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Der Kanton Bern ist reich an der nachwachsenden Ressource Holz

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M 119/2004 VOL 11. August 2004 43C

Motion

2360 Häsler, Wilderswil (GFL)

Weitere Unterschriften: 12 Eingereicht am: 29.04.2004

Wachsende Ressourcen nutzen – Holz einsetzen

Der Regierungsrat wird beauftragt,

1. mit einer geeigneten Kampagne Gemeinden, Private und Wirtschaftskreise für den Einsatz von einheimischem FSC-Holz am Bau und als Energieträger zu gewinnen.

2. mit kreativen Massnahmen wie etwa der Ausschreibung von Wettbewerben und der Ausrichtung von bescheidenen Beiträgen weitere Anreize zu schaffen um den Einsatz von einheimischem FSC-Holz zu fördern

3. sich aktiv an der Realisierung von weiteren Fernheiz- und Energiewerken, die Holz als Energieträger einsetzen, zu beteiligen.

Im Zuge massiver Sparmassnahmen werden im Forstbereich die Mittel drastisch gekürzt und Personal entlassen. Jungwaldpflege, Forstschutz und der Schutz vor Naturgefahren leiden darunter. Derweil sinkt der Holzpreis seit Jahren kontinuierlich, Waldnutzung und Waldpflege sind aus rein finanzieller Sicht nicht mehr rentabel. Der Kanton Bern ist reich an der nachwachsenden Ressource Holz. Wirtschaftlichen Nutzen bringt dieses Holz den Waldbesitzern allerdings nur dann, wenn es gelingt, den Holzmarkt wieder anzukurbeln. Als Waldbesitzer und Holzproduzent muss der Kanton ein grosses Interesse daran haben, den Einsatz von einheimischem FSC-zertifiziertem Holz ganz gezielt zu fördern und damit direkt Einfluss zu nehmen auf Holzmarkt und Preisgestaltung.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung der Motion. Eine einträgliche Nutzung des Waldes und des einheimischen Holzes ist ein erklärtes Ziel des Kantons.

Nach Art. 5 Abs. 1 der KANTONALEN WALDVERORDNUNG (KWaV) fördert der Kanton die Verwendung von Holz als Bau- und Werkstoff sowie als Energieträger. Gemäss KANTONALEM RICHTPLAN (Massnahme C_11) sind Massnahmen zur Steigerung des Holzabsatzes, der Holzverarbeitung und des Holzverbrauchs (inkl. Holzenergie) vorgesehen. Die übrigen Massnahmen des Kantons im Waldbereich zielen auf die strukturelle Stärkung der Wald- und Holzwirtschaft.

Das internationale Foreststewardship-Council-Label (folgend: FSC-Label) strebt weltweit eine nachhaltig ökologische und soziale Holzproduktion an. Mit dem Swiss Quality-Label der LIGNUM-SCHWEIZERISCHE HOLZWIRTSCHAFTSKONFERENZ (folgend: Q-Label) wird zudem die schweizerische Herkunft deklariert. Die Forstbetriebe im Kanton Bern werden immer gleichzeitig mit dem FSC- und dem Q-Label doppelt zertifiziert. Heute ist dies schon fast für die Hälfte der Waldfläche im Kanton Bern der Fall. Der Regierungsrat begrüsst die Entwicklung der Zertifizierung. So wurde aus ökonomischen Überlegungen auch der

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Staatsforstbetrieb mittels FSC/Q-Label zertifiziert. Der Regierungsrat hält jedoch fest, dass die Vermarktung der Label grundsätzlich Sache der Betriebe und der Branchenorganisationen ist.

Als Konsument von Bauholz richtet sich das Hochbauamt nach der Empfehlung des Bundes, nachhaltig produziertes Holz einzusetzen. Dabei steht das FSC-Label neben dem Q-Label und dem europäischen Label des Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (folgend: PEFC-Label) im Vordergrund. Gemäss Art. 5 Abs. 2 KWAV prüft der Kanton die Holzbauweise bei der Projektierung von kantonalen Bauten, oder wenn es sich um Bauten handelt, die vom Kanton zu mindestens zehn Prozent subventioniert werden. Er berücksichtigt dabei auch ökologische Kriterien.

Der Kanton begrüsst die Marktförderung von einheimischem Holz. Aus diesem Grund werden wegweisende Kampagnen und Aktionen der Branchenorganisationen für einheimisches Holz bereits heute unterstützt. Dazu gehören finanzielle Beiträge an die regionalen Arbeitsgemeinschaften für das Holz und die fachliche und finanzielle Unterstützung bei der Gründung verschiedener Holzenergievereinigungen.

Ziffern 1 und 2 der Motion

Der Regierungsrat ist bereit, im Rahmen der budgetierten Mittel weiterhin Anreize für einen gesteigerten Verbrauch von einheimischem Holz zu schaffen. Vor dem Hintergrund der finanzpolitischen Lage des Kantons Bern schliesst er aber eine Erhöhung dieser Mittel aus. Gemeinsam mit den Branchenorganisationen sollen aber auch koordinierte Aktionen zur Förderung von Holz, die mittels FSC- und Q-Label zertifiziert sind, geprüft werden. Der Regierungsrat betrachtet es jedoch nicht als zum Ziel führend, eigene, aktive Kampagnen zu führen, sondern er sieht die Rolle des Kantons in der subsidiären Unterstützung solcher Anstrengungen, welche durch die Branche selber erfolgen.

Ziffer 3 der Motion

Es ist allgemein anerkannt, dass die energetische Nutzung von einheimischem Holz nachhaltig und ökologisch ist. Die Förderung von Holzenergie als einheimische und erneuerbare Energie hat daher sowohl im KANTONALEN RICHTPLAN (Massnahme C_08) wie im dritten Energieb ericht einen bedeutenden Stellenwert. Der Kanton unterstützt die Holzenergie indirekt mit der regionalen Energieberatung, den Programmen INTERREG II und III, dem BERNER ENERGIEABKOMMEN BEakom sowie mit Aus- und Weiterbildung. Eine direkte Unterstützung erfolgt mit dem Förderprogramm des Wasser- und Energiewirtschaftsamts (WEA). Im vergangenen Jahr wurden 1,7 Mio. Fr. an Direktbeiträgen für Holzenergieanlagen ausbezahlt. Als Bauherr hat sich der Kanton Bern zum Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energie bei kantonalen Bauten bis 2011 auf 30% zu erhöhen. Der Grosse Rat hat den dritten Energiebericht vom Dezember 2002 zustimmend zur Kenntnis genommen. Darin ist vorgesehen, für die Energiepolitik in den kommenden 10 Jahren 110 Mio. Fr. zu investieren. Für die Förderung von Minergie und erneuerbarer Energien, von denen Holz einen grossen Teil beansprucht, sind jährlich etwa 6 Mio. Fr. vorgesehen. Auch in diesem Bereich müssen aufgrund der finanzpolitischen Lage des Kantons Bern höhere Beiträge ausgeschlossen werden.

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen ist der Regierungsrat im Sinne vorliegender Antwort bereit, die Ziffern 1 und 2 der Motion als Postulat und die Ziffer 3 als Motion entgegenzunehmen. Da für die Ziffer 3 bereits sehr weit reichende Massnahmen im Sinne der Motion existieren, wird beantragt, die Ziffer 3 gleichzeitig abzuschreiben.

Antrag Ziffern 1 und 2: Annahme als Postulat

Antrag Ziffer 3: Annahme als Motion unter gleichzeitiger Abschreibung.

An den Grossen Rat

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