• Keine Ergebnisse gefunden

Vortrag der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zu Händen des Grossen Rats Stiftung Schweizerisches Alpines Museum; Kantonsbeiträge 2012 - 2013; Ausgabenbewilligung; neue wiederkehrende Ausgabe, mehrjähriger Verpflichtungskredit (Objektkredit)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Vortrag der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zu Händen des Grossen Rats Stiftung Schweizerisches Alpines Museum; Kantonsbeiträge 2012 - 2013; Ausgabenbewilligung; neue wiederkehrende Ausgabe, mehrjähriger Verpflichtungskredit (Objektkredit)"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Vortrag

der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zu Händen des Grossen Rats

Stiftung Schweizerisches Alpines Museum;

Kantonsbeiträge 2012 - 2013; Ausgabenbewilligung; neue wiederkehrende Ausgabe, mehrjähriger Verpflichtungskredit (Objektkredit)

ERZ C

1. Zusammenfassung

Als einziges Museum in der Schweiz sammelt, forscht und vermittelt das Schweizerische Alpine Museum (SAM) seit über hundert Jahren auf dem Gebiet des alpinen Lebens- und Kulturraums.

Für das Alpenland Schweiz und den Kanton Bern ist es damit von besonderer Bedeutung. Sein grosses Potential schöpft das SAM aus der Mischung von historischen Themen und aktuellen Fra- gen rund um die Alpen. Die Ausstellungen werden jährlich von mehr als 20'000 Interessierten aus dem In- und Ausland besucht. Für seine Arbeit hat das SAM mehrere Auszeichnungen entgegen- nehmen dürfen.

Seit 1933 wird das SAM von der Stiftung des Schweizerischen Alpinen Museums geführt. Stifter, Stiftungsträger und öffentliche Finanzträger sind seither der Bund, der Kanton Bern, die Stadt Bern, der Schweizer Alpen-Club (SAC) und die Sektion Bern des SAC. Die Beiträge der öffentli- chen Hand werden ausschliesslich für die Betriebsausgaben aufgewendet. Alle weiteren Projekte, auch die Ausstellungen, werden zum grössten Teil aus Drittmitteln finanziert. Der Eigenfinanzie- rungsgrad und damit der Anteil der Beiträge durch Sponsoring und Grossspenden betrug in den letzten Jahren mehr als 50%.

Auf Grund seiner Besucherströme und seines Potentials ist das SAM in der Kulturstrategie des Kantons Bern als Institution von nationaler bis internationaler Bedeutung aufgeführt. Auf den 1. Januar 2012 soll das eidgenössische Kulturförderungsgesetz in Kraft treten, in dem das SAM ebenfalls als Institution von nationaler Bedeutung aufgeführt wird. So bestehen neben der kantona- len Kulturstrategie und den kantonalen Rechtsgrundlagen auch die rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene zur Unterstützung des SAM. Sie erlauben ihm, sich neu zu positionieren und damit innerhalb der Museumslandschaft konkurrenzfähig zu bleiben. Die Neupositionierung des Hauses geht mit einem Direktionswechsel per Oktober 2011 einher. Alte und neue Direktion haben ge- meinsam unter dem Leitmotiv "Fernsicht gut" ein Betriebskonzept entwickelt. Dieses folgt der Visi- on, das Haus national und international als Kompetenzzentrum in allen Fragen rund um die Alpen zu etablieren.

Der Bund hat sich dank engagierter Lobbyarbeit von Parlamentarierinnen und Parlamentariern über die Parteigrenzen hinweg entschieden, die jährlichen Bundesgelder ab 2010 auf CHF 520'000 zu verdoppeln. Der vorliegende Beschluss will diese Entwicklung 2012 und 2013 mit einem Kantonsbeitrag subsidiär von CHF 520'000 pro Jahr unterstützen. Abgestimmt auf die Kul- turbotschaft 2012–2015 des Bundes begrenzt sich der Beschluss auf zwei Jahre. Der Bund sieht vor, neue Vergabekriterien für seine künftige Museumspolitik zu erarbeiten, die ab 2014 greifen sollen. Der Kanton lehnt seine weitere Planung an diesen wichtigen Klärungsprozess des Bundes an.

2. Rechtsgrundlagen

- Art. 4, Art. 11 Abs. 2 und Art. 12 Abs. 1 des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Februar 1975 (KFG; BSG 423.11)

- Art. 43, Art. 47, Art. 48 Abs. 2 Bst. a, Art. 50 Abs. 3 und Art. 52 des Gesetzes vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0)

- Art. 148 und Art. 152 der Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Fi- nanzen und Leistungen (FLV; BSG 621.1)

(2)

3. Beschreibung des Geschäfts

3.1 Das Schweizerische Alpine Museum (SAM)

Der Alpenraum nimmt nicht nur die grösste Fläche des Landes ein, sondern spielt auch eine zent- rale Rolle für seine Kulturgeschichte. Davon zeugen zum Beispiel die vielen alpinen Kulturwege, die historischen kulturellen und wirtschaftlichen Lebensadern der Schweiz. Mit der Aufnahme des Jungfrau-Aletsch-Gebiets als erstes UNESCO-Weltnaturerbe der Alpen hat dieser Raum noch an nationaler und internationaler Beachtung gewonnen. Er gilt als besonders schützenswert, da er das Natur- und Kulturerbe der Schweiz beherbergt. Sein Erhalt ist für die Menschheit von grosser Bedeutung.

All diesen Themen widmet sich das SAM als einziges Museum in der Schweiz. Die Sammlungen und Ausstellungen sind thematisch vielfältig: Sie reichen vom alpinen Tourismus über die Klimato- logie, der Geologie bis zur Ökologie und Soziologie. Damit bietet es der Bevölkerung und der Wis- senschaft eine einzigartige Plattform für die Auseinandersetzung mit dem Thema Bergwelt und seinen zahlreichen Verbindungspunkten zu Kultur, Natur oder Sport als auch zu politischen The- men wie Klima, Energie, Umwelt oder Raumordnung.

In seinen Ausstellungen, die jährlich von mehr als 20'000 Besucherinnen und Besuchern aus dem In- und Ausland besucht werden, kombiniert das SAM diese Themen geschickt mit Rückblicken und aktuellen Ausblicken, beispielsweise mit einem Blick auf die Zukunft der Alpenhotels oder des Klimawandels. Für seine Arbeit wurde das SAM mehrfach mit Preisen ausgezeichnet. So hat es 2004 den "King Albert I Mountain Award" erhalten und 2005 den Kulturpreis der Burgergemeinde der Stadt Bern.

Seit 1933 wird das SAM von der Stiftung des Schweizerischen Alpinen Museums geführt. Stifter, Stiftungsträger und öffentliche Finanzträger sind seither die Schweizerische Eidgenossenschaft, der Kanton Bern, die Stadt Bern, der Schweizer Alpen-Club (SAC) und die Sektion Bern des SAC.

Trotz all dieser Erfolge und seiner anerkannten gesamtschweizerischen Bedeutung stand das SAM finanziell längere Zeit auf ungewisser Basis. Die Stadt hat sich 2008 aus der Mitfinanzierung zurückgezogen, da Stadt und Kanton ihre Finanzaufgaben neu verteilt haben. Während der Kan- ton seine Beiträge erhöht hat, hat die Stadt im Gegenzug die alleinige Verantwortung für die Ber- ner Kunsthalle übernommen. Die Beiträge der öffentlichen Hand deckten die Betriebskosten des SAM jedoch knapp und es blieb kaum ein Spielraum für Entwicklungsmassnahmen zur Ausschöp- fung seines Potentials. Mit Beschluss vom 17. Juni 2009 hat der Kanton seinen Betriebsbeitrag nochmals um CHF 58'000 erhöht von CHF 462'000 auf CHF 520'000. Dank grosser Lobbyarbeit im Nationalrat findet das SAM heute bei den eidgenössischen Räten eine breite Abstützung. In der Folge davon konnten auch die Bundesgelder nicht nur gehalten, sondern 2010 sogar auf jährlich CHF 520'000 verdoppelt werden.

Trotz knapper Ressourcen hat das SAM wichtige Grundlagenarbeit für einen Neustart geleistet.

Die Idee des Bergwelt-Zentrums wurde konzipiert. Erste Elemente daraus fanden bereits eine er- folgreiche Umsetzung. So die Sonderausstellung "Zimmer frei", die eine breite und positive Reso- nanz genoss.

Das eidgenössische Kulturförderungsgesetz (KFG) soll per 1. Januar 2012 in Kraft treten, in dem das SAM als Institution von nationaler Bedeutung aufgeführt wird. Neben der kantonalen Kultur- strategie und den kantonalen Rechtsgrundlagen bestehen so auch die rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene, die das SAM für die begonnene und notwendige Neuausrichtung braucht. Dies da- mit es innerhalb der Museumslandschaft konkurrenzfähig bleibt.

Die Neupositionierung des Hauses geht einher mit der Wahl einer neuen Direktion im SAM. Sie wird ab Oktober 2011 auf der Grundlage der wesentlichen Elemente des Bergwelt-Zentrums die Neuausrichtung des Hauses vorantreiben. Diesen Aufbruch wollen Bund und Kanton gemeinsam mit dem SAC und weiteren starken privaten Partnern fördern.

3.2 Bedeutung für den Kanton Bern

Ein Museumsbesuch im SAM führt meist über die Kirchenfeldbrücke. Beim Überqueren der Brücke wird Besucherinnen und Besuchern sofort klar, dass Bern der perfekte Standort für dieses Haus

(3)

ist. Im Hintergrund erhebt sich das einzigartige Alpenpanorama des UNESCO Welterbes Jungfrau- Aletsch. Dieses Gebiet steht exemplarisch für die Entstehung der Gebirge und Gletscher und die damit zusammenhängenden Naturphänomene sowie für die kulturelle und wirtschaftliche Entwick- lung eines besonderen Siedlungsraums.

Für den Alpenkanton Bern hat das SAM ein attraktives Potential für Standortmarketing. Es widmet sich einem Thema, das für den Kanton höchst repräsentativ ist, das darüber hinaus für die gesam- te Schweiz steht und das international wichtige Themen aufgreift wie den Klimawandel oder die touristische Nutzung des Alpenraums.

Auf der Basis dieser einmaligen Ausrichtung des Hauses klassifiziert die kantonale Kulturstrategie das SAM denn auch als Institution von nationaler bis internationaler Bedeutung: Das SAM "hat das Potential und die Ambition, ein Kompetenzzentrum für die alpine Welt und Kultur zu sein und über die Schweiz hinaus Bedeutung zu erlangen". Eine Co-Finanzierung durch Kanton, Bund und SAC soll wie bisher den Museumsbetrieb künftig sicherstellen.

3.3 Bedeutung für den Bund

Als Kompetenzzentrum für die alpine Welt und Kultur hat das SAM eine gesamtschweizerische Bedeutung, die auch für den Bund von hohem Interesse ist. Dank dieser Bedeutung war es in den Jahren der Totalrevision des KFG auch immer wieder möglich, mit grosser Lobbyarbeit durch den Nationalrat den Bundesbeitrag in der Übergangsphase der gesetzlichen Bestimmungen zu sichern.

Mit Artikel 10 Absatz 1 des neuen KFG verfügt der Bund nun über eine gesetzlich festgelegte Grundlage, "Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes [zu] unterstützen, insbesondere durch Finanzhilfen an die Betriebs- und Projektkosten". In seiner Kulturbotschaft 2012–2015 spezifiziert er die Museen, welche künftig auf Grund ihrer Bedeutung für die Schweiz durch Beiträge dieser Art mitfinanziert werden sollen. 2012 und 2013 sollen die bis anhin finanzierten sechs Häuser unterstützt werden, darunter das SAM mit jährlich CHF 520'000.

Für die Jahre 2014 und 2015 will der Bund ein neues Gesamtkonzept für Finanzhilfen an Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter erarbeiten. Das Konzept wird die Vergabekriterien festlegen, die für Beiträge gemäss Artikel 10 Absatz 1 massgebend sein sollen. Es legt zudem fest, welche Häuser künftig in welcher Höhe unterstützt werden sollen.

3.4 Perspektiven des SAM: "Fernsicht gut"

Per Oktober 2011 hat der Stiftungsrat eine neue Direktion gewählt. Alte und neue Direktion haben für die Neuausrichtung des Hauses gemeinsam ein Betriebskonzept für 2012 und 2013 erarbeitet.

Es trägt dem Zeithorizont für die Entwicklung des Gesamtkonzepts für Beiträge an Museen durch den Bund Rechnung.

"Fernsicht gut" lautet das Leitmotiv des Betriebskonzepts des SAM. Es folgt der Vision, das Haus national und international als Kompetenzzentrum und führendes Museum in allen Fragen rund um die Alpen zu etablieren. Dies mit gezielten Sammlungsschwerpunkten, Ausstellungen mit Bezug zu Gegenwartsfragen und als Forum für Forschung, Politik und Wirtschaft zu alpinen Themen.

Während der Neuausrichtung will das SAM möglichst jeden Franken in sichtbare und unmittelbar öffentlichkeitswirksame Bereiche stecken. Der Fokus des Hauses gilt in dieser Zeit deshalb den Sonderausstellungen, der Kommunikation und der Vermittlung. Die Sammlungsaufgaben werden vorübergehend auf das Notwendigste reduziert. Die Vertretungen der Finanzierungsträger sind zuversichtlich, dass der Neustart des SAM positiv verlaufen wird.

Von Ende September 2011 bis Anfang März 2012 wird das SAM geschlossen bleiben. Das Zeit- fenster wird genutzt, um dringende Instandhaltungsarbeiten und Umbaumassnahmen am Gebäu- de vornehmen zu können. Diese Arbeiten sollen gemäss Konzept des SAM mit Hilfe der Stadt, dem Lotteriefonds und Dritter finanziert werden.

4. Verhältnis zu den Richtlinien der Regierungspolitik und anderen wichtigen Planungen Der Kantonsbeitrag an das SAM entspricht der kantonalen Kulturstrategie und Ziffer B 4.3 "Bildung und Kultur" der Richtlinien der Regierungspolitik 2011 - 2014. Diese kulturpolitischen Grundlagen

(4)

des Regierungsrats sind durch das Kulturförderungsgesetz abgedeckt, was auch nach dessen Totalrevision der Fall sein wird.

Auf kulturhistorischer Ebene weist das SAM eine Vielzahl von interessanten Berührungspunkten zu den Richtlinien der Regierungspolitik 2011 - 2014 auf. So greift es mit seinem Fokus auf die alpine Welt thematisch gleich mehrere Schwerpunkte der Richtlinien wie Klima- und Energiepolitik, Umweltschutz oder Raumordnung und -planung auf.

5. Finanzielle Auswirkungen

5.1 Höhe des Kantonsbeitrags 2012 - 2013 und Kreditart

In den Jahren 2009 - 2011 betrug der jährliche Kantonsbeitrag an das SAM CHF 520'000. In den Jahren 2012 - 2013 soll der Beitrag in derselben Höhe fortgesetzt werden. Es handelt sich um eine neue, wiederkehrende Ausgabe, die vom Grossen Rat zu beschliessen ist. Der Beitrag wird in Tranchen à CHF 520'000 pro Jahr ausbezahlt. Der Kantonsbeitrag von jährlich CHF 520'000 ist im Voranschlag 2012 sowie im Finanzplan der Folgejahre enthalten.

5.2 Finanzplan 2012 - 2013 des SAM

Aufwand 2012 2013

Betrieb inkl. Personalkosten intern 1'469'000 1'479'000

Ausstellungen 2012 705'000 0

Ausstellungen 2013 0 1'021'000

Kleinausstellungsformate 60'000 60'000

Einlagerung/Unterhalt alte Dauerausstellung 10'000 10'000

Total Aufwand 2'244'000 2'570'000

Ertrag

öffentliche Hand

Bundesamt für Kultur (Betriebsbeitrag) 520'000 520'000

Kanton Bern, Amt für Kultur (AK) (Betriebsbeitrag) 520'000 520'000 Kanton Bern, Amt für Kindergarten, Volksschule und

Beratung (AKVB) (Aufwandsentschädigung)* 20'000 20'000

Stadt Bern (Baurechtszins) 51'000 51'000

private Geldgeber

SAC Zentralverband (ZV) 200'000 200'000

SAC ZV, Sonderfinanzierung 2013 (Ausstellung) 0 150'000

SAC Sektion Bern 3'000 3'000

Burgergemeinde Bern 10'000 10'000

Spenden/Paten 65'000 65'000

Wertschriftenerträge 10'000 10'000

Stiftungen 160'000 140'000

Sponsoren 50'000 70'000

Darlehen 75'000 225'000

Fonds SAM 267'000 100'000

Eigenmittel

Eintritte 200'000 350'000

Shop/Cafeteria 87'500 122'500

Publikation/Veranstaltungen 5'500 13'500

Total Ertrag 2'244'000 2'570'000

Mehraufwand/Ertrag 0 0

* Dem SAM wird unabhängig vom Betriebsbeitrag, je nach Aufwand der geleisteten Stunden, die Vermittlungsarbeit mit den Schulklassen abgegolten. Diese Beiträge sind variabel, da sie abhängig

(5)

von den geleisteten Stunden sind. Es gibt dafür keinen Vertrag mit dem SAM und keinen Anspruch vom SAM.

5.3 Wie weiter ab 2014?

Der vorliegende Beschluss begrenzt sich auf die Jahre 2012 und 2013. Dies auf der Basis der Kul- turbotschaft 2012–2015 des Bundes. Die Botschaft sieht vor, in den ersten zwei Jahren die bis anhin unterstützten Museen mit Beiträgen in der bisherigen Höhe zu finanzieren. Parallel will der Bund Vergabekriterien für seine künftige Museumspolitik erarbeiten.

Der Kanton lehnt seinen weiteren Planungsprozess an diesen wichtigen Klärungsprozess des Bundes an. Die Co-Finanzierung des SAM ab 2014 wird gestützt darauf verhandelt. Allfällige Defi- zite des SAM wird der Kanton nicht auffangen. Sollte sich der Bund gänzlich aus seiner Verantwor- tung als Mitstifter des Museums ziehen, wird der Kanton nicht in die Lücke springen. Die Weiter- führung des Betriebes und die Frage der Finanzierung müsste in diesem Fall insgesamt – auch bezüglich des Beitrags des Kantons – neu geprüft werden.

5.4 Investitionskosten: Sanierung und Umbau

Die dringend notwendigen Instandhaltungsarbeiten und Umbaumassnahmen am Gebäude werden über Investitionen Dritter und ein zinsloses Darlehen finanziert. Sie tangieren den vorliegenden Beschluss nicht.

6. Personelle und organisatorische Auswirkungen

Der Kanton Bern ist durch das Amt für Kultur im Stiftungsrat des SAM vertreten. Darüber hinaus hat der Antrag keine personellen oder organisatorischen Auswirkungen.

7. Auswirkungen auf die Gemeinden

Das SAM wird durch den Kanton und den Bund finanziert. Den Gemeinden entstehen durch den vorliegenden Antrag keine Mehrkosten.

8. Antrag

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir, dem vorgelegten Beschlussesent- wurf zuzustimmen.

Bern, 7. Juli 2011 Der Erziehungsdirektor

Bernhard Pulver Beilagen:

Beilage 1: Gesuch vom 13. April 2011 Beilage 2: Finanzplan 2012 - 2013

Beilage 3: Kommentar zum Finanzplan 2012 - 2013 Beilage 4: Betriebsrechnung 2010 mit Vorjahresvergleich Beilage 5: SAM 2008 - 2010 in Kürze

Beilage 6: Verfügung Betriebsbeitrag Bund 2011 (enthält Absichtserklärung 2012 - 2013) Beilage 7: Statuten vom 4. März 1933

Auskunft: Barbara den Brok, Amt für Kultur, Tel. 031 633 85 97, barbara.denbrok@erz.be.ch

4870.100.057.10/2011 #539915 v3 / 28.6.2011

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Mit RRB 3346/2005 hat sich der Regierungsrat gegenüber dem Verein BFB – Bildung Formation Biel-Bienne (Verein BFB) (vormals Kaufmännischen Verband Biel) und der Stiftung BFB

Der bisherige FKA wird erweitert um die Mittel, die bis Ende 2012 in die separate Spezialfinanzie- rung für kulturelle Kommissionen geflossen sind, sowie um die Mittel aus

Der Rechenschaftsbericht 2009 zeigt die wichtigsten Realisierungen der Fachhochschule West- schweiz (FH-WCH) und der Westschweizer Fachhochschule für Gesundheit und

Obwohl mit der geplanten Gesamtsanierung neben der unverzichtbaren, sicherheitsrelevanten Instandsetzung von Gebäude, Haustechnik sowie Bühnen- und Produktionsanlagen

Dieser wurde aufgrund von SAR-Massnahmen (Strategische Aufgabenüberprüfung) im Jahr 2002 jedoch auf CHF 300'000 gekürzt. Nachdem die Stiftung 2007 zusätzlich die Aufgaben der

Bernische Stiftung für angewandte Kunst und Gestaltung; Kantonsbeiträge 2013-2016; Ausgabenbewilligung; neue wiederkehrende Ausgabe, mehrjähriger Verpflichtungskredit

Die Verwaltung des Fonds obliegt der Erziehungsdirektion; der Fonds wird verwendet für Defizitdeckungsgarantien und Beiträge an kulturelle Anlässe und Pro- duktionen aller

Vertraglich ist jedoch festgehalten, dass die Stadt Bern und der Kanton Bern für diese Kosten aufzukommen haben, soweit die MMMF nicht über die erforderlichen Mittel