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Vortrag

der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zu Händen des Grossen Rats

Kantonsbeitrag an die Stadt Bern für die Gesamtsanierung des Stadttheaters Bern:

Ausgabenbewilligung, Objekt-, Projektierungs- und mehrjähriger Verpflichtungskre- dit 2012-2013

ERZ C

1. Zusammenfassung

Das Berner Stadttheater am Kornhausplatz 20, welches 1899 bis 1903 erbaut wurde, ist ein schüt- zenswertes historisches Baudenkmal. 1981 bis 1984 wurden Gebäudehülle und bühnentechnische Einrichtungen das letzte Mal umfassend saniert. Damit das Stadttheater am Kornhausplatz 20 punkto Gebäude- und Betriebssicherheit zwischen 2008 und 2012 überhaupt betrieben werden kann, haben der Stadtrat und der Grosse Rat des Kantons Bern zu gleichen Teilen einem Instand- setzungskredit von insgesamt CHF 3,085 Mio. zugestimmt (RRB 1813/2008).

Seit November 2008 ist der Gebrauch der Bühnenanlagen massiv eingeschränkt und im Bereich der Produktionsanlagen können die künstlerischen Anforderungen und Nutzungskriterien nicht mehr oder nur noch in sehr beschränktem Masse erfüllt werden. Diese Anlagen müssen wieder den heutigen Anforderungen und Nutzungskriterien sowie den sicherheitstechnischen Auflagen entsprechen. Auch das Gebäude und haustechnische Einrichtungen müssen einer gründlichen Sanierung unterzogen werden. Eine Gesamterneuerung wird unumgänglich.

Dazu soll, basierend auf dem überarbeiteten Vorprojekt, ein Bauprojekt für ein verbindlich festge- legtes Kostendach von CHF 45 Mio. ausgearbeitet werden. An der Finanzierung der Projektie- rungskosten von CHF 4,5 Mio. beteiligt sich der Kanton Bern mit 50 Prozent.

2. Rechtsgrundlagen

− Art. 4, Art. 11 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Februar 1975 (KFG; BSG 423.11)

− Verordnung über die Teilkonferenz Kulturförderung Bern-Mittelland vom 28. Oktober 2009 (TKKV Bern-Mittelland; BSG 423.412)

− Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG; BSG 641.1)

− Art. 15 Abs. 4 des Subventionsvertrages 2011-2015 vom 18. Januar 2011 mit der Stiftung Kon- zert Theater Bern

− Art. 45 Abs. 2, Art. 46, Art. 48 Abs 2 Bst. a, Art. 50 Abs. 3 und Art. 52 des Gesetzes über die Steuerung von Finanzen und Leistungen vom 26. März 2002 (FLG; BSG 620.0)

− Art. 148 und Art. 152 der Verordnung über die Steuerung von Finanzen und Leistungen vom 3. Dezember 2003 (FLV; BSG 621.1)

3. Beschreibung des Geschäfts

3.1 Ausgangslage

Das Berner Stadttheater am Kornhausplatz 20, welches 1899 bis 1903 erbaut wurde, ist ein schüt- zenswertes historisches Baudenkmal. 1981 bis 1984 wurden Gebäudehülle und bühnentechnische Einrichtungen das letzte Mal umfassend saniert. Das Theatergebäude ist heute zwar im Besitz der Stadtbauten Bern (StaBe), doch ist der von der Mieterin Stadttheatergenossenschaft Bern gemäss Subventionsvertrag geleistete Beitrag für Miete und Unterhalt von CHF 1,7 Mio. um mindestens CHF 1 Mio. zu tief, um das Gebäude instand zu halten. Dieser Umstand ist bekannt und im Sub- ventionsvertrag 2008-2011 in Artikel 20 Absatz 4 explizit beschrieben. Damit das Stadttheater am Kornhausplatz 20 punkto Gebäude- und Betriebssicherheit zwischen 2008 und 2012 überhaupt betrieben werden kann, haben der Stadtrat und der Grosse Rat des Kantons Bern zu gleichen Tei- len einem Instandsetzungskredit von insgesamt CHF 3,085 Mio. zugestimmt (RRB 1813/2008).

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Seit November 2008 ist der Gebrauch der Bühnenanlagen massiv eingeschränkt und im Bereich der Produktionsanlagen können die künstlerischen Anforderungen und Nutzungskriterien nicht mehr oder nur noch in sehr beschränktem Masse erfüllt werden. Diese Anlagen müssen wieder den heutigen Anforderungen und Nutzungskriterien sowie den sicherheitstechnischen Auflagen entsprechen. Auch das Gebäude und haustechnische Einrichtungen müssen einer gründlichen Sanierung unterzogen werden. Weitere Mängel sind im Zuschauerbereich auszumachen, speziell im Bereich der Bestuhlung, sowie bei den teilweise schlechten Sichtverhältnissen. Auch für das Orchester sind Massnahmen und Verbesserungen im Orchestergraben sowie in den Nebenräu- men dringend nötig. Eine Gesamterneuerung wird unumgänglich.

3.2 Subventionsverträge 2008-2011 respektive 2011-2015

Der Betrieb des Stadttheaters Bern wurde bisher mit jährlich rund CHF 23,8 Mio. von Kanton und Stadt Bern sowie den Gemeinden der Teilkonferenz Kultur der Regionalkonferenz Bern-Mittelland subventioniert. Im Sommer 2009 beschlossen die Finanzierungsträger, ab 1. Juli 2011 nur noch eine Organisation zu subventionieren, die das ganze Spektrum von Musiktheater, Schauspiel, Tanz und Symphonie abdeckt. Damit entsteht "Konzert Theater Bern", eine Kulturinstitution von beachtlicher Grösse und rund CHF 37,3 Mio. Subventionen, die das kulturelle Leben der Haupt- stadtregion Bern massgeblich prägen wird.

Im Subventionsvertrag 2011-2015 ist in Artikel 15 festgehalten, dass der Globalbeitrag der Finan- zierungsträger die Miete an StaBe für das Theatergebäude sowie dessen Unterhalt und allfälligen Ersatz der Betriebseinrichtungen von durchschnittlich CHF 1,7 Mio. pro Jahr umfasst. Investitio- nen, die über diese Summe hinausgehen, sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die vereinbarte Entschädigung ist deshalb für eine grössere Gebäudesanierung nicht ausreichend.

Der Regierungsrat hat in seiner Stellungnahme vom 22. September 2010 an die Regionalkonfe- renz Bern-Mittelland betreffend Erneuerung der Subventionsverträge mitgeteilt, dass er sich eine Beteiligung an den Sanierungskosten des Stadttheaters vorstellen kann (RRB 1369/2010).

3.3 Was bisher geschah

Am 25. Juni 2009 bewilligte der Verwaltungsrat StaBe einen Projektierungskredit zur Erarbeitung eines Vorprojektes mit Kostenschätzung für die Gesamtsanierung. Im Verlauf der Projektierungs- arbeiten haben das Stadttheater und das Berner Symphonie-Orchester ihre betrieblichen Anforde- rungen an die Sanierung konkretisiert. Das Vorprojekt hat Gesamtkosten für die Sanierung von rund CHF 53 Mio. ergeben. Dies bei einem Genauigkeitsgrad von +/- 15%. Am 25. August 2010 hat der Gemeinderat der Stadt Bern die StaBe mit der Überarbeitung des Vorprojekts unter Einbe- zug der Nutzenden seitens Stadttheater beauftragt. Der Gemeinderat erwartete eine Variante mit absolutem Kostendach von CHF 35 Mio. sowie, in modularer Form ergänzt, eine Variante mit ab- solutem Kostendach von CHF 45 Mio. Die Vorgabe des Gemeinderates, ein Projekt mit einem ab- soluten Kostendach von CHF 35 Mio. vorzulegen, konnte nicht erreicht werden. Abstriche an den Massnahmen mit Priorität 1 (vgl. nachstehende Ziffer 3.4.1) sind aus Haftungsgründen, Abstriche an den Massnahmen mit Priorität 2 (vgl. nachstehende Ziffer 3.4.2) sind betrieblich nicht verant- wortbar. Das absolute minimale Kostendach beträgt CHF 40,9 Mio.

3.4 Sanierungsmassnahmen

Die Sanierungsmassnahmen wurden nach Wichtigkeit und Dringlichkeit priorisiert und in 4 Mass- nahmenpakete aufgeteilt:

3.4.1 Priorität 1

Eigentümerseitig unverzichtbare, sicherheitsrelevante Instandsetzung von Gebäude, Haustechnik sowie Bühnen- und Produktionsanlagen (BKP = Baukostenplan).

BKP 1: Vorbereitungsarbeiten BKP 2: Gebäude

- Sicherheitsanlagen Brandmeldeanlage, Gefahrenmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung, Notstromdie- sel, Zutrittskontrolle / Schliessanlage, bauliche Anpassungen

- Technische Einrichtungen Lift Bühnenvorderhaus (BVH), Bühnenpersonallift, Bühnenlastlift, Tore: Unterbühne und Annex, Anlieferung, bauliche Anpassungen

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- Gebäude Brandabschottungen, Brandabschlüsse, Entrauchung, Elektroinstallationen, Anlage der Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und/oder Kältetechnik (HLKK): Kälteerzeugung, Sanitärinstallationen BVH, Bühnenhinterhaus (BHH), Schüttetrakt, Gesamtsanie- rung Schüttetrakt, Gebäudehülle: Blechdach, Fassade, Oberflächensanierung BHH, BVH, Bühnenturm, bauliche Anpassungen

- Honorare BKP 5: Baunebenkosten

BKP 6: Bühnen- und Produktionsanlagen

- Obermaschinerie (OM) Schutzvorhang, Schnürboden, Portalbrücke, verschiedene Züge, Podien, Steue- rung OM, Demontagen OM, rechte Galerie schliessen, Gummibelag Galerie, War- tungssteg Vorbühne

- Untermaschinerie (UM) Bühnenpodien, Tischversenkung, Ausgleichspodien, Prospekthubregal, Orchester- podien, Schallschutz, Steuerung UM, Demontagen UM, Ausrichten Hubpodien und Stahlkonstruktion, Bühnenboden

- Inspizientenanlage Ruf- und Alarmierungslautsprecher, 185 Lautsprecher, Kabel und Leitungen, Messmikrofone, Zeilenlautsprecher, Demontagen

- Beleuchtungsanlage Lichtsteuerung, Netzwerk und Dimmer

- Tonanlage Tonregie und Tonstudio inkl. Kreuzschienen, Zuspieler, Server, Tonstudio, Bild- übertragung, Projektionen, Monitore, NSP-Schaltanlagen, Verlegesysteme inkl.

Kabel und Leitungen

- Honorare

Die Kosten für diese Massnahmen betragen CHF 27,1 Mio. bis CHF 30,5 Mio.

3.4.2 Priorität 2

Betriebsseitig unverzichtbare Standardanpassungen für Besucherinnen und Besucher und Perso- nal.

BKP 2/3: Gebäude, Betriebseinrichtungen - Sanierung Zuschauer-

raum

Innenausbau Orchestergraben, neue Bestuhlung Parterre bis 2. Rang mit bauli- chen Folgekosten, Restaurierung sämtlicher Oberflächen, Ton-, Licht-, Beleuch- tungsregie neuer Innenausbau und Optimierung HLKK, Kuppel Statik Vorderbüh- nezüge, Holzrost

- Oberflächensanierung Nebenräume Orchester

Dirigentenzimmer, Orchestergarderoben

- Schüttetrakt Kantine im 3. UG anstatt 4. UG, Aussenraum Kantine, Verglasung zu Kantine, Erschliessung BVH / Schüttetrakt 3. UG, Erschliessung BVH / Schüttetrakt 4. UG

- Bühnenvorderhaus (BVH) (permanente Arbeitsplätze) Tapezierwerkstatt 2. UG, Beleuchtungswerkstatt 2. UG

- Bühnenturm (permanente Arbeitsplätze) Requisitenwerkstatt 2. UG, Bühnenmeisterbüro 1. UG

- Bühnenhinterhaus (permanente Arbeitsplätze) Loge 1. UG, Maskenwerkstatt 1. UG, Schnürmeister- büro 2. OG, Herrengewandmeisterin 3. OG, Damenschneiderei inkl. Dämmung und HLKK, Damenschneidermeisterin 3. OG, Kostümbildner 3. OG, Fundusverwalter 3.

OG, Herrenschneiderei 3. OG inkl. Dämmung + HLKK

- Honorare BKP 4: Umgebung

- Aussenraum Kantine BKP 5: Baunebenkosten

BKP 6: Bühnen- und Produktionsanlagen

- Tonanlage Mikroport-Anlage, Beschallung inkl. Nachhall und Surround, Verlegesystem inkl.

Kabel und Leitungen, Installationsmaterial, Demontagen

- Videoanlage Grosse Monitore, Kleine Monitore, Übertitelungsanlage

- Honorare - Möblierung

Die Kosten für diese Massnahmen betragen CHF 9,2 Mio. bis CHF 10,4 Mio.

3.4.3 Priorität 3

Betriebliche Optimierungen mit grosser Wirkung und/oder grossem Kosten-/Nutzenverhältnis. Die- se sind in neun Module gegliedert, welche grundsätzlich unabhängig voneinander realisiert werden können: Optimierung Bühnenhinterhaus Räumlichkeiten Kunst, Optimierung Bühnenvorderhaus, Beleuchtungsanlage, Akustiksegel Zuschauerraum, Konzertzimmer, Tonanlage "Konzert Modern", Ausbau Mansarde, Bestuhlung, Ausbau Bühnenanlage.

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Die Kosten pro Modul variieren zwischen CHF 400'000 bis CHF 4 Mio. Die Gesamtkosten betra- gen CHF 9,3 Mio. bis CHF 10,7 Mio.

3.4.4 Priorität 4

Betriebliche Optimierungen mit kleinerer Wirkung und/oder kleinem Kosten-/Nutzenverhältnis. Die Kosten für diese Massnahmen betragen CHF 7,1 Mio. bis CHF 8,1 Mio.

3.4.5 Fazit

Für die Massnahmen mit Priorität 1 und 2 muss mit Kosten von CHF 36,3 Mio. bis CHF 40,9 Mio.

gerechnet werden. Die Kostenbandbreite berücksichtigt die Risiken bezüglich Kostengenauigkeit der Schätzung sowie Annahmen bezüglich Bauteuerung. Um zu einer besseren Kostengenauigkeit zu gelangen, muss ein Bauprojekt mit Kostenvoranschlag ausgearbeitet werden. Das Bauprojekt kostet 10 % der Bausumme von maximal CHF 45 Mio. An der Finanzierung der Projektierungskos- ten von CHF 4,5 Mio. beteiligt sich der Kanton Bern mit 50 Prozent.

3.5 Beiträge aus dem Lotteriefonds

Beiträge aus dem Lotteriefonds an die Gesamtsanierung des Stadttheaters sind grundsätzlich möglich. Eine abschliessende Beurteilung, ob und in welchem Umfang das Projekt mit einem Lot- teriefondsbeitrag unterstützt werden kann, kann erst nach Vorliegen des Bauprojekts und eines entsprechenden Gesuchs vorgenommen werden. Es gilt allerdings der Grundsatz, dass nur wert- vermehrende Arbeiten unterstützt werden und gewisse Positionen, wie zum Beispiel die Vorberei- tungs- oder Umgebungsarbeiten, von Beiträgen ausgenommen sind. Kann ein allfälliger Beitrag sowohl aus dem Lotteriefonds wie auch aus den allgemeinen Staatsmitteln finanziert werden, wird dem finanzkompetenten Organ ein einziger Antrag unterbreitet, da solche Beiträge der Zusam- menrechnungspflicht unterliegen.

3.6 Termine

Das Bauprojekt wird 2012 bis anfangs 2013 ausgearbeitet. Der Zeitpunkt der Sanierung selbst ist noch nicht definiert. Es muss noch entschieden werden, ob die Sanierung in einem Zug realisiert wird oder ob während zwei bis drei Jahren Sanierungsetappen während der spielfreien Zeit durch- geführt werden. Die Vor- und Nachteile beider Varianten müssen sorgfältig abgewogen werden.

4. Verhältnis zu den Richtlinien der Regierungspolitik (Rechtsetzungsprogramm) und an- deren wichtigen Planungen

Die Vernehmlassung des neuen Kantonale Kulturfördergesetzes (KKFG) ist seit Ende Mai 2011 abgeschlossen. Es soll auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden. Abhängig vom gewählten Finanzierungsmodell wird sich der Kantonsanteil an den effektiven Baukosten der Gesamtsanie- rung zwischen 40 Prozent und 50 Prozent bewegen.

5. Finanzielle Auswirkungen

Diese Ausgabenbewilligung belastet den kantonalen Voranschlag mit einem Betrag von maximal CHF 2,25 Mio. Der Kredit ist im Voranschlag 2012 und im Finanzplan der Folgejahre nicht enthal- ten, da in einer früheren Projektphase davon ausgegangen wurde, dass lediglich eine Eventual- verpflichtung erforderlich ist. Es war die Rede davon, dass der Kanton Bern seinen Anteil erst zu einem späteren Zeitpunkt, d.h. bei effektivem Baubeginn, hätte bezahlen müssen. Damit die Stadt Bern die Projektierungskosten im Falle eines Projektabbruchs nicht alleine hätte finanzieren müs- sen, wäre dem Grossen Rat eine Eventualverpflichtung für den Kantonsanteil an den Projektie- rungskosten unterbreitet worden.

Der Projektierungskredit führt zu einer Überschreitung des beschlossenen Rahmenwerts für die Staatsbeiträge der Produktegruppe Kultur, was jedoch keinen Nachkredit erforderlich macht. Eine Kompensation der Projektierungskosten innerhalb der Erziehungsdirektion wird angestrebt. Im Moment besteht allerdings wenig Hoffnung, dass eine Kompensation tatsächlich möglich ist, da mit dem Entlastungspaket sämtliche Sparmöglichkeiten ausgeschöpft wurden.

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6. Folgekosten

Je nach gewählter Sanierungsvariante und je nach beschlossener Kostenverteilung im KKFG wer- den für den Kanton Bern bei Ausführungskosten von CHF 40.5 Mio. voraussichtlich folgende Fi- nanzierungstranchen anfallen:

Variante Kantonsanteil in % 2015* 2016 2017 Kantonsanteil

Am Stück 100% 40'500''000

Am Stück 40% gemäss Variante Kulturstrategie im KKFG 16'200'000 16'200'000

Am Stück 44.5% gemäss Variante KKFG 18'022'500 18'022'500

Etappiert 100% 20'250'000 12'150'000 8'100'000

Etappiert 50% im 2015, ab 2016 40% gemäss Variante Kulturstrategie im KKFG

10'125'000 4'860'000 3'240'000 18'225'000

Etappiert 50% im 2015, ab 2016 44.5% gemäss Variante KKFG

10'125'000 5'406'750 3'604'500 19'136'250

*Es kann davon ausgegangen werden, dass im 2015 noch der aktuell gültige Kostenteiler gelten wird, wonach der Kantonsanteil 50% beträgt.

Obwohl mit der geplanten Gesamtsanierung neben der unverzichtbaren, sicherheitsrelevanten Instandsetzung von Gebäude, Haustechnik sowie Bühnen- und Produktionsanlagen auch betriebli- che Abläufe optimiert werden, ist nicht damit zu rechnen, dass die Betriebskosten in den Jahren nach der Sanierung reduziert werden können. Wie unter Ziffer 3.1 beschrieben, ist der von der Mieterin gemäss Subventionsvertrag geleistete Beitrag für Miete und Unterhalt von CHF 1,7 Mio.

um mindestens CHF 1 Mio. zu tief, um das Gebäude instand zu halten.

7. Personelle und organisatorische Auswirkungen Keine.

8. Auswirkungen auf die Gemeinden

Es wird erwartet und vorausgesetzt, dass sich die Stadt Bern mit einem Anteil von 39 Prozent an den Projektierungskosten beteiligt. Der Anteil der im Anhang zur Verordnung über die Teilkonfe- renz Kulturförderung Bern-Mittelland (TKKV Bern-Mittelland; BSG 423.412) bezeichneten Gemein- den beträgt 11 Prozent. Es wird versucht, die Gemeindebeiträge auf freiwilliger Basis zusammen- zubringen. Damit die notwendige Überzeugungsarbeit geleistet werde kann, ist im Herbst 2011 ein Informationsanlass des Erziehungsdirektors und des Stadtpräsidenten für die Gemeindepräsidien und -räte in Verbindung mit einer Führung durch das Stadttheater Bern geplant. Es wird damit ge- rechnet, dass die zentrumsnahen und grösseren Gemeinden ihren Anteil an den Ausführungskos- ten bezahlen. Auch wenn kleinere Gemeinden ihren Anteil nicht finanzieren, sollte es trotzdem möglich sein, den Betrag zusammenzubringen. Die Burgergemeinde Bern hat signalisiert, sich im Sinne einer Vorfinanzierung am Gemeindeanteil der Projektierungskosten zu beteiligen.

9. Antrag

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt die Erziehungsdirektion, den Kantonsanteil an den Projektierungskosten zu genehmigen und dem vorgelegten Beschlussesentwurf zuzu- stimmen.

Bern, 17. August 2011 Der Erziehungsdirektor

Bernhard Pulver

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Beilagen:

- Subventionsvertrag 2011-2015 vom 18. Januar 2011 mit der Stiftung Konzert Theater Bern - Grafische Kostendarstellung der Prioritäten 1-4

Auskunft: Ruth Rentsch, Amt für Kultur, 031 633 85 87, ruth.rentsch@erz.be.ch oder Marcel Cut- tat, Generalsekretariat ERZ, 031 633 83 09, marcel.cuttat@erz.be.ch

4870.100.030.1/2011 / #549813v2 / 10.08.2011

Referenzen

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