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Der Kanton Bern schafft die rechtlichen Grundlagen zur Einführung des E-Voting

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M 164/2008 STA 10. Dezember 2008 STA C Motion

2047 Steiner, Langenthal (EVP)

Weitere Unterschriften: 12 Eingereicht am: 05.06.2008

Mehr Bürgerinnen- und Bürgerfreundlichkeit im Kanton Bern durch E-Democracy

Das Internet erleichtert die Kommunikation zwischen den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Staat. Bei der Ausübung der politischen Rechte wird das Potenzial noch nicht genutzt.

Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, folgende Massnahmen zu treffen:

- Der Kanton Bern schafft die rechtlichen Grundlagen zur Einführung des E-Voting.

- Das E-Voting umfasst das Abstimmen und Wählen per Internet.

- Das Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden wird über das Internet ebenfalls ermöglicht.

- Der Kanton schafft eine Infrastruktur, welche durch die Gemeinden für kommunale Urnengänge gegen Abgeltung genutzt werden kann.

- Die Infrastruktur für das E-Voting soll wenn möglich in Zusammenarbeit mit dem Bund und/oder anderen Kantonen aufgebaut werden, um Synergien zu nutzen.

Der Bund hat per 1. Januar 2008 die Grundlagen geschaffen, dass sich nach Zürich, Genf und Neuenburg weitere Kantone an den Versuchen mit der Vote électronique, wie sie beim Bund genannt wird, beteiligen können. Deshalb ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, dass der Kanton Bern Schritte in Richtung E-Democracy unternimmt.

E-Voting ist ein wichtiges Instrument zur Steigerung der Bürgerinnen- und Bürgerfreundlichkeit des Staates. Zudem kann damit die politische Partizipation gestärkt werden. Mittelfristig ist dank E-Voting mit einer Kostensenkung zu rechnen, weil beispielsweise die Auszählung der Stimmen rascher erfolgen kann.

Antwort des Regierungsrates 1. Allgemeines

Das Internet eröffnet neue Möglichkeiten für den elektronischen Verkehr der Bürgerinnen und Bürger mit den Behörden (E-Government). Der Regierungsrat hat im Schlussbericht zur Regierungsreform die Bedeutung von E-Government unterstrichen. E-Government ist in allen entwickelten Volkswirtschaften zur messbaren Schlüsselgrösse für die Innovationskraft des öffentlichen Sektors geworden. Taktgeber für die Entwicklung von E- Government in der Schweiz ist der Bund. Die vom Bundesrat am 18. Januar 2006 verabschiedete Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz setzt die

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entsprechenden Schwerpunkte. Zu diesen Schwerpunkten gehört auch die Ausübung des Stimmrechts auf elektronischem Weg (E-Voting). E-Voting bietet Chancen zur Stärkung der direktdemokratischen Kultur. In drei Kantonen wurden Pilotversuche durchgeführt.

E-Voting ist aber auch mit Risiken verbunden, denen begegnet werden muss. Bevor E- Voting im Kanton Bern sicher, kostengünstig, benutzerfreundlich und nachhaltig eingeführt werden kann, müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Namentlich muss sichergestellt sein, dass das Stimm- und Wahlgeheimnis vollständig gewahrt bleibt, das Ergebnis nicht verfälscht werden kann und die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zu dem noch zu erhebenden tatsächlichen Bedürfnis nach dieser Form der Ausübung der politischen Rechte stehen. Zudem wird der Grosse Rat über die in seiner Kompetenz liegenden Kreditbeschlüsse befinden können.

Zu den aufgeführten Punkten nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

2. Zu Lemma 1 (Schaffung rechtlicher Grundlagen)

Der Motionär verlangt die Schaffung von rechtlichen Grundlagen für die Einführung von E- Voting. Der Regierungsrat hat die Schaffung dieser Rechtsgrundlagen bereits eingeleitet.

Der Antrag des Regierungsrates (grüne Vorlage) ist unter heutigem Datum zu Handen des Grossen Rates verabschiedet worden. Bei der beantragten Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) geht es einzig darum, die rechtlichen Grundlagen für eine allfällige Einführung von E-Voting im Kanton Bern zu schaffen. Dieser Punkt der Motion kann deshalb angenommen und abgeschrieben werden. Gleichzeitig mit der Gesetzesvorlage wird dem Grossen Rat auch ein Bericht des Regierungsrates über E- Voting im Kanton Bern unterbreitet.

3. Zu den Lemmas 2 und 3 (Abstimmen und Wählen sowie Unterschriften- sammlung per Internet)

Der Bundesrat hat am 31. Mai 2006 den Evaluationsbericht zu E-Voting verabschiedet. Er spricht sich für eine schrittweise Einführung von E-Voting aus und hält an vier Etappen zur Umsetzung fest:

• Elektronische Stimmabgabe bei Volksabstimmungen

• Elektronische Stimmabgabe bei Wahlen

• Unterzeichnung von Volksinitiativen und Referenden

• Elektronische Unterzeichnung von Kandidatenlisten für Nationalratswahlen

Der Begriff E-Voting beinhaltet damit bereits die vom Motionär in den Lemmas 2 und 3 erwähnten Teilaspekte des Stimm- und Wahlrechts. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die auf Bundesebene vorgeschlagene Etappierung auch für den Kanton Bern gelten soll. Im Bericht des Regierungsrates über E-Voting im Kanton Bern wird ausgeführt, dass zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bevor E-Voting im Kanton Bern definitiv eingeführt werden kann. Der Regierungsrat beantragt deshalb, diese beiden Punkte nur als Postulate anzunehmen. Eine Annahme als Motion würde bereits einen wesentlichen Vorentscheid über die definitive Einführung von E-Voting bedeuten, bevor über die weiteren Voraussetzungen Klarheit besteht.

4. Zu Lemma 4 (Nutzung der Infrastruktur durch die Gemeinden)

Die Gemeinden sollen in ein allfälliges E-Voting-System einbezogen werden. Es ist anzustreben, dass die Stimmberechtigten ihre Stimme per Internet zum selben Zeitpunkt für die Bundes-, Kantons- und Gemeindevorlagen abgeben können. Ob dies allerdings

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auf kantonaler Grundlage möglich ist, bleibt abzuklären. Es ist den Gemeinden freizustellen, ob sie die elektronische Stimmabgabe bei Urnenabstimmungen und -wahlen anbieten möchten, sobald die entsprechenden Voraussetzungen bestehen. Da weitergehende Abklärungen erforderlich sind, beantragt der Regierungsrat, auch diesen Punkt als Postulat anzunehmen.

5. Zu Lemma 5 (Zusammenarbeit)

Im Kanton Bern ist auf unterschiedlichen Ebenen darauf hingearbeitet worden, dass möglichst günstige Voraussetzungen für die Einführung von E-Voting geschaffen werden.

Die Staatsschreiberkonferenz hat sich – auch auf Initiative des Kantons Bern – mehrfach intensiv mit unterschiedlichen Aspekten von E-Voting beschäftigt. Damit konnten der Erfahrungsaustausch unter den Kantonen gefördert und erste Schritte hin zu einem koordinierten Vorgehen gemacht werden.

Der Kanton Bern steht mit den Pilotkantonen Genf und Zürich in Kontakt, um insbesondere zu prüfen, wie die Infrastruktur dieser Kantone für die Stimmabgabe per Internet der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer genutzt werden kann. E- Voting kann nur realisiert werden, wenn der Bund eine klare Führungsrolle übernimmt und sich finanziell stark engagiert.

Antrag: Lemma 1: Annahme unter gleichzeitiger Abschreibung Lemma 2: Annahme als Postulat

Lemma 3: Annahme als Postulat Lemma 4: Annahme als Postulat Lemma 5: Annahme

An den Grossen Rat

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