Kanton Bern Auszug aus dem Protokoll
Canton de Berne Reglerungsratcs Extrait du procès-verbal du
Conseil-exécutif
13. Juni 2012 E R Z C
Bernische Stiftung für angewandte Kunst und Gestaltung;
0 8 9 3 Kantonsbeiträge 2013-2016; Ausgabenbewilligung; neue wiederkeh- rende Ausgabe, mehrjähriger Verpflichtungskredit (Objektkredit)
1. Gegenstand
Die "Bernisciie Stiftung für angewandte Kunst und Gestaltung" ist das bernische Kompe- tenzzentrum für Design. Im Auftrag des Kantons ist die Stiftung für sämtliche kantonale Förderaufgaben der angewandten Kunst und Gestaltung zuständig. Der Kanton Bern WW| verfügt über ein grosses kulturelles Erbe an Objekten der angewandten Kunst. Und auch
heute noch sorgen Berner Designerinnen und Designer mit innovativen Kreationen da- für, dass dieses Erbe weitergetragen wird. Zudem gehört der Design-Bereich, der vor al- lem in der Region Langenthal stark verankert ist, seit Einführung der kantonalen Clus- terpolitik zu einer Schwerpunktbranche des Kantons.
Seit 1869 ist der Kanton Bern in der Förderung der angewandten Kunst aktiv. Im Jahr 1995 wurde dieser Förderbereich aus Spargründen jedoch aus der kantonalen Verwal- tung herausgelöst und die Aufgaben an die neu gegründete und privatrechtlich organi- sierte "Bernische Stiftung für angewandte Kunst und Gestaltung" übertragen. Die Stif- tung wurde fortan mit einem jährlichen Beitrag vom Kanton unterstützt. Schliesslich wur- den im Jahr 2007 auch die Aktivitäten der kantonalen "Kommission für angewandte Kunst" in diese Stiftung integriert. Um die "Bernische Stiftung für angewandte Kunst und Gestaltung" in Zukunft noch besser zu positionieren, wird der Name der Stiftung im Lau- fe des Jahres 2012 in "Berner Design Stiftung" geändert.
Die Aktivitäten der Stiftung lassen sich mit "Fördern", "Präsentieren" und "Sammeln"
umschreiben. Im Bereich "Fördern" steht die Stiftung den Gestaltenden mit unterschied- lichen Angeboten zur Seite. So werden Projektgelder gesprochen, Preise für herausra- gende Arbeiten verliehen oder auch Marketingberatungen ermöglicht. Unter "Präsentie- ren" ist insbesondere die eigens kuratierte Ausstellung "Bestform" im Kornhausforum Bern zu nennen, an der alle geförderten und angekauften Produkte eines Jahres ausge- stellt werden. Der Bereich "Sammeln" schliesslich beinhaltet die Betreuung und Enweite- rung der mehr als lO'OOO Objekte umfassenden kantonalen "Sammlung angewandte Kunst".
Der Kanton Bern hat mit der "Bernischen Stiftung für angewandte Kunst und Gestaltung"
für die Periode 2009-2012 einen Leistungsvertrag abgeschlossen. Die im Vertrag vor- gesehenen Leistungen werden mit einem jährlichen Kantonsbeitrag von CHF 360'000 abgegolten. Der vorliegende Beschluss sieht vor, die "Bernische Stiftung für angewandte Kunst und Gestaltung" auch für die nächsten vier Jahre mit demselben Betrag zu unter- stützen. Der Betrag von CHF 360'000 pro Jahr wird benötigt, damit die Stiftung ihre Ar- beit auch in den Jahren 2013-2016 in bewährter Form weiterführen kann.
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2. Rechtsgrundlagen
- Art. 4, Art. 11 Abs. 2 und Art. 12 Abs. 1 des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Feb- ruar 1975 (KFG; BSG 423.11)
- Art. 43, Art. 47, Art. 48 Abs. 2 Bst. a, Art. 50 Abs. 3 und Art. 52 des Gesetzes vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0) - Art. 148 und Art. 152 der Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von
Finanzen und Leistungen (FLV; BSG 621.1)
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Neue wiederkehrende Ausgabe (Art. 47 und Art. 48 Abs. 2 Bst. a FLG) 4. Massgebende Kreditsumme
Kantonsbeiträge 2013-2016: CHF 360'000 pro Jahr 5. Kreditart/Konto/Rechnungsjahr
- Mehrjähriger Verpflichtungskredit (Objektkredit) - Konto 365900
- Produktgruppe 8.11.9100 Kultur, Produkt Kulturförderung - Rechnungsjahre 2013-2016
- Die Beiträge sind im Voranschlag sowie im Aufgaben- und Finanzplan eingestellt.
6. Bedingungen
- Die "Bernische Stiftung für angewandte Kunst und Gestaltung" schickt der Erzie- hungsdirektion des Kantons Bern jährlich die Jahresrechnung (inkl. Revisionsbericht) und den Tätigkeitsbericht des Vorjahres sowie das Budget des laufenden Jahres.
- Das Amt für Kultur des Kantons Bern schliesst mit der Stiftung für die Jahre 2013 bis 2016 einen Leistungsvertrag ab.
- Im Hinblick auf eine allfällige weitere Subventionsperiode sind grundsätzlich ausge- glichene Jahresergebnisse ohne weiteren Abbau des Stiftungskapitals vorzusehen.
Allenfalls muss auf diesen Zeitpunkt hin die Stiftung ihre Fördertätigkeit bzw. ihr Tä- tigkeitsfeld überprüfen. Der Kanton wird sich an keinem aufgelaufenen Defizit beteili- gen.
An den Grossen Rat