Vortrag
derPolizei- und Militärdirektion
an denRegierungsrat des Kantons Bern zu Handen des Grossen Rates
betreffendLotteriefonds: Genehmigung der Jahresrechnung 2012
1. Bemerkungen zur Jahresrechnung
Der von Swisslos im Jahre 2012 an den Kanton Bern überwiesene Gewinnanteil betrug 53‘324‘290 Franken. Aus diesen Mitteln wurden der Sportfonds mit 18‘600‘000 (35% des Reingewinnanteils) und der Fonds für kulturelle Aktionen mit 5‘300‘000 Franken (10% des Reingewinnanteils) gespeist.
Per 31. Dezember 2012 beläuft sich der Kontostand des Lotteriefonds auf 79‘845‘497 Fran- ken. Unter Berücksichtigung der offenen Verpflichtungen in der Höhe von 34‘606‘924 Franken resultiert ein Nettobestand von 45‘238‘572 Franken.
Gemäss Artikel 20 Absatz 1 des Sonderstatutsgesetzes wurde dem Bernjurassischen Rat ein Finanzrahmen zugewiesen. Der Anteil des Berner Jura an der Gesamtbevölkerung des Kan- tons beträgt 5.3%. Die Anwendung dieses Prozentsatzes auf den Reingewinn von Swisslos (bereinigt um Speisung Sportfonds, Speisung Fonds für kulturelle Aktionen sowie wiederkeh- rende Beiträge) ergibt einen Finanzrahmen in der Höhe von 1'413'366 Franken. Per 31. De- zember 2012 weist der Finanzrahmen des Bernjurassischen Rates einen Bruttobestand von 3'472‘021 Franken aus. Nach Abzug der offenen Verpflichtungen in der Höhe von 1'265‘455 Franken verbleibt ein Nettobestand von 2'206'566 Franken.
Der Lotteriefonds ist im Januar 2013 von der kantonalen Finanzkontrolle revidiert worden. Der Revisionsbericht vom 07. Februar 2013 bestätigt die Richtigkeit der vorgelegten Jahresrech- nung.
2. Rechtsgrundlagen
- Art. 39 und Art. 46 Abs. 1 des Lotteriegesetzes vom 04. Mai 1993 (BSG 935.52) - Art. 32 der Lotterieverordnung vom 20. Oktober 2004 (BSG 935.520)
3. Finanzielle Situation Lotteriefonds
Die finanzielle Situation des Lotteriefonds präsentiert sich grundsätzlich positiv.
Swisslos verzeichnete für 2011 gegenüber dem Vorjahr einen höheren Gewinn, der sich aus Ertragssteigerungen und Kosteneinsparungen erklärt. Der Gewinnanteil an des Kantons Bern erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um etwas über eine Million Franken. Die ausbezahlten Beiträge bewegen sich mehrheitlich im Rahmen der vergangenen Jahre. Im direkten Vorjah- resvergleich haben die ausbezahlten Beiträge - bereinigt um die Sondereinlage in den Sport- fonds - um rund 10 Millionen Franken zugenommen. Diese Zunahme ist im Wesentlichen auf
die höhere Speisung des Sportfonds zurückzuführen, sowie auf höhere Ausgaben in den Zu- wendungsbereichen Denkmalpflege und Kultur.
Tabelle 1: 5-Jahres-Übersicht der finanziellen Entwicklung des Lotteriefonds
2008 2009 2010 2011 2012
Einnahmen 54'351'075 53'765'011 53'848'380 52'387'765 53‘600‘431 Auszahlungen -41'589'162 -49'089'472 -47'603'020 -69'165'888 -54‘647‘424 Bruttobestand 86'749'713 91'425'252 97'670'613 80'892'490 79‘845‘497 Verpflichtungen -45'097'121 -36'957'005 -42'765'455 -39'548'345 -34‘606‘924 Nettobestand 41'652'592 54'468'247 54'905'158 41'344'145 45‘238‘572
Abbildung 1: 5-Jahres-Übersicht der Entwicklung der Einnahmen und des Nettobestandes
4. Finanzrahmen des Bernjurassischen Rates
Gemäss Sonderstatutsgesetz verfügt der Bernjurassische Rat (BJR) im Bereich des Lotterie- fonds über dieselben Ausgabenkompetenzen wie der Direktor der Polizei- und Militärdirektion.
Gesuche aus dem Zuständigkeitsgebiet des BJR sind beim Lotteriefonds einzureichen, wo ei- ne Vorprüfung des Gesuchs und die Aufbereitung der Unterlagen erfolgt. Zur Beurteilung wer- den die Geschäfte monatlich an den BJR weitergeleitet, der über Gesuche in seiner Kompe- tenz abschliessend entscheidet und Mitberichte zu den Gesuchen in regierungsrätlicher Kom- petenz verfasst.
Dem BJR wird jährlich ein Finanzrahmen zugeteilt, der dem prozentualen Anteil der Bevölke- rung des Berner Juras an der Gesamtbevölkerung des Kantons Bern entspricht. Alle Beitrags- zusicherungen für Gesuche aus dem Berner Jura, die vom BJR oder vom Regierungsrat ge- nehmigt werden, werden diesem Finanzrahmen belastet. Vom Grossen Rat genehmigte Ge- suche sind davon ausgenommen. Seit Einführung des BJR ist dieser Fall aber noch nie einge-
40'000'000 42'000'000 44'000'000 46'000'000 48'000'000 50'000'000 52'000'000 54'000'000 56'000'000
2008 2009 2010 2011 2012
Entwicklung Kennziffern Lotteriefonds
Einnahmen Nettobestand
treten. Wenn der Finanzrahmen in einem Jahr nicht ausgeschöpft wird, kann der Restbetrag in den folgenden Jahren verwendet werden.
Der Bruttobestand des BJR wurde 2012 wie im Vorjahr verringert, um rund 1 Million Franken auf 3.47 Millionen Franken. Der Nettobestand hat leicht auf rund 2.2 Millionen Franken abge- nommen.
Im Zuwendungsbereich Denkmalpflege haben sich die ausbezahlten Beiträge fast verdoppelt auf 1.42 Millionen Franken. Verdoppelt haben sich ferner die Ausgaben im Zuwendungsbe- reich Tourismusförderung auf 338‘000 Franken.
5. Gesuchsbearbeitung 5.1. Verwaltungskosten
Die Verwaltungskosten für den Lotteriefonds für das Jahr 2012 betragen 418‘453 Franken und wurden der Jahresrechnung 2012 des Fonds - der Lotterieverordnung entsprechend - als Aufwand belastet1. Die Verwaltungskosten umfassen
die direkten Personalkosten der Mitarbeitenden der Abteilung Fonds und Bewilligungen (Geschäftsfeld FOBE) des Generalsekretariates der Polizei- und Militärdirektion (GS POM) für die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Lotteriefonds;
den Personalgemeinkosten für Dienstleistungen diverser Geschäftsfelder des GS POM des Lotteriefonds (Kanzlei, Übersetzer, etc.) und den Personalkostenanteil für verschiedene Personalkosten (z.B. Aus- und Weiterbildung, etc.)
die direkten übrigen (Sach-) Kosten des Lotteriefonds (Entschädigungen für Dienstleistun- gen Dritter etc.)
und den Sachgemeinkostenanteil (z.B. für Frankaturen, Informatikkosten, Raumkosten, etc.).
Die Gesuchsbearbeitung im Lotteriefonds wird im Wesentlichen durch 180 Stellenprozente abgedeckt. Unterstützt wird die Gesuchsbearbeitung im Lotteriefonds weiter durch Leistungen der Abteilungsleitung und der Finanzsachbearbeitung (gemittelt 50 Stellenprozente).
Tabelle 2: Personal- und Sachkosten Lotteriefonds 2012 in CHF
2012 / CHF Direkte Personalkosten FOBE 310‘456 Personalgemeinkosten 47‘488
Sachkosten2 60‘509
Total 418‘453
Die direkten Personalkosten bewegen sich in der Höhe des Vorjahres. Die Personalgemein- kosten und die Sachkosten lassen sich wegen Anpassungen in den Buchungsprozessen nicht direkt vergleichen. Insgesamt sind die Verwaltungskosten rund sieben Prozent tiefer als im Vorjahr ausgefallen. Dazu beigetragen haben unter anderem tiefere Sachkosten und Einspa- rungen im Rahmen des Ausgabenmoratoriums 2012.
1 ln den vergangenen Jahren wurden die Verwaltungskosten des Lotteriefonds jeweils vorgängig separat bewilligt und anschliessend nochmals im Rahmen der Jahresrechnung vom Grossen Rat genehmigt. Auf Verwaltungs- ebene und in Absprache mit der Finanzkontrolle hat man sich im Verlaufe des Jahres 2012 darauf geeinigt, dass auf die vorgängige separate Bewilligung verzichtet wird und die Verwaltungskosten künftig nur noch im Rahmen der Jahresrechnung dem Grossen Rat zur Genehmigung vorgelegt werden.
2 inkl. Sachgemeinkostenanteil.
5.2. Gesuchsstatistik
Gesamthaft wurden im Lotteriefonds (ohne Lotteriebewilligungen) 1043 Gesuche bearbeitet.
Diese Zahl kann nur eingeschränkt mit den Zahlen der Vorjahre verglichen werden, da die Grundlagen zur Erfassung der Gesuche den realen Gegebenheiten angepasst wurden. Neu wird jedes Gesuch für die Statistik gezählt. In den Vorjahren wurden für verschiedene Berei- che Gesuche zusammengefasst und als „ein Sammelgesuch“ ausgewiesen, entsprechend wies die Statistik faktisch zu tiefe Gesuchszahlen aus.
Durch die verordnete Umlagerung der ordentlichen Denkmalpflegebeiträge auf den Lotterie- fonds hat sich die Zahl der bearbeiteten Gesuche in diesem Bereich markant erhöht. 51% der insgesamt im Lotteriefonds bearbeiteten Gesuche fallen in den Zuwendungsbereich der Denkmalpflege.
Die Zuwendungsbereiche Heimatschutz, Entwicklungshilfe, Wissenschaft und Tourismus ver- zeichneten praktisch gleich viele Gesuchsneueingänge wie im Vorjahr. In den Bereichen Na- tur- und Umweltschutz wurden rund die Hälfte weniger Gesuche eingegeben. Im Zuwen- dungsbereich Kultur hat die Zahl der neu eingereichten Gesuche leicht zugenommen.
Der Zuwendungsbereich Institutionen/Vereine verzeichnet deutlich mehr Gesuchseingänge, der wesentliche Grund dafür liegt bei den eingangs erwähnten überarbeiteten Grundlagen zur Erfassung der Gesuche.
Rund 14% der bearbeiteten Gesuche mussten abgelehnt werden. Die Ablehnungsquote hat sich im Vergleich mit den Vorjahren nochmals deutlich verringert und befindet sich auf dem tiefsten Wert der vergangenen fünf Jahre.
5.3. Ausblick Ressourcen
Die gesamthaft rund 230 für den Lotteriefonds einsetzbaren Stellenprozente decken die Bear- beitung der Lotteriefondsgesuche, der Lotteriebewilligungen und der wiederkehrenden Beiträ- ge ab. Der Umfang der Gesuche und Geschäfte variiert stark, insgesamt ist aber festzustellen, dass die erforderlichen Abklärungen stetig aufwändiger werden und dadurch die Gesuchsbe- arbeitung mehr Zeit beansprucht.
Mit Blick auf die Zahl der bearbeiteten Geschäfte sind die Kapazitätsgrenzen ausgeschöpft.
Allfällig steigende Gesuchszahlen können - bei gleichbleibendem Personalbestand - nur noch bewältigt werden, indem längere Bearbeitungsfristen in Kauf genommen werden, die Ge- suchsbearbeitung oberflächlicher vorgenommen wird, oder im Bereich der technischen Unter- stützung Optimierungen vorgenommen werden.
Die im Lotterie- und Sportfonds eingesetzte Softwarelösung wird in diesem Zusammenhang auf Optimierungsmöglichkeiten überprüft, um Prozessabläufe und somit die Ressourcensteue- rung den heutigen Anforderungen entsprechend zu gestalten.
Für das laufende Jahr ist anzunehmen, dass die Anzahl zu bearbeitender Gesuche ähnliche Werte wie im Vorjahr erreichen dürfte. Die Arbeiten zum GRB Sanierung Stadttheater werden voraussichtlich relativ aufwändig. Parallel dazu sind die Vorarbeiten zur Erneuerung der Leis- tungsvereinbarungen für die wiederkehrenden Beiträge einzuleiten. Mit den Schlössern Lau- pen, Trachselwald und Burgdorf stehen Verhandlungen für wiederkehrende Beiträge an.
6. Antrag
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, dem beiliegenden Beschlussentwurf zuzustimmen und die Jahresrechnung 2012 des Lotterie- fonds zu genehmigen.
Bern, 04. März 2013 Mit freundlichen Grüssen
DER POLIZEI- UND MILITÄRDIREKTOR
Hans-Jürg Käser Regierungsrat Beilagen zHd. Finanzkommission:
Beschlussentwurf
Jahresrechnung 2012
Übersicht über den Finanzrahmen des Bernjurassischen Rates 2012
Übersicht über die offenen Verpflichtungen nach Verwendungszweck per 31.12.2012
Liste der offenen Verpflichtungen per 31.12.2012
Statistik der eingegangenen Gesuche 2012
Bericht der Finanzkontrolle zur Jahresrechnung 2012 des Lotteriefonds vom 07. Februar 2013