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Der Kanton Bern verlangt die Einführung des Halbstundentakts auf der Juralinie der SBB

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M 162/2006 BVE 6. September 2006 49C

Motion

1655 Astier, Moutier (FDP)

Weitere Unterschriften: 11 Eingereicht am: 12.06.2006

Zukünftige Entwicklung der Bahnprojekte (ZEB): Für Verbesserungen auf der SBB- Strecke Biel-Moutier-Basel

1. Der Kanton Bern verlangt die Einführung des Halbstundentakts auf der Juralinie der SBB.

2. Der Kanton Bern unternimmt die nötigen Schritte beim Bund, damit die im Projekt ZEB für die effektive und unausweichliche Verbesserung der Infrastrukturen auf der Jura- linie der SBB vorgesehenen 30 Millionen aufgestockt werden.

3. Der Regierungsrat des Kantons Bern engagiert sich in Zukunft zu Gunsten des Erhalts attraktiver Verbindungen auf der Juralinie der SBB nach Lausanne und Genf.

Begründung:

Im Rahmen der von den eidgenössischen Räten verlangten Gesamtschau der Zukünftigen Entwicklung der Bahnprojekte (ZEB) hat eine Planungsgruppe des Bundesamts für Verkehr (BAV) und der SBB Vorschläge in Bezug auf das künftige Bahnangebot ausgearbeitet. Mit Investitionen von insgesamt 4,7 Milliarden Franken soll der Bahnverkehr auf den Hauptachsen in den nächsten zwanzig Jahren beschleunigt und verdichtet werden. Sobald die Vernehmlassung der Kantone abgeschlossen ist, wird das BAV eine Botschaft zu Händen von National- und Ständerat verfassen.

Diese Entwicklung wird durch die restlichen Mittel aus dem FinöV-Fonds finanziert. Das BAV rechnet im Rahmen der ZEB damit, dass bis 2030 rund 6 bis 7 Milliarden Franken zur Verfügung stehen werden, um den Ausbau der Bahn 2000 fortzusetzen. Der effektive Betrag hängt von der Kostenentwicklung der anderen FinöV-Projekte ab. Um flexibel reagieren zu können, besteht das Projekt u.a. aus einem Grundangebot, das Infrastrukturkosten von 4,7 Milliarden sowie Entwicklungsoptionen (rund 1,5 Mia. Franken) umfasst. Die gemeinsame Planungsgruppe ist zurzeit daran, diese Optionen zu vertiefen.

Die Planung des Grundangebots beim Personen- und Güterverkehr beruht auf dem Projekt Bahn 2000. Sie legt die künftigen Investitionen in die Bahninfrastrukturen fest. Die Ausbauten müssen dort erfolgen, wo es Engpässe gibt und wo das Marktpotenzial am grössten ist. Das Grundangebot sieht demzufolge Infrastrukturbauten nur dort vor, wo sie aufgrund der geplanten Angebotsverbesserungen unabdingbar sind. Angesichts des Kosten/Nutzen-Verhältnisses und der beschränkten finanziellen Mittel musste auf die sehr umfangreichen Einzelprojekte verzichtet werden.

Das Grundangebot setzt den Planungsgrundsatz von Bahn 2000 fort. Seit Dezember 2004 ermöglicht es bessere Anschlüsse im ganzen Land, raschere Verbindungen und ein dichteres Angebot. Das Grundangebot trägt auch der Entwicklung des Güterverkehrs Rechnung. Die Planung beruht auf der gegenwärtigen Bahninfrastruktur.

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Der Regierungsrat hat in einer Medienmitteilung vom 7. April 2004 zum Projekt ZEB Stellung genommen. Mit Befriedigung kann festgestellt werden, dass der Regierungsrat viele Projekte, die im BAV vergessen gegangen sind, für unabdingbar hält:

- Doppelspurtunnel bei Ligerz

- dritte Gleisachsen zwischen Gümligen und Münsingen sowie Biel und Lengnau - Entflechtung in Holligen/Weyermannshaus

Es ist festzustellen, dass die Juralinie der SBB (Biel–Moutier–Delsberg–Basel) in den Forderungen des Kantons Bern nicht vorkommt. Gemäss ZEB wird die Juralinie der SBB eine der wenigen Bahnlinien sein, die keinen Halbstundentakt erhalten wird, obwohl diese Bahnlinie (mit Ausnahme von Zürich) die beiden wichtigsten Wirtschaftszentren des Landes, Genf und Basel, verbindet.

Die Einführung des Halbstundentakts ist eine klare Forderung der Kundinnen und Kunden (Pendler) dieser Strecke. In Zukunft wird mehr Flexibilität nötig sein, damit der öffentliche Bahnverkehr attraktiv bleiben kann. Ausserdem haben überall dort, wo der Halbstundentakt eingeführt wurde, die Passagierzahlen zugenommen.1

Sollte der Halbstundentakt nicht eingeführt werden, wären die Kunden der SBB-Juralinie ausserdem benachteiligt, wenn sie nach Genf fahren wollen, da es in Biel keinen Anschluss mehr nach Genf gäbe (ausser man nimmt in Biel eine halbstündige Wartezeit in Kauf). Diese Situation wäre für die Menschen aus dem Berner Jura, insbesondere für jene aus der Region Moutier, aber auch für alle aus dem ganzen Jura, unerklärlich und unhaltbar.

Die in der ZEB für die Juralinie vorgesehenen Vorschläge sind in Tat und Wahrheit ein Abbau des Angebots für die nächsten 20 Jahre. Ohne zusätzliche Anpassungen käme dies einem Rückschritt und nicht einem Zukunftsprojekt für den Berner Jura und demzufolge für den ganzen Kanton Bern gleich.

Der Kanton Jura2 und das Komitee Pro Juralinie3 haben übrigens bereits reagiert und die Einführung des Halbstundentakts für die Bahnlinie Biel–Basel verlangt.

Antwort des Regierungsrates:

Allgemeines

Die Kantone wurden seit Anfang April 2006 von den SBB und dem Bundesamt für Verkehr (BAV) an verschiedenen Veranstaltungen über die Inhalte, die Methodik und die weiteren Planungsschritte zur Zukünftigen Entwicklung der Bahnprojekte (ZEB) informiert. Zudem wurden die Kantone vom BAV aufgefordert, bis Mitte Juli 2006 ihre Anliegen zu ZEB und insbesondere zum Fernverkehrsangebot mitzuteilen.

In seiner offiziellen Stellungnahme vom 14. Juli 2006 hat der Kanton Bern dem BAV mit- geteilt, dass er grundsätzlich hinter dem Projekt ZEB steht, da im Kanton dank Beschleu- nigungen und Verdichtungen sinnvolle Knotenstrukturen mit guten Anschlüssen und att- raktiven Fahrzeiten möglich sind. Gleichzeitig meldete er jedoch seine Bedenken an be- züglich der Auslastung von kritischen Strecken und einer möglichen Verdrängung des Re- gionalverkehrs. Weiter verlangt der Kanton in seiner Stellungnahme die Aufnahme des Doppelspurausbaus bei Ligerz (Ligerztunnel) ins Kernangebot von ZEB und die Klärung von offenen Fragen zur Finanzierung.

1 Dies ist u.a. im Kanton Jura der Fall: Zwischen Delsberg und Pruntrut wurden zusätzliche Züge eingeführt, was auf dieser Strecke sogleich zu einer Erhöhung der Passagierzahlen um 16 Prozent geführt hat.

2 Vgl. Medienmitteilung des Kantons Jura vom 10. April 2006

3 Das Komitee setzt sich aus eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Volksvertreterinnen und Volksvertretern aus den Kantonen BS, BL, BE, JU, SO zusammen; vgl. Resolution, die am 11. Mai 2006 in Dornach (SO) verabschiedet wurde.

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Beim Fernverkehrsangebot fordert der Kanton die Verbesserung der folgenden Schwach- stellen:

• Lösung für einen Halbstundentakt zwischen Biel und Basel via Delémont mit guten An- schlüssen in Biel sowie zwischen Biel und Lausanne.

• Halbstundentakt im Fernverkehr zwischen Bern und Interlaken Ost.

Die Forderung nach besseren Verbindungen am Jurafuss und zwischen Biel und Basel ist ebenfalls in den Stellungnahmen der Westschweizer Kantone, des Kantons Solothurn und der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft enthalten. Der Kanton Bern hat seine Hal- tung auch mit einer Medienmitteilung öffentlich gemacht.

Zu Ziffer 1 und 3:

Der Kanton Bern hat in seiner Stellungnahme an das BAV die Einführung des Halbstun- dentaktes zwischen Biel und Basel via Delémont mit guten Anschlüssen in Biel und zwi- schen Biel und Lausanne verlangt.

Würden diese Forderungen erfüllt, bestünden nach dem heutigen Planungsstand attraktive Verbindungen nach Lausanne und Genf. Der Regierungsrat erachtet es als Daueraufgabe, sich für attraktive Verbindungen von Basel – Delémont – Moutier nach Lausanne und Genf einzusetzen.

Zu Ziffer 2:

Der Kanton Bern setzt sich für ein gutes Angebot beim öffentlichen Verkehr ein. Dies be- dingt insbesondere auf Linien mit Kapazitätsengpässen einen Ausbau der Infrastrukturen.

Der Regierungsrat ist bereit, sich auch in Zukunft für Verbesserungen der Infrastruktur auf der Linie Basel – Delémont – Biel einzusetzen. Es ist hingegen derzeit offen, welche Massnahmen getroffen werden müssen und ob diese eine Aufstockung der in ZEB bisher vorgesehenen 30 Mio. Franken bedingen. Der Regierungsrat beantragt daher, die Forde- rung in Ziffer 2 als Postulat anzunehmen.

Antrag: Ziffer 1: Annahme als Motion unter gleichzeitiger Abschreibung Ziffer 2: Annahme als Postulat

Ziffer 3: Annahme als Motion unter gleichzeitiger Abschreibung

An den Grossen Rat

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