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Der Regierungsrat hat daher grundsätzlich Verständnis für das Anliegen, die Erschliessung der Parks durch den öffentlichen Verkehr zu verbessern

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Academic year: 2022

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Sitzungstitel7 2015.RRGR.637 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

36 2015.RRGR.637 Postulat 190-2015 Daetwyler (Saint-Imier, SP) Regionale Naturparks und öV

Vorstoss-Nr.: 190-2015 Vorstossart: Postulat Eingereicht am: 10.06.2015

Eingereicht von: Daetwyler (Saint-Imier, SP) (Sprecher/in) Moser (Biel/Bienne, FDP)

Bühler (Cortébert, SVP) Weitere Unterschriften: 3

RRB-Nr.: 1206/2015 vom 14. Oktober 2015 Direktion: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

Regionale Naturparks und ÖV

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat einen Vorschlag für einen Finanzierungsme- chanismus in Bezug auf die Mobilität in regionalen Naturparks zu unterbreiten, um so die Erschlies- sung der Naturparks durch den öffentlichen Verkehr finanziell zu unterstützen.

Begründung:

Die Erschliessung der Nationalparks durch den öffentlichen Verkehr entspricht einem Bedürfnis und passt bestens zu den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung, da damit namentlich der Individu- alverkehr reduziert werden kann. Heute werden Regionalverkehrslinien des touristischen Verkehrs nicht durch die öffentliche Hand finanziert. Die Erschliessung der Regionalparks basiert auf einer Co-Finanzierung durch Sponsoring, das in der Regel zeitlich beschränkt ist, oder aber auf kommu- nalen Finanzierungen, die langfristig nicht gewährleistet sind.

Mit diesem Postulat sollen die Modalitäten geprüft werden, um diesen Nachteil zu beheben und um im Rahmen von Mobilitätskonzepten die Erschliessung durch den ÖV zu ermöglichen, wodurch der Individualverkehr reduziert werden kann.

Antwort des Regierungsrats

In den letzten Jahren haben sich im Kanton Bern regionale Naturparks etabliert, die sehr geschätzt und rege besucht werden. Die vier Regionalparks sind bereits heute mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar. Einzelne touristisch attraktive Orte innerhalb der Parks sind allerdings nicht durch den öffentlichen Verkehr erschlossen. Der Regierungsrat hat daher grundsätzlich Verständnis für das Anliegen, die Erschliessung der Parks durch den öffentlichen Verkehr zu verbessern.

Die nationale und kantonale ÖV-Gesetzgebung hat zum Ziel, Erschliessungen durch den öffentli- chen Verkehr dort mitzufinanzieren, wo bewohnte Gebiete bestehen und die Nachfrage auch im Alltagsverkehr genügend gross ist. Rein touristische Bahn- oder Schiffsunternehmungen sollen nur ausnahmsweise und situativ (zum Beispiel als Überbrückungshilfe) mit staatlichen Beiträgen unter- stützt werden, wenn die betreffenden Transportunternehmen für eine Region von wesentlicher Be- deutung sind. (Artikel 9 ÖVG; BSG 762.4).

Die rechtliche Grundlage der regionalen Naturparks ist das nationale Natur- und Heimatschutzge- setz (NHG; SR 451). Danach sollen regionale Naturparks helfen, wertvolle Lebensräume und Land- schaften von besonderer Schönheit zu erhalten und aufzuwerten. In den Naturparks sollen zudem eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und insbesondere der naturnahe Tourismus gefördert werden. Es ist somit aus Sicht des Regierungsrates grundsätzlich Aufgabe des Bundes, für eine

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Novembersession 2015 2015.RRGR.637 2

CONVERT_a674408c4cb44a24aa3e9148d5ac8fb4 04.12.2015

Erschliessung der Naturparks durch den öffentlichen Verkehr eine geeignete Finanzierung anzu- streben. Dazu müssten allerdings zunächst die gesetzlichen Rahmenbedingungen der ÖV- Finanzierung auf Bundesebene angepasst werden.

Solange der dafür primär zuständige Bund das Thema nicht aufgreift, hält es der Regierungsrat nicht für sinnvoll, wenn der Kanton Bern vorprescht und nach einer eigenen Lösung mit einer kanto- nalen Finanzierung sucht. Zudem würde eine regelmässige Finanzierung solcher rein touristischer Angebote eine entsprechende Erweiterung des ÖVG notwendig machen, die dessen bisherigen Grundsätzen widerspräche. Der Regierungsrat weist zudem darauf hin, dass der Kanton Bern – zusätzlich zu den finanziellen Beiträgen des Bundes – bedeutende kantonale Finanzhilfen an die Trägerschaften der regionalen Naturparks leistet. In den vergangenen Jahren lagen diese Beiträge für alle vier Parks jeweils bei über 1,5 Mio. Franken pro Jahr. In der Septembersession 2015 hat der Grosse Rat den entsprechenden Rahmenkredit 2016–2019 bewilligt. Darin ist vorgesehen, dass die vier Parks insgesamt jährliche Beiträge von 1,3 Mio. Franken erhalten. Aufgrund dieser Überlegun- gen lehnt der Regierungsrat das Postulat ab.

Der Regierungsrat beantragt:

Ablehnung

Präsident. Wir kommen zur zweiten zurückgezogenen Motion, diesmal von Francis Daetwyler.

Auch er gibt eine kurze Erklärung ab.

Francis Daetwyler, Saint-Imier (SP). Une petite précision, il s'agissait à l'origine d'un postulat et non pas d'une motion, et d'entente avec mes co-postulants, donc mes collègues Moser et Bühler, je vous confirme donc le retrait de ce postulat. Nous apprécions certes le soutien que le canton appor- te aux parcs régionaux qui sont situés sur son territoire, mais il semble néanmoins que le canton se montre un peu timoré et frileux dans ce dossier, en estimant qu'il n'est pas nécessaire que le canton prenne une initiative dans le domaine des relations entre la desserte des parcs par les transports publics, en attendant que la Confédération s'empare du dossier. Je pense que c'est un des princi- paux cantons concernés par les parcs régionaux, ce n'aurait pas été absolument faux qu'il joue aussi dans ce domaine un rôle de précurseur. Comme un des auteurs du postulat, notre futur an- cien collègue Manfred Bühler, continuera certes de siéger à Berne, mais dans un autre lieu de séance, peut-être un peu plus centré géographiquement aussi par rapport au pouvoir qui s'y exerce, il disposera de tous les éléments nécessaires pour suivre les recommandations de la réponse au postulat et porter le dossier au niveau fédéral.

Präsident. Damit sind die Geschäfte der Verkehrs- und Energiedirektion abgeschlossen.

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