M 249/2008 FIN 25. Februar 2009 FIN C Motion
0268 Kast, Bern (CVP)
Löffel, Münchenbuchsee (EVP) Schneiter, Thierachern (EDU)
Weitere Unterschriften: 14 Eingereicht am: 10.09.2008
Steuerliche Entlastung für Familien
Bei der nächsten Revision des Steuergesetzes werden die Kinderabzüge in bedeutendem Masse erhöht.
Begründung
Kinder sind unsere Zukunft. Leider sinkt die Geburtenrate jedoch seit Jahren: Daher besteht eine unserer zentralsten Herauforderung darin, den Kanton Bern familienfreundlicher zu gestalten.
Der Kanton Bern hat im Bereich Familienförderung schon einiges umgesetzt. Dies reicht jedoch nicht aus, um die Kinderkosten oder gar allfällige Lohnausfälle der Eltern während der Betreuungszeit auch nur annährend auszugleichen.
Antwort des Regierungsrates
Der Motionär verlangt eine bedeutende Erhöhung der Kinderabzüge, welche im Rahmen der nächsten Steuergesetzrevision vorgenommen werden soll.
Der Regierungsrat unterstützt grundsätzlich das Anliegen vorliegender Motion, den Kanton Bern möglichst familienfreundlich zu gestalten. Im Rahmen der letzten Steuergesetzrevision, welche gestaffelt per 1. Januar 2008 und 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, wurden in erster Linie die Familien und der Mittelstand entlastet. Mit Wirkung auf den 1. Januar 2009 wurden konkret folgende Massnahmen beschlossen:
• Erhöhung des Kinderabzugs von CHF 4'400 auf CHF 6'300;
• Erhöhung des Abzugs für auswärtige Ausbildung von CHF 4'400 auf CHF 6'000;
• Erhöhung des Abzugs für die Drittbetreuung von Kindern von CHF 1'500 auf CHF 3'000;
• Erhöhung des zusätzlichen Versicherungsabzugs pro Kind von CHF 600 auf CHF 700;
• Senkung des Einkommenssteuertarifs ab steuerbarem Einkommen von CHF 30'000.
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Mit diesen Massnahmen konnte eine spürbare Entlastung von Familien mit Kindern erreicht werden. Bei Familien mit Kindern, welche dem Mittelstand angehören, fällt diese Entlastung besonders stark aus.
Im Rahmen der laufenden Steuergesetzrevision, welche per 1. Januar 2011 in Kraft treten soll, wird in erster Linie die Teuerung berücksichtigt und ein Ausgleich der kalten Progression vorgenommen. Vor dem Hintergrund vorerwähnter Steuergesetzrevision 2008/2009, welche vorwiegend den Familien und dem Mittelstand galt, und weil aus standortpolitischer Sicht unter anderem die Entlastung mittlerer und hoher Einkommen vordringlicher wäre, scheint es nicht opportun, eine neuerliche Berücksichtigung der Familien gegenüber anderen Entlastungsmassnahmen vorzuziehen.
Der Bundesrat hat am 12. November 2008 das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, eine Vorlage zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern bei der direkten Bundessteuer zu erarbeiten. Konkret wird vorgeschlagen, den Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von heute CHF 6'100 pro Kind auf rund CHF 8'000 anzuheben.
Zusätzlich soll ein Abzug für die von den Familien getragenen Kosten der Fremdbetreuung von Kindern eingeführt werden, dessen Höhe noch zu bestimmen ist. Bei der direkten Bundessteuer werden diesbezügliche Varianten im Umfang von CHF 8'000 bis CHF 18'000 geprüft.
Wollte man diese Entlastungen auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern vornehmen, würden folgende Mindereinnahmen pro Jahr resultieren (nur Kanton):
• Erhöhung des Kinderabzugs von heute CHF 6'300 auf - CHF 8'000: Mindereinnahmen von CHF 30 Mio.
• Erhöhung des Abzugs für Drittbetreuungskosten von heute CHF 3'000 auf - CHF 8'000: Mindereinnahmen von CHF 12 Mio.
- CHF 13'500: Mindereinnahmen von CHF 27 Mio.
- CHF 18'000: Mindereinnahmen von CHF 40 Mio.
Nach Auffassung des Regierungsrates lassen sich diese Entlastungen – auch wenn sie wünschenswert wären – nicht einfach auf den Kanton Bern übertragen. Er ist aber bereit, weitere steuerliche Entlastungen zu prüfen, sobald die entsprechenden Entscheide auf Bundesebene bekannt sind.
Antrag: Annahme als Postulat
An den Grossen Rat