 29.3 Millionen Franken. Der Nettobestand des Sportfonds beträgt somit 3.5 Millionen Franken. Aus den Bruttospielerträgen der Swisslos für 2011 wird der Sportfonds mit 18.6 Millionen Franken (RRB 0996 vom 27. Juni 2012) gespiesen.

Unter der Voraussetzung, dass die Beitragspraxis gemäss den Vorschlägen des Sportfonds op- timiert werden kann, sollte sich die finanzielle Situation des Sportfonds mittelfristig ausgleichen.

Der Beitrag an die Sanierung der Ilfishalle kann mit den vorhandenen Mitteln unter Einhaltung des fixierten Jahreskontingentes für Bauvorhaben (Hälfte der Speisung) geleistet werden, ohne Einschränkung oder Konsequenzen für andere Projekte.

9 Antrag

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, dem Beitrag aus dem Sportfonds sowie dem zinslosen Darlehen des beco Berner Wirtschaft an die Sanierung und Erweiterung der Ilfishalle in Langnau von insgesamt CHF 3‘720‘000 zuzustimmen.

Bern, 5. Juli 2012 Mit freundlichen Grüssen

DER POLIZEI- UND MILITÄRDIREKTOR

Hans-Jürg Käser Regierungsrat

Beilagen:

- Beschlussentwurf

Zuständige Sachbearbeiter:

- Herr René Bieri, stv. Leiter Sportfonds, Tel. 3 53 42

- Herr Daniel Wüthrich, Leiter Tourismus und Regionalentwicklung, Tel. 3 48 71

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