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Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Reform seiner Organisation und Tätigkeiten einzuleiten

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M 010/2003 STA 19. März 2003 42C

Motion 0647 FDP (Erb, Bern)

SVP (Lüthi, Münsingen)

Weitere Unterschriften: 73 Eingereicht am: 10.02.2003

Regierungsreform

1. Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Reform seiner Organisation und Tätigkeiten einzuleiten.

Folgende Ziele sind dabei zu erreichen:

a) Die Verantwortung für die strategische Führung ist die wichtigste Aufgabe des Regierungsrates.

b) Die operative Führung ist so zu organisieren, dass die Regierungsmitglieder zu Gunsten der Gesamtaufgaben entlastet werden.

c) Die Aufsicht über die Verwaltung bleibt Aufgabe des Regierungsrates und muss transparent organisiert werden. Die Oberaufsicht des Grossen Rates (Art. 78 KV) bleibt vorbehalten.

d) Es sind geeignete Instrumente und Organisationsformen zu entwickeln, die die Umsetzung der Strategie gewährleisten.

2. Der Regierungsrat hat zuhanden des Grossen Rates, mindestens drei voneinander unabhängige Modelle gleichwertig auszuarbeiten und Wege der Umsetzung aufzuzeigen.

3. Die Reform ist ohne Zögern an die Hand zu nehmen. Dem Grossen Rat ist regelmässig in Form von Zwischenberichten Kenntnis über den Stand der Arbeit zu geben. Der erste Zwischenbericht ist nach spätestens zwölf Monaten vorzulegen und hat verbindlich aufzuzeigen, wie weiter gearbeitet und wann der nächste Zwischenbericht vorgelegt wird.

Begründung:

Es braucht eine Regierungsreform, die diesen Namen verdient. Im Blick auf alle anstehenden Projekte und den Kampf gegen die Schulden stellen wir fest, dass eine Regierungsorganisation notwendig ist, die sich mehr der Gesamtschau, als den Einzelinteressen der Direktionen verpflichtet fühlt.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 13.02.2003

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Antwort des Regierungsrates

1. Nach der Verfassung bestimmt der Regierungsrat unter Vorbehalt der Zuständigkeiten des Grossen Rates die Ziele des staatlichen Handelns. Er plant und koordiniert die Tätigkeiten des Kantons. Bei ihm liegt die primäre Führungsrolle bei der Planung der staatlichen Aufgaben, bei der Bündelung der Kräfte der Verwaltung und bei der Koordination mit dem Bund und anderen Kantonen. Der Regierungsrat soll im Sinne der Früherkennung Probleme rechtzeitig orten, die Entwicklung in Staat und Gesellschaft vorausschauend beurteilen und rechtzeitig die erforderlichen Massnahmen treffen. Diese Führungsrolle entspricht der Verfassung und dem Organisationsgesetz. Das Organisationsgesetz hält ausdrücklich fest, dass der Regierungsrat grundlegende und wichtige Entscheide im Kollegium trifft. Die Regierungsobliegenheiten haben Vorrang vor allen anderen Funktionen eines Regierungsmitgliedes.

Die Verantwortung für die strategische Führung ist die wichtigste Aufgabe des Regierungsrates. Es geht dabei auch um den Vorrang der politischen Führung gegenüber der Verwaltung. Diese Aufgabe ist im geltenden Recht verankert und wird schon jetzt wahrgenommen. Gerade auch in der Perspektive von NEF 2000 sind jedoch Verbesserungen möglich und anzustreben. Deshalb ist die grundsätzliche Stossrichtung der Motion unbestritten.

2. Die Motion zeigt die grundsätzliche Stossrichtung für eine Regierungsreform auf. Sie verlangt die Ausarbeitung von mindestens drei voneinander unabhängigen Reformmodellen. Damit wird zum heutigen Zeitpunkt die Auslösung einer Reformdiskussion, nicht aber ein Modellentscheid verlangt.

3. In der Antwort zur zurückgezogenen Motion 187/02 FDP (Bolli Jost, Bern) hat der Regierungsrat festgehalten, dass die wesentlichen Kräfte in der laufenden Legislaturperiode auf die Fortsetzung der Sanierungspolitik, auf die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und auf die Umsetzung des Projekts NEF 2000 zu legen sei. Darüber hinaus gebe es in einzelnen Politikbereichen weitere wichtige Reformvorhaben (Spitalversorgungsgesetz, Konsolidierung der Bildungsreform, Erneuerung der Personalgesetzgebung, Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung). Vor diesem Hintergrund beständen keine Kapazitäten für ein zusätzliches Grossprojekt. Im Voranschlag und im Finanzplan seien auch keine zusätzlichen Mittel für ein weiteres Projekt eingestellt.

Die zurückgezogene Motion 187/02 FDP (Bolli Jost, Bern) hatte die Umsetzung der Reform auf Beginn der nächsten Legislatur verlangt. Die neue Motion macht in diesem Bereich realistischere Vorgaben. Sie verlangt, die Reform sei ohne Zögern an die Hand zu nehmen. Der Grosse Rat sei – erstmals nach zwölf Monaten – regelmässig mit Zwischenberichten über den Stand der Arbeiten zu informieren. Auch ein solches Vorgehen wird die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen, die in der Finanzplanung nicht enthalten sind, erforderlich machen. Der Regierungsrat kann jedoch dem in der Motion vorgeschlagenen schrittweisen Vorgehen zustimmen.

Antrag: Annahme der Motion.

An den Grossen Rat

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