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Vortrag der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zu Händen des Grossen Rats Bernische Stiftung für angewandte Kunst und Gestaltung; Kantonsbeiträge 2013–2016; Ausgabenbewilligung; neue wiederkehrende Ausgabe, mehrjähriger Verpflichtungskredit (Objektk

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Aktie "Vortrag der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zu Händen des Grossen Rats Bernische Stiftung für angewandte Kunst und Gestaltung; Kantonsbeiträge 2013–2016; Ausgabenbewilligung; neue wiederkehrende Ausgabe, mehrjähriger Verpflichtungskredit (Objektk"

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Vortrag

der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zu Händen des Grossen Rats

Bernische Stiftung für angewandte Kunst und Gestaltung;

Kantonsbeiträge 2013–2016; Ausgabenbewilligung; neue wiederkehrende Ausgabe, mehrjähriger Verpflichtungskredit (Objektkredit)

ERZ C

1. Zusammenfassung

Die "Bernische Stiftung für angewandte Kunst und Gestaltung" ist das bernische Kompetenzzent- rum für Design. Im Auftrag des Kantons ist die Stiftung für sämtliche kantonale Förderaufgaben der angewandten Kunst und Gestaltung zuständig. Der Kanton Bern verfügt über ein grosses kulturel- les Erbe an Objekten der angewandten Kunst. Und auch heute noch sorgen Berner Designerinnen und Designer mit innovativen Kreationen dafür, dass dieses Erbe weitergetragen wird. Zudem ge- hört der Design-Bereich, der vor allem in der Region Langenthal stark verankert ist, seit Einführung der kantonalen Clusterpolitik zu einer Schwerpunktbranche des Kantons.

Seit 1869 ist der Kanton Bern in der Förderung der angewandten Kunst aktiv. Im Jahr 1995 wurde dieser Förderbereich aus Spargründen jedoch aus der kantonalen Verwaltung herausgelöst und die Aufgaben an die neu gegründete und privatrechtlich organisierte "Bernische Stiftung für ange- wandte Kunst und Gestaltung" übertragen. Die Stiftung wurde fortan mit einem jährlichen Beitrag vom Kanton unterstützt. Schliesslich wurden im Jahr 2007 auch die Aktivitäten der kantonalen

"Kommission für angewandte Kunst" in diese Stiftung integriert. Um die "Bernische Stiftung für angewandte Kunst und Gestaltung" in Zukunft noch besser zu positionieren, wird der Name der Stiftung im Laufe des Jahres 2012 in "Berner Design Stiftung" geändert.

Die Aktivitäten der Stiftung lassen sich mit "Fördern", "Präsentieren" und "Sammeln" umschreiben.

Im Bereich "Fördern" steht die Stiftung den Gestaltenden mit unterschiedlichen Angeboten zur Seite. So werden Projektgelder gesprochen, Preise für herausragende Arbeiten verliehen oder auch Marketingberatungen ermöglicht. Unter "Präsentieren" ist insbesondere die eigens kuratierte Ausstellung "Bestform" im Kornhausforum Bern zu nennen, an der alle geförderten und angekauf- ten Produkte eines Jahres ausgestellt werden. Der Bereich "Sammeln" schliesslich beinhaltet die Betreuung und Erweiterung der mehr als 10'000 Objekte umfassenden kantonalen "Sammlung angewandte Kunst".

Der Kanton Bern hat mit der "Bernischen Stiftung für angewandte Kunst und Gestaltung" für die Periode 2009–2012 einen Leistungsvertrag abgeschlossen. Die im Vertrag vorgesehenen Leistun- gen werden mit einem jährlichen Kantonsbeitrag von CHF 360'000 abgegolten. Der vorliegende Beschluss sieht vor, die "Bernische Stiftung für angewandte Kunst und Gestaltung" auch für die nächsten vier Jahre mit demselben Betrag zu unterstützen. Der Betrag von CHF 360'000 pro Jahr wird benötigt, damit die Stiftung ihre Arbeit auch in den Jahren 2013–2016 in bewährter Form wei- terführen kann. Die Erziehungsdirektion beantragt somit dem Grossen Rat, diesem Beschluss zu- zustimmen.

2. Rechtsgrundlagen

- Art. 4, Art. 11 Abs. 2 und Art. 12 Abs. 1 des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Februar 1975 (KFG; BSG 423.11)

- Art. 43, Art. 47, Art. 48 Abs. 2 Bst. a, Art. 50 Abs. 3 und Art. 52 des Gesetzes vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0)

- Art. 148 und Art. 152 der Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Fi- nanzen und Leistungen (FLV; BSG 621.1)

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3. Beschreibung des Geschäfts

3.1 Die Bedeutung von Design und Gestaltung für den Kanton Bern

Die Förderung der angewandten Kunst hat im Kanton Bern eine über 140-jährige Geschichte. Be- reits im Jahr 1869 wurde die kantonale "Muster- und Modellsammlung" ins Leben gerufen. Später wurde daraus das "Amt für Gewerbeförderung", dann die "Kantonale Fachstelle für das Ausstel- lungswesen" und schliesslich die "Bernische Stiftung für angewandte Kunst und Gestaltung". Das kulturelle Erbe in Bern an Objekten der angewandten Kunst ist seit Jahrzehnten beträchtlich, und auch gegenwärtig werden im Designbereich immer wieder vielversprechende Produkte entworfen.

Im Gegensatz zu anderen künstlerischen Ausdrucksformen kommt die angewandte Kunst und Gestaltung kaum in den Genuss von kommunalen Kulturförderbeiträgen. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass der Kanton seine Verantwortung in diesem Bereich wahrnimmt und eine aus seiner Sicht relevante Kultursparte mit finanziellen Beiträgen unterstützt.

Im Kanton Bern sind sowohl innovative Gestalterinnen und Gestalter wie auch in diesem Bereich äusserst erfolgreiche Unternehmen ansässig. So haben sich insbesondere in der Stadt Langenthal einige Unternehmen einen Namen gemacht, die weit über die Grenzen des Kantons ausstrahlen und der Region dadurch einen Standortvorteil verschaffen. Der Design-Bereich gehört seit der Ein- führung der Clusterpolitik zu den Schwerpunktbranchen des Kantons Bern. Das Design-Center Langenthal übernimmt hierzu die Funktion als Clusterorganisation. Förderung von Design und Gestaltung dient somit nicht zuletzt auch der kantonalen Wirtschaftsentwicklung.

3.2 Die Bernische Stiftung für angewandte Kunst und Gestaltung

Die Gründung der "Bernischen Stiftung für angewandte Kunst und Gestaltung" (nachfolgend Stif- tung) geht zurück auf einen Beschluss des Grossen Rates vom 4. September 1995. Als Folge ei- ner Aufgabenüberprüfung des Kantons Bern sollte die Vorgängerin der Stiftung, die "Kantonale Fachstelle für das Ausstellungswesen", per Ende 1995 aufgelöst werden. Den ersten Antrag des Regierungsrates, der eine Überführung der Fachstelle in eine privatrechtlich organisierte "Stiftung Museum für angewandte Kunst" vorsah, wies der Grosse Rat zurück, ohne dabei die Unterstüt- zung der angewandten Kunst grundsätzlich in Frage zu stellen. Anstelle eines Museums wurde eine flexible Organisation gewünscht, die etwa mit ihren Wechselausstellungen in verschiedenen Lokalitäten im Kanton präsent ist. Nach erfolgter Gründung der Stiftung im Oktober 1995 wurden die Aktivitäten der Fachstelle grösstenteils an die neue Organisation übertragen. Während die

"Kantonale Fachstelle für das Ausstellungswesen" dem Kanton noch jährliche Kosten von über CHF 1 Mio. verursachte, konnte durch diese Auslagerung die Förderung der angewandten Kunst und Gestaltung viel effektiver und günstiger ausgeübt werden.

Als Zweck wurde in der Stiftungsurkunde "die Förderung und Unterstützung der angewandten Kunst und Gestaltung, vorzugsweise aus dem Gebiet des Kantons Bern" (Art. 2) festgeschrieben.

Dem Stiftungszweck entsprechend hat sich das Aufgabengebiet der Stiftung seither kaum verän- dert. So soll die Stiftung Ausstellungen im Bereich der zeitgenössischen angewandten Kunst und Gestaltung durchführen. Weiter soll sie als Koordinations- und Beratungsstelle den Berufstätigen in Kunsthandwerk und Gestaltung zur Seite stehen. Und nicht zuletzt soll die Stiftung die "Sammlung angewandte Kunst" des Kantons Bern fachgerecht betreuen.

Per 1. Januar 2007 hat die Stiftung eine weitere Aufgabe vom Kanton Bern übernommen. Die kan- tonale "Kommission für angewandte Kunst" wurde aufgelöst und deren Aktivitäten in die Stiftung integriert. Somit wurden sämtliche kantonale Förderaufgaben in diesem Bereich ausgelagert und in der Stiftung gebündelt. Im neuen Kulturförderungsgesetz, dass voraussichtlich per 1. Januar 2013 in Kraft treten wird, ist eine solche Übertragung von Aufgaben an Dritte explizit vorgesehen. Mit dem Ziel einer effizienten und wirkungsvollen Kulturförderung macht es durchaus Sinn, in gewis- sen Bereichen auf das in privaten Organisationen angesammelte Fachwissen zurückzugreifen.

Als Kompetenzzentrum im Bereich Design und Gestaltung ist die Stiftung bestrebt, ihre Aktivitäten möglichst öffentlichkeitswirksam zu vertreten. Um die Stiftung künftig noch besser zu positionieren und damit der Förderung der angewandten Kunst im Kanton Bern weitere Impulse zu verleihen, hat der Stiftungsrat für das Jahr 2012 einen neuen Auftritt geplant. Dieser beinhaltet neben einer neuen Internetplattform auch eine Namensänderung und ein neues Logo. Die Bezeichnung "Ber- nische Stiftung für angewandte Kunst und Gestaltung" soll durch den schlankeren Namen "Berner

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Design Stiftung" ersetzt werden. Zur Zeit der Bearbeitung des Gesuchs vom Februar 2012 ist noch der alte Stiftungsname gültig.

3.3 Fördern, Präsentieren, Sammeln

Seit 2007 ist die Stiftung für sämtliche Förderaufgaben des Kantons Bern im Bereich Design und Gestaltung zuständig. Die Aktivitäten lassen sich mit den Begriffen "Fördern", "Präsentieren" und

"Sammeln" umschreiben.

Fördern: Die Stiftung unterstützt die Gestaltenden in den verschiedenen Schaffensphasen mit un- terschiedlichen Förderangeboten. So kann die Stiftung einer überzeugenden Idee mit einem Pro- jektbeitrag zur Umsetzung verhelfen, mit dem "Berner Design Preis" alle zwei Jahre eine heraus- ragende Gestalterpersönlichkeit honorieren oder mit dem Förderbeitrag "Vermarktung und Vermitt- lung" den Designerinnen und Designern bei der Markteinführung von Produkten mit Marketing- massnahmen und Beratung zur Seite stehen. Für dieses Förderangebot arbeitet die Stiftung seit zwei Jahren eng mit den Organisationen "innoBe" und "Swiss Design Transfer" zusammen. Beides sind Organisationen, die von der Berner Wirtschaftsförderung unterstützt werden. Ein weiterer Punkt der Förderung beinhaltet die finanzielle Unterstützung von Ausstellungsprojekten Dritter im Designbereich. Dadurch erhalten die Gestaltenden die Möglichkeit, ihre Erzeugnisse einer interes- sierten Öffentlichkeit zu präsentieren.

Präsentieren: Ein Höhepunkt der Stiftung in der Aktivität "Präsentieren" ist die alljährlich im Korn- hausforum Bern eingerichtete Ausstellung "Bestform". Hier werden die jeweiligen Preisträger aus den oben genannten Förderwettbewerben wie auch die aktuellen Ankäufe und Schenkungen in die

"Sammlung angewandte Kunst" präsentiert. Die Jahresausstellung "Bestform" ist für die Stiftung ein bedeutendes Schaufenster mit überregionaler Ausstrahlung und ermöglicht einen umfassen- den Einblick in das gestalterische Schaffen im Kanton Bern. Während drei Wochen lockt die Aus- stellung jeweils gegen 2'000 Besucherinnen und Besucher ins Kornhausforum Bern. Ein nationales Schaufenster bietet alle zwei Jahre der "Designers' Saturday" in Langenthal. Mit rund 18'000 Be- sucherinnen und Besuchern und 180 anwesenden Medienschaffenden gehört diese zweitägige Veranstaltung zu den grössten und bedeutendsten Designmessen der Schweiz. Die Stiftung ist jeweils mit einem besonderen Programm mit dabei und bietet der Berner Gestalterszene dadurch eine Plattform, um sich einer grossen Zahl an Fachleuten und Designinteressierten zu präsentie- ren. Weitere Ausstellungsprojekte in Zusammenarbeit mit Museen sind angedacht.

Im Bereich Mode kooperierte die Stiftung bislang mit der Berufsschule BFF Bern. An der alle vier Jahre gemeinsam organisierten Modeschau "stichfest" wurde das bernische Modeschaffen prä- sentiert. Die Stiftung ermöglichte jeweils drei durch eine Jury ausgezeichneten Berner Modedesig- nerinnen oder -designern mit einem Geldbetrag, ihre Kollektion in den Couture-Ateliers der BFF anfertigen zu lassen. Noch ist nicht klar, was sich daraus ergibt, sollten die Couture-Ateliers in Bern wie vorgesehen im Jahr 2015 geschlossen werden.

Sammeln: Seit 1995 betreut die Stiftung die kantonale "Sammlung angewandte Kunst". Die Samm- lung wird im Depot des Archäologischen Dienstes des Kantons Bern aufbewahrt und die Objekte nach Möglichkeit ausgeliehen oder an eigenen Ausstellungsprojekten präsentiert. Der Bestand der Sammlung mit mehr als 10'000 Objekten ist eng mit dem Kanton und seiner Geschichte verknüpft und repräsentiert das gestalterische Schaffen seit dem Jahre 1869. Schwerpunkte der historischen Sammlung bilden Fertigungen aus Holz und Metall, etwa Holzschnitzereien und Trachtenschmuck.

Heute werden in erster Linie Werke aus den Bereichen Keramik, Schmuck, Textilien und Mode/Accessoires gesammelt. Ankäufe der letzten Jahre waren etwa die Glasschale "Lapidosus"

von Thomas Blank und zwei Kleidungsstücke aus der Lingerie-Kollektion "le boudoir" von Sandra Lemp. Sehr umfangreich ist auch die Plakatsammlung, welche die visuelle Kommunikation im Kan- ton Bern in bemerkenswerter Weise dokumentiert.

Die "Sammlung angewandte Kunst" wird laufend mit zeitgenössischen Ankäufen und Schenkun- gen erweitert. Seit Auflösung der "Kommission für angewandte Kunst" im Jahr 2007 ist die Stiftung auch für die Erweiterung der Sammlung zuständig. Für Ankäufe verwendet die Stiftung pro Jahr ungefähr einen Betrag von CHF 7'500.

Ziel einer Sammlung ist die Dokumentation und damit verbunden die Vermittlung an spätere Gene- rationen. Aus diesem Grund versucht die Stiftung, die "Sammlung angewandte Kunst" um soge- nannte Schwellenobjekte von Berner Gestalterinnen und Gestaltern zu erweitern. Damit gemeint

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sind Objekte, die das Schaffen einer Gestalterpersönlichkeit zu einer bestimmten Zeit möglichst aussagekräftig verkörpern.

3.4 Finanzielle Ausstattung der Stiftung

Der Kanton Bern als Stifter widmete der Stiftung 1995 als Anfangsvermögen eine Summe von CHF 250'000 und die materielle Infrastruktur der kantonalen "Fachstelle für das Ausstellungswe- sen". Die "Sammlung angewandte Kunst" wurde als Dauerleihgabe gemäss besonderem Vertrag zur Verfügung gestellt. Das Stiftungskapital sollte in der Folge geäufnet werden durch weitere Ein- lagen des Stifters, durch Geschenke, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen von öffentlicher und privater Seite sowie natürlich durch Vermögensertrag.

Mittlerweile beträgt das Stiftungskapital gemäss Bilanz vom 31. Dez. 2010 CHF 1'347'313.45. Das Stiftungskapital wurde unterteilt in Stiftungskapital I und Stiftungskapital II. Das Stiftungskapital I beträgt CHF 1'154'000, wurde 1995 von der "Stiftung BE 800" geäufnet und darf nicht angetastet werden. Die Stiftung darf jedoch die daraus erwirtschafteten Vermögenserträge verwenden. Das Stiftungskapital II setzt sich zusammen aus Beiträgen der Stadt Bern (CHF 50'000), des Lotterie- fonds (CHF 500'000) und der Vereinigung für Bern (CHF 10'000). Diese Beiträge wurden 1996 und 1997 in die Stiftung eingebracht.

Während in früheren Jahren von der Stiftung ein Vermögensertrag in der Höhe von ungefähr CHF 100'000 erwirtschaftet werden konnte, ist dieser Betrag seit der Banken- und Finanzkrise von 2008 eingebrochen. Aus diesem Grund schloss in den letzten Jahren die Erfolgsrechnung der Stiftung mit einem negativen Ergebnis, so dass sich auch das Stiftungskapital etwas verringerte. Der Ab- bau von Stiftungskapital ist jedoch mittelfristig problematisch. Um dieser Entwicklung entgegenzu- treten, wird die Stiftung aufgefordert, im Hinblick auf eine allfällige weitere Subventionsperiode grundsätzlich ausgeglichene Jahresergebnisse vorzusehen. Allfällige Defizite dürfen nicht zu wei- teren Forderungen an den Kanton führen.

In der Regel leistet der Kanton nicht mehr als die Hälfte der Beiträge, die für die Finanzierung einer Institution notwendig sind. Zudem macht er seine Mitwirkung von angemessenen Beiträgen Dritter sowie von angemessenen Eigenleistungen der Beitragsempfänger abhängig. Diese Grundsätze können für die Stiftung nur bedingt angewandt werden. Dies insbesondere, weil die Stiftung Leis- tungen im Auftrag des Kantons erbringt, die er früher selbst erbracht hat. So ist die Stiftung keine Institution im herkömmlichen Sinn und auch an keine Standortgemeinde gebunden, sondern mit ihren Tätigkeiten im gesamten Kantonsgebiet aktiv. Eine Mitfinanzierung durch Gemeindebeiträge fällt dadurch weg. Des Weiteren hat es sich als sehr schwierig herausgestellt, für eine dem Kanton nahestehende und grösstenteils durch diesen finanzierte Stiftung zusätzliche Mittel in Form von Sponsoring- oder Fundraisingbeiträgen zu akquirieren. Ein weiterer Grund für das Ausbleiben von grösseren Sponsoringbeiträgen könnte auch darin liegen, dass die Stiftung vor allem für kleinere Handwerksbetriebe von Bedeutung ist. Diese haben meist kein grosses Budget für Sponsoringak- tivitäten zur Verfügung. Von der Stiftung wird aber jährlich zusätzlich ein Betrag an Sachsponso- ring für Ausstellungsprojekte eingeworben. Da dieser nicht in der Jahresrechnung erscheint, liegt dem Geschäft eine Liste "Sachsponsoring" bei.

Trotz allen Schwierigkeiten muss sich die Stiftung weiterhin darum bemühen, zusätzliche Dritt- und Eigenmittel zu generieren. Insbesondere dann, wenn sie weitergehende und im Leistungsvertrag nicht vorgesehene Projekte realisieren will. Insgesamt bleibt aber im Auge zu behalten, dass der Aufwand für Sponsoring bzw. Fundraising bei kleineren Stiftungen den Ertrag schnell übersteigt.

Der jährliche Kantonsbeitrag wurde bei der Stiftungsgründung 1995 auf CHF 350'000 festgelegt.

Dieser wurde aufgrund von SAR-Massnahmen (Strategische Aufgabenüberprüfung) im Jahr 2002 jedoch auf CHF 300'000 gekürzt. Nachdem die Stiftung 2007 zusätzlich die Aufgaben der kantona- len "Kommission für angewandte Kunst" übernommen hatte, wurde das bisherige Kommissions- budget von CHF 60'000 ebenfalls an die Stiftung transferiert. Somit beträgt der Kantonsbeitrag seit 2007 CHF 360'000 pro Jahr. Damit die Stiftung die vom Kanton übertragenen und per Leistungs- vertrag geregelten Aufgaben in zufriedenstellender Weise erfüllen kann, ist sie weiterhin auf die Unterstützungsbeiträge des Kantons in bewährter Höhe angewiesen.

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4. Verhältnis zu den Richtlinien der Regierungspolitik und anderen wichtigen Planungen Der Kantonsbeitrag an die "Bernische Stiftung für angewandte Kunst und Gestaltung" entspricht den "Richtlinien der Regierungspolitik 2011–2014". Diese sehen einerseits vor, die "Bildung und Kultur" zu stärken und folgen damit der kulturpolitischen Stossrichtung der kantonalen Kulturstra- tegie von 2009. Andererseits soll gemäss den Richtlinien auch die Clusterpolitik weiterentwickelt werden. Der Design-Bereich gilt als einer der sechs Clusters im Kanton Bern. Mit der Förderung von jungen und innovativen Designschaffenden liegt die Stiftung auch hier auf der Linie der Regie- rungspolitik.

5. Finanzielle Auswirkungen

5.1 Höhe des Kantonsbeitrags 2013–2016

Der jährliche Kantonsbeitrag an die "Bernische Stiftung für angewandte Kunst und Gestaltung"

beträgt seit dem Jahr 2007 CHF 360'000. Dieser Beitrag soll in den Jahren 2013–2016 in dersel- ben Höhe fortgesetzt werden. Es handelt sich dabei um eine neue, wiederkehrende Ausgabe, die vom Grossen Rat zu beschliessen ist. Der Kantonsbeitrag von jährlich CHF 360'000 ist im Voran- schlag 2013 sowie im Finanzplan der Folgejahre enthalten.

5.2 Finanzierungsplan 2013–2016 der Bernischen Stiftung für angewandte Kunst und Gestaltung

Kosten 2013 2014 2015 2016

Kommunikation1) CHF 25'000 31'000 15'000 25'000

Ausstellungen CHF 80'000 80'000 80'000 80'000

Förderung2) CHF 115'000 135'000 115'000 135'000

Sammlung CHF 5'000 5'000 5'000 5'000

Personalkosten CHF 135'000 135'000 135'000 135'000

Raumkosten (inkl. Depot) CHF 48'000 48'000 48'000 48'000

Unterhaltskosten und Reparaturen CHF 5'000 5'000 5'000 5'000

Versicherungskosten CHF 2'000 2'000 2'000 2'000

Büro und Administration CHF 40'000 40'000 40'000 40'000

Kommissionen und Spesen CHF 8'000 8'000 8'000 8'000

Abschreibungen CHF 2'000 2'000 2'000 2'000

Total CHF 465'000 491'000 455'000 485'000

Finanzierung 2013 2014 2015 2016

Kantonsbeitrag CHF 360'000 360'000 360'000 360'000

Mieteinnahmen Ausstellungsmaterial CHF 2'000 2'000 2'000 2'000

Sponsoring / Fundraising CHF 25'000 25'000 25'000 25'000

Erlös aus Verkäufen (Publikationen) CHF 1'000 1'000 1'000 1'000

Finanzerfolg CHF 50'000 50'000 50'000 50'000

Jahresergebnis3) CHF 27'000 53'000 17'000 47'000

Total CHF 465'000 491'000 455'000 485'000

1) Die Kosten für die Kommunikation sind im 2013 wegen der Aufschaltung der neuen Webseite und in den Jahren 2014 und 2016 wegen der Preisverleihung "Berner Design Preis" etwas höher.

2) Die Ausgaben für die Förderung variieren wegen dem nur alle zwei Jahre verliehenen "Berner Design Preis" (Anerkennungspreis von CHF 15'000 für hervorragende Gestalterpersönlichkeit).

3) Aufgrund der negativen Jahresergebnisse wird Stiftungskapital abgebaut.

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6. Personelle und organisatorische Auswirkungen

Der Kanton Bern ist durch das Amt für Kultur im Stiftungsrat der "Bernischen Stiftung für ange- wandte Kunst und Gestaltung" vertreten. Darüber hinaus hat der Antrag keine personellen oder organisatorischen Auswirkungen.

7. Auswirkungen auf die Gemeinden

Die "Bernische Stiftung für angewandte Kunst und Gestaltung" wird durch den Kanton Bern finan- ziert. Den Gemeinden entstehen durch den vorliegenden Antrag keine Mehrkosten.

8. Antrag

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir, dem vorgelegten Beschlussesent- wurf zuzustimmen.

Bern, 25. Mai 2012 Der Erziehungsdirektor

Bernhard Pulver

Beilagen

Beilage 1: Gesuch der Stiftung für angewandte Kunst und Gestaltung vom 1. Februar 2012 Beilage 2: Jahresrechnung 2009, 2010 und 2011 inkl. Revisionsbericht 2011

Beilage 3: Budget 2011 und 2012; Finanzierungsplan 2013–2016 Beilage 4: Jahresbericht 2010 und Jahresbericht 2011

Beilage 5: Jahresprogramm 2012; Übersicht Aktivitäten 2013–2016

Beilage 6: Statuten der "Bernischen Stiftung für angewandte Kunst und Gestaltung" vom 6. Feb- ruar 2012

Beilage 7: Statements von Partnern und von Gestalterinnen und Gestaltern Beilage 8: Liste Sachsponsoring "Sach- und Dienstleistungen 2010 und 2011"

Auskunft: Barbara den Brok, Amt für Kultur, Tel. 031 633 85 97, barbara.denbrok@erz.be.ch

4870.100.077.1/2012 #570396 / 8.5.2012

Referenzen

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