• Keine Ergebnisse gefunden

Die daraus resultierenden finanziellen Mittel sind auf die Anzahl der im Kanton Bern wohnhaften Kinder aufzuteilen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Die daraus resultierenden finanziellen Mittel sind auf die Anzahl der im Kanton Bern wohnhaften Kinder aufzuteilen"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

M 083/2006 GEF 31. Mai 2006 44C Motion

1139 Geissbühler-Strupler, Herrenschwanden (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 07.03.2006

Stärkung der Familien durch grosszügige Kinder-Steuerabzüge

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Kosten, welche der Kanton für ein flächendeckendes, familienergänzendes Betreuungsangebot zu leisten hätte, auszuweisen.

Diese neuen Auslagen müssen differenziert - also betreffend Kindertagesstätten, Tagesschulen und Mittagstisch - aufgeführt werden. Die daraus resultierenden finanziellen Mittel sind auf die Anzahl der im Kanton Bern wohnhaften Kinder aufzuteilen. Dieser Betrag ergänzt die üblichen Kinderabzüge; somit erhalten die Eltern einen grösseren Steuerabzug.

Damit bleibt die Rechnung für den Kanton Bern gleich. Die Eltern entscheiden aber in Eigenverantwortung wie sie die Kinder betreuen wollen. Der unnötigen Bevormundung der Familien durch den Staat wird entgegengewirkt. Dadurch wird ein liberales, familienfreundliches Modell unterstützt und nicht ein sozialistisches mit einer kollektiven Kinderbetreuung.

Begründung:

Immer wieder werden andere europäische Länder und deren vorbildliche Tagesstrukturen zitiert. Zwar gewähren diese Länder einen ausgedehnten Mutterschaftsurlaub und familienexterne Kinderbetreuung an, bezahlt werden diese staatlichen Leistungen aber von den Einwohnern und Einwohnerinnen. Die Abgabenquote liegt gemäss eines Berichts der OECD in Deutschland bei 40 Prozent, in Frankreich bei 45 Prozent und im vielgepriesenen Schweden bei 55 Prozent. Diese hohen Abgaben (Steuern, Sozialabgaben) zwingen beide Elternteile dazu, 100 Prozent ausser Haus zu arbeiten. Dies bedeutet, dass die Eltern, sobald der Mutterschaftsurlaub vorbei ist, viel weniger Zeit für die Kinderbetreuung aufwenden können, als dies bei uns üblich ist. Wir müssen die finanzielle Belastung unter 35 Prozent halten, damit die Eltern selbst entscheiden können, wie sie die Betreuung ihrer Kinder gestalten wollen.

Untersuchungen zeigen, dass eine gute Betreuung in der Familie grosse Vorteile für die Kinder bringt:

Prof. R. Girod (Universität Genf) zeigt deutlich die Zusammenhänge zwischen kindlicher Entwicklung und Erziehung auf. Unabhängig von Beruf und Einkommen der Eltern schnitten bei einem Test mit über tausend Rekruten diejenigen im Lesen, Schreiben und Rechnen am besten ab, von welchen im Vorschulalter ein Elternteil keiner ausserhäuslichen Berufstätigkeit nachging.

Bei einer nachhaltigen Familienpolitik dürfen nicht vorallem wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen, sondern die Bedürfnisse der Kinder müssen berücksichtigt werden.

Der Alltag des Vorschul- und Unterstufenkindes soll so gestaltet werden, dass er auf die Mehrheit der Kinder dieser Altersstufe abgestimmt ist. Sowohl das frühe Einordnen der

(2)

2

Kinder in den Arbeitsrhythmus der Erwachsenen wie auch die Gruppengrösse, welche überhaupt nicht dem natürlichen Sozialisationsprozess gerecht wird, schaden der gesunden Entwicklung des Kindes und führen bei vielen Kindern (vor allem im Kindergartenalter) zu Überforderung und Stress.

So beklagen Kinderärzte und –psychologen eine drastische Zunahme von typischen Erwachsenenleiden schon bei Kleinkindern wie Schlafschwierigkeiten, Essstörungen und Depressionen als Auswirkungen von Alltagsstress.

Der Staat sollte deshalb nicht die Lösung, welche für die Entwicklung der Kinder am Besten geeignet ist diskriminieren

Auch im Bereich der Familienpolitik muss Eigenverantwortung gefördert werden, und wir dürfen unsere Kinder und ihre Erziehung nicht dem Staat überlassen. Jede Familie soll selber entscheiden, wie die Erziehungsarbeit zum Wohle des Kindes gestaltet und die finanziellen Mittel, welche durch die Umsetzung der Motions-Forderungen frei werden, eingesetzt werden sollen. Eine solche Unterstützung für die kleinste Zelle unserer Gesellschaft, die Familie, würde sich positiv auf unser gesamtes Staatswesen auswirken.

Es ist Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 23.03.2006

Antwort des Regierungsrates

Die Motionärin verlangt vom Regierungsrat aufzuzeigen, wie viel eine flächendeckende familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Bern kosten würde, damit diese Mittel anschliessend pro Kind ausgeschüttet werden könnten. Diesen Beitrag möchte die Motionärin über zusätzliche Steuerabzüge an die Eltern ausschütten. Begründet wird ihre Forderung mit der Wahlmöglichkeit der Eltern in der Betreuung ihrer Kinder, die diesen damit eröffnet wird.

Die Forderung der Motionärin kann nicht losgelöst vom Ist-Zustand im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung beleuchtet werden. Aus diesem Grund wird im Folgenden zuerst der Status Quo aufgezeigt. Weiter wird alsdann näher auf die von der Motionärin geforderte Planung einerseits und die Umverteilung der Mittel andererseits eingegangen. Und schliesslich werden Ausführungen zu bestehenden Familienmodellen gemacht.

Familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Bern: Stand heute

Im Rahmen der Diskussion des Sozialhilfegesetzes hat sich der Grosse Rat für die heute geltende Aufgabenteilung und Finanzierung in der institutionellen Sozialhilfe ausgesprochen. Die familienergänzende Kinderbetreuung ist nach Artikel 71 SHG eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden. Die Kosten für die Angebote werden je hälftig vom Kanton und der Gesamtheit aller Gemeinden getragen.

Derzeitig werden familienergänzende Angebote im Umfang von Fr. 60 Mio. finanziert, wobei rund 10 % aller 0 bis 12jährigen Kinder im Kanton Bern familien- oder schulergänzend betreut werden. Die Behandlung der dringlichen Motion Schär in der März-Session des Grossen Rates hat deutlich aufgezeigt, dass das Angebot im Kanton Bern der Nachfrage bei weitem nicht entspricht. Der Grosse Rat hat den zusätzlichen Mitteln zugestimmt und damit manifestiert, dass er die familienergänzende Kinderbetreuung unter verschiedenen Gesichtspunkten als richtig und wichtig erachtet.

Zum von der Motionärin geforderten Aufzeigen eines flächendeckenden Angebotes

Grobe Hochrechnungen haben ergeben, dass die von der Motionärin geforderte flächen- deckende familienergänzende Kinderbetreuung bei der heutigen Kinderzahl Kosten von über Fr. 2 Milliarden pro Jahr verursachen würde. Diese Zahl ergibt sich aus der Multiplikation der durchschnittlichen Kinderzahl und der durchschnittlichen Kosten für eine Vollbetreuung pro Kind und Jahr. Eine Vollbetreuung von Vorschulkindern kostet im

(3)

3

Kanton Bern Fr. 24'000.- pro Jahr und Kind, eine Vollbetreuung von Schulkindern Fr.

11'000 pro Jahr und Kind. Im Kanton Bern waren im Jahre 2004 rund 43'000 Vorschulkinder und 104'000 Schulkinder (im Alter von 5-14 Jahren) wohnhaft. Eine Umverteilung der Mittel im geforderten Rahmen ist daher nicht umsetz- bzw. finanzierbar.

Wie bereits erwähnt, ist Das bestehende Angebot ist nicht ausreichend. Die in der März- Session vom Grossen Rat abgelehnte Motion Schärer hat eine längerfristige Planung der familienergänzenden Kinderbetreuung gefordert. Der Regierungsrat hat in seiner Antwort eine Variante aufgezeigt, nämlich den angestrebten Versorgungsgrad von Kindern im Vorschul- und Kindern im Schulalter. Dabei ist er von Werten ausgegangen, die wesentlich unter 20 % liegen. Damit ist aufgezeigt, dass ein flächendeckendes Angebot nicht zur Diskussion steht.

Zur von der Motionärin geforderten Subjektfinanzierung anstelle der heutigen Objektfinanzierung

Seit August 2005 ist die Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) in Kraft. Sie enthält die Ausführungsbestimmungen über die familienergänzende Kinderbetreuung und die Mütter-Väterberatung. Mit der ASIV ist ein Wechsel von der Defizitdeckung zur leistungsorientierten Abgeltung vollzogen worden. Ebenso ist eine Harmonisierung der sehr heterogenen Angebote sowohl was Standards als auch was Kosten anbelangt, erwirkt worden. Und schliesslich wurde auf vielseitigen Wunsch der Gemeinden ein einheitlicher Sozialtarif festgelegt. Kantonsweit erhalten die Steuerzahlenden demnach dieselbe Leistung zu demselben Preis.

Eine Umverteilung der finanziellen Mittel gemäss dem Vorschlag der Motionärin ist aus Sicht des Regierungsrates nicht bedarfsorientiert und daher ineffizient. Eine undifferenzierte Ergänzung der bisherigen Kinderabzüge würde dazu führen, dass entgegen der Zielsetzung, primär die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu fördern, Nichterwerbstätige unterstützt würden. Im Weiteren hätte die Erhöhung der steuerlichen Abzüge eine Entlastung insbesondere der oberen Einkommen zur Folge. Ein Steuerabzug wirkt sich wegen der progressiven Ausgestaltung der Steuertarife umso stärker aus, je höher das Einkommen einer Person ist. Weil jedoch gerade einkommensschwache Personen auf Unterstützung angewiesen sind, ist das vorgeschlagene Instrument der erhöhten Steuerabzüge untauglich.

Der auf vielseitigen Wunsch der Gemeinden eingeführte einheitliche Sozialtarif, welcher die unterschiedlichen Einkommenssituationen der Eltern / Erziehungsberechtigten berücksichtigt, würde damit ausser Kraft gesetzt. Vor allem einkommensschwächere Eltern, die auf solche Angebote angewiesen sind, könnten sich familienergänzende Kinderbetreuung nicht mehr leisten.

Die Motion gefährdet die bestehenden öffentlich finanzierten Strukturen stark in ihrer Existenz. Die gegenwärtige institutionsbezogene kantonale Finanzierung würde gestrichen und durch eine Umverteilung der Mittel an private Haushalte ersetzt. Eine Annahme der Motion würde bei öffentlich finanzierten Einrichtungen daher zu einer Reduktion der Beiträge und zu grosser Verunsicherung führen. Eine teilweise Schliessung von Betreuungsangeboten wäre damit kaum zu verhindern. Die Behandlung der dringlichen Motion Schär in der März-Session hat jedoch deutlich gezeigt, dass die Nachfrage nach Betreuungsangeboten nach wie vor ungebrochen ist und daher die Sicherung der Finanzierung der familienergänzenden Angebote auch in Zukunft gewährleistet sein muss.

Die geplante Änderung des Steuergesetzes sieht im übrigen eine Entlastung für Familien und den Mittelstand durch gezielte Steuersenkungen und Erhöhung der Kinderabzüge vor.

Zum von der Motionärin aufgezeigten Familienbild

In der neuen Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) werden – wie dies das Sozialhilfegesetz fordert – auch zu erzielende Wirkungen festgelegt. Familien soll

(4)

4

einerseits ermöglicht werden, sich ein existenzsicherndes Einkommen zu erwirtschaften.

Andererseits sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Integration von Kindern in einem sozialen Netz sowie die Chancengleichheit gefördert werden.

Die Verordnung trägt damit auch der Veränderung der traditionellen Familie Rechnung. Es ist heute eine Tatsache, dass Frauen sich für Kinder entscheiden und gleichzeitig erwerbstätig bleiben wollen. Ebenso ist es eine Tatsache, dass Familien oftmals auf zwei Einkommen zur Sicherung ihrer Existenz angewiesen sind. Immer bleibt es jedoch in der Kompetenz der Eltern/Erziehungsberechtigten, welches Betreuungsmodell für die Kinder gewählt wird.

Aufgrund der obigen Ausführungen kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass die Motion abzulehnen ist.

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ich möchte Ihnen, Herr Regierungsrat, meinen Dank und meine Wertschätzung ausdrücken für ihr grosses persönliches Engagement und die offensichtlichen Bemühungen des

Vogt Hans Rudolf Nein/Non Zimmerli Christoph Nein/Non Costa Stefan. Hess Sandra

Bütikofer Stefan Ja/Oui Dumerrnuth Marianne Ja/Oui Dunning Samantha Ja/Oui. Egger Ulrich

[r]

1362 à Crémines (rue du Collège / route de Corcelles), tronçon depuis la route cantonale No. 30 (Grand Rue) jusqu'à la route de

Wenn Sie in diesem Rat das Baugesetz behandeln und dabei ein Beispiel finden, wo der Kanton konkret eine Regulierung streichen und damit etwas tun könnte, um die

Der Regierungsrat führt den starken Kostenanstieg für die Krankenversicherer auf den Vertrag zwischen dem Verband der Privatspitäler und dem Dachverband der

Einen ersten Eindruck von der Betreuungssituation im Kanton Graubünden erhält man durch die An- zahl effektiv betreuter Kinder, welche im Stichmonat Dezember 2011 betreut wurden und