M 040/2008 VOL 2. Juli 2008 VOL C Motion
1206 Leuzinger, Les Reussilles (Grüne) Löffel, Münchenbuchsee (EVP)
Weitere Unterschriften: 7 Eingereicht am: 23.01.2008
Projekt «Holz und Energie im Kanton Bern» und kantonale Waldpolitik
Holz- und Energieprojekte, wie jenes, das im seeländischen Müntschemier entwickelt wird, dürfen die kantonale Politik der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und namentlich den Grundsatz der Bevorzugung diversifizierter und standortgerechter Wälder nicht in Frage stellen.
Begründung:
Im Anschluss an die Präsentation des Projekts in Müntschemier wurde folgende Medienmitteilung veröffentlicht: «Für die angestrebte zusätzliche Nutzung des Rohstoffes Holz braucht es in der Schweiz weitere industrielle Verarbeitungskapazitäten. Das Projekt
"Holz und Energie im Kanton Bern" ermöglicht zudem eine dezentrale CO2-neutrale Energieproduktion, schafft Arbeitsplätze und löst beachtliche Investitionen aus. [...] Das Projekt "Holz und Energie im Kanton Bern" umfasst im Endausbau eine Grosssägerei mit einer Einschnittkapazität von 1 Million Kubikmetern (Nadel-)Rundholz pro Jahr, ein Holzheizkraftwerk mit einer Leistung von 40 Megawatt und einer integrierten Pelletsproduktion von 120'000 Tonnen pro Jahr.»
Ein solches Projekt wird einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen. Eine definitive Meinung über die Machbarkeit kann somit erst nach dieser Analyse abgegeben werden. Es wird hingegen angegeben, dass der grösste Teil der Nachfrage aus Nadelholz bestehen wird. Es ist daher zu befürchten, dass die grosse Nachfrage, die ein solches Projekt auslösen kann, die Waldeigentümer antreiben wird, Nadelhölzer zu bevorzugen (schnelleres Wachstum, leichte und vielfältige Nutzung usw.), und zwar auch dort, wo diese Baumart nicht standortgerecht sind.
Die heutige Waldpolitik des Kantons begünstigt heimische Baumarten und standortgerechte Bestände. Es ist daher wichtig, dass der Kanton diesen Aspekt von Anfang an beurteilt und das Projekt auch unter diesem Blickwinkel analysiert.
Antwort des Regierungsrates:
Holz wächst langsam. Vom Aufwuchs bis zur Ernte verstreichen 80 und mehr Jahre. Ein Grosssägewerk, das heute gebaut wird, ist in dieser Zeitspanne längst amortisiert.
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer kennen diese Zyklen. Ihre Anbaustrategie beruht nicht auf der gegenwärtigen Nachfrage, sondern auf folgenden Kriterien: die Wachstumsbedingungen am Standort sowie die Funktionen, die ein Baumbestand erfüllen
2
sollte (Beispiel Schutz). Der Forstdienst des Kantons Bern berät die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bei diesem – auf Nachhaltigkeit ausgerichteten – Prozess. Zudem fördert die öffentliche Hand eine solche Jungwaldpflege mit Beiträgen.
So wie sich der Berner Wald heute präsentiert, liegt der Nadelholzanteil vielerorts über dem standortverträglichen Mass. Das kantonale Waldgesetz bezweckt, den Wald als
„naturnahe Lebensgemeinschaft“ zu schützen und aufzuwerten; aus dieser Perspektive ist es begrüssenswert, wenn vermehrt Nadelholz genutzt wird.
Das in Müntschemier geplante Holzverarbeitungszentrum kann bekanntlich nicht realisiert werden. Die Bevölkerung der Gemeinde Müntschemier hat sich Ende April in einer Urnenabstimmung gegen einen Landverkauf ausgesprochen. Das Grossprojekt hätte generell dazu beigetragen, die Rahmenbedingungen für die Waldwirtschaft zu verbessern.
Auch in diesem Sinne hätte es den Zielen des kantonalen Waldgesetzes entsprochen.
Zusammenfassend hält der Regierungsrat fest, dass die geltende Waldgesetzgebung zusammen mit der Beratung des Forstdienstes auf standortgerechte Waldbestände ausgerichtet ist. Es ist nicht davon auszugehen, dass das in Müntschemier geplante Grosssägewerk an dieser auf Nachhaltigkeit basierenden und in längerfristigen Prozessen ablaufenden Waldbewirtschaftung negative Änderungen hervorgerufen hätte. Eine vermehrte Nadelholznutzung ist dagegen erwünscht.
Antrag: Annahme der Motion unter gleichzeitiger Abschreibung
An den Grossen Rat