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Der Regierungsrat wird beauftragt zuhanden des Grossen Rates eine Gesetzesvorlage mit folgenden Eckpunkten vorzulegen: 1

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M 279/2008 BVE 29. April 2009 BVE C Motion

0806 Pardini, Lyss (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 17.11.2008

Keine öffentlichen Aufträge bei Lohnexzessen

Die exorbitanten Löhne und die Boni-Zahlungen grosser Unternehmen haben das ganze Lohnsystem in Schieflage gebracht. Die Lohnverhältnisse zwischen normalen Angestellten und Spitzenmanagern sind objektiv nicht gerechtfertigt. Es gibt in den obersten Lohnsegmenten längst keine Konkurrenz mehr um die besten Köpfe – sondern nur noch Kumpaneien und Günstlingswirtschaft.

Die Lohnspreizung – die eine wachsende Ungleichheit zeigt – muss wieder auf ein vernünftiges Mass reduziert werden. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um den sozialen Frieden langfristig zu sichern.

Die Politik hat es in der Hand, im wichtigen Sektor der öffentlichen Aufträge ein Zeichen zu setzen und der übermässigen Lohnspreizung entgegenzutreten. Dieses Vorhaben ist aber nur dann sinnvoll, wenn es auf nationaler Ebene umgesetzt werden kann.

Der Regierungsrat wird beauftragt zuhanden des Grossen Rates eine Gesetzesvorlage mit folgenden Eckpunkten vorzulegen:

1. Wer sich für öffentliche Aufträge die öffentlich ausgeschrieben werden und eine vom Regierungsrat festgelegte Summe maximal jedoch CHF 250'000.- übersteigen, legt gegenüber dem Auftraggeber sein Lohnsystem (tiefster und höchster Lohn, inklusive Incentivs, Bonifikationen. ect.) offen. Die Bestimmungen dazu legt der Regierungsrat fest.

2. Öffentliche Aufträge erhält nur ein Unternehmen, dessen Lohnspreizung ein bestimmtes Mass das durch den Regierungsrat zu bestimmen ist nicht überschreitet und das Bonifikationssystem (Aktien, Optionen und anderen Aktienderivaten) ein vom Regierungsrat festgelegtes Verhältnis zum Lohn nicht überschreitet. Der Regierungsrat legt die notwendigen Bestimmungen fest.

3. Um diese Grundsätze auch auf nationaler Ebene durchzusetzen, wird der Regierungsrat zudem beauftragt, eine dementsprechende Standesinitiative einzureichen.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat hat Verständnis für das Anliegen des Motionärs und ist ebenso der Ansicht, dass die öffentliche Hand keine Aufträge an Firmen mit Lohnexzessen vergeben

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soll. Eine Gesetzesregelung im Sinne der Motion wäre allerdings aus den folgenden Gründen nicht sinnvoll:

• Es ist rechtsetzungstechnisch nicht möglich, die zulässigen Grenzen der Lohngefüge (Lohnspreizung und Bonifikationssysteme) in den Unternehmungen so differenziert gesetzlich festzulegen, dass den sehr unterschiedlichen Gegebenheiten in den verschiedenen Branchen im In- und Ausland ausreichend Rechnung getragen wird.

• Bei internationalen Ausschreibungen bestünde die Gefahr, dass Schweizer Unternehmungen benachteiligt würden.

• Die weitaus grösste Anzahl der vom Kanton Bern vergebenen Aufträge betrifft den Bausektor. Sowohl im Bauhaupt- und Baunebengewerbe als auch bei den Baudienstleistungen ist der Konkurrenzdruck derart gross, dass die vom Motionär angesprochenen Lohnexzesse erfahrungsgemäss nicht vorkommen.

Aus diesen Gründen ist auch eine Gesetzesregelung auf nationaler Ebene nicht sinnvoll.

Der Regierungsrat lehnt daher die Motion und die Einreichung einer entsprechenden Standesinitiative ab.

Antrag: Ablehnung

An den Grossen Rat

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