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Wie begründet der Regierungsrat den Kostenschub im Kanton Bern

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I 337/2005 GEF 21. Dezember 2005 44C Interpellation

3924 Marti Anliker, Bern (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 14.11.2005

Hohe Krankenkassenprämien im Kanton Bern

In der Schweiz werden die Gesundheitskosten zu einem grossen Teil mit der unsozialen Kopfprämie finanziert. Verteuert sich das Gesundheitswesen, so steigen deshalb auch die Prämien stetig. Die Belastung für das Bezahlen der Krankenkassenprämien ist für viele Menschen enorm gross, ganz besonders für Familien mit Kindern stellen die hohen Prämien ein grosses finanzielles Problem dar. Wie jeden Herbst sind die neuen Prämienerhöhungen bekannt geworden. Im Kanton Bern war der Prämienschub für das Jahr 2006 im Vergleich mit anderen Kantonen deutlich höher.

Es stellt sich nun die Frage, warum der Kanton Bern einen grösseren Kostenschub zu verzeichnen hat als andere Kantone.

Deshalb bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Frage:

• Wie begründet der Regierungsrat den Kostenschub im Kanton Bern?

• Ende der 90er Jahren fand im Kanton Bern eine Strukturbereinigung im Spitalwesen statt, indem öffentliche Spitäler geschlossen wurden. Weshalb wurden damals nicht auch Privatspitäler von der Spitalliste gestrichen?

• Welchen Einfluss auf die hohen Kosten hat die Tatsache, dass die Grundversicherung nun auch für die Privatspitäler aufkommen muss, welche auf der kantonalen Spitalliste stehen?

• Welche Strategien wendet der Regierungsrat nun an, um einer weiteren Verteuerung der Krankenkassenprämien entgegen zu wirken?

• Inwieweit hat der Prämienschock vom Herbst 2005 Einfluss auf die Umsetzung des Spitalversorgungsgesetzes im Kanton Bern?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 17.11.2005

Antwort des Regierungsrates

Der Kanton Bern ist für die Kosten der öffentlichen Spitäler verantwortlich. Die Aufwandzunahme der Krankenversicherer für die öffentlichen Spitäler im Kanton Bern war im Jahr 2004 mit lediglich rund 4 Prozent geringer als in der gesamten Schweiz. Dies zeigt, dass der Kanton Bern die Kosten unter Kontrolle hat.

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Bei den Durchschnittsprämien 2006 liegt der Kanton Bern – trotz der Prämienerhöhung von 9,9 Prozent - mit Fr. 313.-- nur leicht über dem schweizerischen Mittel von Fr. 306.—.

Im Vergleich mit den Universitätskantonen sind die Prämien im Kanton Bern am zweitgünstigsten (vergleiche untenstehende Grafik; Quelle: BAG, Prämienübersicht 2006, 19.09.05).

Durchschnittsprämien 2006 in den Universitätskantonen

426 404

370

313 306 306

0 100 200 300 400 500

GE BS VD BE ZH CH

Für die Bewilligung der Krankenkassenprämien ist das Bundesamt für Gesundheit zuständig und nicht der Regierungsrat des Kantons Bern. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion konnte gegenüber dem Bundesamt für Gesundheit zu den geplanten Prämienerhöhungen für das Jahr 2006 eine Stellungnahme abgeben. Sie hat diese Gelegenheit wahrgenommen und die Prämienerhöhungen im Kanton Bern auf Grund der vorliegenden Daten als nicht nachvollziehbar zurückgewiesen.

Antwort auf die Fragen 1 und 3:

Der Regierungsrat führt den starken Kostenanstieg für die Krankenversicherer auf den Vertrag zwischen dem Verband der Privatspitäler und dem Dachverband der Krankenversicherer, santésuisse, für die Behandlung von Patientinnen und Patienten auf der allgemeinen Abteilung von Privatspitälern zurück. Bevor der Vertrag in Kraft getreten ist, wurden die Kosten in der allgemeinen Abteilung des Privatspitals von der Grundversicherung und der Zusatzversicherung „allgemeine Abteilung ganze Schweiz“

übernommen. In der Halbprivat –und Privatabteilung übernahm die Grundversicherung den gleichen Kostenanteil wie in der allgemeinen Abteilung. Gemäss dem Vertrag werden neu die vollen Kosten (inkl. Anteil für Investitionen) für den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Privatspitals zu Lasten der Grundversicherung verrechnet. Nach mündlicher Auskunft von santésuisse Bern werden zusätzlich auch Kosten für die Behandlung in der halbprivaten- und privaten Abteilung in einem grösseren Ausmass als bisher der Grundversicherung belastet. Es kommt somit zu einer starken zusätzlichen Belastung der obligatorischen Grundversicherung; die Zusatzversicherung wird hingegen entlastet.

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Schematische Übersicht: Finanzierung der Privatspitäler im Kanton Bern

vor Inkrafttreten des Vertrages nach Inkrafttreten des Vertrages

Zusatzver- sicherung

Zusatzver- sicherung (allg.Abt./ganze

Schweiz)

Zusatzver- sicherung

Grundver- sicherung

Grundver- sicherung

Grundver- sicherung

Grundver- sicherung

allgemeine halbprivate und private Abteilung

allgemeine halbprivate und private Abteilung

Abteilung Abteilung

Der Gesundheits- und Fürsorgedirektor hat die Kostenverlagerung vom Zusatz- in den Grundversicherungsbereich aus sozialpolitischen Gründen stets kritisch beurteilt und vor dem nun eingetroffenen Prämienanstieg in der Grundversicherung gewarnt. Trotz der Verlagerung der Kosten in die Grundversicherung sind die Prämien für Zusatzversicherung im Kanton Bern nicht oder nur minimal gesunken.

Gemäss KVG muss der Regierungsrat auch die Tarifverträge betreffend die Behandlung von stationären Patientinnen und Patienten in der allgemeinen Abteilung der privaten Spitäler, welche auf der Spitalliste aufgeführt sind, genehmigen. Der Regierungsrat hat einen ersten Vertrag zwischen santésuisse und dem Verband der Privatspitäler des Kantons Bern abgelehnt, weil die Tarife zu hoch waren. Der nun vorliegende Vertrag – mit tieferen Tarifen - hat der Regierungsrat am 26. Januar 2005 genehmigt.

Antwort auf Frage 2:

Der Bundesrat hat in verschiedenen Beschwerdeentscheiden zu Spitallisten anderer Kan- tone festgehalten, dass Privatspitäler, welche bereits auf einer kantonalen Spitalliste aufgeführt sind, von dieser nicht gestrichen werden dürfen.

Entgegen der Behauptung von santésuisse, wonach der Kanton Bern nach der Schliessung von öffentlichen Spitälern die Privatspitäler für die Sicherstellung der stationären Versorgung auf die Spitalliste genommen hat, waren sie bereits auf der ersten Spitalliste.

Antwort auf Frage 4:

Grundsätzlich können die Kantone die von den Patientinnen und Patienten nachgefragten Gesundheitsleistungen nicht beeinflussen. Sie können allenfalls die finanziellen Aufwände in den öffentlichen Spitälern steuern. Auf die von den übrigen Leistungserbringern

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zuhanden der Krankenversicherer erbrachten Leistungen haben sie aufgrund der gesetzlichen Vorgaben keinen Einfluss. Bei den von den Krankenversicherern vergüteten Leistungen handelt es sich um Pflichtleistungen gemäss KVG, welche nur auf Bundesebene verändert werden können.

Um die Kostensteigerung im Kanton Bern im Detail analysieren zu können, hat der Regie- rungsrat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion beauftragt, mit konkreten Fragen an santésuisse, den Dachverband der Krankenversicherer, zu gelangen. Trotz den erhaltenen Antworten musste er feststellen, dass in einzelnen Punkten nach wie vor der Zusammenhang zwischen der Kostensteigerung und den überdurchschnittlichen Prämienerhöhungen im Kanton Bern fehlt. Deshalb gelangte die Gesundheits- und Fürsorgedirektion nun direkt an die sechs umsatzstärksten im Kanton Bern tätigen Krankenversicherungen. Sobald die Antworten vorliegen und ausgewertet sind, wird über die Ergebnisse informiert.

Antwort auf Frage 5:

Der massive Prämienanstieg vom Herbst 2005 hat keinen Einfluss auf die Umsetzung des Spitalversorgungsgesetzes. Die von der Krankenversicherung getragenen Kosten der öffentlichen Spitäler sind nur einer von mehreren, die Prämien beeinflussenden Faktoren.

Das Spitalversorgungsgesetz tritt zusammen mit der Spitalversorgungsverordnung, welche die notwendigen Ausführungsbestimmungen zum Gesetz enthält, 2006 in Kraft. Die neuen Steuerungsinstrumente (Versorgungsplanung, Spitalliste und Leistungsverträge) und das neue Finanzierungssystem werden schrittweise bis Ende 2007 eingeführt. Konkrete Auswirkungen ihrer Anwendung auf die Kostenentwicklung in den Spitälern sind daher frühestens ab 2008 zu erwarten. Grundsätzlich ändert dieses neue Steuerungs- und Finanzierungssystems an der Spitalfinanzierung im Kanton Bern durch die obligatorische Krankenversicherung aber nichts.

An den Grossen Rat

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