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P 050/2001 ERZ 17. Oktober 2001 48C
Postulat
3284 Gerber, Biel (SP)
Weitere Unterschriften: 6 Eingereicht am: 02.04.2001
Für eine korrekte Terminologie
Der Regierungsrat wird aufgefordert, bei künftigen Neudrucken von französischsprachigen Gesetzestexten oder bei der französischen Übersetzung von neuen Gesetzesbestimmun- gen den 1993 eingeführten Terminus «personnel enseignant» (Lehrpersonal) systematisch durch das allgemein übliche und in allen frankophonen Ländern einzig korrekte Fachwort
«corps enseignant» (Lehrkörper, Lehrerschaft) zu ersetzen.
Begründung:
In allen französischsprachigen Wörterbüchern, die ich konsultiert habe, steht unter den Einträgen «corps» und «enseignant» das Beispiel «corps enseignant».
In keinem dieser Wörterbücher ist unter den Einträgen «personnel» und «enseignant» als Beispiel «personnel enseignant» angegeben.
Zurecht haben viele Lehrkräfte aus dem Berner Jura und aus Biel erachtet, dass diese neue Terminologie, die der Kanton Bern 1993 eingeführt hat und die in keinem anderen frankophonen Land gebräuchlich ist, eine negative Konnotation für ihren Berufsstand hat.
Jedes Wort hat seine Bedeutung. Wenn der Regierungsrat nach wie vor der Überzeugung ist, dass es seine Pflicht ist, alles erdenklich Mögliche zu unternehmen, um den frankopho- nen Lehrkräften die ihnen gebührende Aufmerksamkeit und Unterstützung entgegenzubrin- gen, täte er gut daran, diese unpassende Wortschöpfung nach und nach zu bereinigen.
Die Änderung hätte keine finanziellen Auswirkungen, da sie allmählich vollzogen würde, etwa bei neuen gesetzlichen Bestimmungen oder bei der Revision bestehender Texte.
Antwort des Regierungsrates
Vorerst hält der Regierungsrat fest, dass er mit dem 1993 eingeführten Begriff "personnel enseignant" in keiner Art und Weise den französischsprechenden Lehrerinnen und Lehrern Aufmerksamkeit und Unterstützung entziehen wollte.
Wichtig bei der Wortwahl in rechtsetzenden Texten ist, dass sie konsequent angewendet werden. Im Entwurf zu dem neuen Gesetz über das Personal der Verwaltung und der Schulen (Personalgesetz) wird für Lehrerinnen und Lehrer entweder das Wort "corps enseignant" oder "enseignantes et enseignants" verwendet. In den ausführenden Erlassen werden demnach ebenfalls diese Begriffe zu verwenden sein. Selbstverständlich ist der
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Regierungsrat auch bereit, bei Aenderungen der bisherigen Erlasse, diese vom Postulant gewünschten Begriffe zu verwenden.
Antrag: Annahme
An den Grossen Rat