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Datum Beantwortung: 17.10.2012

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Kanton Bern Canton de Berne

Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires

Geschäfts-Nr.: 2012.0380 Seite 1/2

Vorstoss-Nr: 059-2012

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 19.03.2012

Eingereicht von: glp/CVP (Kast, Bern) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 5

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 17.10.2012

RRB-Nr: 1448/2012

Direktion: BVE

Die Ausgaben des Kantons für die Bewältigung der klimaveränderungsbedingt häu- figeren und intensiveren Naturkatastrophen dürfen nicht ins Uferlose steigen

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat einen Bericht vorzulegen, in dem aufgezeigt wird, mit welchen Massnahmen erreicht werden kann, dass die Kosten des Kantons für den Schutz und die Bewältigung der aufgrund der Klimaerwärmung häufiger und intensiver auftretenden Naturkatastrophen nicht ins Uferlose steigen.

Begründung:

Der Klimawandel wird dem Kanton Bern häufigere und intensivere Naturkatastrophen bringen. Nach 1999, 2005, 2007 wurde 2011 in kurzer Folge bereits das vierte «Jahrhun- derthochwasser» registriert. Durch die Erwärmung tauen Permafrostböden auf, wodurch vor allem in höheren Lagen Geschiebe, Steinschläge und Bergstürze die Wohn- und Ver- kehrsinfrastruktur bedrohen. Siedlungen und Verkehrswege liegen vielerorts im Schwemmland von Gewässern oder im Einzugsgebiet von Lawinen und werden wegen der Klimaerwärmung in Zukunft viel stärker von Naturkatastrophen bedroht sein.

Die Kosten für den Schutz und die Wiederinstandstellung sind im Wasserbau bereits in den letzten Jahren stark angestiegen. Sie waren in den Jahren 2006-2010 rund dreimal so hoch wie in den vorangegangenen Jahren. Mit einem weiteren markanten Anstieg muss aufgrund der Klimaerwärmung gerechnet werden.

Es stellt sich die Frage, ob es aus finanzpolitischer Sicht und aus Gründen der Sicherheit verantwortbar ist, sämtliche heute bestehenden Verkehrswege und Siedlungsgebiete ge- gen zukünftige Bedrohungen zu schützen bzw. sie im Schadenfall wieder aufzubauen. Des Weiteren stellt sich die Frage wie hoch Schutzstandards gewählt werden sollen. Dies sind äussert brisante Fragen, die politisch diskutiert werden müssen. Ein Bericht an den Gros- sen Rat ist aus unserer Sicht ein geeignetes Mittel dazu.

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Geschäfts-Nr.: 2012.0380 Seite 2/2

Antwort des Regierungsrates

In weiten Teilen des Kantons Bern bestehen aufgrund der zunehmenden Naturgefahren beträchtliche Personen- und Sachwertrisiken. Dabei steigt auch das Schadenpotenzial an, insbesondere wegen der höheren Raumnutzungsdichte und der grösseren Mobilität.

Nachweislich treten extreme, grossräumige Hochwasserereignisse in natürlichen Zyklen von ca. 100 – 150 Jahren gehäuft auf. Während in den ersten sieben Jahrzehnten des 20.

Jahrhunderts sehr wenige derartige Extremereignisse vorkamen, ist seit den 80er Jahren eine Häufung von Grossniederschlagsereignissen mit massiven Schadenfolgen im Kanton Bern feststellbar. Gleichzeitig hat sich die CO2-Konzentration in der Atmosphäre um gut 50 Prozent erhöht. Experten erwarten daher, dass künftig vermehrt Hochwasser auftreten und deren Extremwerte zunehmen werden (z.B. KOHS - Kommission Hochwasserschutz des schweizerischen Wasserwirtschaftsverbands 2007).

Im direkten Zusammenhang mit der Klimaveränderung entstehen durch das Schmelzen der Gletscher und das Auftauen des Permafrostes in den hochalpinen Regionen des Ber- ner Oberlandes neue Gefahrenherde. Dass deren Auswirkungen auf die Sicherheit von Siedlungen und Infrastrukturen in den Bergtälern erheblich sein können, zeigen die aktuel- len Entwicklungen beispielsweise am Spreitgraben unterhalb von Guttannen oder beim oberen und unteren Grindelwaldgletscher.

Der Kanton Bern verfolget seit Jahren eine Strategie des integralen Naturgefahrenmana- gements. Dabei steht die Raumplanung mit Einschränkungen für die Bautätigkeit in Gefah- rengebieten im Vordergrund. Zudem sind die Gemeinden verpflichtet, organisatorische Massnahmen zum Schutz von Menschen und Sachwerten zu treffen. Schliesslich hat die vom Regierungsrat eingesetzte Arbeitsgruppe Naturgefahren mit der "Risikostrategie Na- turgefahren" bereits 2005 die nötigen Strategien und Standards für die Planung von bauli- chen Schutzmassnahmen entwickelt. Diese sollen helfen, im Einzelfall ein nachvollziehba- res und vergleichbares Sicherheitsniveau zu erreichen, das sozial vertretbar, ökonomisch verhältnismässig und rechtlich zulässig ist. Das integrale Naturgefahrenmanagement hat sich in den konkreten Anwendungsfällen der vergangenen Jahre bestens bewährt und muss weiterhin konsequent umgesetzt werden.

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die zyklische Häufung der grossräumigen Ereig- nisse und die Auswirkungen des Klimawandels eine grosse Herausforderung für den Kan- ton Bern darstellen. Das Anliegen des Motionärs ist denn auch grundsätzlich berechtigt, wird mit dem seit Jahren erfolgreich angewandten integralen Naturgefahrenmanagement jedoch bereits umfassend gewährleistet. Ein Bericht an den Grossen Rat könnte keine neuen Erkenntnisse bringen und würde sowohl in der Verwaltung als auch im Ratsbetrieb einen vermeidbaren Aufwand verursachen. Der Regierungsrat beantragt daher – gerade auch in Anbetracht der schwierigen Finanzlage – auf den Bericht zu verzichten.

Antrag: Ablehnung

An den Grossen Rat

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