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Kanton Bern Canton de Berne

Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires

Geschäfts-Nr.: 2012.0744 Seite 1/2

Vorstoss-Nr: 121-2012

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 04.06.2012

Eingereicht von: Müller (Bern, FDP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 6

Dringlichkeit: Ja 07.06.2012

Datum Beantwortung:

RRB-Nr:

Direktion: FIN

Neue Wege in der Lohnpolitik des Regierungsrates

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat möglichst rasch einen Bericht zur Lohnsituation der Kantonsangestellten und der Lehrkräfte vorzulegen und darin auch Vor- schläge für grundsätzlich neue Wege in der Lohnpolitik aufzuzeigen, insbesondere in fol- gender Hinsicht:

1. Es ist aufzuzeigen, wie die Verwaltung zu sparsamerem Handeln motiviert werden kann, indem ihr bei echten Einsparungen ein Teil davon für zusätzliche Lohnerhöhun- gen zur Verfügung gestellt wird.

2. Es ist aufzuzeigen, wie es mit einer Gesamtrevision des heutigen Lohnsystems und mit neuen Modellen möglich ist, mit den heutigen Mitteln vermehrt besonders gute Leistungen angemessen zu honorieren, damit das Leistungslohnprinzip deutlicher an- gewendet und dadurch Leistungsträger im Dienst des Kantons erhalten werden kön- nen.

Der verlangte Bericht muss dem Grossen Rat vorgelegt werden, bevor nächste Teilrevisi- onen des Lehreranstellungsgesetzes und des Personalgesetzes behandelt werden.

Begründung:

Der Regierungsrat macht seit einiger Zeit auf die lohnpolitisch schwieriger gewordene Si- tuation des Kantonspersonals und der Lehrkräfte und auf deutliche Lohnrückstände ge- genüber wichtigen Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt aufmerksam. Es ist gewiss nicht zu beanstanden, dass Kantonsangestellte und Lehrkräfte für gute und sehr gute Leistungen mit spürbaren Lohnerhöhungen honoriert und motiviert werden sollen. Wenn hier Hand- lungsbedarf ausgewiesen ist, muss das Nötige unternommen werden.

Der Lohnpolitik des Regierungsrats fehlt es im Umgang mit der beklagten Situation aber gerade in diesen finanzpolitisch angespannten Zeiten an weitsichtigem Handeln und inno- vativen Vorschlägen. Er bewegt sich weiterhin auf Pfaden, die ausgetreten sind. Das neus- te Beispiel hierfür ist der Entwurf für Teilrevisionen des Lehreranstellungsgesetzes (LAG) und des Personalgesetzes (PG), der im April 2012 in die Vernehmlassung geschickt wur- de. Die Vorlage sieht vor, Garantien für regelmässige Lohnerhöhungen der Kantonsange-

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Geschäfts-Nr.: 2012.0744 Seite 2/2

stellten und der Lehrkräfte gesetzlich zu verankern und damit jeder politischen Diskussion zu entziehen.

Die Vorlage, die mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre, setzt auf überholte Automa- tismen und veraltete Mechanismen, anstatt das bestehende Lohnsystem grundsätzlich in Frage zu stellen und Vorschläge für moderne und flexiblere Lohnmodelle vorzulegen.

Ein besonderer Mangel des heutigen Systems besteht darin, dass alle Kantonsangestell- ten und Lehrpersonen das einmal erreichte Lohnniveau auf jeden Fall stets beibehalten.

Wer während einer gewissen Periode für sehr gute Leistungen und hohen Einsatz deutli- che Lohnerhöhungen erhalten hat, profitiert davon auch dann noch während Jahren, selbst wenn die Leistung und das Engagement deutlich nachlassen. Sogar bei einer ungenügen- den Beurteilung bleiben alle bisherigen Gehaltsstufen vollumfänglich erhalten. Lohnmässi- ge Rückwärtsbewegungen sind ausgeschlossen, was einer unverständlichen Besitz- standsgarantie gleichkommt. Dieses veraltete „Giesskannensystem“ setzt Mechanismen aus der früheren „Beamtenzeit“ fort und soll mit der erwähnten LAG-/PG- Vernehmlassungsvorlage nun sogar noch verstärkt und zementiert werden. Dies ist auch deshalb falsch, weil damit sehr viele Mittel zu Gunsten von Mitarbeitenden mit höchstens durchschnittlicher Leistung gebunden werden. Dieses Geld fehlt für deutliche Lohnerhö- hungen zu Gunsten von Mitarbeitenden mit einem überdurchschnittlichen Leistungsaus- weis. Sie haben damit auch weiterhin keine attraktive Lohnperspektive, und das Risiko, dass sie den Kantonsdienst frustriert verlassen, wächst.

Unbefriedigend ist auch, dass für die Verwaltung heute keinerlei Anreize bestehen, mit einem sorgfältigen und kostenbewussten Umgang mit dem verfügbaren Budget Einspa- rungen zu erzielen und einen Teil davon für zusätzliche Lohnerhöhungen zu Gunsten von besonders engagierten Mitarbeitenden verwenden zu können. In diese Richtung zielende Versuche mit Anreizsystemen in der seinerzeitigen NEF-Pilotphase wurden bei der allge- meinen NEF-Einführung per 2005 nicht umgesetzt. Wie sonst in der Arbeitswelt müssen auch beim Kanton Bern die Mittel für Lohnerhöhungen durch einen sparsamen Umgang mit den Ausgaben, Effizienzsteigerungen etc. freigespielt werden können.

In der Lohnpolitik sind neue Wege, zeitgemässe Systeme und innovative Modelle dringend nötig. Der Regierungsrat muss seine Vorstellungen und Vorschläge dem Grossen Rat möglichst rasch vorlegen. Nur so kann sichergestellt werden, dass im Rahmen der bevor- stehenden LAG-/PG-Teilrevisionen keine Beschlüsse gefasst werden, die einen Rück- schritt bedeuten und trotz Mehrkosten keine zukunftsorientierte Wirkung haben.

Es wird Dringlichkeit verlangt.

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