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Vortrag der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zu Händen des Grossen Rats Investitions- und Projektbeitrag an die Höhere Fachschule für Technik Mittelland AG (HFTM-AG); einjähriger Verpflichtungskredit 2012 (Objektkredit)

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Aktie "Vortrag der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zu Händen des Grossen Rats Investitions- und Projektbeitrag an die Höhere Fachschule für Technik Mittelland AG (HFTM-AG); einjähriger Verpflichtungskredit 2012 (Objektkredit)"

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Vortrag

der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zu Händen des Grossen Rats

Investitions- und Projektbeitrag an die Höhere Fachschule für Technik Mittelland AG (HFTM-AG); einjähriger Verpflichtungskredit 2012 (Objektkredit)

ERZ C

1. Zusammenfassung

Der Regierungsrat hat am 18. Januar 2012 in Übereinstimmung mit der Regierung des Kantons Solothurn beschlossen, die kantonale Höhere Fachschule Technik in Biel (HFT Biel), die kantonale Höhere Fachschule Elektrotechnik in Biel (HFE Biel) und die Höhere Fachschule Technik in Gren- chen (HFT SO) zur Höheren Fachschule Technik Mittelland zu fusionieren und an eine private Trägerschaft zu übertragen.

Die Übertragung des Betriebs einer höheren Fachschule an eine private Trägerschaft fällt in die Kompetenz des Regierungsrates. Die Kantone Bern und Solothurn wollen die vorhandenen Anla- gen und Geräte sowie die übrigen Sachwerte an die HFTM-AG übertragen. Der Kanton gewährt der HFTM-AG im Gegenzug ein zinsloses und rückzahlbares Darlehen. Die Gewährung dieses Darlehens muss als Ausgabe bewilligt werden. Ausserdem soll die Zusammenführung der drei Schulen mit einem Projektkredit unterstützt werden. Diese Kosten tragen die Kantone Bern und Solothurn je zur Hälfte. Es handelt sich um ein Kostendach. Beide Kredite zusammen betragen rund CHF 1'250’000.--. Die Bewilligung dieses Betrags ist in der Kompetenz des Grossen Rates.

Der Regierungsrat hat deshalb seinen Beschluss unter dem Vorbehalt gefällt, dass das Kreditge- schäft durch den Grossen Rat verabschiedet wird. Lehnt der Grosse Rat das Kreditgeschäft ab, kommt die Fusion der drei Schulen und die Übertragung an eine private Trägerschaft nicht zustan- de. Die drei Schulen würden in diesem Fall als kantonale Institutionen weitergeführt – allenfalls mit einer engeren Zusammenarbeit.

Mit dem Zusammenschluss soll primär die Positionierung und Weiterentwicklung der Höheren Fachschule Technik am Jurasüdfuss, inmitten eines Technologieclusters, gestärkt werden. So würden aus drei relativ kleinen Schulen eine der vier grössten Höheren Fachschule Technik in der Schweiz entstehen.

Das geplante Vorhaben ist bei den Unternehmen in der Region auf grosses Interesse gestossen.

Innert kürzester Frist haben rund 40 Unternehmen CHF 186'000.-- Aktienkapital gezeichnet und CHF 47'000.-- für einen Förderverein bereitgestellt (immer unter der Voraussetzung, dass die Fu- sion und Übertragung der HF Technik zustande kommt). Die drei HF führen heute komplementäre Angebote in Vollzeit und Teilzeit. Aufgrund der komplementären Angebote gibt es keinen Leis- tungsabbau. Die Vollzeitstudien sollen am Standort Biel und die Teilzeitstudien am Standort Gren- chen angeboten werden. Die bisher benutzten Räumlichkeiten am Standort der HFE Biel können zukünftig anderweitig verwendet werden.

2. Rechtsgrundlagen

– Artikel 38 und 51 Absatz 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2005 über die Berufsbildung, die Wei- terbildung und die Berufsberatung (BerG; BSG 435.11)

– Artikel 121 der Verordnung vom 9. November 2006 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV; BSG 435.111)

– Artikel 42, Artikel 46, Artikel 48 Absatz 2 Buchstabe a , Artikel 50 Absatz 2 und Art. 52, Artikel 76 Abs. 1 Buchstabe h des Gesetzes vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0)

– Artikel 29 Buchstabe e, Artikel 148 und Anhang 3 der Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV; BSG 621.1)

– Regierungsratsbeschluss vom 18. Januar 2012 betreffend Übertragung des Betriebs einer Hö- heren Fachschule an die HFTM-AG

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– Regierungsratsbeschluss vom 18. Januar 2012 betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Ver- einbarung zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Solothurn betreffend Höhere Fach- schule für Technik Mittelland (HFTM-AG)

3. Beschreibung des Geschäfts

3.1 Ausgangslage

Im Rahmen des Projektes Espace Mittelland wurde im Jahr 2007 eine Analyse des Fachkräfte- marktes für technische Berufsgruppen im Wirtschaftsraum Jurasüdfuss durchgeführt. Die Initiative dazu kam primär von den Wirtschaftsverbänden der Region. Die Studie hat aufgezeigt, dass in den kommenden Jahren in der Region ein massiver Mangel an Fachkräften im Technologiesektor auf- treten wird. Als eine der Massnahme wurde die Stärkung der höheren Berufsbildung und Weiter- bildung in der Region gefordert. Vertreter der Wirtschaftsverbände, des Kantons und der drei Hö- heren Fachschulen Technik in Biel und Grenchen haben in der Folge verschiedene Varianten und Trägerschaften geprüft, wie die Höheren Fachschulen gestärkt werden können. Dabei hat sich die Form einer Aktiengesellschaft als die praktikabelste Lösung erwiesen. Eine private Trägerschaft hat den grössten Spielraum um nebst der höheren Berufsbildung (HF) auch spezifische Weiterbil- dungsangebote für Unternehmen in der Region aufzubauen. Die Regierungsräte der beiden Kan- tone Bern und Solothurn haben in einem Grundsatzentscheid im Mai 2010 das Vorgehen gutge- heissen und die weiteren Arbeiten in Auftrag gegeben (RRB Nr. 790 vom 26. Mai 2010).

Gestützt auf diesen RRB hat die Erziehungsdirektion zusammen mit dem Kanton Solothurn die nötigen Abklärungen und Vorbereitungen für die Zusammenführung der beiden Höheren Fach- schulen Technik und Elektrotechnik in Biel mit der Höheren Fachschule Technik in Grenchen zu einer neuen Institution mit privater Trägerschaft vorangetrieben.

3.2 Realisierung

3.2.1 Höhere Fachschule Technik Mittelland AG

Die Höhere Fachschule Technik Biel (HFT), die Höhere Fachschule Elektrotechnik Biel (HFE), und die Höhere Fachschule Technik Grenchen, werden zur höheren Fachschule Technik Mittelland AG (nachfolgende HFTM-AG) zusammengeschlossen.

Die HFTM-AG wird als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Grenchen gegründet (die beiden Schulstandorte in Biel und Grenchen bleiben erhalten). Dadurch wird die Schule von Steuern befreit, darf jedoch zugleich den Aktionären keine Dividende ausschütten.

Bei den Aktionären der Schule handelt es sich um Unternehmen und Verbände der Region sowie um Privatpersonen (u.a. Lehrkräfte der bisherigen Schulen). Die beiden Kantone Bern und Solo- thurn zeichnen keine Aktien.

Die Aktiengesellschaft wurde am 7. Juni 2011 mit einem Aktienkapital von 186’000 Franken ge- gründet. Der Verwaltungsratspräsident der Schule ist Felix Kunz, Inhaber der Sokutec, Solothurn.

Insgesamt setzt sich der Verwaltungsrat aus neun Personen zusammen (u.a. politische Vertreter, Vertreter der Wirtschaftsverbände).

3.2.2 Förderverein Höhere Fachschule für Technik Mittelland (FV-HFTM)

Unter dem Namen Förderverein Höhere Fachschule für Technik Mittelland (FV-HFTM) wurde per 7. Juni 2011 ein gemeinnütziger Verein nach ZGB mit Sitz in Grenchen gegründet. Das Kapital des Vereins beträgt zum Gründungszeitpunkt CHF 47'000.--.

Das Ziel des Vereins ist die finanzielle Unterstützung der Trägerin der HFTM-AG zur Deckung der Betriebskosten, die Sicherstellung der finanziellen Mittel zur konsequenten Förderung, dem Aufbau und Ausbau der HFTM-AG sowie die Mitwirkung im Verwaltungsrat der HFTM-AG.

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3.2.3 Übertragung des Betriebs einer Höheren Fachschule für Technik an die HFTM-AG

Gemäss Artikel 35 BerG kann der Regierungsrat die Führung von höheren Fachschulen einer pri- vaten Trägerschaft übertragen. Mit Beschluss vom 18. Januar 2012 hat der Regierungsrat diesen Vertrag unterzeichnet. Darin wird auch festgehalten, dass die zur Leistungserbringung erforderli- chen Anlagen und Geräte der HFTM-AG übertragen werden und der Kanton im Gegenzug ein rückzahlbares und zinsloses Darlehen gewährt unter Vorbehalt der Bewilligung dieses Kredits in der Höhe des Restwertes durch den Grossen Rat.

3.2.4 Zusammenarbeit mit dem Kanton Solothurn

Für die Finanzierung des Angebots haben der Kanton Solothurn und der Kanton Bern eine inter- kantonale Vereinbarung über die Höhe der Schulgeldbeiträge abgeschlossen. Die Kompetenz zum Abschluss von Schulgeldvereinbarungen im Bereich der Berufsbildung ist an den Regierungsrat delegiert (Art. 54 BerG).

3.3 Investitions- und Projektkredit 3.3.1 Höhe des Investitionskredits

Die den Schulen heute zur Verfügung stehenden Anlagen, Geräte und sonstigen Mobilien sollen der HFTM-AG übertragen werden. Die Höhe des Kredits basiert auf den bilanzierten Anlagewerten in der Betriebsbuchhaltung per 31. Dezember 2011. Die nicht aktivierten Sachwerte werden nach Grundsätzen, die gemeinsam mit dem Kanton Solothurn festgelegt werden, bewertet und übertra- gen. Die aktivierten Anlagewerte der HFT Biel betragen per 31. Dezember 2011 in der Betriebs- buchhaltung CHF 911'552.--, bei der HFE Biel CHF 80'000.--. Das nicht aktivierte Inventar muss zum Übertragungszeitpunkt 31. Juli 2012 bewertet werden. Aufgrund der aktuellen Inventarlisten wird der Zeitwert heute insgesamt CHF 100'000.-- geschätzt. Dies ergibt einen maximalen Investi- tionsbeitrag von CHF 1'091'552.--. Bis zum Übertragungsdatum vom 31. Juli 2012 wird eine weite- re Abschreibung hinzukommen, weswegen dem Grossen Rat beantragt wird, ein Kostendach von gerundet CHF 1'100'000.-- zu bewilligen. Massgebend für die Übertragung per 1. August 2012 wird der Zeitwert per 31. Juli 2012 sein.

3.3.2 Abwicklung der Übertragung der Sachwerte

Die Anlagen werden der HFTM-AG verkauft. In der Höhe des Kaufpreises (Abschreibungswert) wird der HFTM-AG zur Finanzierung der Anlagen vom Kanton ein zinsloses und rückzahlbares Darlehen gewährt. Es ist innert fünfJahren dem Kanton zurückzuerstatten. Gemäss Artikel 29 Buchstabe e FLV ist die Gewährung eines Darlehens als Investitionsausgabe zu betrachten. Die nicht aktivierten Sachwerte werden als ausserordentlicher Ertrag der Laufenden Rechnung gutge- schrieben.

Da weder die drei bisherigen Schulen noch die fusionierte Schule mehrwertsteuerpflichtig sind, ist auch der „Verkauf“ dieser Sachwerte kein mehrwertsteuerpflichtiges Geschäft.

3.3.3 Höhe des Projektkredits

Die Überführung der bisherigen drei Schulen in die HFTM-AG ist mit einmaligen Transferkosten verbunden. Die Kosten werden je zur Hälfte durch die beiden Standortkantone getragen. Ausnah- me stellen die Gründungskosten der Aktiengesellschaft dar, die bei positivem Realisierungsent- scheid durch die neuen Träger getragen werden.

Insgesamt betragen die einmaligen Transferkosten rund CHF 300'000.-- und setzen sich wie folgt zusammen:

– Marketing / Kommunikation (u.a. Briefpapier, Visitenkarten, Internet): CHF 80'000.-- – Aufbau Informatik: CHF 80'000.--

– Dienstleistungen / Integration (u.a. juristische Abklärungen / Reglemente): CHF 70'000.--

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– Anerkennung BBT als Höhere Fachschule: CHF 50'000.-- – Reserve / Ungeplantes: CHF 20'000.--

Gleichzeitig mit dem Investitionsbeitrag wird dem Grossen Rat beantragt, diese Projektkosten in der Höhe von maximal CHF 150'000.-- zu bewilligen.

3.3.4 Ausgabenart

Es handelt sich um eine neue und einmalige Ausgabe. Dem Grossen Rat steht entsprechender Handlungsspielraum offen.

3.3.5 Zusammenrechnungspflicht und Totalkosten

Ausgaben, die sich gegenseitig bedingen, müssen zusammengerechnet werden (Art. 46 Abs. 2 FLG). Die Totalkosten betragen CHF 1'250’000.--. Weil der Investitionskredit heute auch einen Anteil Schätzwerte hat, wird dem Grossen Rat ein Kostendach von CHF 1'250'000.-- zur Bewilli- gung beantragt.

4. Verhältnis zu den Richtlinien der Regierungspolitik (Rechtsetzungsprogramm) und an- deren wichtigen Planungen

Das Vorhaben der Fusion der drei Höheren Fachschulen und der Übertragung an eine private Trä- gerschaft steht im Einklang mit den Regierungsrichtlinien, mit der Bildungsstrategie und mit der Wirtschaftsstrategie 2025. Dadurch wird ein Angebot in der höheren Berufsbildung gestärkt, die Bildungsstrukturen werden gestrafft und die interkantonale Zusammenarbeit ausgebaut. Die Wirt- schaft in der Region kann durch die neue Institution besser in ihrer Fachkräfte-Rekrutierung unter- stützt werden.

5. Finanzielle Auswirkungen

Der Investitionskredit ist haushaltsentlastend, Das gesamte Geschäft ist aber kostenneutral, weil ohne Übertragung der Sachwerte an die HFTM-AG für den Kanton in der Laufenden Rechnung weiterhin die Abschreibungskosten anfallen würden.

Der Projektkredit fällt einmalig an und hat keine Folgekosten. Das Angebot wird den Kanton insge- samt nicht teurer zu stehen kommen.

Aufgrund der Zusammenführung der bisherigen Institutionen wird, trotz der Weiterführung der bis- herigen Angebote, mit Fusionseinsparungen von CHF 100'000.-- gerechnet.

6. Auswirkungen auf die Gemeinden

Der Hauptsitz der Aktiengesellschaft liegt in Grenchen. Der Standort Biel (Quellengasse 10) wird weitergeführt. Die allfällige Aufhebung eines bestehenden bzw. die Inbetriebnahme eines neuen Standorts muss von der HFTM-AG mit den beiden Kantonen vorgängig abgestimmt werden und im Kanton Bern vom Regierungsrat beschlossen werden.

7. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Fusion der Höheren Fachschulen Technik führt zu einer stärkeren Position des Ausbildungs- angebots auf dem Markt und zu einer überregionalen Wahrnehmung. Das Ausbildungsangebot kann gezielt auf die Bedürfnisse der Unternehmen in der Region ausgerichtet und weiterentwickelt werden.

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Das grosse Interesse der ansässigen Unternehmen zur Zeichnung von Aktien der HFTM-AG zeigt zudem, dass die Ausbildung von technischen Fachkräften in der Region ein grosses Bedürfnis ist.

Zahlreiche Unternehmen leiden derzeit unter einem akuten Fachkräftemangel im technischen Be- reich. Mit der Fusion der Schulen und der privaten Trägerschaft kann die Attraktivität der Region sowohl für die Unternehmen als auch für die Mitarbeitenden nachhaltig gestärkt werden.

8. Antrag / Anträge

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Ausgabe zu bewilligen.

Bern, 9. Januar 2012 Der Erziehungsdirektor

Bernhard Pulver

Anhang:

Anlagen und Geräte HFE und HFT Biel

Auskunft: Marcus Riedi, MBA, 031 633 88 02, marcus.riedi@erz.be.ch

4820.301.500.2/11(#570012v2) / 9.12.2011

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