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sind Gelder für den geplanten Doppelspurausbau der BLS-Linie (S5) Bern – Ins – Zihlbrücke – Marin – Neuchâtel vorgesehen

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P 167/2004 BVE 13. Oktober 2004 49C

Postulat

3133 Moser, Biel (FDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 23.06.2004

Höherlegung der Zihlbrücke im Zusammenhang mit dem geplanten Doppelspurausbau der S5

Der Regierungsrat wird gebeten, im Zusammenhang mit dem geplanten Doppelspurausbau der BLS-Linie Ins – Zihlbrücke – Marin (S5) zu prüfen, wie die Zihlbrücke höher gelegt werden kann.

Begründung:

§ In dem am 15. Juni 2004 vom Grossen Rat verabschiedeten "Investitionsrahmenkredit öffentlicher Verkehr 2005 – 2008" sind Gelder für den geplanten Doppelspurausbau der BLS-Linie (S5) Bern – Ins – Zihlbrücke – Marin – Neuchâtel vorgesehen.

§ Die alte Eisenbahnbrücke über den Zihlkanal behindert sowohl die Passagier- wie auch die Güterschifffahrt zwischen dem Neuenburger- und dem Bielersee.

§ Schon für den Betrieb bei normalem Wasserstand mussten spezielle Schiffe (Höhe) gebaut werden. Bei hohem Wasserstand müssen teilweise noch kleinere (und weniger hohe) Kursschiffe eingesetzt werden. Dies verhindert einen rationellen Schiffseinsatz (und bringt entsprechende Mehrkosten mit sich).

§ Die Personenschifffahrt ist bekannterweise in ihrer Existenz bedroht und von Geldern der öffentlichen Hand abhängig. Die Kostenseite kann durch einen rationelleren Schiffseinsatz (verbunden mit dem Personaleinsatz) beeinflusst werden. Dazu gehören auch Schiffe, die auf allen drei Seen und den beiden Kanälen eingesetzt werden können. Heute müssen dazu spezielle Schiffe (mit zum Teil begrenzter Kapazität) gebaut werden.

§ Im Hinblick auf den Einsatz der grossen IRIS-Boote wurde im Vorfeld der Expo die Höherlegung der einspurigen Zihlbrücke geprüft und später fallengelassen. Die Kosten wie auch die Stilllegung der einspurigen Strecke während dem Bau waren die Killerkriterien. Eingesetzt worden sind dann spezielle kleine (und unattraktive) IRIS- Boote.

§ Nun bietet sich mit dem Bau der Doppelspur die vielleicht einmalige Chance, die Sünden der Geschichte zu korrigieren und die neue Brücke höher zu legen (und damit den Einsatz von attraktiveren Personenschiffen zu ermöglichen).

§ Beispiele in Holland zeigen, dass es verschiedene technische Möglichkeiten gibt, das angestrebte Ziel zu erreichen.

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Antwort des Regierungsrates

Das Angebotskonzept 2005 Broye / Seeland führt mit den Fahrplanänderungen Bahn 2000 1. Etappe zu einer Verschiebung der Fahrlagen und zu neuen Kreuzungspunkten im Ab- schnitt Ins – Zihlbrücke. Infolge der heutigen Einspurstrecke entsteht dadurch eine vorü- bergehende Angebotsverschlechterung (lange Fahrzeiten durch Kreuzungshalte). Die Bahnstrecke zwischen dem Bahnhof Ins bis zur Zihlbrücke (exkl. Brückenbereich) soll bis zum Fahrplanwechsel 2007/2008 auf Doppelspur ausgebaut werden. Mit dem geplanten Doppelspurausbau kann die Angebotsverschlechterung behoben werden. Zudem wird ein Halbstundentakt möglich.

Ein Doppelspurausbau ab Zihlbrücke (inkl. Brückenbereich) in Richtung Neuchatel ist zur- zeit nicht vorgesehen. Die BLS verfolgt aber als strategisches Ziel den integralen Ausbau der Strecke Bern-Neuchâtel zur Doppelspur. Die Finanzierung des Vorhabens ist jedoch noch nicht gesichert. Mit einer Inbetriebnahme einer Doppelspurstrecke im Bereich der Zihlbrücke könnte frühestens ab dem Jahr 2010 gerechnet werden. Die Lebensdauer der bestehenden Zihlbrücke beträgt aus heutiger Sicht noch mindestens 30 Jahre, eine Er- neuerung drängt sich daher nicht auf.

Durch das relativ geringe Lichtraumprofil der Zihlbrücke können bei Hochwasserstand die Schiffe der konzessionierten Schifffahrt nicht unter der Brücke hindurch fahren. Um dies zu ermöglichen, müsste die Brücke um etwa einen Meter angehoben werden.

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die BLS bei der künftigen Projektierung des Dop- pelspurausbaues im Bereich der Zihlbrücke die Interessen der konzessionierten Schifffahrt zu berücksichtigen hat. Im Rahmen dieser Projektierung wird zu prüfen sein, ob eine Hö- herlegung der Brücke möglich ist und das Vorhaben finanziert werden kann.

Antrag

Annahme des Postulats

An den Grossen Rat

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