I 023/2006 VOL
Interpellation
Käser, Meienried (SP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 22.12.2005
Strafanzeige gegen die Verbandsorgane bernischer Waldbesitzer
Zurückgezogen am 23.01.2006
Wie der Tagespresse vom 16. Dezember 2005 zu entnehmen war, beabsichtigt der Selbst- hilfefonds der Schweizer Holz- und Waldwirtschaft eine Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung im Verband bernischer Waldbesitzer einzureichen. Verdächtigt wer- den die Organe des Verbandes bernischer Waldbesitzer, weil vermutlich Gelder des Selbsthilfefonds zweckwidrig verwendet wurden und nachdem die Verbandsspitze am 1.
Dezember 2005 die Bilanz beim Konkursrichter deponiert hat. Der Selbsthilfefonds ist zu dieser Strafanzeige berechtigt, weil ihm der konkursite Verband einen Betrag von 1.2 Milli- onen Franken schuldet, einen Betrag, den er nun grossmehrheitlich abschreiben muss.
Wie die Volkswirtschaftsdirektorin in der Fragestunde vom 22. November 2005 im Grossen Rat ausführte, schuldet der Verband bernischer Waldbesitzer auch dem Kanton Bern einen namhaften Betrag in der Höhe von rund 165'000 Franken in Form offener Rechnungen für Holzlieferungen aus dem Staatswald.
Nachdem die Organe des Selbsthilfefonds nach gründlicher Analyse und fundierter juristi- scher Beratung zum Schluss gekommen sind, dass im Konkursfall des Verbandes berni- scher Waldbesitzer strafrechtliche Tatbestände vorliegen, stellt sich die Frage, inwieweit auch der Kanton Bern als Geschädigter eine entsprechende Strafanzeige prüfen und ein- reichen soll.
Fragen:
1. Wie hoch schätzt der Regierungsrat den finanziellen Schaden für den Kanton Bern aufgrund dieses Konkurses?
2. Hat der Regierungsrat eine Strafanzeige gegen die Verbandsorgane der bernischen Waldbesitzer in Erwägung gezogen?
3. wenn Ja
a) Wer hat den Regierungsrat in dieser Frage instruiert und wer hat die Abklärun- gen der strafrechtlichen Relevanz im vorliegenden Konkursfall getroffen?
b) Zu welchem Schluss ist der Regierungsrat gelangt und welches waren die hauptsächlichen Gründe, für diesen Entscheid?
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c) Waren dem Regierungsrat der Wortlaut der Strafanzeige des Selbsthilfefonds und deren Begründung im Zeitpunkt der eigenen Beratung bekannt?
4. wenn Nein
d) Wird der Regierungsrat eine diesbezügliche Strafanzeige prüfen?
e) Wen wird er mit einer entsprechenden Prüfung beauftragen?
5. Sind dem Regierungsrat der Wortlaut der Strafanzeige des Selbsthilfefonds und deren Begründung bekannt?
Es wird Dringlichkeit verlangt.