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Der Kanton Bern steht mit der BLS Cargo in einer besonderen Verantwortung

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Academic year: 2022

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P 093/2008 I 086/2008

BVE BVE

14. Mai 2008 BVE C

Postulat

0832 Schärer, Bern (Grüne)

Weitere Unterschriften: 10 Eingereicht am: 31.03.2008

Krise der SBB Cargo – der Kanton Bern ist gefragt

Der Regierungsrat wird aufgefordert, zur Lösung der SBB Cargo Krise beizutragen. Er beauftragt zu prüfen und in einem Bericht aufzuzeigen:

1. Welche Chancen und Risiken eine Kooperation oder eine Fusion zwischen BLS Cargo und der SBB Cargo in Bezug auf die Arbeitsplätze, auf die Kosten der Unternehmen und die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene bergen würden.

2. Ob eine Kooperation oder eine Fusion zwischen SBB Cargo und BLS Cargo durchgeführt werden könnte, ohne dass die Eigenständigkeit der schweizerischen Bahnbetriebe verloren gehen würde.

Begründung

Die SBB Cargo stecken in einer grösseren Krise als der Öffentlichkeit bewusst war.

Ausdruck davon ist der seit drei Wochen anhaltende Streik der Angestellten von SBB Cargo in Bellinzona. 10 Jahre Wettbewerbspolitik haben offenbar die Erreichung unserer verkehrspolitischen Ziel nicht gefördert sondern behindert. Die Konkurrenz zwischen der SBB Cargo und der BLS Cargo scheint sich nicht zu bewähren, es braucht darum jetzt lösungsorientiertes Handeln.

Der Kanton Bern steht mit der BLS Cargo in einer besonderen Verantwortung. Im Zusammenhang mit den Schwierigkeiten bei der SBB Cargo wurden die Optionen Kooperation und Fusion angesprochen. Die BLS Cargo hat sich überraschend schnell und dezidiert ablehnend geäussert. Genaue Analysen sind bis heute aber nicht bekannt.

Unterschiedliche Einschätzungen kursieren in den Medien. Eine klare Analyse über Risiken und Chancen einer Kooperation oder einer Fusion sind für die Zukunft der SBB Cargo und den Schienengüterverkehr in der Schweiz wichtig. Der Kanton Bern hat ein Interesse daran und ist gefordert, diese Fragen vertieft abzuklären und dem Grossen Rat Bericht zu erstatten.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 03.04.2008

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I 086/2008 BVE

Interpellation

Käser, Meienried (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 26 Eingereicht am: 31.03.2008

Soll der Kanton Bern die BLS und die BLS-Cargo verscherbeln?

Die Präsentation der Jahresbilanz 2007 der BLS-Cargo und die Schwierigkeiten der SBB- Cargo haben in den Medien und auf dem politischen Parkett verschiedene Reaktionen hervorgerufen. Erstens fordern Personen aus dem Nationalrat die Bereinigung der Bahnlandschaft Schweiz durch eine Integration aller Normalspurbahnen in die SBB und die Fusion der Schmalspurbahnen zu einer nationalen Alpenbahn. Zweitens verlangen Politiker, die ASTAG und der frühere ETH-Professor Brändli die Fusion von BLS-Cargo mit der SBB-Cargo. Und drittens erklärt die ASTAG angesichts der Schwierigkeiten der SBB- Cargo die schweizerische Verlagerungspolitik als gescheitert und postulieren eine Teilprivatisierung der SBB-Cargo.

Angesichts der im Raume stehenden Forderungen stellen sich folgende Fragen:

1. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Forderung nach einer Bereinigung der Bahnlandschaft Schweiz? Erachtet der Regierungsrat die Einverleibung aller Normalspurbahnen insbesondere der BLS in die SBB als ein erfolgsversprechendes Modell?

2. Ist der Regierungsrat nicht auch der Auffassung, dass eine Fusion der beiden Güterverkehrsbahnen SBB-Cargo und BLS-Cargo angesichts der unterschiedlichen strategischen Ausrichtungen keine Synergiegewinne mit sich bringt?

3. Ist der Regierungsrat nicht auch der Auffassung, dass eine Fusion der beiden Unternehmen wettbewerbsrechtlich nicht haltbar wäre?

4. Erachtet es der Regierungsrat als ein geeignetes Modell, die Sanierung der SBB-Cargo mit der Einverleibung der BLS-Cargo zu lösen?

5. Wie schätzt der Regierungsrat die Gefahr ein, dass im Falle einer Fusion sich die deutsche Bahn aus der Beteiligung verabschiedet und selber oder durch eigene Tochtergesellschaften den alpenquerenden Güterverkehr anbietet?

6. Wie schätzt der Regierungsrat die Gefahr ein, dass im Falle einer Fusion Arbeitsplätze und Wertschöpfung im Kanton Bern verloren gehen könnten?

7. Teilt der Regierungsrat die Auffassung der ASTAG, dass die Verlagerungspolitik der Schweiz angesichts der roten Zahlen der SBB-Cargo gescheitert sei?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 03.04.2008

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Gemeinsame Antwort des Regierungsrates 1. Einleitende Bemerkungen

1.1 Zur Schweizer Bahnlandschaft

In der Bahnreform 2 hat der Bundesrat die neue Bahnlandschaft im Hinblick auf die künf- tige Wettbewerbssituation in Europa und der Schweiz nach dem Modell „SBB + X“ defi- niert. Nebst den SBB sollen auf der Normalspur nur noch mindestens zwei weitere starke Mitbewerber im Regionalverkehr aktiv sein, die bei Ausschreibungen und im Güterverkehr in einer Konkurrenzsituation zueinander stehen. Diese Unternehmungen sollen integriert geführte Bahnunternehmen sein, die neben Regionalverkehr auch Güterverkehr und Infra- struktur betreiben. Einer dieser zwei Player ist die aus der Fusion zwischen der BLS Lötschbergbahn AG und der Regionalverkehr Mittelland AG hervorgegangene BLS AG.

Mit dieser Fusion haben sich der Kanton Bern und die fusionierten Unternehmen BLS Lötschbergbahn AG und Regionalverkehr Mittelland AG auf das Modell „SBB + X“ ausge- richtet. Im 2005 hat das eidgenössische Parlament die Bahnreform 2 an den Bundesrat zurückgewiesen. Am 7. Dezember 2007 bestätigte der Bundesrat das Modell „SBB + X“.

Dieses Modell besteht heute faktisch schon: Für das Normalspurnetz bedeutet dies, dass nebst den SBB die BLS und die SOB als integriert geführte Bahnunternehmen bestehen.

Diese stehen bei Ausschreibungen und im Güterverkehr in einer Konkurrenzsituation zu- einander.

Im Dezember 2007 erteilte der Bundesrat der BLS AG die Zusicherung, ihre bestehenden Infrastrukturkonzessionen bis 2020 zu erneuern. Die Zusicherung ist an die Bedingung ge- knüpft, dass die BLS AG ihre Infrastruktur in eine mehrheitlich vom Bund beherrschte Inf- rastrukturgesellschaft ausgliedert. Gemäss Beschluss des Grossen Rates vom 20. No- vember 2007 wird sich der Kanton Bern an dieser Infrastrukturgesellschaft als Minder- heitsaktionär beteiligen.

1.2 Zum Güterverkehr in der Schweiz Rechtliche Rahmenbedingungen

Mit der Revision des Eisenbahngesetzes 1996, der Bahnreform I von 1999 und den bilate- ralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU (Landesverkehrsabkommen) bekannte sich die Schweiz aktiv zur Liberalisierung des Schienengüterverkehrs und sprach sich da- mit für den freien Netzzugang aus. Die entsprechende Botschaft des Bundesrates äussert sich wie folgt zum Verhältnis zwischen SBB und konzessionierten Transportunternehmen (KTU): „Kooperation und Konkurrenz ergänzen sich nach dem neuen Konzept sinnvoll. Die neuen Wettbewerbselemente werden zu einer Belebung des Verkehrsmarkts führen, was sich für SBB und KTU positiv auswirken kann. Die Effizienz wird gesteigert, was letztlich der öffentlichen Hand zugute kommt.“

Das Schweizer Stimmvolk votierte mehrmals für eine aktive Verlagerung des alpenqueren- den Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene. Die Liberalisierung des Schienengü- terverkehrsmarktes in der Schweiz und die Initiierung des Wettbewerbs unter den Bahnen wurden neben der NEAT als tragende Säulen der Schweizer Verkehrspolitik angesehen.

Der Intramodale Wettbewerb Schiene/Schiene sollte sich positiv auf die Leistungsfähigkeit der Bahnen und damit stärkend im Hinblick auf deren intermodale Wettbewerbsposition gegenüber dem Strassengüterverkehr auswirken. Diese Darlegungen belegen, dass der Wettbewerb unter Bahnen im Güterverkehrsmarkt politisch gewollt ist.

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Die Unternehmung BLS Cargo AG (BLS Cargo)

Die BLS Cargo ist eine privatrechtlich organisierte Tochtergesellschaft der BLS AG. Das Aktionariat der BLS Cargo setzt sich wie folgt zusammen: BLS AG hält 77.7 %, die Railion Deutschland AG (Deutsche Bahn) 20 % und die italienische Ambrogio Gruppe 2.3 %. Dem Kanton Bern gehören 55.75 % und dem Bund 21.7 % der Muttergesellschaft BLS AG.

Weder der Bund noch der Kanton Bern besitzen Aktien der BLS Cargo.

Die BLS Cargo hat sich frühzeitig auf die Marktöffnung und den internationalen Wettbe- werb eingestellt. In den vergangenen Jahren hat sie sich in einem herausfordernden Um- feld die heutige Position durch konsequente unternehmerische Steuerung, eine kontinuier- liche Partnerschaftspolitik und eine hohe Anpassungsflexibilität erarbeitet. Wesentliche finanzielle Mittel wurden eingesetzt. Hätte die BLS Cargo - zusammen mit ihren Aktionären - vor rund acht Jahren die von der Politik eröffnete Chance nicht mit einer eigenen Strate- gie ergriffen, so wäre sie über kurz oder lang im Schienengüterverkehr vom Markt ver- schwunden. Für den Regierungsrat bestätigen die heute gute Position und die erfreulichen Resultate der BLS Cargo, dass die gewählte Strategie richtig ist und weitergeführt werden soll.

2. Stellungnahme zu den Anträgen im Postulat 93/2008 Ziffern 1 und 2:

Der Regierungsrat verfügt weder über die Kompetenz noch über die rechtlichen Möglich- keiten, die gestellten Anträge zu prüfen. Sie betreffen hauptsächlich BLS Cargo und SBB Cargo, zwei privatrechtlich organisierte Aktiengesellschaften. Der Entscheid über die Durchführung der geforderten Abklärungen liegt in der Kompetenz der Verwaltungsräte beider Unternehmungen. Im Verwaltungsrat der BLS Cargo ist der Kanton Bern nicht ver- treten. Um die gestellten Anträge zu prüfen, müssten BLS Cargo und SBB Cargo Ge- schäftsgeheimnisse und andere für die Unternehmung sensible Informationen offen legen.

Aus unternehmensrechtlicher Sicht ist dieses Vorgehen heikel.

Die gestellten Anträge betreffen auch Fragen zur Bahnlandschaft Schweiz und zur alpen- querenden Verlagerungspolitik, welche in der Kompetenz des Bundes liegen. Auf diese hat der Regierungsrat einen sehr beschränkten Einfluss.

Aus den dargelegten Gründen lehnt der Regierungsrat das Postulat ab.

Antrag: Ablehnung des Postulats

3. Beantwortung der Fragen der Interpellation 86/2008

Ziffer 1:

Gestützt auf die Darlegungen in Ziffer 1.1 hiervor lehnt der Regierungsrat eine Bereinigung der Schweizer Bahnlandschaft durch Integration aller Normalspurbahnen (inkl. BLS) in die SBB kategorisch ab. Für den Regierungsrat wäre dieses Modell in keiner Weise erfolgs- versprechend. Aus mangelndem Wettbewerb würden sich langfristig die Produktionskos- ten erhöhen und die Effizienz der Unternehmung(en) vermindern. Bei der Bestellung der Leistungen im Personenverkehr könnte die öffentliche Hand das Instrument des Bench- marking nicht mehr einsetzen. Für den Regierungsrat ist es zwingend, das heute faktisch bestehende Modell „SBB + X“ weiterzuführen.

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Ziffer 2:

Der Regierungsrat teilt die Ansicht des Interpellanten, wonach durch eine Fusion von BLS Cargo mit SBB Cargo keine Synergiegewinne entstehen würden. Für die fusionierte Ge- sellschaft müsste ein völlig neues Geschäftsmodell gefunden werden. Der Regierungsrat befürchtet auch, dass durch die Fusion die Risiken der Sanierungsmassnahmen bei SBB Cargo auf BLS Cargo überschwappen könnten. Als Mehrheitsaktionär der Muttergesell- schaft BLS AG ist der Regierungsrat nicht bereit, solche Risiken zu tragen.

Einer punktuellen operativen Zusammenarbeit zwischen BLS Cargo und SBB Cargo steht der Regierungsrat positiv gegenüber. Eine diesbezügliche Optimierung wird von der Unter- nehmensleitung der BLS Cargo laufend geprüft.

Ziffer 3:

Der Regierungsrat bezweifelt sehr, dass die Fusion zwischen BLS Cargo und SBB Cargo aus wettbewerbsrechtlicher Sicht überhaupt zulässig wäre, denn damit würde der Wettbe- werb im Schweizer Güterverkehrsmarkt stark eingeschränkt.

Ziffer 4:

Der Regierungsrat vertritt die Ansicht, dass aus heutiger Sicht eine Fusion der BLS Cargo mit SBB Cargo für die Erstgenannte und die BLS - sowie indirekt für den Kanton Bern - nur nachteilig wäre. Damit würden die bestehenden Partnerschaften der BLS Cargo untergra- ben und ihre Position massiv geschwächt. Mit der Fusion würde weder der aktuelle Sanie- rungsprozess der SBB Cargo unterstützt, noch liessen sich entscheidende Grössenvorteile realisieren. Vielmehr würde damit die Wettbewerbsposition der Schweizer Bahnen insge- samt geschwächt.

Ziffer 5 und 6:

BLS Cargo arbeitet seit 2002 in einer engen Partnerschaft mit der Deutschen Bahn. Würde BLS Cargo mit SBB Cargo fusionieren, schätzt der Regierungsrat die Gefahr als sehr gross ein, dass die Deutsche Bahn aus der Partnerschaft aussteigen und den Güterver- kehr im Transit durch die Schweiz selber fahren würde. Damit gingen in der Schweiz und nicht zuletzt auch im Kanton Bern Arbeitsplätze und einiges an Wertschöpfung verloren.

Die BLS Cargo kauft Dienstleitungen (Lokführer, Loks und Werkstattdienstleistungen, usw.) bei der BLS AG ein. Daraus ergeben sich Synergien, an deren Aufrechterhaltung der Kanton Bern ein grosses Interesse hat. Dank diesen Synergien können auch die Dienstleistungen im Personenverkehr günstiger produziert werden. Durch eine Fusion BLS Cargo mit SBB Cargo würden diese Synergien verloren gehen und damit auch der Vorteil für den Kanton Bern einer günstigeren Produktion im Personenverkehr.

Ziffer 7:

Der Regierungsrat teilt die Ansicht der ASTAG nicht, wonach die Verlagerungspolitik ange- sichts der Probleme von SBB Cargo gescheitert sei. Das Gelingen der Verlagerungspolitik ist letztlich nicht davon abhängig, welche Bahnunternehmen die alpenquerenden Schie- nengüter transportieren, sondern von den Rahmenbedingungen, welche zu einer Erhö- hung des Anteils des Schienenverkehrs gegenüber den Strassengütern führen.

Der Regierungsrat hält fest, dass gerade die BLS Cargo mit ihrem auf den internationalen Güterverkehr ausgerichteten Geschäftsmodell in den letzten Jahren einen sehr wichtigen Beitrag zur Verlagerungspolitik geleistet hat und dies auch künftig leisten wird.

An den Grossen Rat

Referenzen

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