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Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat im Rahmen der Verantwortung und der Zuständigkeit des Kantons ein umfassendes Sanierungs-, Wiederaufbau und Schadenpräventionsprogramm vorzulegen

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M 214/2005 BVE 7. September 2005 49C Motion

2846 Erb, Bern (FDP)

Weitere Unterschriften: 28 Eingereicht am: 01.09.2005

Hochwasser: Massnahmen planen und koordinieren

1. Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat im Rahmen der Verantwortung und der Zuständigkeit des Kantons ein umfassendes Sanierungs-, Wiederaufbau und Schadenpräventionsprogramm vorzulegen.

Dabei ist aufzuzeigen,

a) welche grösseren Sanierungen und Investitionen in erster Priorität an die Hand genommen werden sollen,

b) welche Projekte, die in naher Zukunft hätten realisiert werden sollen, auf Grund der Neubeurteilung zurückgestellt werden müssen,

c) welcher zusätzliche Investitionsbedarf nötig ist und wie er finanziert werden soll.

2. Der Regierungsrat wird weiter beauftragt, aufzuzeigen, wie er mit Härtefällen ausserhalb des Zuständigkeitsbereichs des Kantons umzugehen gedenkt.

Begründung

Der Kanton Bern ist durch die starken Niederschläge vom 20. August 2005 und den folgenden Tagen ausserordentlich stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Neben dem grossen Leid, das der direktbetroffenen Bevölkerung widerfahren ist, sind buchstäblich auf einen Schlag in mehreren Regionen gleichzeitig wichtige Infrastrukturen zerstört worden.

Davon betroffen sind neben Transport- und Versorgungsunternehmen auch der Kanton Bern und zahlreiche seiner Gemeinden. Gleichzeitig haben die Unwetter drastisch vor Augen geführt, dass auch in Bezug auf präventive Massnahmen ein grosser Handlungsbedarf besteht, wollen wir nicht in Kauf nehmen, dass sich solche und ähnliche Ereignisse sehr rasch wiederholen.

Auf der anderen Seite sind bereits heute die Investitionsrahmen im allgemeinen Aufgaben- und Finanzplan des Kantons sowie im besonderen Strassenbauprogramm auf das absolut Notwendige ausgerichtet.

Ausserordentliche Ereignisse rufen nach ausserordentlichen Massnahmen. Neben einer Überprüfung der bestehenden Prioritäten können solche auch darin bestehen, ganz bewusst zusätzliche Mittel bereitzustellen. Allerdings darf dies nur auf der Basis einer sauberen Auslegeordnung und klarer Entscheidkriterien geschehen. Mit der vorliegenden Motion wird der Regierungsrat aufgefordert, diese Unterlagen zu liefern.

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Angesichts seiner beschränkten Möglichkeiten wird sich der Kanton Bern in erster Linie auf Projekte in seiner eigenen Zuständigkeit konzentrieren müssen. Darüber hinaus wird er sich möglicherweise auch ausserhalb seines eigenen Verantwortungsbereichs mit Härtefällen konfrontiert sehen, die rasches und unbürokratisches Handeln nötig machen.

Mit dem zweiten Punkt der Motion wird der Regierungsrat eingeladen, den Spielraum aufzuzeigen, innerhalb dessen er sich flexible Entscheide vorbehalten möchte.

Die Dringlichkeit des Vorstosses (Behandlung in der September-Session 2005) und der vorgeschlagenen Massnahmen ist aus mehreren Gründen gegeben. Ein Teil der zerstörten Infrastrukturen muss im Interesse der Sicherheit und der Versorgung dringend repariert werden, andere liegen im wachsenden Schaden. Nicht nur die direkt betroffene Bevölkerung, sondern die ganze Öffentlichkeit erwarten rasch konkrete Massnahmen.

Schliesslich besteht eine krisenähnliche Situation, in welcher Führung und Koordination noch wichtiger sind als unter normalen Umständen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 08.09.2005

Antwort des Regierungsrates:

Zu Ziffer 1

Der Wiederaufbau der zerstörten Infrastrukturen wird längere Zeit in Anspruch nehmen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind alle Kräfte der zuständigen kantonalen Stellen rund um die Uhr mit den dringenden Notmassnahmen beschäftigt. Dabei kristallisiert sich auch her- aus, wo und welche Wiederaufbaumassnahmen in erster Priorität in Angriff genommen werden müssen. Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat in der Novembersession für die bereits angelaufenen dringendsten Sofortmassnahmen die 1. Tranche eines Rahmenkre- dits vorlegen. Der entsprechende Antrag wird bereits in enger Zusammenarbeit zwischen BVE (Federführung), VOL, POM und FIN vorbereitet und soll Mitte September vom Regie- rungsrat verabschiedet werden. Basierend auf einer verlässlichen Schadenssumme wird dem Grossen Rat anschliessend in der Januarsession 2006 ein definitiver Rahmenkredit vorgelegt. Zu diesem Zeitpunkt kann auch abgeschätzt werden, welche geplanten Projekte zu Gunsten der Wiederaufbaumassnahmen zurückgestellt werden können. Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass alle Massnahmen zur Verbesserung der Lage der Be- völkerung in den betroffenen Gebieten weiterhin schnell und unbürokratisch umgesetzt werden können. Wie bei den ersten Notmassnahmen werden die betroffenen Gemeinden und die Bevölkerung auch in Zukunft bei den Wiederaufbauarbeiten wo immer möglich vom Kanton unterstützt.

Die verschiedenen Wiederinstandsetzungsmassnahmen werden von einem Kantonalen Koordinationsstab koordiniert, welcher am 5. September 2005 den Kantonalen Führungs- stab für die anstehenden Phasen abgelöst hat. Der Koordinationsstab steht unter Leitung der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, und es sind alle Ämter eingebunden, deren Auf- gabenbereich vom Hochwasser stark betroffen ist.

Ebenfalls am 5. September 2005 hat eine Medienkonferenz stattgefunden, an welcher der Kanton einerseits Bilanz über die Krisenbewältigung gezogen und andererseits darüber orientiert hat, wie es nun in den verschiedenen Aufgabenbereichen Verkehr, Hochwasser- schutz, Land- und Forstwirtschaft, Naturgefahren und Wirtschaft weitergeht.

Der Kanton ist zudem entschlossen, den nachhaltigen Hochwasserschutz entlang der Aare zwischen Thun und Bern rasch und wirkungsvoll in einem beschleunigten Verfahren zu realisieren. Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion hat deshalb die betroffenen Ge- meinden bereits für den 12. September 2005 zu einer Sitzung eingeladen.

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Zu Ziffer 2

Unter dem Eindruck des Leides und der grossen Zerstörungen, die das Hochwasser vom August in weiten Teilen des Kantons verursachte, hat der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 31. August entschieden, aus dem Lotteriefonds 1 Million Franken für die Soforthilfe an die Betroffenen zu sprechen.

Die Verteilung der Gelder an Privatpersonen erfolgt im Kanton Bern in Absprache mit den betroffenen Gemeinden über das Schweizerische Rote Kreuz, und damit über ein bestehendes Hilfswerk mit langjähriger Erfahrung und grosser Akzeptanz in der Bevölkerung, welches alle Gesuche der Sammelorganisation „Glückskette“ zum Entscheid unterbreitet. Die Glückskette richtet ihre Hilfe prioritär an Private und Familien aus, welche durch Schäden in existenzielle, finanzielle Notlagen geraten. Die Glückskette ist auch Garant dafür, dass die Betroffenen rasch und unkompliziert Unterstützung erhalten. Der ländliche Raum ist vom Hochwasser 2005 besonders hart betroffen. Hier wurden die grössten Härtefälle angemeldet. Es ist sichergestellt, dass diese Betroffenen finanzielle Soforthilfe erhalten.

Das Ausarbeiten von Kriterien für die Auszahlung sowie die Abwicklung über den Kanton wäre nicht sinnvoll und hätte wertvolle personelle Ressourcen gebunden, welche dringend an der Front und in der übergeordneten Wiederaufbauhilfe gebraucht werden.

Betreffend die Unterstützung von betroffenen Gewerbebetrieben hat die Volkswirtschaftsdirektion am 29. August die Regierungsstatthalterämter und ihre Gemeinden umfassend informiert: Gebäudeschäden sind durch die obligatorische Gebäudeversicherung (GVB) abgedeckt. Die GVB hat über 80 Schadenexperten im Einsatz und orientiert auf ihrer Homepage über das richtige Vorgehen. Gegen das Risiko von Betriebsausfällen ist eine Versicherung bei den Privatversicherern möglich. Das eidgenössische Recht über die Arbeitslosenversicherung bietet weitere Möglichkeiten:

- Die Kurzarbeitentschädigung hilft bei vorübergehenden Beschäftigungseinbrüchen Entlassungen zu vermeiden. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen 80% des Verdienstausfalls (kein Anrecht auf Kurzarbeitsentschädigung hat die Landwirtschaft).

- Die Schlechtwetterentschädigung hilft in bestimmten Branchen bei witterungsbedingten Beschäftigungseinbrüchen Entlassungen zu vermeiden.

Das beco prüft auf Gesuch hin die Voraussetzung für Kurzarbeit- oder Schlechtwetter- entschädigung. Die ausgerichteten Leistungen der Arbeitslosenversicherung decken rund 80 % des Verdienstausfalls der Arbeitnehmenden. Die Arbeitslosenkasse (freie Wahl der Kasse durch den Arbeitgeber) ist für die jeweilige Auszahlung zuständig.

Für Bürgschaften stehen die gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften zur Verfügung.

Als indirekte Massnahmen zugunsten der betroffenen Betriebe im Tourismus wurden zusammen mit den Destinationen des Berner Oberlandes Sofortmassnahmen beim touristischen Marketing (Inserate, Medienberichte) eingeleitet. Diese Aktionen werden mit einem Beitrag aus dem Tourismusförderungsfonds des Kantons unterstützt.

Gestützt auf die gemachten Ausführungen beantragt der Regierungsrat Ziffern 1 und 2 der Motion anzunehmen und Ziffer 2 gleichzeitig abzuschreiben.

Antrag: Ziffer 1: Annahme der Motion

Ziffer 2: Annahme der Motion unter gleichzeitiger Abschreibung

An den Grossen Rat

Referenzen

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