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Im Weiteren hat sich gezeigt, dass die Aufgabenzuweisung zwischen Erziehungsdirektion, Schulkommission, Schulinspektorat, Schulleitung und Lehrerschaft klarer geregelt werden muss

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M 005/2004 ERZ 31. März 2004 48C

Motion

1044 Guggisberg, Kirchlindach (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 13.01.2004

Kostenneutrale Umsetzung an der Sekundarstufe I:

Für mehr Chancengleichheit bei der Berufswahl

Der offen formulierte Rahmenlehrplan mit vielen interpretierbaren Themenfeldern an der Sekundarstufe I führt dazu, dass die bei den Schülerinnen und Schülern geförderten Qualitäten bis zum Ende der Schulzeit von Ort zu Ort, in den Städten von Schulhaus zu Schulhaus unterschiedlich ausfallen. Die Chancengleichheit bei der Berufswahl wird dadurch beeinträchtigt, weil vor allem in den Fächern Deutsch, Rechnen/Mathematik, Französisch und Englisch grosse Leistungsunterschiede feststellbar sind. Betriebe können sich deshalb nicht mehr auf die Noten verlassen und fordern bei der Lehrlingsevaluation immer mehr Multicheck-Tests.

Ziel ist es, bis zum Ende der Sekundarstufe I in wichtigen Bereichen die inhaltlichen Leistungsunterschiede zu verkleinern.

Diese Forderung nach einheitlichen inhaltlichen Treffpunkten liegt voll im Trend der nationalen Entwicklung. Im Weiteren hat sich gezeigt, dass die Aufgabenzuweisung zwischen Erziehungsdirektion, Schulkommission, Schulinspektorat, Schulleitung und Lehrerschaft klarer geregelt werden muss. Dabei ist darauf zu achten, dass die Lehrkräfte sich auf ihre Kernaufgabe, das Unterrichten, konzentrieren können und von zusätzlichem Ballast befreit werden. Dadurch wird das Leistungsniveau an den Schulen zusätzlich gehoben.

Der Regierungsrat leitet unverzüglich folgende Schritte ein:

1. Auf Ende des 2./6. und 9. Schuljahres werden für alle Schulen gültige inhaltliche Treffpunkte geschaffen.

2. Auf Ende des 8. Schuljahres wird wegen des Übertritts in die Gymnasien ein weiterer Treffpunkt geschaffen.

3. Bei den Treffpunkten werden klar umschriebene inhaltliche Minimalziele für die Fächer Deutsch, Rechnen/Mathematik, Französisch (sofern unterrichtet) und Englisch (sofern unterrichtet) durch normierte Standardtests überprüft.

4. Die Ergebnisse der Tests werden durch die Schulleitungen in Zusammenarbeit mit den Schulinspektoren verglichen und ausgewertet und die entsprechenden Massnahmen eingeleitet.

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5. Die entstehenden Kosten werden durch Zurückstellen weniger wichtiger Projekte auf der Sekundarstufe I kompensiert.

6. Es wird eine unmissverständliche Aufgabenzuteilung zwischen Erziehungsdirektion, Schulkommission, Schulinspektorat, Schulleitung und Lehrerschaft vorgenommen.

In diesem Zusammenhang wird darauf geachtet, dass sich die Lehrkräfte wieder vermehrt auf ihre Lehrtätigkeit konzentrieren können.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 12.02.2004

Antwort des Regierungsrates

Die Schaffung von inhaltlichen Treffpunkten bei bestimmten Schuljahren dient als Orientierungshilfe für Lehrpersonen, Eltern, die abnehmenden Schulen und die Wirtschaft.

Obschon der Lehrplan für die Volksschule Grobziele festlegt, ist es unvermeidlich, dass Schülerinnen und Schüler am Ende ihrer Schulzeit unterschiedliches Wissen vorweisen.

Dies ist nicht nur auf schulische Faktoren zurückzuführen, kann aber sicherlich mit definierten Treffpunkten vermindert werden. Dies hat auch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) erkannt. Die EDK spricht nicht von Treffpunkten sondern von der Festlegung von Bildungsstandards, welche die Formulierung von bildungstheoretischen Vorstellungen, Kompetenzmodellen und Minimal-Anforderungen enthalten.

Die EDK hat deshalb im Juni 2002 dem Projekt „Harmonisierung der obligatorischen Schule“ (HarmoS) zugestimmt. Das Projekt ist angelegt auf die Jahre 2003-2006.

Projektstart war 2003. HarmoS umfasst die Entwicklung von verbindlichen Kompetenzvorgaben in zentralen Bildungsbereichen: Sprachen (Erstsprache und Fremdsprachen), Mathematik und Naturwissenschaften. Auf nationaler Ebene ist vorerst eine Beschränkung auf diese vier Bereiche definiert worden. Ähnliche Entwicklungen in anderen Fachbereichen (Geschichte und Politik, Musik, Sport, ...) sind aber ebenfalls vorgesehen.

Das Projekt HarmoS wird in folgende Etappen gegliedert:

1) Die Entwicklung der Kompetenzniveaus für die vier Kernfachbereiche in wissenschaftlichen Projekten. Diese enthält eine Validierung und Überprüfung in der Schulpraxis.

2) Die Festlegung der zu erreichenden Kompetenzniveaus am Ende des 2., 6. und 9.

Schuljahres geschieht auf Basis dieser Arbeiten. Diese Vorgaben (Standards) werden im Rahmen der Weiterentwicklung des Schulkonkordats in eine Interkantonale Vereinbarung aufgenommen und werden somit verbindlichen Charakter erhalten.

Das Projekt HarmoS hat einen wichtigen Bezug zum EDK-Arbeitsschwerpunkt „Aufbau eines nationalen Bildungsmonitorings“. Ziel dieses Bildungsmonitorings ist die Überprüfung der Einlösung von Bildungsstandards auf der Ebene des Bildungssystems aber auch auf der Ebene „Schule“ im Zusammenhang mit internationalen Schulleistungsvergleichen.

Zu den Punkten 1 und 2:

Nach Meinung des Regierungsrates ist im jetzigen Zeitpunkt unbedingt zu vermeiden, dass insbesondere im Zusammenhang mit der Definition von Treffpunkten beziehungsweise Standards Arbeiten auf kantonaler Ebene unkoordiniert zu den Vorhaben der EDK aufgenommen werden.

Zu den Punkten 3 und 6:

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Auf kantonaler Ebene arbeitet die Erziehungsdirektion daran, die strategischen Ziele der Bildungspolitik zu definieren. Die Strategie soll bis Ende 2004 breit in der Öffentlichkeit und in der Politik diskutiert werden. Einer der Grundsätze der Strategie ist die interkantonale Harmonisierung im Bildungssystem als Antwort auf die Mobilität der Menschen. Ferner ist in der Strategie vorgesehen, die Übergänge zwischen den Schulstufen (z. B. Sek I und Sek II) durch klare Standards am Ende des 8. und 9. Schuljahres zu optimieren. Dabei werden auch mögliche zukünftige Aufgabenzuteilungen zwischen Erziehungsdirektion, Gemeinden, Schulkommissionen, Schulinspektoraten, Schulleitungen und Lehrpersonen geplant, wie dies der Motionär in Punkt 6 festhält. Über das Ganze soll festgelegt werden, mit welchen zeitlichen und finanziellen Prioritäten die anstehenden Reformen angegangen werden, damit eine hohe Qualität und sorgfältige Umsetzungen so durchgeführt werden können, dass die Schulen nicht überfordert werden.

Zu Punkt 4:

Ein Projekt klärt gegenwärtig, wie die kantonale Schulaufsicht durch die Schulinspektorate neben den Schulleitungen und Schulkommissionen künftig organisiert wird. Die Steuerung der schulischen Qualität gehört hierbei eher in die Kompetenz der Schulleitungen, welche ihrerseits über Lehrplanvorgaben, Lehrmittel und Weiterbildung entsprechende Orientierungshilfen sowie auch unabdingbare Kompetenzen erhalten sollen. Die kantonale Schulaufsicht wird mittels Controlling die Qualitätssicherungsarbeiten der Schulen zu überwachen haben, um Massnahmen initiieren zu können. Ob und in welcher Form dazu schulintern Tests eingesetzt werden, ist aus Sicht des Regierungsrates heute noch nicht festzulegen. Auch diese müssten eng mit dem interkantonalen Projekt „HarmoS“ koordiniert werden.

Zu Punkt 5:

Der Bericht zur Bildungsstrategie, welcher noch im Laufe dieses Jahres entsteht, wird sich auch aus Gründen der Belastungen in der Schule auf wenige Projekte beschränken, was auch eine finanzielle Entlastung bedeutet.

Verschiedene vom Motionär erwähnte Punkte erfordern entweder eine Koordination mit der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) oder eine Diskussion im Rahmen der geplanten Bildungsstrategie. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat die Annahme der Motion als Postulat.

Antrag: Annahme als Postulat.

An den Grossen Rat

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