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Der Regierungsrat hält jedoch fest, dass sich die überwiegende Mehrheit der Jugendlichen im Kanton Bern in hohem Masse gesellschaftsfähig zeigt

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I 157/2003 ERZ 20. August 2003 48C

Interpellation

2315 Guggisberg, Kirchlindach (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 16.06.2003

Jugendgewalt

Die Entwicklung der letzten Jahre gibt zu denken:

- Jugendliche konsumieren gedankenlos immer mehr Alkohol und Drogen.

- Praktisch täglich begehen Jugendliche zwischen 15 und 20Jahren vornehmlich in der Stadt Bern, aber auch im ganzen Kanton Raubüberfälle.

Die bisherige Prävention hatte nicht die gewünschte Wirkung. Das Abschieben der Verantwortung allein auf die Gesellschaft und die Familie dürfen wir uns nicht leisten.

1. Was wurde bisher getan, um dieser verhängnisvollen Entwicklung Einhalt zu gebieten?

2. Welche zusätzlichen kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen fasst der Regierungsrat ins Auge, um eine Verbesserung der Situation zu erreichen?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 19.06.2003

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat verurteilt jegliche Form von sinnloser und destruktiver Gewalt und ist wie der Interpellant beunruhigt über die jüngsten Vorkommnisse von Gewaltanwendungen durch Jugendliche. Der Regierungsrat hält jedoch fest, dass sich die überwiegende Mehrheit der Jugendlichen im Kanton Bern in hohem Masse gesellschaftsfähig zeigt. Er ist überzeugt, dass diese Jugendlichen für den Kanton Bern ein gutes Potenzial für dessen Zukunft bilden, da auf breiter Front eine Bereitschaft zum Mittragen des Gemeinwesens vorhanden ist.

Leider strapaziert eine Minderheit diese Zukunftsaussichten auf nicht tolerierbare Art und Weise und belastet damit das öffentliche Leben. Die Belastung verstärkt sich, weil die Medien verständlicherweise exemplarisch und umfassend darüber berichten.

Es ist eine Tatsache, dass der Alkoholkonsum in den letzten Jahren gestiegen ist. Der Verbrauch von alkoholischen Mixgetränken (Alcopops und Designerdrinks) hat sich laut Statistik der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) im Jahre 2001 innerhalb Jahresfrist verzwanzigfacht. Erschreckend ist, dass dieser Konsum nicht an die Stelle von

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Bier und Wein getreten ist. Eine gross angelegte Schülerinnen- und Schülerbefragung der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) beweist, dass der Alcopopkonsum zusätzlicher Konsum ist.

Der zunehmende Alkoholkonsum steht mutmasslich in einem Zusammenhang mit der wachsenden Gewaltbereitschaft der Jugendlichen. Das kriminalpolizeiliche Lagebild ist seit längerer Zeit von einer erhöhten Gewaltbereitschaft der Täterschaft geprägt. Die Feststellung, dass die Bereitschaft der Täter Gewalt anzuwenden, um zum gewünschten Ziel zu gelangen, gestiegen ist, trifft in zunehmendem Masse leider auch auf die jugendliche Täterschaft zu. So muss der Kriminalstatistik für den Kanton Bern für das Jahr 2002 entnommen werden, dass der prozentuale Anteil jugendlicher Täter am Gesamtvolumen der Täterschaft in den Bereichen Raubdelikte und Entreissdiebstähle von 24 % auf über 28 % angestiegen ist. Hinzu kommen Gewaltanwendungen gegenüber Opfern, welche wahl- und grundlos angegriffen werden.

Der Regierungsrat sieht zurzeit keine Möglichkeit, kantonale Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum zu verschärfen, da diese im Einklang mit der Bundesgesetzgebung sein müssen. Verschärfungen von Bestimmungen im Zusammenhang mit Gewalt sind ebenfalls nicht angezeigt, da diesbezüglich alles geregelt ist.

Zur Verbesserung der Situation bleibt somit in erster Linie die Prävention. Sie ist wichtig, da die Verantwortung - wie es der Interpellant festhält - nicht nur auf die Gesellschaft und die Familien abgeschoben werden kann. Nach Meinung des Regierungsrates darf aber das Umgekehrte auch nicht sein: Die Verantwortung liegt nicht nur bei der Öffentlichkeit.

Zu den vom Interpellanten aufgeworfenen Fragen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

Frage 1:

Die Kantonale Jugendkommission KJK macht in ihren Broschüren „Leitbild(er) Jugendpolitik BE“ (2000), dem Leitfaden „Mitwirken und Teilhaben“ (2001) und der Anleitung „Jugendbeauftragte/Jugendbeauftragter (2002) auf wichtige Elemente in der Jugendförderung aufmerksam und rückt namentlich die Bedeutung aktiver Mitwirkung der jungen Generation ins Zentrum. Aktive Jugendbeauftragte in den Gemeinden können negative Entwicklungen vor Ort im Keim erkennen und im Verbund mit allen Betroffenen präventiv eine Politik der Jugendförderung betreiben.

Der Kanton Bern verfügt über ein Suchtpräventionskonzept sowie über Leitlinien zur Drogenpolitik. Das Suchtpräventionskonzept legt unter anderem die Schwerpunkte auf die Prävention von Alkohol und Tabak bei Jugendlichen für die laufende Programmphase 2002-2005.

Im Suchtbereich (Alkohol, Tabak und andere Abhängigkeiten) hat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) Leistungsverträge mit der Berner Gesundheit (BEGES), dem Blauen Kreuz sowie dem Contact Netz abgeschlossen. Diese Institutionen sind in den Regionen des Kantons Bern mit Beratungsstellen vertreten und bieten Suchtprävention sowohl in Form von gezielten Projekten sowie in Form von Beratungen der Angehörigen und weiterer Bezugsgruppen der Jugendlichen an. Im Weiteren finanziert die GEF befristete Projekte zur Prävention von Alkohol- und Tabakmissbrauch bei Jugendlichen.

In den Präventions- und Gesundheitsförderungsbereich investiert die GEF gesamthaft (inkl. Fonds und Gesundheitsgesetz) rund ca. 6 Mio. Franken, wobei hier die oben skizzierten Projekte und Beratungen für die Zielgruppe Jugendliche und ihre Bezugsgruppen nicht explizit ausgeschieden sind.

Zudem finanziert ebenfalls die GEF über den Lastenausgleich Angebote im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Diese Angebote werden von einer oder mehreren Gemeinden subsidiär zu privaten Angeboten bereit gestellt. In der Regel wird die offene

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Kinder- und Jugendarbeit auf Treffpunkte gestützt angeboten, deren Betrieb durch Fachper

sonal begleitet wird. In den letzten Jahren rückte jedoch die Bearbeitung von sozialen Brennpunkten (Gewalt, Drogen, Vandalismus, Integrationsprobleme) mittels Projektarbeit, aufsuchender Jugendarbeit und einer verstärkten Vernetzung im Gemeindewesen (Schule, Kirche, Elternorganisationen, Polizei) vermehrt ins Zentrum. Um das Angebot im Bereich offene Kinder- und Jugendarbeit steuern zu können, wurde ein Steuerungskonzept erarbeitet. Es ist geplant, dieses Konzept dem Regierungsrat gemäss Art. 13 Bst. c SHG zur Genehmigung vorzulegen.

Seitens der Kantonspolizei wurden koordinierende Informationskampagnen, insbesondere im Bereich der Frage der Alkoholabgabe an Jugendliche lanciert. Diese Aktionen beinhalten unter anderem die Abgabe von Info-Material, das auf die Bestimmungen des Jugendschutzes aufmerksam macht, an die Regierungsstatthalterämter, die Bezirkspolizei und die Gemeindeverwaltungen zwecks Instruktion von Verkaufs- und Servicepersonal in Geschäften, Einkaufszentren, Fest- und Gastwirtschaftsbetrieben. Für den Spätsommer 2003 ist eine weitere Aufklärungskampagne durch die Polizei vorgesehen.

Im Bereich der Gewaltprävention hat die Kantonspolizei ein ganzes Massnahmenpaket in Angriff genommen. Hierzu zählen die verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit, interkantonal - insbesondere auch im Rahmen des Polizeikonkordats Nordwestschweiz - und mit dem Bund, die Optimierung der notwendigen Fahndungshilfen wie die Kriminalanalyse oder die Tatortarbeit sowie die Schaffung allgemein neuer Organisationsformen. Im Bereich der Jugendkriminalität ist die Intensivierung der Präventionsarbeit Thema.

Bei den Schulen der Volksschulstufe wie auch den Schulen der Sekundarstufe II liegt die Verantwortung für die Schulführung bei der Schule selber. Im Rahmen der Qualitätsentwicklung nimmt das Leitbild einer Schule eine zentrale Stellung ein. Darin wird auch die Schulkultur, der Umgang zwischen allen Beteiligten der Schule, thematisiert. Das Leitbild bietet den Rahmen für klare Regeln und Grenzen in Fragen von Werthaltungen, dem sozialen Zusammenleben und dadurch auch Formen der Konfliktbewältigungen. An vielen Schulen sind derartige Leitbilder entwickelt, es wird nach ihnen gelebt und es wird auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit gesucht. In vielen Gemeinden sind in den letzten Jahren so die verschiedensten Präventionsprojekte entstanden. Die Zentralstelle für Lehrerinnen- und Lehrerbildung bietet spezielle Weiterbildungskurse an. Die Erziehungsdirektion hat im Weiteren 1999 die Broschüre „Gewalt in der Schule“, ein Merkblatt für Schulen und Gemeinden, herausgegeben.

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt der Erziehungsdirektion hat in den letzten Jahren gemeinsam mit den Berufsschulen und der Arbeitswelt ein breites Angebot an Lehrstellen und Brückenangeboten mit entsprechenden Praktikumsplätzen aufgebaut. Ziel ist, dass kein ausbildungswilliger Jugendlicher nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit auf der Strasse steht. Ein genügendes Angebot an Lehrstellen und schulischen Ausbildungsplätzen, Perspektiven auch für schwierigere Jugendliche und das Vermeiden von Jugendarbeitslosigkeit sind wichtige Voraussetzungen, damit Jugendliche eine Zukunft in dieser Gesellschaft sehen und weniger zu Gewaltanwendungen neigen.

Die vielen guten Präventionsmassnahmen sind sicherlich mit viel Engagement lanciert worden und werden heute noch mit viel Engagement weiter betrieben. Die Prävention gerät jedoch immer in Beweisnot, wenn sie belegen muss, was durch sie alles verhindert worden ist.

Frage 2:

Über den gesetzgeberischen Bereich sieht der Regierungsrat - wie bereits erwähnt - keine direkten Möglichkeiten, eine unmittelbar wirksame Verbesserung der Situation herbeizuführen. Zu erwähnen ist, dass der Kanton derzeit die Motionen

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Löffel/Wälti/Schlegel umzusetzen hat, die ein Verbot von Alkohol- und Tabakwerbung auf öffentlichem und öffentlich

einsehbarem Grund fordern. Es ist erwiesen, dass auch strukturelle Massnahmen eine präventive Wirkung erzeugen. Ganz generell kommen im Präventionsbereich als kurzfristige Massnahmen einzig die Beibehaltung der bestehenden Projekte in Frage. Als langfristige Massnahme ist nach Meinung des Regierungsrates zu prüfen, wie eine Sozialarbeit aufgebaut werden kann, welche vermehrt auch in den Schulen tätig sein kann und sich mit anderen Institutionen der Gemeinden und des Kantons vernetzt. Dies braucht aber Ressourcen, welche in der aktuellen Finanzlage nicht abrufbar sind.

An den Grossen Rat

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