M 007/2007 ERZ 20. Juni 2007 ERZ C Motion
1090 Schmid, Achseten (SVP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 16.01.2007
Schulen zum Schutz der Kinder
Schulen bei denen die Schülertransporte infolge vereisten Strassen, geschlossenen Strassen durch Schneeverwehungen und Schneebrettern, Lawinengefahr und Steinschlag, für mehrere Monate zum Teil nicht oder mehrheitlich nur mit grossem Risiko transportiert werden können, soll die Mindestgrösse der Kleinstschulen unterschritten werden können.
Der Regierungsrat wird beauftragt, die Rahmenbedingungen anzupassen damit Schulen in dieser Ausnahmesituation Rechnung getragen werden kann.
Begründung:
Die Schülerzahlen sinken, das führt zu Klassen- und Schulschliessungen. Die Schulwege werden länger und in einigen Fällen unzumutbar.
Da stellen sich aber auch neue Fragen, vor allem in abgelegenen Gebieten, wo die ganzjährig bewohnten Häuser bis zu 1500 Meter über Meer liegen und die Kinder bis in die Täler in die Schule transportiert werden müssten. Die Bildung ist bei grossen Absenzen infolge Schneebretter, Lawinengefahr, vereisten Strassen, durch Schneeverwehungen geschlossenen Strassen, in diesen Gebieten nicht gewährleistet.
Die Verantwortung solcher Schülertransporte kann weder eine Transportunternehmung noch die Gemeinde oder die Eltern übernehmen.
Tagelanges schneeräumen, salzen und splittern für Schülertransporte kann sich eine Gemeinde nicht leisten. Auch ist es ökologisch und ökonomisch unsinnig und es belastet die Umwelt und die finanziellen Aufwendungen unter Umständen mehr als uns ein Lehrergehalt belasten würde.
Mit den Schülertransporten geht ein wichtiger sozialer Aspekt der Kinder verloren.
Der Schulweg ist aus gesundheitlichen und sozialen Gründen sowie für die Fantasie ein wichtiges Element für die Kinder. Viele Kinder leiden heute unter Bewegungsarmut und Übergewicht, darum ist der Schulweg nicht nur aus finanzpolitischen Überlegungen zu betrachten, auch die gesundheitlichen und sozialen Elemente müssten gestärkt werden.
In den abgelegen Gebieten ist das Schulhaus für die Anwohner das Ortszentrum, wo sie sich für Versammlungen, Orientierungen, Kurse und Turnen treffen.
Wird der Lebensnerv dieser Orte, wo ein Schultransport unter normalen Verhältnissen nicht möglich oder unverantwortlich ist, abgeschnitten, ist eine Entsiedelung dieses ländlichen Raumes die Folge. Das kann es ja nicht sein. Darum ist es wichtig, dass der Erhalt der Schulen auch in äusserst abgelegenen Gebieten die nötige Beachtung geschenkt wird.
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Antwort des Regierungsrates
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.
Die vom Motionär geschilderten Wegverhältnisse nimmt der Regierungsrat sehr ernst. So wird denn auch jede einzelne Schulschliessung individuell geprüft und angegangen. Einer möglichen Unzugänglichkeit zum Schulhaus wird sehr wohl Rechnung getragen. So gibt es bereits heute Kinder, die bei schlechten Wegverhältnissen an ihrem Domizil, andernfalls im nächstgelegenen, öffentlichen Schulhaus unterrichtet werden (Beispiel:
Gemeinde Frutigen).
Bei Kleinstschulen handelt es sich mehrheitlich um sog. Gesamtschulen. Die Schliessung einer solchen Schule steht bei 10 und weniger Kindern zur Diskussion. Bei weniger als 10 Kindern muss die Weiterführung einer solchen Schule nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern auch aus pädagogischen Erwägungen in Frage gestellt werden. Mögliche Nachteile sind: Fehlende Konkurrenzsituation unter Gleichaltrigen, nur beschränktes Angebot des Fakultativen Unterrichts, keine Durchlässigkeit auf der Oberstufe, Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung u.a.m.
Bei der Teilrevision VSG 2008 wird der Schülertransportthematik grosse Beachtung geschenkt. Dies insbesondere bezüglich einer möglichen finanziellen Entlastung für die Gemeinden.
Bedingt durch die Topographie unseres Kantons, sind die Schulwege in der Tat unterschiedlich lang. Dass der Schulweg für Kinder eine wichtige Bedeutung hat, bleibt ebenfalls unbestritten. Das Schulwegerlebnis geht aber bei einem Schülertransport nicht völlig verloren (Weg bis zum Treffpunkt/Sammelstelle, gemeinsamer Transport).
Der Regierungsrat teilt die Meinung des Motionärs: Schulhäuser gelten in ländlichen Gebieten bzw. Bergregionen für die Bevölkerung vermehrt als Begegnungsstätte. Es bleibt den Gemeinden vorbehalten, solche Gebäude weiterhin für kulturelle Zwecke zu nutzen.
Das Anliegen der Richtlinienmotion wird jedoch mit der heutigen Praxis erfüllt, weshalb der Regierungsrat mit der Annahme zugleich deren Abschreibung beantragt.
Antrag : Annahme unter gleichzeitiger Abschreibung
An den Grossen Rat