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Vortrag der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zu Händen des Grossen Rats Maurice E. and Martha Müller Foundation: Investitionsbeitrag 2012 – 2015 für das Zentrum Paul Klee; Ausgabenbewilligung für mehrjährigen Verpflichtungskredit (Objektkredit)

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Academic year: 2022

Aktie "Vortrag der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zu Händen des Grossen Rats Maurice E. and Martha Müller Foundation: Investitionsbeitrag 2012 – 2015 für das Zentrum Paul Klee; Ausgabenbewilligung für mehrjährigen Verpflichtungskredit (Objektkredit)"

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Vortrag

der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zu Händen des Grossen Rats

Maurice E. and Martha Müller Foundation: Investitionsbeitrag 2012 – 2015 für das Zentrum Paul Klee; Ausgabenbewilligung für mehrjährigen Verpflichtungskredit (Objektkredit)

ERZ C

1. Zusammenfassung

Im Sommer 2005 wurde das nach den Plänen des italienischen Stararchitekten Renzo Piano ge- baute Zentrum Paul Klee (ZPK) eröffnet, welches Kunst und Architektur auf einzigartige Weise vereint. Das Gebäude mit den drei Wellen, das sich harmonisch in die Landschaft am Stadtrand einfügt, ist innert kurzer Zeit zu einem architektonischen Wahrzeichen der Stadt Bern geworden.

Das ZPK hat seit seiner Eröffnung im Juni 2005 über eine Million Besucherinnen und Besucher aus dem In- und Ausland angezogen. Das Gebäude und die Infrastruktur werden durch diesen Besucherstrom stark beansprucht.

Für die Instandsetzung der Liegenschaft ist grundsätzlich die Maurice E. and Martha Müller Foun- dation (MMMF) als Eigentümerin zuständig. Vertraglich ist jedoch festgehalten, dass die Stadt Bern und der Kanton Bern für diese Kosten aufzukommen haben, soweit die MMMF nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, was der Fall ist. Damit die Infrastruktur den Anforderungen der Besu- cherinnen und Besucher entspricht und der Werterhalt der Liegenschaft sichergestellt werden kann, sind nun Investitionen erforderlich.

Im November 2011 wurde der Finanzkommission bereits ein Investitionsantrag für die Jahre 2012 – 2015 unterbreitet. Die Finanzkommission hat den Antrag zur Ablehnung empfohlen. Daraufhin hat der Regierungsrat das Geschäft am 21. Dezember 2011 zur Überarbeitung zurückgezogen.

Inzwischen wurden folgende Punkte geklärt:

- Die rechtliche Bedeutung des Rahmenvertrages vom 4. November 1998, welcher als Rechts- grundlage für den Investitionsbeitrag diente, wurde zusätzlich durch einen Juristen geklärt.

- Es wurden verbindliche Massnahmen vereinbart, um die zweckgebundene Verwendung der kantonalen Beiträge sicherzustellen.

- Der Standard des Unterhalts des ZPK wurde geprüft und teilweise gesenkt. Die Unterhaltspla- nung wurde überarbeitet.

2. Rechtsgrundlagen

− Art. 4, Art. 11 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Februar 1975 (KFG; BSG 423.11)

− Art. 43, Art. 46, Art. 48 Abs. 2 Bst. a, Art. 50 Abs. 3 und Art. 52 des Gesetzes vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0),

− Art. 148 und Art. 152 der Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finan- zen und Leistungen (FLV; BSG 621.1)

3. Beschreibung des Geschäfts

3.1 Ausgangslage

Die Maurice E. and Martha Müller Foundation ist am 4. November 1998 gegründet worden. Sie bezweckt die Pflege des Erbes von Paul Klee durch ein Paul Klee gewidmetes Museum und eine Forschungsstätte. Die MMMF hat dafür im Schöngrün einen Neubau erstellt und die Hauptverant- wortung für die Planung, Realisierung und Finanzierung des Baus des Zentrums Paul Klee getra- gen. Nach Fertigstellung des Zentrums Paul Klee respektive zur Eröffnung des Zentrums im Juni 2005 übergab die Maurice E. and Martha Müller Foundation das Gebäude der Stiftung Zentrum Paul Klee zum Betrieb.

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Das 125 Millionen Franken teure Bauwerk wurde grösstenteils aus privaten Mitteln finanziert. Rund die Hälfte des Betrags stammte aus der Schenkung von Herrn Prof. Maurice E. Müller und seiner Frau Martha Müller-Lüthi. 18 Millionen steuerte der Kanton Bern aus dem Lotteriefonds bei, Spon- soren aus der bernischen und schweizerischen Wirtschaft trugen den Restbetrag bei.

Als Eigentümerin ist grundsätzlich die MMMF für die Instandsetzung der Liegenschaft zuständig.

Vertraglich ist jedoch festgehalten, dass die Stadt Bern und der Kanton Bern für diese Kosten auf- zukommen haben, soweit die MMMF nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, was der Fall ist.

Bereits mit Schreiben vom 20. Juni 2007 hat die MMMF den Regierungsrat und den Gemeinderat der Stadt Bern mit der Vorlage eines Berichtes zur strategischen Unterhaltsplanung über die zu erwartenden Kosten für die Instandsetzung und die Instandhaltung orientiert. Gemäss Schreiben der MMMF vom 28. Juni 2010 an den Regierungsrat belaufen sich die notwendigen Instandhal- tungs- und Instandsetzungskosten des Zentrums bis ins Jahr 2015 auf rund CHF 2,552 Mio. Der Regierungsrat hat den Brief mit RRB 1321 vom 15. September 2010 zu Kenntnis genommen. Eine im August 2011 aktualisierte Unterhaltsplanung weist für die kommenden vier Jahre Instandhal- tungskosten von CHF 2,472 Mio. aus.

Die MMMF verfügt nicht über die notwendige Liquidität und dem ZPK ist es in den vergangenen Jahren aufgrund der knappen Mittel nicht gelungen, mehr als das absolute Minimum in den Ge- bäudeunterhalt zu investieren. Aus diesem Grund wird dem finanzkompetenten Organ des Kan- tons Bern ein Investitionskredit von CHF 1,6 Mio. für die Jahre 2012–2015 für dringend notwendige Instandsetzungsmassnahmen und Ersatzinvestitionen unterbreitet. Die Stadt Bern beteiligt sich im Umfang von CHF 300'000 an den Instandsetzungsmassnahmen der Jahre 2012 und 2013.

3.2 Architektur des Zentrums Paul Klee

Das Gelände, mit der Villa Schöngrün und dem Schosshaldefriedhof mit dem Grab Paul Klees in unmittelbarer Nähe, erscheint wie geschaffen für einen Museumsbau. Ein Teil des Grundstücks gehörte dem orthopädischen Chirurgen Maurice E. Müller. In einer für die Schweiz eher untypi- schen philanthropischen Geste wollte er seiner Heimat etwas vom Reichtum zurückgeben, den er aufgrund seiner erfolgreichen beruflichen Tätigkeit erlangt hatte. Angeregt durch die Bestrebungen der Klee-Stiftung zur Errichtung eines passenden Hauses für das Erbe des bedeutenden Künstlers konnte er den italienischen Stararchitekten Renzo Piano für seine Vision begeistern.

Gleich zu Beginn der Planung schlug Renzo Piano ein Gebäude vor, das wie eine Landschafts- skulptur aus dem großflächigen Gelände heraus entstehen sollte. Die zart geschwungene Linie des Hügels inspirierte den Architekten zu dieser Idee. Den Wunsch, dass das Zentrum nicht nur ein «Ort der Stille» sein sollte, sondern ein Wechselspiel zwischen Begegnung, Erholung und Ver- gnügen, löste Renzo Piano durch die Aufteilung des Zentrums in drei Hügel ein. Ausgehend von den zahlreichen unterschiedlichen Tätigkeiten Klees als Maler, Musiker, Lehrer, Schriftsteller und Philosoph hat das Zentrum Paul Klee zum Ziel, den Künstler in eben dieser Vielschichtigkeit um- fassend darzustellen. Jeder der drei Hügel hat eine eigene Aufgabe. Der Hügel Nord dient der praktischen Kunstvermittlung, der Musik, den Konferenzen und den Werkstätten, der Mittlere der Sammlungspräsentation und den Wechselausstellungen, der Südliche der Forschung und Verwal- tung.

Kennzeichnend für die aussergewöhnliche Architektur des Zentrums Paul Klee ist die Stahlkon- struktion des Dachtragwerks. Die von hinten nach vorne ansteigende Wellengeometrie des Da- ches ist einmalig. Jeder einzelne Meter der insgesamt 4.2 Kilometer Stahlträger besitzt eine ande- re Form. Organisch gleichsam aus dem Erdreich sich erhebend, präsentiert sich das Gebäude gegen Westen hin in einer die Krümmung der anliegenden Autobahn aufnehmenden 150 Meter langen und bis zu 19 Meter hohen Glasfassade, welche das Innere mit Licht durchflutet und in der sogenannten Museumstrasse eine faszinierende Verbindung des Innen- und des Aussenraums vollzieht.

Die aussergewöhnliche architektonische Schöpfung stellte grosse Herausforderungen an die tech- nische Realisierung. Sie wurde von den beteiligten Spezialfirmen vorbildlich gelöst, sodass Bauin- genieure dem ästhetisch anspruchsvollen Bauwerk eine weit überdurchschnittliche Qualität attes- tierten.

Das Zentrum Paul Klee von Renzo Piano hat sich seit seiner Eröffnung 2005 nicht nur als ein neu- es Wahrzeichen der Stadt Bern, sondern ebenso als eine der Pilgerstätten des internationalen

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Architekturtourismus etabliert. Heute hat das Zentrum eine grosse Anziehungskraft auf Kunst- freunde aus nah und fern.

3.3 Finanzierung des Zentrums Paul Klee im bisherigen und im aktuellen Subventionsvertrag

3.3.1 Subventionsperiode 2008–2011

Für die Periode 2008–2011 beinhaltete die Leistungsvereinbarung mit der Regionalen Kulturkonfe- renz Bern für das ZPK eine jährliche Subvention von CHF 5,51 Mio. (Anteil Kanton rund CHF 2,75 Mio.). Damit das ZPK den im Subventionsvertrag vereinbarten Auftrag mit spartenübergreifendem Programm und Wechselausstellungen erfüllen konnte, hatte der Grosse Rat im Juni 2008 einem Zusatzkredit von CHF 350'000 pro Jahr an das ZPK für 2008 bis 2011 zugestimmt. Die jährliche Subvention der Institution durch die öffentliche Hand betrug somit rund CHF 5,86 Mio. (Anteil Kan- ton rund CHF 3,1 Mio.).

Im Subventionsvertrag war definiert, dass im Betriebsbeitrag eine jährliche Summe von CHF 375'000 enthalten ist, welche für den baulichen Unterhalt des Gebäudes, den Unterhalt und allfälligen Ersatz der Betriebseinrichtungen sowie den Unterhalt der Umgebung einzusetzen ist.

3.3.2 Subventionsperiode 2012–2015

Der Vertrag 2012–2015 mit der Teilkonferenz Kulturförderung Bern-Mittelland beinhaltet für das ZPK eine jährliche Subvention von rund CHF 5,65 Mio. (Anteil Kanton rund CHF 2,8 Mio.). Der Grosse Rat hat im Januar 2012 für die Subventionsperiode 2012–2015 eine Zusatzfinanzierung von jährlich CHF 500'000 bewilligt.

Im Subventionsvertrag ist in Art. 17, Abs. 3 festgehalten, dass im Betriebsbeitrag eine jährliche Summe von CHF 420'000 enthalten ist, welche für den baulichen Unterhalt des Gebäudes, den Unterhalt und allfälligen Ersatz der Betriebseinrichtungen sowie den Unterhalt der Umgebung ein- zusetzen ist. Weiter ist definiert, dass darüber hinausgehende Investitionen nicht Gegenstand des Vertrages sind. Die Summe von CHF 420'000 reicht bei weitem nicht aus für den baulichen Unter- halt des Gebäudes sowie den Unterhalt und allfälligen Ersatz der Betriebseinrichtungen. Mit dieser Summe können nur die nötigsten jährlich wiederkehrenden Wartungs- und Unterhaltsarbeiten im engeren Sinn finanziert werden. Dies sind im Wesentlichen:

− Wartungs- und Serviceverträge für Gebäudetechnik und Gebäudesicherheit

− Unterhaltsaufwand für Areal und Anlagen (ohne Reinigung)

− Laufende Reparatur- und Unterhaltsarbeiten für die Aufrechterhaltung des Betriebs und der Be- triebssicherheit

− Kleinere Notersatzanschaffungen für Mobiliar und Betriebseinrichtungen

Der Betrag von CHF 420'000 beinhaltet keine substanzerhaltenden Massnahmen für das Gebäu- de, keine ordentlichen Ersatzanschaffungen und weder Investitions- noch Unterhaltsaufwand für die Informatik.

3.4 Investitionsbedarf

3.4.1 Praxis der Finanzierung von Gebäudeunterhalt und -instandsetzung bei Kulturinstitutionen im Kanton Bern

Bei der Finanzierung von Gebäudeunterhalt und -instandsetzung können drei Fälle unterschieden werden:

o Laufender baulicher Gebäudeunterhalt sowie Unterhalt und kleinerer Ersatz von Mobiliar und Betriebseinrichtungen

Diese Kosten werden zum grössten Teil über die jährlichen Betriebsbeiträge abgegolten. Im Subventionsvertrag ist festgehalten, dass beim ZPK jährlich eine Summe von CHF 420'000 da- für eingesetzt werden muss. Dieser Betrag wird zu einem grossen Teil für Wartungsverträge eingesetzt.

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o Instandsetzungsarbeiten und Ersatz von Betriebseinrichtungen

In den Subventionsverträgen ist festgehalten, dass Investitionen, die über die Aufwendungen gemäss Punkt 1 hinausgehen, nicht Gegenstand des Subventionsvertrages sind. Im vorliegen- den Fall handelt es sich um eine solche Investition. Dadurch, dass die Mittel für derartige In- vestitionen separat beantragt werden müssen, hat das finanzkompetente Organ ein Mitspra- cherecht. Diese Mitsprachemöglichkeit wäre nicht gegeben, würden die Betriebsbeiträge auch die Finanzierung von Instandsetzungsarbeiten beinhalten.

o Gesamtsanierungen

Dieser Fall tritt in grösseren Zeitabständen von ca. 20 Jahren ein. Neben werterhaltenden wer- den auch wertvermehrende Investitionen getätigt. Für die Finanzierung werden sowohl Staats- beiträge als auch Beiträge aus dem Lotteriefonds eingesetzt.

3.4.2 Allgemein anerkannte Prozentsätze für Gebäudeunterhalt und -instandsetzung

Bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion wird für die Instandhaltung eines Gebäudes mit jähr- lich 1 Prozent der Bausumme gerechnet. Für die Instandsetzung sind durchschnittlich 1,3 Prozent zu reservieren, damit ein Instandsetzungszyklus, welcher 25 Jahre dauert, finanziert werden kann.

Bei einer Bausumme von CHF 125 Mio. sollten demnach jährlich CHF 2,88 Mio. zur Verfügung stehen. Nicht berücksichtigt in dieser Berechnung ist die Versicherung der Immobilie, für die jähr- lich 0,1 Prozent der Bausumme eingesetzt werden muss.

3.4.3 Vorgesehene Massnahmen für Gebäudeunterhalt und -instandsetzung

In Anbetracht der Tatsache, dass gemäss Kalkulation jährlich durchschnittlich CHF 2,88 Mio. in- vestiert werden sollten und lediglich CHF 420'000 zur Verfügung stehen, ist es offenkundig, dass in den vergangenen Jahren wie auch in der kommenden Subventionsperiode zu wenig Mittel so- wohl für den Gebäudeunterhalt, die Instandsetzung wie auch für Ersatzinvestitionen eingesetzt werden können. Die detaillierte Unterhaltsplanung liegt diesem Vortrag bei. Sie wurde in den ver- gangenen Monaten durch den neuen Direktor des ZPK, Peter Fischer, zusammen mit den Verant- wortlichen der MMMF überprüft und angepasst. Die aufgeführten Positionen wurden auf Dringlich- keit, Standard und Kosten hinterfragt. Für diejenigen Posten, die in der Investitionsplanung verbleiben, wurden wenn möglich Offerten eingeholt, sodass realistische Beträge in die Investiti- onsplanung eingesetzt werden konnten.

Die grössten Posten der Unterhaltsplanung sind in der folgenden Tabelle näher erläutert:

Jahr 2011* 2012 2013 2014 2015

23 Elektronanlagen 35’000 86'000 115'000 175'000 20'000

231 Apparat Starkstrom

Unterbruchlose Stromversorgung umrüsten auf externe Batte- rien mit einer Lebensdauer von 12 Jahren und gleichzeitiger Erhöhung der Autonomie

25’000

233 Leuchten, Lampen Ersatz Leuchten / LED

10’000 75'000 20’000

235 Apparate Schwachstrom

Update TVA/Ersatz DectGeräte / Ersatz Alarmserver

70’000 236

237

Schwachstromanlagen / Sicherheitsanlagen Gebäudeautomation

Das im ZPK vorhandene Sicherheitsleitsystem wurde Ende 2004 in Betrieb genommen und seitdem nicht erneuert. Die Hard- und Software ist am Ende der Lebensdauer angekom- men und kann bei einem Ausfall nicht mehr mit vernünftigem Aufwand repariert werden. Ohne diese Ersatzinvestition kann ein zuverlässiger Betrieb nicht mehr gewährleistet werden.

86'000 45'000 65’000 35'000

24 Heizung – Lüftung – Klima – Kälteanlagen 20’000 246 Ankauf von schwer verfügbarem Ersatzmaterial für die Steue-

rung der Kältemaschine

20’000

26 Transportanlagen 29’000

266 Parkieranlagen

Instandsetzung Parkomaten, da die neuen Sicherheitsstan- dards für den Kreditkartenterminal nicht unterstützt werden.

29’000

30 Betriebseinrichtung 60’000 413'000 323'000 110'000 278'000

330 IT 30’000 108'000 75'000 20'000 20'000

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Jahr 2011* 2012 2013 2014 2015 Der Grossteil der Client-/ Netzwerk-/ Server- und Storage

(Datenspeicher) -Infrastruktur des ZPK stammt aus dem Jahr 2004. Für geschäftskritische Hardware-Komponenten bietet der Hersteller/Lieferant keine Wartungsverträge mehr an. Es besteht somit keine Garantie für die Lieferung von Ersatzteilen.

Die Hardware erreicht das Ende der Lebensdauer.

Die meisten Server aus dem Jahr 2004 sind den heutigen Anforderungen von Betriebssystemen und Software nicht mehr gewachsen. Dies kann zu Wartezeiten für die Benutzer und System-Abstürzen führen. In den vergangenen Monaten traten kleinere Defekte auf, welche mit Occasions-Hardware beho- ben werden konnten. Die Server nähern sich spürbar dem Ende ihrer Lebenszeit.

Auch auf der Ebene des Betriebssystems müssen Anpassun- gen vorgenommen werden, weil die Anforderungen gewisser Anwendungen gestiegen sind.

Die installierte Firewall/VPN_Lösung wird ab Mitte 2013 nicht mehr durch den Hersteller unterstützt. Im Rahmen der Ge- samterneuerung sollte auch diese Anlage ersetzt werden.

Auch die Netwerkinfrastruktur muss in den kommenden Jahren komplett ersetzt werden.

330 Multimedia

Der ganze Multimedia-Gerätepark wurde anfangs Frühling 2005 gekauft und in den Räumlichkeiten des ZPK installiert.

Nach sieben Betriebsjahren hat eine Vielzahl der Gerätschaf- ten ihre Lebensdauer bereits überschritten und ein Ersatz aus Funktions- und Betriebssicherheits-Gründen ist unumgänglich.

293'000 240'000 42'000 28'000

330 Audioguide

In der Schweiz hat sich das ZPK als eine Institution mit einer hohen Vermittlungsqualität etabliert. Dazu gehört auch das Angebot an die Museumsbesucherinnen und -besucher, ihren Ausstellungsbesuch mit einem Audio Guide zu vertiefen. Den zurzeit eingesetzten Audio Guides wird von Fachleuten noch eine Lebensdauer von ca. 3 Jahren attestiert. Das ZPK wird deshalb per 2015 seine Audio Guides durch ein neues System ersetzen.

12'000 8'000 8'000 230'000

337 Museumstechnik

Umrüsten der statischen Ausstellungswände auf ein fahrbares System

30’000 40’000

*Die MMMF hatte bereits im Juni 2011 ein Gesuch zur Finanzierung dringender Instandsetzungs- arbeiten eingereicht. Der Regierungsrat hat die MMMF auf den Grossratsantrag verwiesen, der sich in Vorbereitung befand und nun in überarbeiteter Form vorliegt.

3.4.4 Sicherstellung der zweckgebundenen Verwendung der kantonalen Beiträge

Wie bereits beim Investitionskredit zur Gewährung der Betriebssicherheit des Stadttheaters Bern bewährt, wird sich die Erziehungsdirektion zweimal jährlich mit den Verantwortlichen der MMMF und des ZPK treffen und das Reporting besprechen, welches die MMMF vorgängig abgeben muss.

Im Gespräch werden der Stand der Arbeiten/Massnahmen sowie die Termine und Kosten bespro- chen. Damit ist sichergestellt, dass die Erziehungsdirektion über die relevanten Informationen ver- fügt und die Mittel sparsam und zweckkonform eingesetzt werden. Der Kanton wird seinen Beitrag entsprechend dem Stand der Arbeiten/Massnahmen ausbezahlen.

3.5 Beiträge Dritter

3.5.1 Beiträge aus dem Lotteriefonds

Für Beiträge aus dem Lotteriefonds gilt der Grundsatz, dass nur wertvermehrende Arbeiten unter- stützt werden. Aus diesem Grund können keine Mittel aus dem Lotteriefonds beantragt werden.

3.5.2 Beteiligung der Stadt Bern

Die Stadt Bern beteiligt sich mit CHF 300'000 an den Instandsetzungsmassnahmen. Der städti- sche Beitrag beschränkt sich auf die Jahre 2012 und 2013, da das ZPK ab 2014 in Folge des all- fälligen Inkrafttretens des revidierten Kulturförderungsgesetzes voraussichtlich rein kantonal sub- ventioniert werden soll. Bereits im 2011 von der Stadt Bern für dringende Massnahmen erbrachte

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Beiträge werden angerechnet. In der Diskussion um die Kostenbeteiligung mit den Verantwortli- chen der Stadt Bern wurde auf zwei Punkte hingewiesen: Im Zusammenhang mit dem Bau des ZPK hat die Stadt Bern verschiedene Investitionen vorgenommen, die von ihr nach wie vor abge- schrieben werden müssen wie zum Beispiel die Zugänge Nord und Süd zum ZPK. Ausserdem verzichtet die Stadt Bern seit der Eröffnung des ZPK auf die Erhebung der Liegenschaftssteuer in der Höhe von jährlich CHF 90'000 sowie auf das Einfordern von Baurechtszinsen im Betrag von jährlich CHF 180'000. Unter Berücksichtigung dieser beiden Einnahmeverzichte, die finanzrecht- lich mit Ausgaben gleichzusetzen sind, kann von der Stadt Bern keine höhere Beteiligung an den Instandsetzungsmassnahmen gefordert werden.

3.5.3 Beteiligung der MMMF

Der Kanton macht seine Mitfinanzierung in der Regel von angemessenen Beiträgen Dritter und von angemessenen Eigenleistungen der Beitragsempfänger abhängig. Zu dieser Frage wird auf das grosse finanzielle Engagement von Prof. Dr. Maurice E. Müller und Martha Müller verwiesen.

Mit der Gründung der MMMF und ihrer grosszügigen Schenkung haben sie den Bau des ZPK er- möglicht. In mehreren Schritten hatte sich das Stifterehepaar finanziell weit über den Umfang hin- aus engagiert, den es sich ursprünglich vorgenommen hatte. Die Schenkung wurde 2005 um CHF 10 Mio. und 2006 um CHF 11 Mio. erhöht, da die Baukosten höher ausgefallen waren als erwartet.

3.6 Rechtliche Bedeutung des Rahmenvertrages vom 4. November 1998

Zusätzliche juristische Abklärungen haben ergeben, dass es sich beim Rahmenvertrag vom 4.

November 1998 eher um eine Absichtserklärung handelt denn um einen Vertrag, der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien verbindlich regelt. In der Präambel erklären die Parteien "ihren Wil- len, ein Paul Klee gewidmetes Museum zu bauen und zu betreiben"; dazu wollen sie "optimale Bedingungen für die Präsentation, die Vermittlung, die Erforschung, den Unterhalt und die Aufbe- wahrung des Werks von Paul Klee" schaffen. Nichts desto trotz wurde der Rahmenvertrag beim Kreditbeschluss 3013 vom 20. September 2000 zur Schaffung eines Paul Klee-Zentrums (Er- schliessung, Umgebungsarbeiten, Landerwerb und Betrieb) als Rechtsgrundlage akzeptiert. Un- abhängig von der rechtlichen Bedeutung des Rahmenvertrages kann festgehalten werden, dass das Kulturförderungsgesetz als Rechtsgrundlage für die Gewährung des Investitionskredites aus- reicht.

Dass neben den ordentlichen Betriebskosten auch Instandsetzungsarbeiten respektive baulicher Grossunterhalt anfallen wird, hatte Finanzdirektor Hans Lauri bereits am 27. November 2000 an der Grossratsdebatte wiederholt betont. In der angesprochenen Sitzung hatte der Grosse Rat über den Kreditbeschluss betreffend Schaffung eines Paul Klee-Zentrums zu befinden.

3.7 Verhältnis der MMMF zum ZPK

Dem ZPK wird die Liegenschaft durch die MMMF unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Bedin- gungen sind in einem Nutzungsvertrag geregelt. Die Situation mit zwei Subventionsempfängern ist für die Subventionsgeber unbefriedigend. Die Erziehungsdirektion wird sich dafür einsetzen, dass die Struktur vereinfacht wird. Dieser Punkt ist auch Teil des bereits angelaufenen Projekts "Engere Zusammenarbeit Kunstmuseum Bern / Zentrum Paul Klee". Das Projekt wurde aufgrund einer Pla- nungserklärung des Grossen Rates veranlasst, welche in der Aprilsession 2009 im Zusammen- hang mit der Kulturstrategie abgegeben wurde.

4. Verhältnis zu den Richtlinien der Regierungspolitik (Rechtsetzungsprogramm) und an- deren wichtigen Planungen

In den Richtlinien der Regierungspolitik 2011 bis 2014 hat der Regierungsrat unter dem Schwer- punkt “Bildung und Kultur stärken“ unter anderem festgehalten, dass mit der Umsetzung der Kul- turstrategie die Übernahme der strategischen Steuerung der Kulturinstitutionen von mindestens nationaler Bedeutung und mit einem einzigartigen Angebot in der Schweiz verbunden ist. Das ZPK ist eine dieser Kulturinstitutionen mit nationaler bzw. internationaler Bedeutung.

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5. Finanzielle Auswirkungen

Der vorgesehene Investitionsbeitrag an die MMMF für 2012 bis 2015 belastet den kantonalen Vor- anschlag mit einem Betrag von insgesamt CHF 1,6 Mio. Der Beitrag ist im Voranschlag 2012 und im Finanzplan der Folgejahre eingestellt. Da für die Erhöhung der Subventionsverträge mit der RK Bern-Mittelland eine grössere Summe reserviert wurde als die nun bewilligten 2.5 Prozent, ist die Finanzierung dieses Investitionskredites möglich.

6. Personelle und organisatorische Auswirkungen Keine.

7. Auswirkungen auf die Gemeinden Keine.

8. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Mit dem Investitionskredit kann die MMMF das Zentrum in einem gepflegten und funktionstüchti- gen Zustand erhalten. Das attraktive Zentrum zieht Besucherinnen und Besucher aus dem In- und Ausland an. Damit hat es eine positive Auswirkung auf die Standortattraktivität des Kantons Bern und trägt zur Wertschöpfung in Stadt und Region bei.

9. Antrag

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt die Erziehungsdirektion, den Investitions- kredit von CHF 1,6 Mio. für die Jahre 2012 bis 2015 zu genehmigen und dem vorgelegten Beschlussesentwurf zuzustimmen.

Bern, 29. Mai 2012 Der Erziehungsdirektor

Bernhard Pulver

Beilagen:

− Schreiben der MMMF vom 29. März 2005

− Schreiben der MMMF vom 20. Juni 2007

− Schreiben der MMMF vom 28. Juni 2010

− RRB 1321 vom 15. September 2010

− Überarbeitete Unterhaltsplanung vom 3. April 2012

Auskunft: Ruth Rentsch, Amt für Kultur, 031 633 85 87, ruth.rentsch@erz.be.ch

4870.100.050.2/2012

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