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Welche Faktoren haben zu dieser massiven Kostensteigerung im Kanton Bern geführt? 2

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I 281/2005 GEF 21. Dezember 2005 44C Interpellation

3922 Grimm, Burgdorf (EVP)

Weitere Unterschriften: 5 Eingereicht am: 14.09.2005

Explosive Kostenzunahme im Stationären Spitalbehandlungsbereich

Wie aus den Medien zu entnehmen war, haben im Kanton Bern im Jahr 2004 die Kosten im Bereich „Stationäre Spitalbehandlung“ um 13.5 Prozent zugenommen.

In der nahen Vergangenheit wurden im Kanton Bern verschiedene Massnahmen zur Kostendämmung wie Spitalschliessungen und Reduktion der Akutbettenzahl beschlossen und umgesetzt.

Der Kanton Genf, der im interkantonalen Vergleich zu denjenigen Kantonen mit den höchsten Lebenshaltungskosten in der Schweiz zählt, wies in derselben Zeitperiode im Bereich „Stationäre Spitalbehandlung“ nur eine Kostensteigerung von 5.6 Prozent auf.

Es ist deshalb für uns nicht nachvollziehbar, warum im Kanton Bern diese unverhältnismässige Kostensteigerung entstehen konnte.

Der Regierungsrat wird ersucht folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Faktoren haben zu dieser massiven Kostensteigerung im Kanton Bern geführt?

2. Mit welchen Auswirkungen ist bei den inskünftig festzulegenden Krankenkassenbeiträgen zu rechnen (Prognose 2006 und 2007)?

3. Welche Massnahmen wird der Regierungsrat einleiten, damit die Kostensteigerung im 2006 und den folgenden Jahren den schweizerischen Durchschnitt nicht übersteigt?

4. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, analog der Schuldenwachstumsbremse eine

„Gesundheitskostenbremse“ einzuführen?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 17.11.2005

Antwort des Regierungsrates

Der Kanton Bern ist für die Kosten der öffentlichen Spitäler verantwortlich. Die Aufwandzunahme der Krankenversicherer für die öffentlichen Spitäler im Kanton Bern war im Jahr 2004 mit lediglich rund 4 Prozent geringer als in der gesamten Schweiz. Dies zeigt, dass der Kanton Bern die Kosten unter Kontrolle hat.

Bei den Durchschnittsprämien 2006 liegt der Kanton Bern – trotz der Prämienerhöhung von 9,9 Prozent - mit Fr. 313.-- nur leicht über dem schweizerischen Mittel von Fr. 306.--.

Im Vergleich mit den Universitätskantonen sind die Prämien im Kanton Bern am zweitgünstigsten (vergleiche untenstehende Grafik; Quelle: BAG, Prämienübersicht 2006, 19.09.05).

(2)

2

Durchschnittsprämien 2006 in den Universitätskantonen

426 404

370

313 306 306

0 100 200 300 400 500

GE BS VD BE ZH CH

Für die Bewilligung der Krankenkassenprämien ist das Bundesamt für Gesundheit zuständig und nicht der Regierungsrat des Kantons Bern. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion konnte gegenüber dem Bundesamt für Gesundheit zu den geplanten Prämienerhöhungen für das Jahr 2006 eine Stellungnahme abgeben. Sie hat diese Gelegenheit wahrgenommen und die Prämienerhöhungen im Kanton Bern auf Grund der vorliegenden Daten als nicht nachvollziehbar zurückgewiesen.

Antwort auf Frage 1:

Der Regierungsrat führt den starken Kostenanstieg für die Krankenversicherer auf den Vertrag zwischen dem Verband der Privatspitäler und dem Dachverband der Krankenversicherer, santésuisse, für die Behandlung von Patientinnen und Patienten auf der allgemeinen Abteilung von Privatspitälern zurück. Bevor der Vertrag in Kraft getreten ist, wurden die Kosten in der allgemeinen Abteilung des Privatspitals von der Grundversicherung und der Zusatzversicherung „allgemeine Abteilung ganze Schweiz“

übernommen. In der Halbprivat –und Privatabteilung übernahm die Grundversicherung den gleichen Kostenanteil wie in der allgemeinen Abteilung. Gemäss dem Vertrag werden neu die vollen Kosten (inkl. Anteil für Investitionen) für den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Privatspitals zu Lasten der Grundversicherung verrechnet. Nach mündlicher Auskunft von santésuisse Bern werden zusätzlich auch Kosten für die Behandlung in der halbprivaten- und privaten Abteilung in einem grösseren Ausmass als bisher der Grundversicherung belastet. Es kommt somit zu einer starken zusätzlichen Belastung der obligatorischen Grundversicherung; die Zusatzversicherung wird hingegen entlastet.

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3

Schematische Übersicht: Finanzierung der Privatspitäler im Kanton Bern

vor Inkrafttreten des Vertrages nach Inkrafttreten des Vertrages

Zusatzver- sicherung

Zusatzver- sicherung (allg.Abt./ganze

Schweiz)

Zusatzver- sicherung

Grundver- sicherung

Grundver- sicherung

Grundver- sicherung

Grundver- sicherung

allgemeine halbprivate und private Abteilung

allgemeine halbprivate und private Abteilung

Abteilung Abteilung

Der Gesundheits- und Fürsorgedirektor hat die Kostenverlagerung vom Zusatz- in den Grundversicherungsbereich aus sozialpolitischen Gründen stets kritisch beurteilt und vor dem nun eingetroffenen Prämienanstieg in der Grundversicherung gewarnt. Trotz der Verlagerung der Kosten in die Grundversicherung sind die Prämien für Zusatzversicherung im Kanton Bern nicht oder nur minimal gesunken.

Antwort auf Frage 2:

Die Auswirkungen auf die Prämien sollen nach Aussagen von santésuisse einmaligen Charakter haben. Die Krankenversicherer wissen überdies seit 2003, dass auf Grund des erwähnten Vertrags die Kosten in der Grundversicherung in den Regionen mit Privatspitälern steigen. Bisherigen Aussagen der Krankenversicherer zufolge waren mindestens Anteile dieser Kosten in den Prämien 2004 und 2005 eingerechnet. Da für den Regierungsrat die Transparenz bei den von den Krankenversicherern ausgewiesenen Kosten und den daraus resultierenden Prämien nicht in allen Teilen gegeben ist, kann er nicht mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Kostenverlagerung von der Zusatzversicherung auf die Grundversicherung nun abgeschlossen ist. Aus heutiger Sicht müssten sich die Kostensteigerungen in den folgenden Jahren - ausserordentliche Vorkommnisse vorbehalten - auf einem durchschnittlichen Niveau bewegen.

Antwort auf Frage 3:

Gemäss KVG muss der Regierungsrat auch die Tarifverträge betreffend die Behandlung von stationären Patientinnen und Patienten in der allgemeinen Abteilung der privaten Spitäler, welche auf der Spitalliste aufgeführt sind, genehmigen. Der Regierungsrat hat einen ersten Vertrag zwischen santésuisse und dem Verband der Privatspitäler des Kantons Bern abgelehnt, weil die Tarife zu hoch waren. Der nun vorliegende Vertrag – mit tieferen Tarifen - hat der Regierungsrat am 26. Januar 2005 genehmigt.

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4

Entgegen der Behauptung von santésuisse, wonach der Kanton Bern nach der Schliessung von öffentlichen Spitälern die Privatspitäler für die Sicherstellung der stationären Versorgung auf die Spitalliste genommen hat, waren sie bereits auf der ersten Spitalliste.

Wie bereits erwähnt, dürfen wir feststellen, dass die Kostensteigerung der öffentlichen Spi- täler im Kanton Bern aufgrund der Jahresabschlüsse unter dem schweizerischen Durch- schnitt liegt. Wir können davon ausgehen, dass mit dem zurzeit angewendeten Finanzie- rungssystem dies auch weiterhin der Fall sein wird. Der Regierungsrat erachtet es deshalb nicht als notwendig, in diesem Bereich Massnahmen zu ergreifen.

Antwort auf Frage 4:

Grundsätzlich können die Kantone die von den Patientinnen und Patienten nachgefragten Gesundheitsleistungen nicht beeinflussen. Sie können allenfalls die finanziellen Aufwände in den öffentlichen Spitälern steuern. Auf die von den übrigen Leistungserbringern zuhanden der Krankenversicherer erbrachten Leistungen haben sie aufgrund der gesetzlichen Vorgaben keinen Einfluss. Bei den von den Krankenversicherern vergüteten Leistungen handelt es sich um Pflichtleistungen gemäss KVG, welche nur auf Bundesebene verändert werden können. Die Einführung einer Gesundheitskostenbremse auf kantonaler Ebene ist aus den genannten Gründen nicht möglich.

An den Grossen Rat

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