Kanton Bern Canton de Berne
Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires
Geschäfts-Nr.: 2011.1253 Seite 1/2
Vorstoss-Nr: 249-2011
Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 17.08.2011
Eingereicht von: Zuber (Moutier, PSA) (Sprecher/ -in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit:
Datum Beantwortung: 25.01.2012
RRB-Nr: 100/2012
Direktion: BVE
Zukunft der SBB-Linie Basel-Delsberg-Moutier-Grenchen-Biel
In seiner Stellungnahme zum Programm FABI (Finanzierung und Ausbau der Bahninfra- struktur) äussert sich der Bernjurassische Rat (BJR) wie folgt: «() Auf der Linie Biel- Basel via Moutier-Delsberg sind keine Investitionen vorgesehen. Der BJR ist jedoch der Ansicht, dass diese Verbindung zwischen Genf und Basel attraktiv bleiben muss und nicht in Vergessenheit geraten darf. Längerfristig ist der BJR für eine Opportunitätsanalyse, mit der definiert werden soll, ob die direkte Verbindung zwischen Biel und Basel weiterhin über Moutier-Delsberg erfolgen soll oder ob sie über Olten führen könnte».
Am vergangenen Marché-Concours in Saignelégier hat der jurassische Regierungspräsi- dent den Standpunkt der jurassischen Kantonsregierung zu diesem Programm erläutert.
Er prangerte die Vorhaben des Bundesamts für Verkehr an und sagte, die jurassische Exekutive nehme die drohende Gefahr, die auf der Bahnlinie Biel-Basel via Moutier- Delsberg laste, sehr ernst. Es sei zu befürchten, dass diese Linie, die nicht verbessert werden soll und die nicht unter den Prioritäten des Projekts Bahn 2030 zu finden ist, zu Gunsten einer Verbindung Genf-Basel via Olten herabgestuft werde. Die jurassische Kan- tonsregierung sei sich des Risikos bewusst, dass die Verbindung Basel-Biel via Moutier künftig nur noch von unbedeutenden Regionalzügen bedient werden könnte.
Da die heutigen Gegebenheiten auf der Linie Biel-Basel via Delsberg keinen Halbstunden- takt zulassen und die erforderlichen Ausbauten auf rund 100 Mio. Franken zu liegen kä- men, hat sich der Kanton Jura verpflichtet, bei den Bundesbehörden und bei den SBB vor- stellig zu werden, um ihnen Alternativvorschläge zu unterbreiten. Die jurassischen Behör- den wollen damit zeigen, «dass diese Region der Schweiz nicht vergessen werden darf».
Da das Vernehmlassungsverfahren inzwischen abgeschlossen ist, bitte ich den Regie- rungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist sich der Kanton Bern der Bedeutung dieser Bahnverbindung für die sozioökono- mische Entwicklung, für die Demografie und für die Attraktivität der Region, insbe- sondere der beiden Industriestädte Moutier und Grenchen sowie der Stadt Biel, be- wusst?
2. Ist der Regierungsrat im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens der selbstmörde- rischen Stellungnahme des Bernjurassischen Rats gefolgt oder hat er sich neben die
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mutigere und konstruktivere Haltung der jurassischen Kantonsregierung gestellt? Wie lautet der genaue Wortlaut der bernischen Stellungnahme zu diesem konkreten Punkt?
3. Hat der Regierungsrat vor seiner Stellungnahme die bei diesem Thema direkt betrof- fene Interjurassische Versammlung konsultiert?
4. Was gedenkt der Regierungsrat bei den zuständigen Stellen konkret zu unterneh- men, damit die Verbindung Basel-Biel via Moutier in den Genuss der Investitionen kommen kann, die zur Aufrechterhaltung ihrer Intercity-Stellung und für ihren Ausbau nötig sind?
5. Wird der Regierungsrat die von der jurassischen Kantonsregierung in diesem Sinne eingeleiteten Schritte unterstützen?
Antwort des Regierungsrates
Zu Frage 1
Die Linie Basel–Delémont–Moutier–Grenchen–Biel–Lausanne/Genève ist für die Er- schliessung der bedienten Städte und Regionen von herausragender Bedeutung. Der Kan- ton Bern hat sich stets für ein gutes Angebot auf dieser Linie eingesetzt und beteiligt sich aktiv an allen Diskussionen zur Zukunft und Entwicklung des Bahnangebots auf dieser Linie.
Zu Frage 2
Die Haltung des BJR, längerfristig sei eine Opportunitätsanalyse zur Verbindung zwischen Basel und Biel vorzunehmen, floss nicht in die Vernehmlassungsantwort des Kantons ein, weil diese Frage nicht Bestandteil der Bundesvorlage FABI ist und demzufolge auch nicht Vernehmlassungsgegenstand war.
Zu Frage 3
Während sich der BJR mit der Vorlage FABI auseinandergesetzt hat und der zuständigen kantonalen Direktion eine Stellungnahme zukommen liess, hat die Interjurassische Ver- sammlung die Vorlage nicht behandelt. Sie hat auch keine Deklaration in diesem Zusam- menhang verabschiedet, obwohl diese Handlungsmöglichkeiten der Interjurassischen Ver- sammlung gemäss Vereinbarung vom 25. März 1994 offen gestanden wären.
Zu Frage 4
Für den Regierungsrat ist es von grosser Bedeutung, dass die Linie Bestandteil des SBB- Fernverkehrsnetzes ist und dass Direktverbindungen in Richtung Lausanne/Genève be- stehen. Angebotsseitig ist für den Kanton Bern eine gute Einbindung in den Anschlusskno- ten von Biel/Bienne zentral, da dies eine wesentliche Voraussetzung für eine gute Nach- frage ist.
Der Kanton Bern ist über derzeit laufende Untersuchungen und Diskussionen zur Ange- botsgestaltung in den kommenden Jahren informiert und vertritt dabei seine Interessen für ein möglichst optimales Gesamtsystem im Berner Jura und auf der ganzen Achse Zü- rich/Basel – Biel/Bienne – Lausanne/Genève.
Zu Frage 5
Der Regierungsrat wird mit dem Kanton Jura zusammenarbeiten, so weit es darum geht, gemeinsame Interessen zu verfolgen.
An den Grossen Rat