• Keine Ergebnisse gefunden

flächendeckende Versorgung beibehalten Der Regierungsrat wird aufgefordert

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "flächendeckende Versorgung beibehalten Der Regierungsrat wird aufgefordert"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

c:\program files (x86)\neevia.com\document converter\temp\convert_3e25aba175ef4725931648d2c47ba2a5.doc

M 118/2004 BVE 4. August 2004 49C

Motion

2337 Häsler, Wilderswil (GFL)

Weitere Unterschriften: 5 Eingereicht am: 29.04.2004

Schienengüterverkehr; flächendeckende Versorgung beibehalten

Der Regierungsrat wird aufgefordert:

- sich bei den SBB (SBB Cargo AG) für den Erhalt eines flächendeckenden Schienengüterverkehrs im Kanton Bern einzusetzen

- ein Konzept zu erarbeiten, welches Massnahmen aufzeigt, wie der Anteil des Schienengüterverkehrs im Einzelwagenladungsverkehr gesteigert werden kann.

Per Ende 2003 hat die SBB Cargo AG das neue Modell des Einzelwagenladungsverkehrs eingeführt. Der Entscheid der SBB zu Gunsten des Modells mit Beibehaltung der Bedienung sämtlicher Verladepunkte ist zu begrüssen. Die Tatsache, dass erwogen wurde, die Verladepunkte zu reduzieren, ist jedoch besorgniserregend. Weiter muss mit Sorge verfolgt werden, dass ein schleichender Abbau stattfindet. So wurde trotz Interventionen der Schienengüterverkehr auf der Südseite der Brüniglinie (Interlaken Ost – Meiringen) per Ende 2003 eingestellt und dies soll auch auf der RBS-Linie Solothurn – Fraubrunnen per Ende 2004 der Fall sein. Diese Tendenz gilt es zu stoppen, insbesondere weil von einem weiteren Abbau in erster Linie ländliche Regionen betroffen wären und weil ein Abbau den Forderungen der Nachhaltigkeit zuwider läuft.

Eine flächendeckende Zustellung von Güterwagen ist für alle Regionen von wirtschaftlicher Bedeutung. Zudem kann damit ein wesentlicher Beitrag zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene geleistet werden. Der Regierungsrat hat deshalb aktiv bei den SBB vorstellig zu werden, damit der Einzelwagenladungsverkehr flächendeckend erhalten bleibt. Darüber hinaus sind auch Kunden zu ermuntern, vermehrt oder neu für Gütertransporte die Bahn zu benutzen. Arbeitet der Kanton Bern ein entsprechendes Konzept dazu aus, kann er viel zu nachhaltiger Entwicklung beitragen und damit im besten Sinne für Wirtschaft, Bevölkerung und Umwelt handeln.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat unterstützt ausdrücklich die Zielsetzung, einen möglichst hohen Anteil des Güterverkehrs auf der Schiene abzuwickeln. In der Schweiz besteht ein engmaschi- ges Netz von Anschlussgleisen. Dieses bildet eine Voraussetzung für einen möglichst flä- chendeckenden Einzelwagenladungsverkehr (EWLV).

(2)

2

Gemäss Statistik von SBB Cargo konnte der EWLV im Binnenverkehr zwischen 2000 und 2003 um 1.5 %, im Import-/Exportverkehr um 6.4 % gesteigert werden. Dies deutet darauf hin, dass die Strategie von SBB Cargo trotz einigen unvermeidlichen Rationalisierungs- massnahmen erfolgreich ist. Aufgrund des Leistungsauftrags des Bundes an die SBB sollte der Schienengüterverkehr kostendeckend betrieben werden. Dies gelingt nur, wenn das Angebot dem Markt angepasst wird. Unter dieser Prämisse müssen unrentable Zu- stellungen entweder aufgegeben oder durch die öffentliche Hand subventioniert werden.

Der Bund ist jedoch nicht bereit, für unwirtschaftlichen Güterverkehr Abgeltungen zu leis- ten. Der Kanton verfügt seinerseits über keine gesetzlichen Grundlagen für Betriebsab- geltungen im Schienengüterverkehr. Das Gesetz über den öffentlichen Verkehr erlaubt nur ein Engagement im Investitionsbereich (Art. 5.1 f), zum Beispiel für die Erstellung von neuen Anschlussgleisen.

Besonders kostenintensiv sind Zustellungen von Einzelwagen im Übergang vom Normal- spur- auf das Meterspurnetz. Die Anlagen für Rollschemel oder Rollbockbetriebe sind so- wohl bei der Investition wie im Betrieb äusserst kostspielig. Dasselbe gilt für den Unterhalt oder den Neubau von 3-Schienengleisen.

Investitionen in Anlagen für den Schienengüterverkehr sollen nur dann getätigt werden, wenn eine entsprechende Nachfrage auf Dauer sichergestellt werden kann. Nachhaltiges staatliches Handeln muss neben anderen Aspekten auch akzeptable Kosten- /Nutzenverhältnisse berücksichtigen. Die knappen finanziellen Mittel sind zwingend dort einzusetzen, wo die grösste Wirkung erzielt wird.

Zu den 2 Punkten der Motion stellt der Regierungsrat fest:

§ Der Kanton Bern hat sich schon bisher für den Erhalt eines möglichst flächendeckenden Schienengüterverkehrs im Kanton Bern eingesetzt. Abweichun- gen von diesem Grundsatz ergaben sich nur dann, wenn der ökologische Nutzen zu gering oder der Weiterbetrieb einer Anlage wirtschaftlich nicht mehr vertretbar war. Diese Stossrichtung wird, wie im kantonalen Richtplan festgehalten, weiter- geführt.

§ Die Pflege von bisherigen und die Akquisition von neuen Kunden des Schienengüterverkehrs ist Sache der Transportunternehmen. Die SBB und die Pri- vatbahnen verfügen über entsprechende Unternehmensstrategien. Die Erarbeitung eines kantonalen Konzepts parallel zu den Bemühungen der Transportunterneh- men ist nicht zweckmässig. Eine aktive Unterstützung von Strategien, Massnah- men und weiteren Aktivitäten der Transportunternehmen ist wirkungsvoller.

Der Regierungsrat hat mit erneuertem Beschluss 0208 vom 21. Januar 2004 die Direktio- nen angewiesen, alle eingereichten Vorstösse mit Kostenfolgen dem Regierungsrat in ab- lehnendem Sinne zu unterbreiten. Dieser Beschluss erfolgte gestützt auf die vom Grossen Rat im November 2001 überwiesene Sparmotion. Damit sollen die eingeleiteten Spar- massnahmen weitergeführt werden.

Aus den dargelegten Gründen empfiehlt der Regierungsrat die Ablehnung der Motion.

Antrag: Ablehnung der Motion.

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Auch wenn der Kanton Bern eine möglichst aktive Rolle spielt, so geschieht dies immer vor dem Hintergrund der Tatsache, dass am Projekt noch 20 andere Kantone

Vor dem Hintergrund vorerwähnter Steuergesetzrevision 2008/2009, welche vorwiegend den Familien und dem Mittelstand galt, und weil aus standortpolitischer Sicht

Der Regierungsrat führt den starken Kostenanstieg für die Krankenversicherer auf den Vertrag zwischen dem Verband der Privatspitäler und dem Dachverband der

Gemäss nationaler Verordnung sind die LSVA-Gelder durch die Kantone für die nicht gedeckten Kosten des Strassenverkehrs einzusetzen... Angesichts der schwarzen Zahlen

Ich möchte Ihnen, Herr Regierungsrat, meinen Dank und meine Wertschätzung ausdrücken für ihr grosses persönliches Engagement und die offensichtlichen Bemühungen des

Vogt Hans Rudolf Nein/Non Zimmerli Christoph Nein/Non Costa Stefan. Hess Sandra

Bütikofer Stefan Ja/Oui Dumerrnuth Marianne Ja/Oui Dunning Samantha Ja/Oui. Egger Ulrich

Im Jahr 2000 wurde sodann eine Motion auch nach Umwandlung in ein Postulat abgelehnt, welches die Offenlegung der Finanzen bei Wahl- und Abstimmungskampagnen im Kanton