• Keine Ergebnisse gefunden

Der Regierungsrat wird beauftragt die Verordnung den neuen Begebenheiten anzupassen: 1

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Der Regierungsrat wird beauftragt die Verordnung den neuen Begebenheiten anzupassen: 1"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

c:\program files (x86)\neevia.com\document converter\temp\convert_7f6c85ff032a4028a1741970d556f617.doc

M 178/2001 ERZ 13. Februar 2002 48 C

Motion

0538 Brönnimann, Belp (EDU)

Weitere Unterschriften: 10 Eingereicht am: 10.09.2001

Klassenbesuche durch die Schulkommission

In der Volksschulverordnung Artikel 18 wird verlangt, dass jede Schulklasse mehrmals jährlich durch die Mitglieder der Schulkommission besucht werden muss.

Der Regierungsrat wird beauftragt die Verordnung den neuen Begebenheiten anzupassen:

1. Aufheben der verordneten Klassenbesuche

2. Die Schulkommission kann bei Bedarf Klassenbesuch vornehmen bzw. anordnen Begründung

Die Schulleitungen erhalten erweiterte Kompetenzen und übernehmen zusätzliche Verantwortung in der Personalführung und Leitung der Volksschulen. Das operative hat sich von den Behörden zur Schulleitung verschoben.

Die Schulbehörde ist das örtliche Aufsichtsorgan und sorgen für einheitliche Abläufe und Regeln an den Volksschulen.

Es werden Kindergartenkommissionen aufgehoben, Schulkommissionen zusammengelegt.

Auf die einzelnen Kommissionsmitglieder fallen mehrere Klassen und sollten daher nicht unnötig mit verordneten Unterrichtsbesuchen belastet werden. Vielen ist es als Arbeitnehmer nur schwer möglich während der Arbeitszeit ihren Arbeitsplatz zu verlassen, da sie bereits etliche Absenzen bedingt durch die Behördentätigkeit zu verbuchen haben.

Durch aufheben des verordneten Unterrichtsbesuches wäre die Schulkommission frei, bei Bedarf Besuche vorzunehmen. Die einzelnen Klassen könnten gleichwohl auf die Behördenmitglieder aufgeteilt werden und als Ansprechpartner (Klassengotte, Klassengötti) amtieren.

Durch das anpassen der Verordnung würde die Eigenverantwortung der örtlichen Behörden gestärkt und die Arbeit effizienter.

Antwort des Regierungsrats

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine sog. Richtlinienmotion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates gemäss Artikel 53 Absatz 3 des Gesetzes vom 8. November 1988 über den Grossen Rat (Grossratsgesetz, GRB; BSG 151.21). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren

(2)

2

Modelitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Die Volksschule als zentrale öffentliche Bildungsinstitution ist auf ein gutes

Zusammenwirken zwischen allen Beteiligten angewiesen. Dies trifft insbesondere auf die Lehrpersonen, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler, die Schulleitung und die Mitglieder von Schulkommissionen zu. Die Schulkommission als örtliches Aufsichtsorgan hilft nicht nur bei der Organisation der Schule mit, sondern unterstützt diese als Bindeglied zwischen Schule, Gemeinde und Kanton. Damit die Schulkommission diese Aufgabe wahrnehmen kann, ist es vorteilhaft, wenn einzelne oder mehrere Mitglieder der Schulkommission auch den Unterricht in einzelnen Klassen besuchen. Diesen Einblick in das

Unterrichtsgeschehen sowie die Kenntnis über die soziale Strukturen in einer Klasse erachtet der Regierungsrat als bedeutungsvoll. Mitglieder von Schulkommissionen sind oft zusätzliche Ansprechpersonen für Elternteile.

Der Motionär fordert den Regierungsrat auf, die zwingende Forderung nach mehrmaligen jährlichen Unterrichtsbesuchen in den einzelnen Klassen aufzuheben. Es sei nur noch eine Regelung vorzusehen, die der Schulkommission ermöglicht, den Unterricht in einzelnen Klassen zu besuchen bzw. solche Besuche anzuordnen. In seiner Begründung sieht der Motionär folgende Vorteile:

- Die Schulleitung ist vermehrt operativ tätig.

- Die Zahl der Klassen im Aufsichtsbereich einer Schulkommission nimmt zu.

- Für einzelne Mitglieder von Schulkommissionen ist die für ein regelmässiges Besuchen von Schulunterricht notwendige Zeit am eigenen Arbeitsplatz nicht mehr vorhanden.

-

Der Regierungsrat zeigt Verständnis für das Anliegen des Motionärs. Entsprechend hat die Erziehungsdirektion Artikel 18 der Volksschulverordnung (VSV) im Entwurf geändert. Sie schlägt im Konsultationsentwurf nur noch die offenere Formulierung vor, die

Schulkommission habe sich grundsätzlichen Einblick in das Schul- und

Unterrichtsgeschehen zu verschaffen. Diese Formulierung genügt, um vor Ort in den Schulen – ganz im Sinne des Motionärs – eine flexiblere Besuchspraxis vorzusehen. Alles Nähere, wie z.B. die Häufigkeit bzw. die Besuchsmodalitäten, sei zwischen den

Lehrpersonen, der Schulkommission und der Schulleitung zu vereinbaren. Der Regierungsrat legt Wert auf die Feststellung, dass mit der neuen Regelung in keiner Weise der Besuch von Schulunterricht durch Mitglieder der Schulkommission unterbunden werden soll, hält er diesen doch ebenfalls für wertvoll. Er will sich neuen Entwicklungen aber nicht verschliessen und den zeitlich eingeschränkten Möglichkeiten einzelner Mitglieder von Schulkommissionen genügend Rechnung tragen. Das

Konsultationsverfahren zur Änderung von Artikel 18 VSV ist noch nicht abgeschlossen.

Wie der Motionär richtig ausführt, will der Regierungsrat die Aufteilung der operativen und strategischen Aufgaben und Pflichten zwischen Schulleitung und Schulkommission mittelfristig entflechten. In diesem Zusammenhang kann bereits heute festgehalten werden, dass regelmässige Unterrichtsbesuche künftig eher der Schulleitung zuzuordnen sind, als einzelnen Mitgliedern der Schulkommission. Der Regierungsrat möchte mit der vom Motionär geforderten Lockerung der Besuchspflicht durch Mitglieder von

Schulkommissionen nicht auf eine Gesamtüberprüfung der Aufgabenteilung zwischen Schulleitung und Schulkommission warten.

Antrag: Annahme der Richtlinienmotion An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

a) Die Verantwortung für die strategische Führung ist die wichtigste Aufgabe des Regierungsrates. b) Die operative Führung ist so zu organisieren, dass

Die äussere Erscheinung wird geprägt durch die drei Elemente Dach, Fassaden und Umgebung.“ Unter den Stichwörtern Dach, Fassaden und Umgebung folgt eine

Dabei zeigte sich einerseits, dass allenfalls bereits gute Resultate mit einer erheblich geringeren Ausbaggerung und dementsprechend geringeren Kosten realisiert

Sie soll sich über aktuelle Schulversuche und Forschungen zum Thema „altersgemischtes Lernen„ auf dem Laufenden halten, die ganze Thematik durch Forschung und Entwicklung

Die geplante Dreifachturnhalle für das Gymnasium Thun – Schadau soll nicht nur den Turn- und Sportunterricht des Gymnasium Thun – Schadau sondern auch den Turn-

Alle Schulen des Kantons Bern verfügen über ein Krisenkonzept, in dem die nötigen Schritte für den Krisenfall festgelegt sind.. Gewaltandrohungen gegen Schülerinnen,

Für den Fall, dass das Eidgenössische Parlament das Steuerpaket des Bundes inklusive neue Wohneigentumsbesteuerung in der Schlussabstimmung annimmt, unterstützt der

Um das Ziel einer stärkeren strategischen Führung zu verwirklichen muss der Regierungsrat auch offen sein für die Prüfung eines professionellen Regierungspräsidiums