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Vortrag der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zu Händen des Grossen Rats Investitionskredit an die Berner Bildungszentrum Pflege AG (BZ Pflege AG); mehrjähriger Verpflichtungskredit 2011 – 2026 (Objektkredit)

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Vortrag

der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zu Händen des Grossen Rats

Investitionskredit an die Berner Bildungszentrum Pflege AG (BZ Pflege AG);

mehrjähriger Verpflichtungskredit 2011 – 2026 (Objektkredit)

ERZ C

1. Zusammenfassung

Gemäss Übertragungsvertrag des Kantons mit der Berner Bildungszentrum Pflege AG vom 29.

Mai 2008 ist diese verpflichtet, die zur Erfüllung der übertragenen Bildungsaufgaben notwendige Infrastruktur zur Erfüllung des Bildungsauftrags zur Verfügung zu stellen. Der private Investor Marti AG war bereit, der BZ Pflege AG in Ausserholligen ein Schulgebäude zu errichten, wenn der Kan- ton die Subventionierung der jährlichen Miete für 15 Jahre zusichert. Mit RRB 1242 vom 1. Juli 2009 kam der Regierungsrat dieser Forderung nach, weil dank dem neuen Schulgebäude die Pflegeausbildung von bisher neun auf noch zwei Standorte (Bern und Thun) im Kanton reduziert und damit jährliche Mietzinseinsparungen von CHF 1.21 Mio. realisiert werden konnte.

Gemäss Anhang 8 zum Mietvertrag vom 2. Juni 2009 beläuft sich der Barwert von Mieterausbau- ten I und II und Betriebseinrichtungen auf CHF 7.8 Mio. Dieser entspricht den durch den Vermieter getätigten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Investitionen. Die Mietanteile ‘Mieterausbau I und II‘ sowie ‘Betriebseinrichtungen‘ entsprechen Annuitäten auf Basis eines jährlichen Zinssat- zes von 5.7 Prozent.

Gemäss Mietvertrag zwischen der Marti AG und dem BZ Pflege AG unterteilt sich der jährliche Mietzins von CHF 3.76 Mio. in den Anteil Basismietzins (CHF 2.86 Mio.) sowie Mieterausbau I (CHF 0.55 Mio.) und II (CHF 0.15 Mio.) und Betriebseinrichtung (CHF 0.2 Mio.). Die Aufwendun- gen für den Mieterausbau I und II (CHF 10. 4 Mio.) und die Betriebseinrichtungen (CHF 1.02 Mio.) betragen im Total über die entsprechende Periode CHF 11.42 Mio. Die Mieterausbauten gehen nach 15 und die Betriebseinrichtungen nach 5 Jahren entschädigungslos an die Mieterin über. Die Miete reduziert sich ab diesem Zeitpunkt. Die definitive Abrechnung über obenerwähnte Mietantei- le liegt noch nicht vor.

Die Finanzkontrolle stellt in ihrer Vorprüfung vom 11. Juni 2012 fest, dass der Vermieter für die BZ Pflege AG CHF 7.8 Mio. vorfinanziert und dies während der Vertragsdauer mit einer erhöhten Mie- te in Rechnung stellt. Dabei handle es sich um eine indirekte Refinanzierung von Investition über Betriebsbeiträge. Indem der Regierungsrat die künftige Tilgung und Verzinsung akzeptiert habe, übernehme er das Risiko für einen fremdfinanzierten Investitionsbeitrag. Damit habe der Regie- rungsrat seine Kompetenz überschritten. Nach Kenntnisnahme der Haltung der Finanzkommission des Grossen Rates gemäss Schreiben vom 5. Juni 2012 und der Zusicherung der Erziehungsdi- rektion vom 3. Juli 2012 wird dem Grossen Rat eine Ausgabenbewilligung für einen Investitions- kredit von CHF 11.42 Mio. nachträglich zur Beschlussfassung unterbreitet, auch wenn der Ent- scheidungsspielraum faktisch fehlt. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

2. Rechtsgrundlagen

- Regierungsratsbeschluss Nr. 0779 vom 30. April 2008 betreffend Übertragung des Betriebs einer Höheren Fachschule Fachrichtung Pflege an die Berner Bildungszentrum Pflege AG - Vertrag vom 29. Mai 2008 zwischen der ERZ und der Berner Bildungszentrum Pflege AG

betreffend Übertragung des Betriebs einer Höheren Fachschule Fachrichtung Pflege an die Berner Bildungszentrum Pflege AG

- Art. 38 und 51 Abs. 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2005 über die Berufsbildung, die Weiter- bildung und die Berufsberatung (BerG; BSG 435.11)

- Art. 46 Abs. 2, 48 Abs. 2 Bst. a, Art. 50 Abs. 3 und Art. 52 des Gesetzes vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0)

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- Art. 148 und 152 der Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV; BSG 621.1)

3. Beschreibung des Geschäfts 3.1 Ausgangslage

Der Regierungsrat beschloss, die Diplompflegeausbildung auf der Stufe Höhere Fachschule (HF) – die neurechtlichen Bildungsgänge Pflegefachleute HF und die auslaufenden altrechtlichen Aus- bildungen – in einem Kompetenzzentrum zusammen zu fassen. Ebenfalls in dieser Institution soll- ten die Nachdiplomstudien im Bereich Pflege auf Tertiärstufe zusammengefasst werden (RRB Nr. 1087/06). Der Regierungsrat entschied, die Führung dieses Kompetenzzentrums einer privat- rechtlichen Trägerschaft zu übertragen (RRB Nr. 0779/08). Am 29. Mai 2007 wurde die Berner Bildungszentrum Pflege AG als privatrechtliche Aktiengesellschaft mit gemeinnütziger Zweckbe- stimmung gegründet. Entstanden ist die Berner Bildungszentrum Pflege AG aus den sechs Trä- gerschaften der Pflegeberufsschulen im Kanton Bern. Sie übernimmt den erwähnten öffentlichen Bildungsauftrag auf der Stufe Höhere Fachschule. Die Erziehungsdirektion wurde beauftragt, mit der neuen Trägerschaft einen entsprechenden Übertragungsvertrag, gestützt auf Art. 35 Abs. 2 BerG, im Bereich der Pflegeausbildung abzuschliessen.

Bisher ist die Ausbildung zu Pflegefachpersonen HF an den folgenden neun im ganzen Kanton verteilten Standorten untergebracht:

− Bern, Reichenbachstrasse 118, Murtenstrasse 10, Friedbühlstrasse 53 und Inselrain (vormals Ausbildungszentrum Insel) (4 Standorte)

− Bern, Bremgartenstrasse 119; seit September 2008 an der Alpeneggstrasse 1 (vormals Lin- denhof Schule)

− Bern, Altenbergstrasse 29 (vormals Berufsschule für Pflege Am Altenberg)

− Langenthal, Waldhofstrasse 12 (nur bis 2011) (vormals Pflegeberufsschule Oberaargau- Emmental)

− Biel, Vogelsang 95 (nur bis 2011) und Aarberg, Bifangweg 1 (nur bis 2010) (vormals Pflege- berufsschule Seeland) (2 Standorte)

Dazu kommen die Standorte im Berner Oberland, die von der Zusammenführung nicht betroffen sind:

− Thun, Krankenhausstrasse 12 L und Interlaken, Weissenaustrasse 33 (bis max. 2012) (vor- mals Berufsschule für Pflege Berner Oberland) (2 Standorte).

Der Regierungsrat versprach sich durch den Zusammenschluss der ehemaligen Pflegeberufs- schulen auch verbesserte Rahmenbedingungen für die Vereinheitlichung der Pflegediplomausbil- dung und für die Führung und Organisation des Kompetenzzentrums. Bis zum Auslaufen der alt- rechtlichen Ausbildungen im Jahr 2011 sollten von den ehemals sechs Schulen nur noch zwei Standorte – einer in Bern und einer in Thun – geführt werden.

3.2 Bauvorhaben und Mietvertrag

Ziffer 2.8 des Übertragungsvertrags vom 29. Mai 2008 bestimmt, dass die Berner Bildungs- zentrum Pflege AG für die benötigte Infrastruktur zu sorgen habe. Nach Ausarbeitung des Raum- programms und dessen Genehmigung durch die Erziehungsdirektion begann im Mai 2008 unter Einbezug des MBA und des AGG die Suche nach einem geeigneten Standort in der Stadt Bern.

Nach systematischer Evaluation verschiedener möglicher Objekte und Standorte hat das BZ Pfle- ge an der Freiburgstrasse 133 in Ausserholligen einen geeigneten Standort gefunden. Die Vorteile dieses Standorts sind vergleichsweise günstige Erstellungskosten, aktuelles Raumprogramm, zentrale Lage und gute Verkehrserschliessung. Am neuen Standort könnte allenfalls auch der Standort Thun integriert werden, bei Platzknappheit könnten Weiterbildungsangebote ausgeglie- dert werden.

Voraussetzung für die Ausführung des Bauvorhabens durch die Marti Generalunternehmung AG war der Abschluss des Mietvertrags. Die Grundlage für den Mietvertrag bildete die Zusicherung für

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die Subventionierung der jährlichen Mietkosten durch den Kanton. Im Rahmen dieses Geschäfts hat der Vermieter für die Schulträger Investitionen über CHF 7.8 Mio. vorfinanziert. Über die Ver- tragsdauer wird diese Vorfinanzierung durch eine erhöhte Miete dem Schulträger in Rechnung gestellt. Durch RRB 1242/2009 hat der Kanton dieses Vorgehen akzeptiert und dem Schulträger die Übernahme der künftigen, um Tilgung und Verzinsung erhöhten jährlichen Mieten zugesichert.

Im Laufe einer Vorprüfung des Geschäfts durch die Finanzkontrolle kam diese zum Schluss, dass für die Mietanteile „Mieterausbau I und II“ sowie „Betriebseinrichtungen“ ein (fremdfinanzierter) Investitionsbeitrag von CHF 7.8 Mio. vorliegt, der über 15 (Mieterausbau I und II) bzw. 5 Jahre (Be- triebseinrichtungen) amortisiert werden muss.

Die Total Aufwendungen für Mieterausbau I und II (CHF 10,4 Mio.) und Betriebseinrichtungen (CHF 1.02 Mio.) über die entsprechende Periode von 15 bzw. 5 Jahren in der Höhe von CHF 11.42 Mio. setzen sich gemäss Mietvertrag vom 2. Juni 2009 wie folgt zusammen:

Detailberechnung gemäss Mietvertrag vom 2.6.2009 Version 1.6:

p. A. (jährlich) Laufzeit Gesamtlaufzeit

CHF CHF

Mieterausbau I 546'588.00 15 Jahre 8'198'820.00

Mieterausbau II 146'868.00 15 Jahre 2'203'020.00

Subtotal 693'456.00 10'401'840.00

Betriebseinrichtung 203'820.00 5 Jahre 1'019'100.00

Gesamttotal 897'276.00 11'420'940.00

Die Mieterausbauten und Betriebseinrichtungen gehen nach 15 bzw. 5 Jahren entschädigungslos an die Mieterin über. Die Miete reduziert sich ab diesem Zeitpunkt. Die definitive Abrechnung über obenerwähnte Mietanteile liegt noch nicht vor. Das Gebäude wurde im September / Oktober 2011 bezogen. Die Laufzeit der Miete, Mieterausbau I und II sowie Betriebseinrichtung begann ab 01.

Oktober 2011.

Der Mietvertrag zwischen der BZ Pflege AG und der Marti AG beinhaltet die Option einer zweima- ligen Verlängerung von 5 Jahren.

3.3 Künftige Handhabung von Investitionsgeschäften bei privaten Trägerschaften

Der Regierungsrat ging bei der Mietzusicherung nicht davon aus, dass die Folgekosten der Finan- zierung von Infrastruktur als Investitionsbeitrag zu qualifizieren sei, sondern bewilligte die Zins- und Amortisationskosten als Teil der jährlichen Betriebskosten. Der Regierungsrat vertrat die Ansicht, dass die fraglichen Investitionen nicht zur Verbesserung des kantonalen Verwaltungsvermögens beitragen würden, sondern beim subventionierten Leistungserbringer Anlagevermögen schaffen würden.

Da die Erziehungsdirektion auf eine praktikable Lösung angewiesen ist, wird beabsichtigt mit einer Änderung der Verordnung vom 9. November 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV; BSG 435.111) dem Regierungsrat zu beantragen, die künftige Handha- bung festzuschreiben und die Aktivierungsgrenze bei CHF 200'000 festzusetzen. Ersatzanschaf- fungen und kleinere Investitionen bis 200’000 Franken sollen zwar im Budget der privaten Schulen als Investitionen vorgesehen werden, aber mit Betriebsbeiträgen über die Laufende Rechnung bezahlt werden. Der Investitionsempfänger darf für diese Anschaffungen in der Betriebs- und Sub- ventionsabrechnung keine Abschreibungen geltend machen. Dies wird von der ERZ bei der Rech- nungsabnahme überprüft. Investitionen ab dieser Limite können als Investitionsbeiträge gespro- chen werden und sind diesfalls auch beim Kanton zu aktivieren.

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4. Finanzielle Auswirkungen

Es handelt sich um einen mehrjährigen Objektkredit (Art. 50 Abs. 3 FLG), welcher bis 2012 dem Konto 365000, Funktionsbereich 23925, Kostenträger 910003898 Höhere Berufsbildung Gesund- heitsschulen belastet wurde. Ab 2013 wird der jährliche Beitrag über die Investitionsrechnung Kon- to 565000, AK 135003 belastet. Er betrifft die Produktgruppe 08.05.9100 Berufsbildung, Weiterbil- dung und Berufsberatung.

Der Verpflichtungskredit ist als neu und einmalig zu qualifizieren.

Die Ausgaben sind im Voranschlag und dem Finanzplan enthalten. Die Mittel werden ab 2013 in die Investitionsrechnung verschoben und als Investitionsbeiträge ausbezahlt.

4.1 Künftige Mietkosten

Gemäss Artikel 38 BerG trägt der Kanton die Kosten nach Abzug der Erlöse für Angebote der Be- rufsbildung. Als Kosten werden bei privaten Anbietern insbesondere Raumkosten anerkannt, wo- bei als Obergrenze für die Anerkennung die Vorgaben des Kantons für die kantonalen Anbieter gelten (vgl. Art. 121 BerV1). Die Bewilligung der Mietkosten liegt gemäss Spezialgesetzgebung in der abschliessenden Kompetenz der Erziehungsdirektion. Das Amt für Grundstücke und Gebäude AGG hat das Bauprojekt geprüft und die Höhe der Mietkosten als korrekt beurteilt. Sie liegen nach Beurteilung des AGG um rund 10 Prozent unter den Ansätzen der kantonsinternen Raumkosten- verrechnung. Das Gebäude erfüllt den Minergie-Baustandard.

Die Mietvertragskosten betragen CHF 3'760'000.- oder CHF 270.-/m2 pro Jahr und beinhalten den schlüsselfertigen Bau für eine Mietfläche von total 13'900 m2. Im Vergleich mit dem Ist-Zustand an neun unterschiedlichen Standorten im Kanton Bern resultiert eine jährliche Mietzinseinsparung von CHF 1'211'000. Der vergleichbare Mietzinsansatz betrug für die neun Standorte CHF 242.- /m2/Jahr. Die Mietkosten setzen sich wie folgt zusammen:

A) Grundmiete inklusive Landanteil B) Mieterausbau, amortisiert auf 15 Jahre

C) Diverse Betriebseinrichtungen, amortisiert auf 5 Jahre

Die Zahl von CHF 270 /m2 pro Jahr kann nicht mit einer „marktüblichen Miete“ verglichen werden, weil er Ausbauten und Betriebseinrichtungen beinhaltet, die üblicherweise nicht auf den Mietzins abgewälzt werden, sondern durch die Mieter selbst investiert werden müssen.

Nach Ablauf der Amortisationszeit dieser Einrichtungen sinkt jeweils der Mietzins wie folgt:

- Nach 5 Jahren auf CHF 256 /m2 pro Jahr - Nach 15 Jahren auf CHF 205 /m2 pro Jahr

4.2 Vergleich mit heutigen Mietkosten

Grundlage des Vergleichs sind die Mietkosten pro Quadratmeter nach der Amortisationszeit. Ein Vergleich mit den heutigen Standorten ist schwierig. Einerseits befinden sich die Liegenschaften teilweise in ländlichem Gebiet mit schlechter Erschliessung. Teilweise sind die Gebäude in stark sanierungsbedürftigem Zustand und die Einrichtungen sind nicht Bestandteil der Mietkosten. Für einen Schulhausneubau an dieser Lage beurteilte das AGG den Mietpreis als gut. Als Vergleichs- objekt wird die Wirtschaftsmittelschule im Wankdorf genannt, bei der sich der Mietzins im gleichen Rahmen bewegt. Ebenso bewegt sich der Preis im Rahmen der durchschnittlichen Mietkosten, welche für neue Verwaltungsliegenschaften anfallen, wenn man berücksichtigt, dass ein grosser Teil der Betriebseinrichtungen eingeschlossen sind.

Der Zusammenzug „unter einem Dach“ ermöglichte eine Reduktion der Mietfläche um 6'000 m2.

Somit werden auch die Betriebskosten gegenüber bisher rund CHF 0.5 Mio. tiefer zu liegen kom- men.

1 Verordnung vom 9. November 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV; BSG 435.111)

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4.3 Weitere Einsparungen aufgrund von Synergien

Die Betriebskosten werden gegenüber heute tiefer zu liegen kommen. Als weitere Aspekte sind zu nennen, die Optimierung des Personalbestandes, einfachere Führungsstrukturen und Kommunika- tionsabläufe, der Aufbau eines Kompetenzzentrums mit einer gemeinsamen Kultur und einheitli- chen Erscheinungsbild, die Verbesserung der Erreichbarkeit für Dozierende der umliegenden Spi- täler, usw.

5. Antrag

Die Erziehungsdirektion beantragt dem Grossen Rat diesem Beschluss zuzustimmen, obwohl fak- tisch kein Handlungsspielraum mehr besteht.

Sollte der Grosse Rat diesem Beschluss nicht zustimmen, könnten gutgläubige Dritte ihre Forde- rung gegenüber dem Kanton wohl trotzdem erfolgreich geltend machen, da ihnen die Unzustän- digkeit wohl kaum entgegengehalten werden könnte.

Bern, 31. Oktober 2012 Der Erziehungsdirektor

Bernhard Pulver

Auskunft: M. Riedi, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, 031 633 88 02, marcus.riedi@erz.be.ch

4820.301.640.5/2012 (#596191v3)

Referenzen

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